Was darf die Polizei rund ums Fahrrad?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für das Verhalten bei einer Polizeikontrolle mit dem Fahrrad

Darf die Polizei Fahrer auf dem Fahrrad anhalten?
Darf die Polizei Fahrer auf dem Fahrrad anhalten?

Die Polizei kann auch Personen mit einem Fahrrad kontrollieren. Dies geschieht vergleichsweise nicht so oft, wie die allgemeinen Verkehrskontrollen der motorisierten Fahrzeugfahrer; jedoch sind sie in Deutschland ein anerkanntes Mittel, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Über das richtige Verhalten bei einer Verkehrskontrolle, sofern Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, stehen nicht viele Informationen in den einschlägigen Gesetzen. Es ist also nicht genau geregelt, wie sich Fahrradfahrer verhalten sollten. In einem Rechtsstaat ist es aber so üblich, dass jeder, der eine Straftat begangen hat, auch mit Maßnahmen, also mittels geltenden Rechtes, geahndet wird.

Aus diesem Grund sind diese Angaben lediglich Interpretationshinweise zu den geltenden Gesetzen. Dieser Text soll eine Hilfestellung sein, sofern die Polizei Ihr Fahrrad aus verschiedensten Gründen konfiszieren möchte. Oder die Situation eintritt, dass Sie den Forderungen der Beamten nicht Folge leisten.

FAQ: Polizeikontrolle auf dem Fahrrad

Gibt es für Radfahrer besondere Verhaltensregeln bei einer Polizeikontrolle?

Nein, für Radfahrer gelten die gleichen Vorschriften wie für Kraftfahrer. Bei einer Polizeikontrolle ist den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten.

Drohen Sanktionen, wenn bei einer Kontrolle nicht angehalten wird?

Ja, wenn Radfahrer das Haltegebot der Beamten missachten, droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro.

Was wird bei einer Polizeikontrolle am Fahrrad geprüft?

Wie bei Kfz wird auch beim Fahrrad kontrolliert, ob dieses verkehrssicher ist. Neben den Bremsen wird auch die Beleuchtung am Rad geprüft.

Während der Polizeikontrolle mit dem Rad geflüchtet

Grundsätzlich sollten Sie keine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begehen. Kommt aber dennoch ein Verstoß vor, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Ein Autofahrer wird geblitzt und kann so identifiziert werden. Bei der Polizei und einem Fahrrad gestaltet sich dies jedoch schwieriger.

An einigen Tagen im Jahr hält die Polizei besonders nach verkehrsauffälligen Radfahrern Ausschau und begibt sich an Gefahrenpunkte. Dies sind Orte, die besonders weit oben in den Verkehrsunfallstatistiken der Stadt oder Gemeinde stehen. Aus diesem Grund kontrolliert die Polizei Fahrrad-Fahrer hier am meisten.

Sie überprüfen, ob Fahrer mit einem Fahrrad bei Rot über die Ampel fahren, die falsche Straßenseite benutzen oder anderweitig verkehrsauffällig fahren. Haben Sie sich einen Radfahrer herausgesucht, stellen sie sich meist vor ihn und ermahnen den Fahrer zum Anhalten. Normalerweise steht ein Polizeiwagen in der Nähe und die Beamten haben eine leuchtende Polizeikelle, oder auch Anhaltestab in der Hand.

Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten. Andernfalls können Sie mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Diese Maßnahme ist für folgende Delikte laut Bußgeldkatalog vorgesehen:

  • Missachtung des Haltegebots des Polizeibeamten
  • Missachtung der Zeichen des Polizeibeamten

Werden Sie von der Polizei mit dem Fahrrad kontrolliert und Sie fahren einfach davon, müssen Sie mit diesen Bußgeldern rechnen. Erfahrungsgemäß kann die Polizeikontrolle mit dem Rad noch teurer werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie vor der Polizei mit dem Fahrrad flüchten.

Denn unter normalen Umständen würde der Polizeibeamte nur über beispielsweise Sicherheitsmängel am Rad aufklären und eine mündliche Verwarnung aussprechen. Sollten Sie aber vor der Polizei mit dem kaputten Fahrrad flüchten, wird er meistens ein Bußgeld aussprechen.

Ob der Polizeibeamte eine Verwarnung ausspricht oder ein Bußgeld verlangt, liegt im Ermessen des Polizisten. Die Flucht vor der Polizei ist nicht strafbar, solange keine weiteren Gefährdungen der Verkehrssicherheit vorliegen. Sollte der Flüchtige also beispielsweise die Geschwindigkeit überschreiten, kann er hierfür nachfolgend bestraft werden.

Möchte die Polizei den Fahrrad-Fahrer aufhalten, darf sie nur Mittel einsetzen, die verhältnismäßig sind. Das bedeutet, dass sie im richtigen Verhältnis zur begangenen Strafe stehen. Bei einem kaputten Licht am Fahrrad darf die Polizei also in der Regel keine Straßensperren errichten.

Zudem kommt es darauf an, ob der Polizist in Zivil unterwegs oder als Polizeibeamter eindeutig zu erkennen war. Hier besteht die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid zu Unrecht ausgestellt wurde. Dies kommt jedoch immer auf den Einzelfall an, weshalb hier ein Anwalt von Nutzen sein kann.

Ein geklautes Fahrrad gekauft und von der Polizei angehalten

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann von der Polizei kontrolliert werden
Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann von der Polizei kontrolliert werden

Viele Auktions- und Kleinanzeigenplattformen im Internet bieten die Gelegenheit, Gegenstände für wenig Geld zu erstehen. So ereignet es sich des Öfteren, dass Menschen ein geklautes Rad kaufen, ohne es zu wissen. Doch ob diese Ausrede bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei mit dem Fahrrad Bestand hat, soll in den folgenden Abschnitten geklärt werden.

Das Fahrrad codieren

Die Fahrradcodierung bei der Polizei beispielsweise ist nur ein Teil, um sein Fahrrad diebstahlsicher zu machen. Der Fahrradhersteller stanzt eine Fahrrad-Rahmennummer auf das Fahrzeug, mit welchem es in der Regel eindeutig erkannt werden kann.

Da die Hersteller jedoch ab und zu auch identische Rahmennummern vergeben, ist eine weitere Kennzeichnung von Vorteil. Aus diesem Grund gibt es die Fahrradcodierung. Diese kann bei der Polizei, beim ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) oder auch anderen Institutionen durchgeführt werden.

Wer sein Fahrrad somit registrieren lassen möchte, kann die Termine der Polizei wahrnehmen. Etwa einmal im Jahr bietet die Polizei diese Aktion an. Für einen Unkostenbeitrag von etwa 5 bis 10 Euro stanzen die Behörden ein Kurzzeichen auf das Fahrrad. Dieses besteht aus:

  • Kurzzeichen der Stadt
  • Geburtsdatum
  • Initialen des Besitzers

So lautet das Zeichen für Max Mustermann, der am 1. März 1969 in Berlin geboren ist wie folgt: B-010369MM. Jeder, der sein Fahrrad polizeilich registrieren lässt, bekommt zudem einen auffälligen Aufkleber auf die Codierung geklebt. Dies soll zur Abschreckung vor Diebstahl dienen.

Wer sein Fahrrad bei der Polizei registrieren möchte, benötigt einen Eigentumsnachweis, also eine Rechnung oder einen Kaufbeleg, und einen Ausweis. Zum Abschluss bekommt er einen Fahrradpass für sein Fahrrad von der Polizei ausgestellt.

Wie die Polizei ein geklautes Fahrrad erkennt und was den mutmaßlichen Besitzer erwartet

Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Aus diesem Grund können hier keine pauschalen Aussagen gemacht werden, die auf alle zutreffen.

Wenn Sie ein geklautes Fahrrad gekauft haben und davon wissen, gilt der Strafbestand der Hehlerei. Im Rahmen von Paragraph 259 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft Deutschland diese Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe.

In jedem Falle müssen Sie das geklaute Fahrrad an den rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Hierbei verwahrt die Polizei das Rad beim Fundbüro und benachrichtigt den Besitzer, falls er im System vermerkt ist. Dieser hat ein halbes Jahr Zeit, um sich zu melden. Ist das nicht der Fall, können Sie „rechtmäßiges Eigentum an der Fundsache“ anmelden und das Rad offiziell erwerben.

Wie ein Autokennzeichen können Polizisten ein Fahrrad codieren, um es bei einem Diebstahl zuzuordnen
Wie ein Autokennzeichen können Polizisten ein Fahrrad codieren, um es bei einem Diebstahl zuzuordnen

Neben der Codierung kann das Fahrrad auch durch die Rahmennummer von der Polizei geprüft und erkannt werden. Zudem besitzt die Polizei technische Hilfsmittel, welche die unkenntlich gemachte Nummer wieder sichtbar macht.

Die Ausrede, dass der Fahrradfahrer das Rad nur gefunden habe, gilt außerdem auch nicht. Dies gilt dann als „Fundsachenunterschlagung“ und kann bestraft werden. Da die Polizei oft auf gestohlene Fahrräder in der Verkehrskontrolle trifft, kennen sie auch die meisten Ausreden. Aus diesem Grund sind folgende Dokumente/Aspekte beim Kauf eines Fahrrads wichtig:

  • Der Verkäufer sollte immer einen Kaufvertrag aushändigen, auf dem eindeutig der Name des Käufers vermerkt ist.
  • Zeugen bei der Übergabe des neuen Fahrrads können bei einem späteren Vorwurf seitens der Polizei Aussagen machen.
  • Speichern Sie den Gesprächsverlauf ab, sofern Sie über das Internet kommuniziert haben. So kann die Polizei den genauen Tathergang einsehen.

Zwar muss der neue Käufer das geklaute Fahrrad wieder an den rechtmäßigen Besitzer bzw. das Fundbüro abgeben, dennoch kann er Schadensersatzansprüche gegenüber dem dubiosen Verkäufer geltend machen. Aus diesem Grund lohnt es sich, eine korrekte Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder postalische Adresse gut abgespeichert zu haben.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

6 Kommentare

  1. Zorro

    30. Mai 2024 um 22:18

    Darf die Polizei bei einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle die Rahmennummer des Fahrrads prüfen, wenn man keiner Prüfung zustimmt? Braucht es da nicht einen Anfangsverdacht?

  2. Yvonne

    25. Mai 2021 um 10:56

    Meine Frage,
    Polizei behauptet ,ich wäre Schlängellinien auf einer Schnellstrasse gefahren.Dort
    bin ich aber 1. nicht gefahren.2.dürfen die überhaupt später mich kontrolieren?
    tatsächlich hatte ich mein fahrrad voll bepackt auf einem kaputten Fahrradweg weit weg von dieser Schnellstrasse geschoben.Ich stand und telefonierte sogar als 2 Polizisten aus dem Gebüsch kamen und mich nötigten zu pusten ,das gelang natürlich nicht,trotz 4 Versuchen.Sie behaupteten ich müßte aufs Revier,ich hätte 1,62 Promille.Ich behauptete das das nie stimmen kann .Ich mußte bzw sie zwangen mich mit aufs Revier.Es wurde natürlich kein so hoher Wert festgestellt.
    Trotzdem denke ich ,das die mich überhaupt nicht mitnehmen durften weil ich gar nicht gefahren bin und auch nie nachweslich auf der Schnellstrasse gefahren bin ,die sich 400 Meter von dem kaputten Fahrradweg befindet.was meinen sie dazu?Ich soll nun nämlich einen MPu Test machen ,ich denke nicht daran ,denn ich bin nicht mit Fahrrad gefahren.

  3. Dennis

    27. April 2017 um 9:04

    Hallo,
    Ich bin vor ein paar Tagen mit Kopfhörern Fahrrad gefahren. Daraufhin hat mich EIN Polizist aus einem fahrenden Polizeibus heraus angesprochen, dass Kopfhörer nicht erlaubt wären. Ich habe ihn freundlich darauf hingewiesen, dass das so nicht ganz richtig sei. Daraufhin sagte er nur, dass die Gesetzeslage da eindeutig wäre, und ich die Kopfhörer absetzen soll. Das alles passierte aus dem fahrenden Bus heraus, und ich musste quasi hinterher fahren, damit ich ihn überhaupt hören konnte, allerdings war er vor einer Ampel und der Verkehr lief recht langsam. Danach ist er weiter gefahren…
    Meine Frage beschränkt sich eigentlich darauf, ob mich der Polizist nicht irgendwie ordnungsgemäß anhalten müsste. Und wie ich mich in so einem Fall verhalten sollte.

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 11:09

      Hallo Dennis,

      in Ihrem Fall hat der Polizist nur auf Ihr Fahren mit Kopfhörern hingewiesen. Ein derartiger Hinweis hat keine Konsequenzen. Wenn der Polizist sie verwarnen und ein Verwarngeld erheben wollen würde, dürfte er das nicht aus einem fahrenden Polizeibus tätigen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Lisa B.

    8. August 2016 um 18:25

    Gestern Abend wurde ich von einem Polizisten aufgefordert, mein Rad zu schieben, da ich kein Licht am Fahrrad hatte. Nachdem das Polizeiauto verschwunden war, bin ich blöderweise wieder aufgestiegen. Daraufhin erteilte mir der Polizist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40,00€ und meinte, dass ich es als Studentin ja „dick in der Tasche“ hätte. Die Art und Weise war dermaßen demütigend und das Bußgeld kommt mir etwas hoch vor. Gibt es da eine Chance, dass die Höhe angepasst wird? Normalerweise kostet das höchstens 35€ – bei Verursachung eines Unfalls oder Gefährdung. Beides war nicht der Fall. Kann ich mich damit an eine Polizeistelle wenden?

    1. bussgeldrechner.org

      15. August 2016 um 8:46

      Hallo Lisa,
      wollen Sie gegen die Ihnen auferlegte Ahndung vorgehen, haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung zu verweigern. Es ist in diesem Fall ratsam, vorher einen Rechtsanwalt zu befragen, welche Konsequenzen dieses Vorgehen haben könnte.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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