Fahrlehrer werden: Infos zur Fahrlehrerausbildung
Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
So kommen Sie an einen Fahrlehrerschein
Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug steuern möchte, benötigt in Deutschland vor allem eines: eine Fahrerlaubnis. Um eine solche zu erhalten, müssen Führerscheinanwärter zunächst einmal die Fahrschule besuchen und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestehen.
Vor allem bei der Vorbereitung auf Letztere ist die Unterstützung von einem Fahrlehrer unerlässlich. Doch welche Stationen müssen eigentlich durchlaufen werden, um als Fahrschullehrer arbeiten zu dürfen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gibt es möglicherweise eine spezielle Fahrlehrerausbildungsverordnung? Und welche Kosten bringt das Ganze mit sich? Infos rund um die sogenannte „Fahrlehrerlaubnis“ finden Sie in diesem Ratgeber.
Weitere Infos zum Thema Fahrlehrer
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrlehrer
Informationen zu den Voraussetzungen, die von einem angehenden Fahrlehrer erwartet werden, finden Sie an dieser Stelle.
Normalerweise erstreckt sich die Fahrlehrerausbildung auf eine Dauer von mindestens einem Jahr. Die ersten siebeneinhalb Monate finden an einer Fahrlehrerfachschule statt; die restlichen viereinhalb Monate bestehen aus einem Ausbildungspraktikum in einer Fahrschule.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist relativ teuer und kann um die 11.000 Euro kosten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Fahrlehrer werden: Diese Voraussetzungen gibt es
Um Fahrlehrer zu werden, ist in den meisten Fällen eine Umschulung notwendig. Schließlich ist ein Direkteinstieg in diesen Beruf nicht möglich, da eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine ähnliche Vorbildung vorhanden sein muss, um die Fahrlehrerausbildung anzutreten. Welche Voraussetzungen außerdem erfüllt sein müssen, hält das Fahrlehrergesetz (FahrlG) in § 2 wie folgt fest:
- Mindestalter von 21 Jahren
- Geistige und körperliche Eignung, die durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen wurde
- Fachliche sowie persönliche Eignung (keine Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, die unterrichtet werden soll
- Besitz der Klasse B für mindestens drei Jahre
Je nachdem, für welche Führerscheinklasse Sie eine Lehrerlaubnis erwerben möchten, benötigen Sie als angehender Fahrlehrer einen bestimmten Führerschein und müssen diesen bereits eine bestimmte Anzahl an Jahren besitzen. Eine Zusammenfassung bietet Ihnen die folgende Tabelle:
Gewünschte Fahrlehrerlaubnisklasse | Erforderlicher Führerschein als Fahrlehrer | Mindestbesitzdauer |
---|---|---|
BE | B | 3 Jahre |
A | A2 | 2 Jahre |
CE | CE | 2 Jahre* |
DE | D | 2 Jahre* |
* Alternativ zur Mindestbesitzdauer ist es in der Regel ebenfalls ausreichend, wenn Sie die Fahrzeuge der jeweiligen Klasse 6 Monate lang hauptberuflich gefahren haben (mindestens 20 Wochenstunden). |
Erfüllen Sie die gerade beschriebenen Voraussetzungen und verfügen ausreichend lang über den entsprechenden Führerschein, können Sie Fahrlehrer werden. Wie die Ausbildung genau abläuft, erklären wir im Folgenden.
Ausbildung als Fahrlehrer: Wie läuft sie ab?
In der Regel dauert die Ausbildung zum Fahrschullehrer mindestens ein Jahr, wobei die ersten siebeneinhalb Monate an einer Fahrlehrerfachschule stattfinden. Die übrigen viereinhalb Monate bestehen aus einem Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Wie beim Führerscheinerwerb in der Fahrschule beinhaltet auch die Ausbildung zum Fahrlehrer einen theoretischen sowie einen praktischen Teil. Der Unterricht ist in verschiedene Kompetenzbereiche gegliedert, die sich auf folgende Themenfelder erstrecken:
- Recht
- Fahren
- Verkehrsverhalten
- Technik
- Verkehrspädagogik
- Umwelt
Nachdem Sie alle notwendigen Kenntnisse verinnerlicht haben, müssen Sie sich schließlich noch der abschließenden Fahrlehrerprüfung stellen. Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um eine theoretische sowie eine praktische Prüfung. Vielmehr müssen Sie in insgesamt fünf Prüfungen Ihr Können unter Beweis stellen:
- Fahrpraktische Prüfung
- Schriftliche Fachkundeprüfung
- Mündliche Fachkundeprüfung
- Theoretische Lehrprobe
- Praktische Lehrprobe
Falls Sie eine dieser Prüfungen nicht bestehen, können Sie diese maximal zweimal wiederholen. Fallen Sie beide Male erneut durch, hat sich der Traum vom Beruf Fahrlehrer für Sie erledigt. Bestehen Sie alle Prüfungen mit Bravour, wird Ihnen der Fahrlehrerschein ausgehändigt.
Fahrlehrer werden: Welche Kosten fallen an?
Die Kosten für eine Fahrlehrerausbildung sind relativ hoch und betragen in etwa 11.000 Euro. Je nachdem, für welche Fahrlehrerfachschule Sie sich entscheiden und in welcher Region sich diese befindet, können die Preise jedoch variieren.
Bestehen Sie eine oder mehrere der fünf vorgeschriebenen Prüfungen nicht beim ersten Mal, wirkt sich dies ebenfalls auf den letztendlich zu zahlenden Betrag aus. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass die Ausbildung zum Fahrlehrer normalerweise in Vollzeit stattfindet. Während des schulischen Parts haben Sie dementsprechend kein Einkommen und müssen zusehen, dass Sie auf eine andere Weise für Ihre Lebenshaltungskosten aufkommen können.
Beim praktischen Ausbildungsteil kann es hingegen gut sein, dass Ihnen dafür eine Vergütung gezahlt wird. Dies besprechen Sie am besten mit Ihrer Ausbildungsfahrschule.
Gibt es so etwas wie einen Fahrlehrerverband?
Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland einen Fahrlehrerverband, der sich für die Interessen der Fahrlehrer einsetzt. Darüber hinaus existiert ebenfalls ein Zusammenschluss aller Fahrlehrerverbände: die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF).
Sie besteht aus 18 regionalen Fahrlehrerverbänden und vertritt die Interessen von Fahrschulbesitzern sowie angestellten Fahrlehrern gegenüber Gesetzes- und Verordnungsgebern in der EU und in der Bundesregierung. Neben einem regelmäßigen Austausch von Erfahrungen untereinander zählen auch die Koordinierung und Förderung der Ausbildung des Fahrlehrernachwuchses und der Weiterbildung der Fahrlehrer zu ihren Aufgaben.
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