Fahrerflucht: Als Zeuge die Polizei kontaktieren

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Unfallflucht beobachtet wird

Sind Sie bei einer Unfallflucht Zeuge geworden, sollten Sie sich an die Polizei wenden.
Sind Sie bei einer Unfallflucht Zeuge geworden, sollten Sie sich an die Polizei wenden.

Tagtäglich erleben Autofahrer das Unfassbare: Wird ein Auto auf einem Parkplatz verkratzt oder gar Personen bei einem Unfall verletzt, macht sich der Unfallgegner einfach klammheimlich aus dem Staub, ohne sich um die Regulierung vom Schaden zu kümmern.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kommt leider weitaus häufiger vor als manche denken und ist für Geschädigte oft sehr ärgerlich.

Ein Glück deshalb, wenn es Zeugen gibt, die den Unfall mit angesehen und sich vielleicht sogar das Kennzeichen des Unfallflüchtigen gemerkt haben. Aber wie sollten Sie sich eigentlich genau verhalten, wenn Sie bei einer Unfallflucht Zeuge werden? Müssen Sie sich bei der Polizei melden oder steht Ihnen dies frei?

FAQ: Zeuge bei Fahrerflucht

Darf ich mich als Unfallzeuge einfach entfernen oder mache ich mich dann der Unfallflucht schuldig?

Zeugen sind nicht verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, und können auch keine Unfallflucht begehen. Dies ist nur Unfallbeteiligten möglich, also Personen, die mit ihrem Verhalten zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben.

Bin ich verpflichtet, meine Zeugenaussage bei der Polizei zu machen?

Nein, Sie müssen sich nicht von selbst bei der Polizei melden und auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisten. Erhalten Sie allerdings eine Vorladung vom Gericht, um eine Aussage zu machen, müssen Sie dieser nachkommen.

Was sollte ich in meiner Zeugenaussage angeben?

Alles, was Ihnen in Bezug auf den Unfall wichtig erscheint. Vor allem Informationen, die zur Identifizierung des Flüchtigen beitragen können (z. B. Aussehen, Fahrzeugmodell, Kennzeichen), sind hilfreich.

Nach dem Delikt der Fahrerflucht als Zeuge auftreten

Haben Sie eine Fahrerflucht als Zeuge beobachtet, sollten Sie sich zugunsten des Opfers das Autokennzeichen notieren.
Haben Sie eine Fahrerflucht als Zeuge beobachtet, sollten Sie sich zugunsten des Opfers das Autokennzeichen notieren.

Sind Sie zufällig auf der Autobahn, einer Landstraße oder auch auf einem Parkplatz unterwegs, auf dem die Fahrerflucht begangen wird, können Sie als Zeuge eine bedeutende Rolle einnehmen.

Besonders dann, wenn der geschädigte Autofahrer verletzt wurde oder auch gar nicht am Unfallort vertreten ist, kann dieser meist nur wenig zum Unfallhergang beitragen.

Befinden Sie sich beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort eines anderen Autofahrers in der Nähe des Geschehens, sollten Sie sich – wenn möglich – nicht nur das Autokennzeichen notieren, sondern auch alles, was der Polizei beim Ausfindigmachen des Täters hilfreich sein kann. Das können beispielsweise die Farbe und die Marke des Autos sein, eventuelle Auffälligkeiten wie Sitzbezüge oder getunte Spoiler.

Zusätzlich sind Ort und genaue Tatzeit sowie Merkmale zum Täter selbst wichtig: War es eine Frau oder ein Mann? Welche Haarfarbe hatte sie/er? Ihr nächster Weg sollte dann zur Polizei führen.

Fahrerflucht als Zeuge beobachtet: Polizei als Freund und Helfer

Eine Fahrerflucht zu melden, sollte normalerweise auch in Ihrem Interesse liegen. Geraten Sie einmal in die Situation, dass ein Fremder Ihr Auto beschädigt, wären Sie wahrscheinlich auch dankbar über jeden Tipp zur Ermittlung des Täters. Deshalb sollten Sie sich unbedingt bei der Polizei melden, wenn Sie bei einer Fahrerflucht als Zeuge dienen können. Sind Ihre Angaben hilfreich oder konnten Sie gar das Kennzeichen notieren, kann normalerweise schnell eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgegeben werden.

In solch einem Fall wird dann ein Gerichtsverfahren gegen den Flüchtigen eröffnet, der aufgrund des unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen muss. Zusätzlich können Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

Sind Sie verpflichtet, zur Polizei zu gehen?

Bei Fahrerflucht ist ein Zeuge verpflichtet, erste Hilfe zu leisten.
Bei Fahrerflucht ist ein Zeuge verpflichtet, erste Hilfe zu leisten.

Viele Leute fragen sich nach einer Fahrerflucht, ob ein Zeuge dazu gesetzlich verpflichtet ist, die Polizei über den Vorfall und den Schaden zu informieren.

Grundsätzlich macht sich ein Zeuge nicht strafbar, wenn er sich vom Unfallort entfernt, da er kein Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ist.

Er kann deshalb auch nicht bestraft werden, wenn er keine Zeugenaussage bei der Polizei macht. Anders ist dies, wenn jemand anderes den Zeugen als solchen betitelt und letzterer eine Vorladung vom Gericht erhält. In diesem Fall ist er verpflichtet, der Vorladung nachzukommen.

Erhält der Zeuge die Vorladung von der Polizei, die im Verlauf des Ermittlungsverfahrens eine Zeugenaussage benötigt, muss dieser Vorladung nicht Folge geleistet werden.

Werden Personen beim beobachteten Unfall verletzt, so sind Zeugen jedoch dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB schuldig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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