Fahrrad-Geschwindigkeit: Existieren Limits für Radfahrer?
Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Vergehen | Bußgeld (in €) | Punkte |
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Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 30 | 1 |
Durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 35 | 1 |
So schnell dürfen Radfahrer unterwegs sein
Gerade Rennfahrer oder Fahrradkuriere heizen bisweilen mit hohen Geschwindigkeiten durch die Stadt und legen dabei erhebliche Strecken zurück. Sie sind damit erheblich schneller als Fußgänger.
Insbesondere beim Fahren von Eingangrädern oder sogenannten Fixies, sehen sie mitunter vom Bremsen ab, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.
Daher stellt sich die Frage: Gibt es beim Fahrrad eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Können Fahrräder geblitzt werden? Und wenn ja, welche Sanktionen sieht der Fahrrad-Bußgeldkatalog für die Überschreitung des Tempos vor?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geschwindigkeit auf dem Fahrrad
Grundsätzlich müssen sich Radfahrer auch an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. So dürfen sie in Fußgänger- oder Tempo-30-Zonen nicht zu schnell fahren. Konkrete Tempovorgaben schreibt die StVO explizit für Radfahrer nicht vor.
Ja, fahren Radler mit nicht angepasster Geschwindigkeit, müssen sie mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Wie hoch diese ausfallen, zeigt die Bußgeldtabelle hier.
Fahrrad-Geschwindigkeit
Ein Radfahrer fährt in der Regel mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 10 bis 20 km/h. Nutzer von Pedelecs (Elektro-Fahrrädern) oder trainierte Fahrer können aber auch schon mal mit bis zu 40 km/h unterwegs sein und damit so schnell wie manch ein Auto.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt deshalb auch für das Fahrrad Geschwindigkeitsbegrenzungen vor, um Gefährdungen von und Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Ein grundsätzlich vorgeschriebenes Maximal-Tempo für Radfahrer existiert hingegen nicht.
Zwar verfügt ein Rad zumeist nicht über einen Tacho, der die Fahrradgeschwindigkeit anzeigt, doch haben sich Radfahrer nach den allgemeinen Verkehrszeichen zur Temporegulierung zu richten.
In Spielstraßen müssen sie daher mit Schrittgeschwindigkeit fahren und in Tempo-30-Zonen ist ebenfalls die zugelassene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten.
Fahrrad-Höchstgeschwindigkeit auf Geh- und Radwegen
Auf Gehwegen dürfen Radfahrer maximal eine Geschwindigkeit von 7 bis 15 km/h erreichen. Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit verhindert, dass gegebenenfalls Fußgänger zu Schaden kommen.
Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, dem droht ein Bußgeldbescheid inklusive Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot steht hingegen nicht bevor.
Auch Radwege dürfen Fahrradfahrer nur mit Vorsicht befahren. Sie haben ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation (z. B. Fahrbahnbreite) und Wegbeschaffenheit anzupassen. Behindern beispielsweise Wurzeln das Weiterfahren, ist ein Ausweichen auf die Straße möglich, selbst wenn ein Verkehrsschild das Befahren des Fahrradwegs vorschreibt.
Beim Fahren auf einem Radweg mit Zweirichtungsverkehr ist das Tempo so zu wählen, dass sowohl der reguläre Gegenverkehr als auch Geisterfahrer nicht gefährdet werden.
Eine konkrete Vorgabe für die Fahrrad-Geschwindigkeit auf Radwegen gibt es nicht. Es gilt lediglich:
Radfahrer müssen so fahren, dass sie ihr Vehikel zu jeder Zeit komplett kontrollieren und in Gefahrensituationen den Bremsvorgang rechtzeitig einleiten können.
Konsequenzen der Geschwindigkeitsübertretung
Radfahrer, die sich nicht an die Regeln des Verkehrsrechts halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die aktuelle Bußgeldtabelle sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad folgende Sanktionen vor:
Wer einen Fußgänger aufgrund einer zu hohen Fahrrad-Geschwindigkeit gefährdet, dem drohen 30 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Radfahrer, die einen Fußgänger aufgrund einer zu hohen Fahrrad-Geschwindigkeit in einem Bereich gefährden, in dem der Fahrzeugverkehr untersagt war, den erwarten 35 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) der Flensburger Behörde, auch als Verkehrssünderkartei bekannt.
Gibt es Blitzer für Fahrradfahrer?
Bei der Geschwindigkeit mancher Radfahrer stellt sich die Frage: Können auch Fahrradfahrer geblitzt werden?
Die Antwort ist: ja. Stationäre Auto-Blitzer können auch schnelle Radler erfassen.
Doch das geschossene Blitzer-Bild ist folgenlos, da einem Fahrrad das amtliche Kennzeichen fehlt, mit dem der Fahrer zu identifizieren wäre. Eine Verfolgung des Verkehrsverstoßes ist daher nahezu unmöglich und mit viel Aufwand verbunden.
Anders verhält es sich bei Laser- und Radaranlagen. Diese können theoretisch auch Fahrräder registrieren. Verkehrssünder werden in der Regel unmittelbar nach der Messung von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Verkehrszeichen 295
Durchgezogene Linie auf Landstraßen werden von Autofahrern in der Regel beim Überholen von Radfahrern ignoriert. Entweder wird der Seitenabstand (2 Meter) ignoriert oder die durchgezogene Linie überfahren oder sogar beides. Es wäre auch eine Zumutung für Autofahrer mal 500m hinter einem Fahrrad her zu fahren. (Ironie)
Wenn der Radweg auf meiner linken Fahrbahnseite liegt müsste ich die vielbefahrene Hauptstraße 2mal kreuzen. Jeder abbiegende Autofahrer hat dafür eine Einfädelspur. Ich bin doch nicht Lebensmüde, ich bleibe schön rechts, auch wenn viele Autofahrer hupen
Ich fahre jeden Tag mit dem Fahrrad zur Schule und habe es noch nie mitbekommen dass jemand rücksichtslos mit dem Fahrrad einen Fußgänger überholt hat. Es sind eher die Fußgänger die in der Mitte von Fuß- und Radweg laufen, die nach mehrfachem klingeln nicht auf die Seite gehen, die sich meiner Meinung nach rücksichtslos verhalten
Hi,
ich bin Fahrradfahrer, habe keinen Führerschein für KFZ oder so sondern nur in der 4. Klasse meine Fahrradprüfung abgelegt (Gleichgewichtssinn, Schulterblick, rechts vor links, Kreisverkehr, gegenseitige Rücksichtnahme, Ampeln, Spur halten…).
Und ich rege mich regelmäßig über Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer auf.
Ich rate jedem, der von „Den (blöden) Fahrradfahrern“ spricht mal darüber naschzudenken, ob es am Fahrzeug liegt oder am Menschen, der*die es benutzt.
Ich lese auch ständig von Fahrverboten. Gilt das für das Fahrrad oder für ein eventuelles Auto?
Falls für das Fahrrad: Wie soll das denn bitte kontrolliert werden?
Ich glaube kaum, dass immer neue Gesetze und höhere Strafen die Probleme Lösen. Die geltenden Gesetze müssen einfach konsequenter durchgesetzt werden.
Wieso drohen bei einem rein muskelbetriebenen Fahrzeug mit 99,9 km/h Bussgelder?
Das generelle Tempolimit in geschlossenen Ortschaften gilt doch nur für Kfz und außerhalb von diesen ist auch für Kfz 100 km/h erlaubt.
Wenn eine Geschwindigkeit durch VZ speziell geregelt ist, gilt natürlich diese.
Es sind genau solche „Positionen“ wie die eines DirkB oder eines PM, die Radler so symphatisch machen. Mit nix was zu tun, hauptsache, der eigenen sportlichen Ambition mit Tempo 25 – etwa fünffachem Fußgängertempo also – auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen frönen und sich dabei allen anderen gegenüber auch noch im Recht fühlen. Die Pflicht zur Rücksichtnahme, geschweige denn irgendwelche Beschränkungen und Auflagen gelten ja eh‘ immer nur für andere.
Wer sich derart egoman und unsozial zeigt, sollte besser schweigen. Sonst läuft er nämlich Gefahr, die Frage aufzuwerfen, ob einer derartigen Uneinsichtigkeit nicht nur noch mit schärferen Regeln und Sanktionen beizukommen ist.
Felix_M Der Weltrekord liegt sogar bei 295 km/h !
Warum diskutieren wir überhaupt,
– RESPEKT
heißt doch das Zauberwort,
oder wurde dies aus dem Duden vor Jahren gestrichen?
ich habe am 24.07.19 meine neuer Rekord geschafft mit dem Fahrrad und zwar eine Geschwindigkeit von 99,9km/h in Ludwigshafen .Keine muss daran glauben aber es ist was auf mein Tacho stand.
Wie hoch wäre eine Straffe in solchen Fälle
Hallo Felix,
sollte dies tatsächlich der Fall gewesen sein, drohen die im Text genannten Bußgelder.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Als ich zur Schule gegangen bin, hat man mit 11 einen Fahrradführerschein erworben und mit der Verkehrspolizei sicheres Fahren geübt. Ist das nicht mehr so? Dann sollte das aber schnell wieder eingeführt werden. Wurde wahrscheinlich so wie der Schwimmunterricht wegrationiert, die Folgen sieht man also dann.
Bin mitte 50 fahre fahrrad sowie auto schließe mich der meinung von heidi an ,das alles was sich mit rädern fortbewegt ein kennzeichen haben sollte,,sowie eine Haftpflichtversicherung. Außerdem wäre eine kleine prüfung für E-fahrzeuge angebracht da 50% der verkehrsteilnehmer damit überfordert sind
Bin heute von einem entgegenkommenden Opa auf einem Trike angebrüllt worden, mich „an die Geschwindigkeit“ zu halten, deshalb bin ich hier gelandet. Ich trainiere anaerob mit 27kmh Schnitt, wenn alles frei ist und fahre auch Schritt, wenn ich mir mal nicht sicher bin, wohin manche Spaziergänger torkeln. Sicherheit hat Vorrang nach bestem Wissen und Gewissen. Meine Trainingsstrecke ist ein Waldweg, einzelne Fußgänger nur alle 3,4 Tage mal. Ich hab den Opa nach einer langen Kurve in 50m Entfernung entdeckt, bin sofort vom Gas und rechts ran. Danke für die Info hier, das nächste Mal brülle ich zurück.
Zitat: Behindern beispielsweise Wurzeln das Weiterfahren, ist ein Ausweichen auf die Straße untersagt, wenn ein Verkehrsschild das Befahren des Fahrradwegs vorschreibt.
Und das ist falsch. Wird die Benutzung des Radwegs unzumutbar, darf der Radfahrer auf die Straße ausweichen.
LG Oldenburg v. 29. Juli 1952: VkBl. 53, 190 (ziemlich alt, aber immer noch die maßgebliche Rechtsquelle in dieser Frage)
Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., Rn. 67; Bouska, NZV 1991, 130
OLG Köln v. 14.01.1994: 19 U 208/93
OLG Naumburg v. 08.12.2011: 1 U 74/11
Oben steht: „Behindern beispielsweise Wurzeln das Weiterfahren, ist ein Ausweichen auf die Straße möglich, selbst wenn ein Verkehrsschild das Befahren des Fahrradwegs vorschreibt.“
Hallo Bernd,
vielen Dank für diesen Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Diese Kombiampel“Fußgänger & Radfahrer“ ist Brandgefährlich wenn die Radfahrer auch nicht absteigen müssen, sollten diese zumindest die Geschwindigkeit zur „SCHRITTGESCHWINDIGKEIT Verzögerung, gezwungen werden. Den Fußgänger hat man im Auge, wenn man dann mit 10 Km/h abbiegen möchte, und sich in Sicherheit wiegt, den Radfahrer der mit 30- 40Km/h angeschossen kommt, sieht man nur „nachdem man ihn gehöhrt hat“ über den Kofferraum fliegen. Ich Empfinde und empfehle, diesen Freibrief zu revidieren.
M. f.G.
Radfahrer aus Düsseldorf
Ach, Sie gehören wohl auch zu denen, die noch nichts vom Schulterblick gehört haben? Sie wollen abbiegen, also müssen sie sich vergewissern, daß sie niemanden gefährden. Und genau dazu ist der Schulterblick da. Und wenn man den macht, nachdem man in den Rückspiegel geschaut hat (Fahrschule: Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick), dann übersieht man keinen Radfahrer, egal, wie schnell er ist. Ich würde gern mal hören, was Sie dazu sagen, wenn man von Ihnen verlangen würde, daß sie an jeder Ampel – ich meine grüne, genau wie sie – und an jeder Querstraße auf 10km/h abbremsen sollen… …und dann mit Muskelkraft wieder Gas geben…
Naja, die Formulierung von Klaus ist schon etwas übertrieben, das Problem ist aber leider echt. An „normalen“ Ecken können sich Rad- und Autofahrer gegenseitig mit genügend Vorsprung problemlos erkennen. Allerdings gibt es Ecken, wo zwischen Radweg und Fahrbahn Fahrzeuge parken (besonders schlimm, wenn ein Bus oder LKW da steht), oder gar Büsche als Trennung gewählt werden. Da hat ein Autofahrer einfach oft selbst mit Schulterblick es extrem schwierig, einen schnellen Radfahrer zu erkennen. In solchen Fällen sollten auch Radfahrer ihre Geschwindigkeit anpassen, und anhand von „gegenseitiger Rücksicht“ nicht auf ihre „rechtliche“ Vorfahrt bestehen… Und das mit an jeder Querstraße auf 10kmh abbremsen kenne ich, ich pendle jeden Tag mit dem Fahrrad, allerdings zum Glück meistens über Radwege an Landstraßen, solche Ecken begegne ich zum Glück nur selten…
Radfahrer sind rücksichtslos, sie fahren auf Gehwege, über rote Ampeln, über den Zebrastreifen, zerkratzen Autos durch ihr dichtes daran vorbei fahren und fahren durch Parkanlagen mit ca. 30 kmh. Sie klingeln wie die irren, schimpfen und pöbeln, manche werden auch handgreiflich oder bespucken einen wenn man nicht beiseite springt. Ich bin daher für das Kennzeichen für Fahrräder, Ablegung einer Prüfung und die Pflicht eine Haftpflichtversicherung abschließen zu müssen, dann kann man die „wir dürfen fahren wie wir wollen, uns gehört die Straße, uns kann keiner was“, auch belangen.
Radfahrer sind Verkerhsteilnehmer und müssen die s StVO unbedingt lernen. Radfahrer haben dies dringend nötig.
Radwegenetz? gut das ist teilweise bestimmt regional unterschiedlich. Bei mir in der Stadt (17.000 Einwohner) haben wir genau eine Straße mit einem Radweg. Und überall anders muss man um sein leben fürchten, da Autofahrer auch bei Gegenverkehr Radfahrer überholen müssen (auch wenn der in der 30 Zone schon 35 fährt). Und die Höchstgeschwindigkeit auf diesem Radweg ergibst sich von alleine aufgrund der Beschaffenheit des Weges. Das China System kenne ich noch nicht, aber die haben sich bestimmt was schönes einfallen lassen um alle 3 Gruppen gut zusammen zu bringen.
Es wird höchste Zeit auch Radfahrer an den allgemeinen Kosten zu beteiligen. Es kann nicht sein, dass der Autofahrer für alles und jeden bezahlt. Das immer besser ausgebaute Radwegenetz wird auch vom Autofahrer mit bezahlt. Es kommen im Zuge dessen immer mehr Radfahrer auf die Straße, ohne Verkehrsausbildung, ohne Führerschein und oft komplett ahnungslos. Immer mehr Unfälle sind dadurch vorprogrammiert!
Ach so: Und wenn jetzt wieder jemand meint, das geht nicht: China hat auch ein gutes System auf den Weg gebracht!
Wir Radfahrer beteiligen uns doch an den Kosten. Wir Radfahrer, die teilweise nicht einmal Auto fahren, zahlen sogar die Straßen mit, die von den PKW und LKW kaputt gemacht werden.
Wir zahlen auch für die Radwege, die von vielen Autofahrern dankend als Parkplatz missbraucht werden.
Damit bringen Autofahrer die Radler in Lebensgefahr. Meiner Meinung nach sollte das als versuchte Körperverletzung gelten.
Die Radfahrer machen die Straßen aber auch nicht kaputt. Bin selber einer. Und die Autofahrer profitieren ja auch von den Radfahrern, weil attraktive Radwege Menschen aus dem Auto auf das Fahrrad locken, sodass es auf den Straßen weniger voll wird.
Die Ausbildung von Radfahrern fände ich auch wichtig, damit sie die Verkehrszeichen und die Vorfahrtsregeln kennen. Ich hatte das immerhin in der Grundschule.
Was ich mir wünschen würde wäre eine Enflechtung von Auto- und Radverkehr. Man muss in Anreizen denken. Fahrradstraßen, die parallel zu einer Hauptstraße führen, z. B. in Kiel ist dei Holtenauer Straße eine wichtige Verkehrsachse, aber parallel dazu ist eine Fahrradstraße ausgewiesen.
Als Radfahrer fährt man nicht freiwillig auf der Holtenauer Straße, da der Radweg dort zu schmal ist) und Autofahrer fahren auch nicht freiwillig auf der Fahrradstraße.
Wichtig empfände ich es auch, dass man Radfahrern attraktive Abkürzungen einrichtet. Radfahrverbot in Parkanlagen sind Unsinn sondergleichen. Warum nicht mal an den Verstand appellieren: Wenn zu viele Fußgänger, bitte absteigen. Das gleiche gilt für Fußgängerzonen. Wenn dort nur drei Hansel flanieren, soll der Radfahrer dort fahren können. Warum denn nicht?
Dem kann ich leider nicht zustimmen, die Radwege werden von Steuergeldern finanziert, da zahlen auch die Radfahrer. Wer mit dem Auto geblitzt wird ist selber schuld und gehört auch bestraft.
Bekommen auch diejenigen Punkte in FL, die keinen FS besitzen? Geht eigentlich nixht, oder?
Hallo,
grundsätzlich können auch Fußgänger oder Fahrradfahrer ohne Führerschein Punkte in Flensburg erhalten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Das ist leider bitter nötig. Diese wilde und rücksichtslose Raserei nimmt immer mehr überhand. Auf Gehwegen ist man als Passant nicht mehr sicher. Erlebe ich jeden Tag mehrfach.
Anstatt an die Wichtigen Dinge zu denken macht die Regierung so etwas.
Applaus
Radfahrer absteigen!
Auto gegen Fußgänger (LG Bonn 13 O 87/12)
Der Vorwurf des Klägers, der Beklagte sei mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren, ist unberechtigt. Denn grundsätzlich durfte der Beklagte die Straße – auch bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn – mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren (50 km/h).
Fahrrad gegen Fußgänger (OLG Frankfurt 4 U 233/16)
Der Beklagte sei zudem in der konkreten Situation zu schnell gefahren. Er hätte die Gefährdung insbesondere älterer Menschen ausschließen müssen. Dies sei hier bei der Geschwindigkeit von 10-12 km/h nicht möglich gewesen.
Das ist ein Tat ein Schwachsinnsurteil. Radfahrer werden am helligten auf Beleuchtung kontrolliert („Und was machen Sie nachts?“), während ein Auto zwar mit Licht ausgestattet, aber nicht eingeschaltet, zu keiner Strafe führt.
Wie bescheuert muss ein Staat sein den eigenen Bundesbürgern vorschreiben zu wollen wie schnell sie mit Ihrem Fahrrad fahren dürfen? Das geht entschieden zu weit!
Und wie bitte soll man das mit der Punkteeintragung nachvollziehen?
Muss man nach dem Erreichen der Punkteobergrenze dann sein Fahrrad stehen lassen obwohl man gar keinen Führerschein dafür braucht?
Das ist an Schwachsinnigkeit und Kontrollwahn nicht mehr zu überbieten!
Was ist denn daran bescheuert? Und das wichtigste ist ja, dass man angemessen fahren soll. Ich bin ja selbst Radfahrer und ich kann nur den Kopf schütteln, wie manchme mit einem Affenzahn über die mitunter schmalen Radwege bretten und sich der Gefahr aussetzen, dass ein Fußgänger versehentlich in den Radfahrbereich kommt.
Manche lernen es eben nicht. Fixies sind auch so eine Sache. Gehören meines Erachtens komplett aus dem Straßenverkehr gebannt. Damit kann man im Velodrome gerne fahren, aber ohne Bremsen beschwört man kritische Situationen herauf.
Als Radfahrer will man schließlich auch nicht, dass da Autos ohne unsachgemäßen oder gar keinen Bremsen herumfahren.