Fahrradunfall vermeiden: Wie geht das?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

TatbestandBußgeldPunkte
Unfall durch nicht vorhandene oder defekte Beleuchtung35 €
Unfall nach Missachtung des Verbots der Einfahrt35 €
Unfall durch Nichtbenutzung des Radwegs35 €
Unfall durch Missachtung des Rechtsfahrgebots30 €
Unfall nach Überfahren einer roten Ampel120 €1
... wenn diese länger als eine Sekunde rot war180 €1
Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (Dooring)40 €
... es kam zu einem Unfall50 €

Was Sie über Fahrradunfälle wissen sollten

Ein Fahrradunfall ist häufig mit Verletzungen verbunden.
Ein Fahrradunfall ist häufig mit Verletzungen verbunden.

Ein Fahrradunfall bezeichnet einen Unfall im Straßenverkehr oder auch beim Sport, an dem mindestens ein Fahrradfahrer beteiligt ist und gegebenenfalls verletzt wird.

Viele Menschen sind tagtäglich unterwegs mit dem Fahrrad. Ein Unfall ist dabei nicht selten, da sie insbesondere gegenüber Kraftfahrzeugen angesichts Größe, Schnelligkeit und Gewicht häufig das Nachsehen haben.

Mitunter übersehen aber ebenfalls Fußgänger Radfahrer, weshalb es zu einem Fahrradunfall kommen kann. Den Unfallhergang klärt anschließend die Polizei, sie sichert auch die Beweise. Ihre Ergebnisse sind in der Regel für die Berechnung des Schadensersatzes durch die Versicherung und auch aus dem Fahrradunfall entstehende Schmerzensgeld-Ansprüche entscheidend.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert deshalb in Paragraph 1 Absatz 1: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

FAQ: Fahrradunfall

Gelten für Radfahrer andere Verhaltensregeln bei einem Unfall?

Nein, grundsätzlich gelten auch bei einem Unfall mit dem Fahrrad die Verhaltensregeln wie bei einem Autounfall.

Wie sollten sich Radfahrer verhalten, um einen Unfall zu vermeiden?

Die wichtigsten Tipps zur Unfallvermeidung auf dem Fahrrad haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wird Fehlverhalten, dass zu einem Fahrradunfall führt, geahndet?

Ja, verursachen Radfahrer einen Unfall, sind Bußgelder und Punkte möglich. Die Bußgeldtabelle zeigt hier, wie hoch die Sanktionen ausfallen können.

Fahrradunfälle – Statistik: die häufigsten Ursachen

Fahrradunfälle in Berlin geschehen häufig.
Fahrradunfälle in Berlin geschehen häufig.

Laut Statistischem Bundesamt kam es 2014 zu etwas mehr als 78.500 Fahrradunfällen im deutschen Straßenverkehr. Ein tödlicher Fahrradunfall ereilte 396 Menschen, das waren fast 12 Prozent mehr als im Vorjahr.

Gerade angesichts des hohen Verkehrsaufkommens, nehmen Fahrradunfälle in Großstädten zu. Die Fahrradunfall-Zahl in Berlin stieg beispielsweise von 2013 zu 2014 um über 10 Prozent auf 7.699.

Ein Unfall mit dem Fahrrad kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel dem Zusammenstoß mit einem Auto. Aber auch andere Kfz wie LKW übersehen Radfahrer häufig beim Rechtsabbiegen. Ursächlich hierfür ist beispielsweise ein vergessener oder nachlässig ausgeführter Schulterblick.

Des Weiteren führt oftmals ebenfalls das Ignorieren der Vorfahrtsregeln, insbesondere der von Fahrradfahrern, zu Unfällen.

Aber auch aufgrund des Fehlverhaltens von Radfahrern können Unfälle verursacht werden. Dazu zählen unter anderem:

  • falsche Fahrbahnbenutzung
  • Fahren auf Gehwegen
  • Fahren gegen die Fahrtrichtung
  • alkoholisiertes Fahren
  • mangelnde Beleuchtung

Fahrradunfall ohne Helm

Ein Fahrradunfall ohne Helm kann lebensgefährlich sein.
Ein Fahrradunfall ohne Helm kann lebensgefährlich sein.

Die Folgen vieler Fahrradunfälle könnten durch das Tragen eines Helms abgemildert werden, schützen sie doch vor erheblichen Kopf- sowie Hirnverletzungen und sorgen mit bisweilen knalligen Farben für Signalwirkung.

Doch die Anzahl derer, die regelmäßig zum Fahrradhelm greifen, ist noch immer gering.

Aber auch ohne Fahrradhelm haben Radfahrer einen vollen Anspruch auf Schadensersatz, solange sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Jahr 2014. Fahrradfahrer sind demnach nicht an den eigenen Verletzungen mitschuldig, tragen sie keinen Helm.

Fahrrad-Airbag – Alternative zum Helm

Ein Fahrrad-Airbag stellt eine Alternative zum Fahrradhelm dar.
Ein Fahrrad-Airbag stellt eine Alternative zum Fahrradhelm dar.

Wer einem Helm partout nichts abgewinnen kann, der kann seit einiger Zeit auf eine neue Technologie zurückgreifen: den Fahrrad-Airbag.

Als eine Art Schal dezent um den Hals getragen, bläst sich der Airbag bei einem Unfall wie eine Art Kapuze auf und schützt dabei Nacken und Kopf beim Aufprall.

Fahrradunfall vermeiden: Tipps

Durch die Einhaltung einiger Regeln kann ein Unfall mit Radfahrern vermieden werden. Dabei sollten sowohl Auto- als auch Fahrradfahrer bestimmte Dinge beachten.

Radfahrer sollten auf eine ausreichende Beleuchtung achten, um auch in der Dämmerung oder bei Nacht von allen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor: Lichtanlagen wie Dynamos müssen über eine Mindestnennleistung von 3 Watt verfügen.

Rennräder dürfen Batterien zur Lichterzeugung benutzen. Die Scheinwerfer sind zudem korrekt anzubringen und auszurichten.

Aber auch sichere Bremsen sind von Bedeutung, um einen tödlichen Fahrradunfall zu vermeiden. Folgenden Anforderungen sollten sie genügen:

  • komplette Blockierung der Räder
  • einfache Betätigung
  • gut zugängliche Bremsgriffe zu jeder Zeit
  • Existenz zweier verschiedener, nicht zusammenhängender Bremsen

Pkw-Fahrer vermeiden Unfälle mit einem Rad, indem sie beispielsweise beim Überholen den erforderlichen Mindestabstand einhalten. Dieser beträgt 1,5 Meter. Grundsätzlich empfiehlt sich darüber hinaus das vorausschauende Fahren, um potenzielle Gefahren schon frühzeitig zu identifizieren und zu umgehen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Michael

    24. März 2023 um 11:57

    Gemeindeverbindungswege sind oftmals alte Straßen, die einen Ort mit einem anderen Ort noch als Gemeindeverbindungswege, wie der Name schon sagt, noch miteinander verbindet. Am Ende des Ortes findet sich oft das durchgestrichene Ortsschild. Die Straßen sind meist nicht breiter als 2,5 bis 3m. Also nicht breit genug, dass 2 Autos aneinander vorbeifahren können. Auch nicht breit genug, dass Autos den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 2m ausserhalb geschlossener Ortschaften einhalten können. Zudem hat man das Gefühl der Sicherheitsabstand zählt nur für den Überholvorgang und nicht für den „Begegnungsvorgang“. Aufgrund des durchgestrichenen Ortsschildes sind die Autofahrer*innen jedoch der Meinung, nun, nach verlassen der geschlossenen Ortschaft, 100 km/h fahren zu dürfen und verringern auch oft nicht die Geschwindigkeit, wenn ihnen Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen die Gemeindeverbindungsstraßen nutzen. Sollte hier nicht eine neue Regelung in die STVO oder das STVG aufgenommen werden, die vorschreibt, dass es sich bei einem Gemeindeverbindungsweg um einen shared Space Fahrbahn handelt und Fahrzeugführer*innen bei Annäherung an Radfahrende und Fußgänger*innen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn sie diesen Verkehrsteilnehmer*innen begegnen oder überholen? Leider glauben sich die Autofahrer*innen oft im Recht und reagieren ungehalten und uneinsichtig, wenn ihnen kein Platz gemacht wird. Einfacher noch, wäre die Beschränkung der Gemeindeverbindungsstraßen grundsätzlich auf 20- 30 km/h. Wie sehen sie das?

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