Das Fahrrad richtig parken: Wichtige Hinweise und Informationen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Tipps zum sicheren Fahrradparken

Wo Sie das Fahrrad am Besten abstellen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Wo Sie das Fahrrad am Besten abstellen können, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Das Fahrradfahren erfreut sich immer mehr zunehmender Beliebtheit, vor allem auch in Städten. Dabei stellt sich oft die Frage, wo Sie das Fahrrad abstellen, also parken können. Auf der Straße, am Straßenrand oder doch lieber zuhause im Garten, Hof oder in der Wohnung?

Das Fahrradparken ist vor allem auch deswegen ein bedeutsames Thema, weil Diebstähle häufig vorkommen. Wie Sie Ihr Fahrrad sicher und richtig abstellen können, verrät Ihnen dieser Ratgeber.

FAQ: Das Fahrrad richtig parken

Kann ein Fahrrad parken?

Sie können ein Fahrrad sowohl am Straßenrand als auch auf einem Gehweg abstellen, denn Fahrräder gelten als Fahrzeuge nach der StVO. Parkverbote für Fahrräder gibt es allerdings nicht.

Wo darf ich überall ein Fahrrad anschließen?

Solange Sie das Fahrrad nicht am Eigentum oder Besitz eines anderen anschließen und ihn damit in seinem Besitz stören, dürfen Sie es fast überall anschließen. Das Fahrrad darf auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abgestellt werden, sollte aber keine Fußgänger behindern. Sie müssen es weiterhin platzsparend parken. Wenn Sie das Fahrrad am Straßenrand abstellen, muss eine Laterne oder externe Lichtquelle das Rad die ganze Nacht über als Beleuchtung dienen.

Wo ist ein Fahrrad zu lagern?

Viele Plätze kommen in Frage, wenn Sie Ihr Fahrrad abstellen wollen. Der Garten oder die Garage eignen sich gut für das Lagern des Rads, genau wie passende Plätze auf dem Hof oder vor dem Haus. Während draußen ein Anlehnbügel eine sinnvolle Möglichkeit darstellt um das Rad dort anzuschließen, ist in der Garage eine Wandhalterung eine gute Option. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wo können Sie das Fahrrad am Besten parken?

Fahrrad sicher abstellen: Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrrad stets gut anschließen.
Fahrrad sicher abstellen: Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrrad stets gut anschließen.

Am sichersten ist es, wenn Sie Ihr Fahrrad zuhause abstellen (in einer Garage). Diese ist geschützt und trocken. Trotzdem sollten Sie auch dort das Fahrrad zusätzlich mit einem guten Schloss sichern, vor allem wenn Sie Ihr gutes E-Bike dort abstellen. Das Sichern an einem Wand- oder Bodenanker ist eine gute Variante.

Wollen Sie das Fahrrad platzsparend abstellen und trotzdem einen guten Zugang zu ihm haben, empfiehlt sich das Anbringen einer Wandhalterung. Wenn Sie mehrere Haken nebeneinander an der Wand befestigen, kann mehr als ein Fahrrad dort parken.

Haben Sie nicht das Glück, dass Sie eine Garage Ihr Eigen nennen dürfen, können Sie das Fahrrad im Haus abstellen. Die Mietwohnung eignet sich dafür auch. Jedoch fällt dabei nicht nur Dreck in der Wohnung an, sondern ist der Transport in und aus der Wohnung oft mit Schwierigkeiten verbunden.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie einen geeigneten Anlehnbügel vor dem Haus anbringen und das Fahrrad dort parken. Das ist sicherer, als das Fahrrad-Abstellen an der Hauswand, wo Sie nicht die Möglichkeit haben, es anzuschließen. Der Vorteil an dem Anlehnbügel ist, dass Sie das Fahrrad an diesem sichern können, dass Sie es nicht immer wieder aus dem Keller tragen müssen und dass auch das Fahrrad-Abstellen ohne Ständer gut funktioniert.

Wo können Sie das Fahrrad noch abstellen? Eine Tiefgarage eignet sich nicht, weil das Fahrradparken dort meist nicht erlaubt ist. Tiefgaragenstellplätze sind grundsätzlich als Abstellplätze für Kraftfahrzeuge gedacht. Auf keinen Fall dürfen Sie einen Fahrradbügel im Boden montieren und dort Ihr Fahrrad parken.

Wie Sie das E-Bike sicher abstellen

Das Fahrradparken in einer Fahrradbox sichert optimal vor Diebstahl und Vandalismus.
Das Fahrradparken in einer Fahrradbox sichert optimal vor Diebstahl und Vandalismus.

Manchmal existieren vor dem Haus oder an Bahnhöfen auch Fahrradboxen, die optimal vor Diebstahl, Vandalismus oder Witterungseinflüssen schützen. Durch diese Methode ist das Fahrrad-Abstellen auch im Hof gut möglich. Ab und an können Sie sogar das E-Bike darin aufladen.

Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie Ihr E-Bike abstellen, den Akku mitnehmen sollten. Ohne diesen ist das Rad praktisch wertlos und nicht mehr so attraktiv für Diebe und Räuber. Trotzdem ist es ratsam, dass Sie zusätzlich zu dem Anschließen mit einem Rahmenschloss Vorder- und Hinterrad inklusive Rahmen mit einem stabilen Fahrradschloss an einen festen Gegenstand befestigen. So können Sie Ihr Fahrrad sicher parken.

Welche Regeln gibt es, um ein Fahrrad zu parken?

Das Fahrrad zu parken erlaubt die StVO (Straßenverkehrsordnung) im öffentlichen Verkehrsraum, wie auf Plätzen, in der Fußgängerzone, auf dem Gehweg oder am rechten Fahrbahnrand. Das ist wichtig für die Verkehrssicherheit. Das Fahrradparken von betriebsbereiten Fahrrädern und Mieträdern gehört zum sogenannten Gemeingebrauch, wenn sie dem Zweck des Verkehrs dienen und nur vorübergehend abgestellt werden. Wichtig ist, dass das Rad über Nacht durchgängig beleuchtet ist, zum Beispiel von Laternen. Kein Fahrrad, was Sie abstellen, darf die Stadt oder Kommune einfach entfernen. Spezielle Parkverbote für Fahrräder existieren in der StVO nicht.

Fahrrad parken: Die StVO sieht kein Parkverbot für Fahrräder vor.
Fahrrad parken: Die StVO sieht kein Parkverbot für Fahrräder vor.

Lassen Sie Schrotträder oder Fahrräder mit großen Werbetafeln stehen, toleriert das das Gesetz aber nicht mehr, da Sie diese nicht mehr als Verkehrsmittel nutzen.

Auf dem Gehweg dürfen Sie Ihr Fahrrad parken, wenn Sie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer nicht erheblich behindern. Das Fahrrad-Abstellen auf einem Privatgrundstück ist jedoch nicht erlaubt. Genauso müssen Sie private Schilder beachten, die Ihnen verbieten, das Rad an ein Schaufenster zu lehnen oder es an einem Gartenzaun anzuschließen.

Können Sie ein Fahrrad parken auf einem Auto-Parkplatz? Grundsätzlich ist dies möglich. Aber auch für Fahrräder gilt der Grundsatz des platzsparenden Parkens. Wenn Sie das Fahrrad auf einem Parkplatz abstellen, weil Sie einen Parkplatz freihalten wollen für einen Pkw, ist dies also nicht erlaubt. Das kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich ziehen.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Experte für alles Rechtliche rund um Verkehr und Kfz. Er studierte Jura an der Universität Bremen und erhielt 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Zu seinen weiteren Schwerpunktgebieten zählen unter anderem das Zivil- und Versicherungsrecht.

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