Der neue Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog Fahrrad 2024 im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 1. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad begangen? Rechnen Sie hier aus, was das kostet:
Über 80 Prozent der deutschen Haushalte sind mit dem Fahrrad unterwegs. Trotz dieser großen Zahl wissen viele Personen nicht, was sie im Straßenverkehr mit dem Fahrrad dürfen und was nicht. Der neue Bußgeldkatalog für Radfahrer gibt Ihnen ausführliche Informationen zu allen relevanten Themen. Der Bußgeldrechner kann Ihnen in Sekundenschnelle das passende Bußgeld und weitere Maßnahmen nennen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Fahrrad
An jedem 7. Verkehrsunfall in Deutschland ist ein Fahrradfahrer beteiligt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Meist liegt es daran, dass es Radfahrern nicht bewusst ist, dass sie auch an die geltenden Vorschriften in Deutschland gebunden sind. Wer sich nicht daran hält, kann nicht nur mit einem Bußgeld rechnen.
Auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sind möglich. Und diese beziehen sich nicht nur auf das Rad, sondern gelten parallel auch für das Autofahren. So ist es also möglich, dass ein Radfahrer so viele Punkte sammelt, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dieser Entzug gilt dann auch für andere Fahrzeuge.
Deshalb ist es wichtig, die Straßenverkehrsordnung für das Fahrrad und die darin befindlichen Regelungen zu kennen. Welche das sind, sollen nachfolgend erklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Ja, auch Radfahrer müssen sich an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Regelungen speziell für Radfahrer, sind in den Ratgebern hier genauer erläutert.
Wir haben die wichtigsten Verhaltensregeln für Radfahrer hier im Ratgeber zusammengefasst.
Ja, Verstöße durch Radfahrer werden mit Bußgeldern, aber auch mit Punkten und Fahrverboten geahndet. Welche Sanktionen wann greifen, erfahren Sie hier.
Spezifische Informationen zum Bußgeldkatalog fürs Fahrrad:
- Abbiegeverstoß mit dem Rad
- Anweisungen der Polizei als Fahrradfahrer missachtet
- Fahrradstraße
- Fahrradunfall
- Fehlerhafte Fahrrad-Beleuchtung
- Geschwindigkeitsvorschriften für Radfahrer
- Handy auf dem Fahrrad benutzt
- Helmpflicht
- Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel
- Personenbeförderung auf dem Fahrrad
- Radwegebenutzungspflicht
- Straßenbenutzung mit dem Fahrrad
- Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad
Verhalten von Fahrradfahrern im Straßenverkehr
Bereits in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezieht die deutsche Politik die Fahrradfahrer mit ein.
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ (Quelle: § 1 Abs. 1 StVO)
Weiter bestimmt die Straßenverkehrsordnung für das Fahrrad, dass auch diese Verkehrsteilnehmer sich so verhalten sollen, dass „kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (Quelle: § 1 Abs. 2 StVO). Der Bußgeldkatalog-Fahrrad gründet auf diesen beiden Absätzen. Denn die Sicherheit im Straßenverkehr steht immer an oberster Stelle.
Die wichtigsten Verhaltensregeln auf einen Blick:
- Achten Sie auf den Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand. Der Bundesgerichtshof entschied bereits 1957, dass der ausreichende Abstand etwa 75 bis 80 cm beträgt (bei stark befahrenen Straßen in der Dunkelheit oder bei Regen: 1 m). Zudem entschied das Landgericht Berlin, dass Radfahrer auch einen Abstand zu parkenden Autos halten muss. Dieser beträgt etwa einen Meter. Hierbei soll vermieden werden, dass ein Fahrradfahrer von einer plötzlich geöffneten Autotür erwischt wird.
- Auch Fahrradfahrer müssen das Rechtsfahrgebot einhalten. Sie sind zwar von der Regelung, „äußerst rechts“ (§ 2 Abs. 2 StVO) zu fahren ausgenommen, dennoch sieht der Bußgeldkatalog-Fahrrad bei einem Verstoß eine Geldbuße vor.
- Radfahrer müssen hintereinander fahren. Die Straßenverkehrsordnung für das Fahrrad schreibt vor, dass Fahrer von nicht motorisierten Zweirädern nicht nebeneinander fahren dürfen. Die einzige Ausnahme: Lässt der Weg es von der Breite her zu und wird der übrige Verkehr nicht behindert, dürfen Fahrräder nebeneinander fahren.
- Achten Sie auf die Verkehrszeichen mit einem Fahrrad. Radwege, die als solche gekennzeichnet sind, müssen Fahrer benutzen. Handelt es sich jedoch um einen Radweg, der aber nicht als solcher ausgewiesen ist, besteht keine Pflicht, diesen zu nutzen. Auf einem Fußweg darf nur gefahren werden, wenn Sie die Schrittgeschwindigkeit einhalten und besondere Rücksicht gegenüber der Fußgänger zeigen. Ist das nicht gegeben, müssen Sie vom Fahrrad absteigen.
- Kinder sind in der Pflicht, bis zu ihrem vollendeten 8. Lebensjahr die Gehwege zu benutzen. Bis zum 10. Geburtstag haben Sie die Wahl zwischen Geh- und Radweg.
Doch nicht nur die StVO, auch die StVZO, also Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, stellt Regeln für Radfahrer auf. So bestimmt Paragraph 67 die Voraussetzungen an die lichttechnischen Einrichtungen der Räder.
Absatz 1 beispielsweise besagt, dass Fahrräder immer mit einem Scheinwerfer und einer Schlussleuchte, also einer intakten Beleuchtung, ausgerüstet sein müssen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder für Fahrrad-Besitzer, wenn sie öffentliche Straßen befahren wollen.
Unterwegs mit dem Fahrrad: Strafe, Bußgeld und Co.
Neben den spezifischen Fahrrad-Vorschriften sollten auch die wichtigsten Bußgelder bekannt sein. Beim Fahrrad sind auch Punkte möglich. Diese können bei einer raschen Vermehrung zum Fahrerlaubnisentzug führen.
Allgemein gilt: Alle Bußgelder für Kfz-Fahrer, welche der Bußgeldkatalog mit Maßnahmen ab 55 Euro ahndet, teilt der Bußgeldkatalog-Fahrrad durch die Hälfte. Diese Regelung betrifft jedoch nur Vergehen, die der aktuelle Bußgeldkatalog nicht als besondere Tatbestände für diese Verkehrsteilnehmer wie etwa Pkw oder Motorräder vorsieht.
Beträgt die Ermäßigung, also der halbe Regelsatz der Strafen für motorisierte Verkehrsteilnehmer, weniger als 60 Euro, dürfen sich Beamte auch für ein Verwarnungsgeld entscheiden. Laut dem Bußgeldkatalog für Radfahrer liegt das Verwarnungsgeld bei 15 Euro. Der Bußgeldkatalog-Fahrrad listet wegen dieser Bestimmung nicht alle Ordnungswidrigkeiten einzeln auf. Sollte also das Vergehen, nachdem Sie suchen, nicht im Bußgeldrechner für Radfahrer zu finden sein, lohnt sich ein Blick auf den Bußgeldrechner für Pkw.
Zusätzlich zum Bußgeldbescheid enthält das Bußgeld für Fahrer vom Fahrrad nach den aktuellen Vorschriften noch Gebühren und Zustellungskosten. Diese betragen in der Regel 28,50 Euro.
Können Sie mit dem Fahrrad Punkte erlangen? Ja, denn jedes Vergehen, welches direkt die Verkehrssicherheit gefährdet und zudem ein Bußgeld über 60 Euro kostet, wird mit einem Punkt in Flensburg bestraft.
Alle Infos rund um das Fahrrad wie Punkte oder ein Bußgeld zeigt Ihnen auch der Bußgeldrechner für Fahrrad-Verstöße. Hier finden Sie einige Beispiele für Verstöße, die im Bußgeldkatalog-Fahrrad zu finden sind:
- Missachtung des Rechtsfahrgebots ohne den markierten Schutzstreifen zu benutzen: 15 – 30 Euro
- Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund von Nebeneinanderfahrens: 20 – 30 Euro
- Nichtbeachtung vom Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung oder Einmündung: 15 – 30 Euro
- Falsches Abbiegen nach links ohne der Verkehrsführung für Radfahrer im Bereich einer Kreuzung oder Einmündung zu folgen: 15 – 30 Euro
- Benutzung eines Mobiltelefons beim Fahren: 55 – 100 Euro
- Nichtbefolgung der durch Verkehrszeichen angezeigten vorgeschriebenen Fahrtrichtung: 20 – 35 Euro
- Gesetzwidrige Benutzung des Fußgängerbereichs: 15 – 30 Euro
- Gesetzwidrige Benutzung eines für Radfahrer gesperrten Bereichs: 15 – 30 Euro
- Gesetzwidrige Befahrung einer verbotenen Einfahrt: 20 – 35 Euro
Sollten Sie in einem Fußgängerbereich andere Fußgänger verletzen, obwohl Fahrradfahrer für diesen Bereich zugelassen sind, müssen Sie laut Bußgeldkatalog-Fahrrad 30 bis 35 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten.
Einen Punkt gibt es auch für das Missachten des Dauerlichtzeichens, welches die Fahrstreifenbenutzung verbietet. Sogar zwei Punkte bekommen Sie laut Bußgeldkatalog für Radfahrer, wenn Sie eine rote Ampel missachten und dabei einen Unfall verursachen.
Im Gegensatz zu diesen Ordnungswidrigkeiten ist das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss eine Straftat. Sie können in der Regel mit einem hohen Bußgeld rechnen. Für Fahrer vom Fahrrad droht ein Bußgeld, sobald sie mit mehr als 1,6 Promille kontrolliert werden. Sollten Sie davor bereits auffällige Alkoholerscheinungen gezeigt haben, können auch hier laut Fahrrad-Bußgeldkatalog Maßnahmen durchgesetzt werden.
Gelangen Sie über die Promillegrenze, ist neben dem Fahrverbot oder einem eventuellen Führerscheinentzug noch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung die Folge.
Verkauf von Fahrrad mit zuschaltbaren Motor/Akuu, 14 Zoll , klappbar. Kinderfahrrad-Original-Händler. Ist ein (nachträglich) Dokument erforderlich bei einer Polizeikontrolle? Keine Straßenzulassung.
Bitte um Rechtlichen Hinweis. Danke.
Hallo,
gelten die Bußgelder auch für ein 12 jährigen Fahrradfahrer?
vielen Dank
Hallo Robin,
Kinder sind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht strafmündig.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Jeder Fahrradfahrer sollte sich an die StVo halten. D.h. Fußgängerüberweg absteigen,
Fußgängerzone heißt Fußgängerzone.
Definition Radfahrene!
Ich kullerte mit dem Rad 3 bis 5 km/h in einer Zufussgehenden Zone.
Also langsamer, aber nicht schneller als die Zufussgehenden.
Ohne pedelieren.
Die meisten Fahradfahrer verhalten sich kollegial im Straßenverkehr weil auch sie einen Führerschein haben , aber dann gibt es diese wie Freizeitradsportler und Kurierdienste die verhalten sich wie die Axt im Walde und machen dann noch zoff wenn einer so grob Fahrlässig gewesen ist und einen Unfall hatte. Mann sollte den Straßenverkehr immer mit zwei Blickpunkten sehen den als Radfahrer und den als Kraftfahrer und wenn man das berücksichtigt gibt es auch nicht mehr so viele Unfälle mit Radfahrer.
Als Radfahrer befinde ich mich fast immer allein und bei einer Ordnungswidrigkeit seitens des Autofahrers steht im Falle einer Anzeige. Aussage gegen Aussage.
Es kommt nichts dabei heraus. Nur das schäbige Grinsen des Autofahrers.
Also: Es lohnt keine Anzeige. Laut Aussage des herbeigerufenen Polizeibeamten.
In den meisten Fällen werden die Radfahrer übersehen, z.B. beim Rechtsabbiegen. In den wenigsten Fällen liegt es an Fehlern der Radfahrer.