Mit dem Handy auf dem Fahrrad erwischt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für die Benutzung vom Handy auf dem Fahrrad

Mit dem Handy auf dem Fahrrad
Mit dem Handy auf dem Fahrrad

Ein Fahrer darf kein Handy, oder Smartphone, während der Fahrt benutzen. Das gilt nicht nur für Auto- oder Lkw-Fahrer, sondern auch für Fahrradfahrer. Wer das Handy auf dem Fahrrad benutzt, riskiert ein Bußgeld.

Telefonieren auf dem Fahrrad: Die Maßnahmen

Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht für das Telefonieren auf dem Rad ein Bußgeld von 55 Euro vor. Dies ist gerade für diejenigen ärgerlich, die beruflich auf das Mobiltelefon angewiesen sind und deshalb immer erreich sein müssen. Jedoch birgt das Telefonieren auf dem Fahrrad ein erhöhtes Unfallrisiko. Es sorgt nicht nur für Ablenkung. Wer mit einem Handy auf dem Fahrrad fährt, nutzt dann oftmals nur eine Hand zum Lenken. In einem Notfall geht damit die Lenkkontrolle über das Fahrzeug verloren.

Wer eine SMS oder Whatsapp-Nachricht liest, ist zusätzlich abgelenkt, da er die meiste Zeit den Kopf nach unten beugt. Auch dieses Delikt fällt unter Telefonieren auf dem Fahrrad und wird mit 55 Euro geahndet.

Unter den Begriff „Benutzung“ von einem Handy auf dem Fahrrad fallen alle Situationen, in denen Fahrer Smartphones in der Hand halten. Also egal ob Telefonieren, Fotografieren oder Nachrichten schreiben, in jedem Falle begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche mit 55 Euro geahndet wird.

FAQ: Handyverstoß auf dem Fahrrad

Ist die Handynutzung auf dem Fahrrad erlaubt?

Nein, auch auf dem Fahrrad darf das Handy während der Fahrt nicht per Hand bedient werden. Tun Fahrer dies dennoch, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Ist bei der Nutzung von Kopfhörern auf dem Rad etwas zu beachten?

Ja, wenn Kopfhörer fürs Telefonieren oder zum Musik hören verwendet werden, sollten Fahrer darauf achten, dass sie die Umgebungsgeräusch weiterhin gut wahrnehmen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.

Wie wird die unzulässige Handynutzung auf dem Fahrrad geahndet?

Laut dem Fahrrad-Bußgeldkatalog müssen Radler mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, wenn sie das Handy unerlaubterweise nutzen.

Im Video erklärt: Handy am Steuer

Wann die Nutzung des Handys am Steuer verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.
Wann die Nutzung des Handys am Steuer verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.

Welche Alternativen gibt es zum Handy auf dem Fahrrad?

Eine Freisprechanlage im Auto ist erlaubt. Das Pendant dazu sind die Kopfhörer für den Fahrradfahrer. Wer also mit dem Handy auf dem Fahrrad kontrolliert wird, aber Kopfhörer im Ohr hat, um so zu telefonieren, muss in der Regel mit keinem Bußgeld rechnen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Lautstärke des Telefonats noch gerade so laut ist, dass Sie die Umgebungsgeräusche im Straßenverkehr vernehmen können.

Eine weitere Alternative ist eine spezielle Handyhalterung für das Fahrrad. Die Halterung wird direkt am Lenker montiert. Von hier aus können Fahrer Kopfhörer anschließen oder die Handys als Navigationsgerät nutzen.

Mit dem Handy auf dem Fahrrad und gleichzeitig über eine rote Ampel?

Gerade in den Situationen, in denen Fahrer mit dem Handy auf dem Fahrrad unterwegs sind, passieren kleine Unachtsamkeiten. So merken Fahrer beispielsweise nicht, dass sie bei Rot über eine Ampel fahren. In diesem Fall wird von einer Tateinheit gesprochen.

Eine Tateinheit besteht immer dann, wenn mehrere Delikte „zur selben Zeit am selben Ort von der selben Person begangen werden“ (Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog Kraftfahrtbundesamt). Im Unterschied dazu definiert die deutsche Rechtsprechung den Begriff Tatmehrheit, wenn mehrere Delikte zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt verursacht wurden.

Liegt eine Tateinheit vor, beispielsweise ein Handy auf dem Fahrrad am Ohr und das Überfahren einer roten Ampel, so wird nur der höchste Regelsatz angewendet. Das bedeutet, dass die Tat mit den schwerwiegenderen Folgen geahndet wird. Ein Beispiel hierfür: Ein Fahrradfahrer telefoniert während der Fahrt und überfährt eine rote Ampel. Das erste Delikt kostet laut Bußgeldkatalog 55 Euro, das zweite beim einfachsten Verstoß 60 Euro und einen Punkt. Da dieser Regelsatz höher ist, als das Telefonieren während des Fahrens, muss der Radler 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt. Das Bußgeld von 55 Euro entfällt oftmals.

Musik hören beim Fahrradfahren: Ist das erlaubt?

Musik hören beim Fahrradfahren ist erlaubt
Musik hören beim Fahrradfahren ist erlaubt

Wer auf dem Fahrrad Musik hört, darf dies entgegen der weitverbreiteten Meinung tun. Hierbei gibt es jedoch auch wieder Ausnahmen.

Genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ist das Musik-Hören beim Radfahren nur dann erlaubt, wenn Sie trotzdem die Umgebungsgeräusche wahrnehmen können.

Sollten Sie laute Musik beim Radfahren hören und dadurch zum Beispiel das Martinshorn nicht bemerken, kann dieser Verstoß ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen. Wenn Sie auf dem Fahrrad laute Musik hören und kontrolliert werden, führt dies jedoch in der Regel zunächst zu einer mündlichen Verwarnung.

Dieses Delikt ist nämlich für die Beamten schwer nachzuweisen. Das sollte aber kein Grund sein, um nun leichtfertig mit dem MP3-Player oder dem Handy, welches Musik abspielt, umzugehen.

Experten raten jedoch vom Musik-Hören auf dem Fahrrad ab, da es die Wahrnehmung zu sehr einschränkt. Immerhin ist das Gehör für Radfahrer insofern wichtig, dass es als „Spiegel“ wie bei Kfz dient. Zudem sollten Fahrer auf geschlossene Kopfhörer verzichten, da sie Verkehrsgeräusche sehr gut abdämpfen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

3 Kommentare

  1. Therese

    28. Februar 2024 um 19:11

    Hallo
    Während der Fahrt auf dem Rad wurde ich wegen Telefonierens angehalten. Ich wurde verwarnt und musste das Protokoll unterschreiben (keine Kopie erhalten). 2 Wochen später habe ich eine Rechnung mit Bussgeld über 55 € erhalten, was mich überrascht. Ist eine Vorwarnung wirklich schon mit Kosten verbunden oder versuchensie, bei mir etwas Geld zu holen?
    Vielen Dank und beste Grüsse
    Th.

  2. Karl

    20. Oktober 2018 um 20:48

    Hallo liebes Bussgeldrechner-Team,

    wurde auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten. Hatte 300 Meter vorher auf mein Handy geschaut, das hatten sie wohl gesehen und sind mir dann wohl eine Weile gefolgt, hatte ich aber nicht bemerkt. War deswegen auch sehr überrascht, als ich angesprochen wurde mit: Sie wissen, warum wir sie anhalten, oder?!
    Ich: ähhm
    Sie: Ja das macht dann 55 Euro blablabla, ich hab kaum was gesagt.

    Auf der Zahlungsaufforderung steht nun KEINE Begründung, also es sind nur die Felder mit zu meinen Daten und Stadt, Fahrzeugart usw. ausgefüllt, das Feld: „folgende OW wurde begagen“ ist leer, die 55 Euro sind aber eingekreist. Ist das ein Formfehler? Ich weis letztendlich wirklich nicht, warum sie mich angehalten haben, nehme aber an, dass es das handy gewesen sein muss, da ich licht und alles andere hatte… Aber das müsste doch draufstehen, oder?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Oktober 2018 um 10:13

      Hallo Karl,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt an Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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