Fahrerflucht: Wann kommt die Polizei?
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Nach einem Unfall geflüchtet?
Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann sich auf verschiedene Arten bemerkbar machen. Ob nach einem Parkunfall oder einem Unfall mit Personenschaden: Der Tatbestand der Fahrerflucht nach § 142 StGB ist nur erfüllt, wenn Vorsatz vorliegt.
Ist die Fahrerflucht vom Fahrer unbemerkt geblieben, wird normalerweise nicht von einer Unfallflucht ausgegangen. Aber was passiert eigentlich, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben und es zur Anzeige kommt?
Wann kommt die Polizei bei einer Fahrerflucht? Oder auf welche Art und Weise werden Sie über den Vorwurf informiert – besonders dann, wenn Sie selbst nichts davon wussten? Lesen Sie mehr im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Wann kommt die Polizei bei Fahrerflucht?
Grundsätzlich kommt die Polizei immer, wenn sie über einen Fall von Fahrerflucht informiert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es bei dem Unfall zu Personenschäden oder lediglich zu Sachschäden kam.
Der Polizei stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, um den flüchtigen Unfallfahrer ausfindig zu machen. Dazu gehören die Befragung von Zeugen, die Begutachtung des Schadens und das Sicherstellen von Spuren wie z. B. Fahrzeug- und Lackteilen.
Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal gesagt werden. Hat der Täter jedoch fünf Jahre nach der Tat noch immer keine Anzeige erhalten, kann er nicht mehr belangt werden, weil die Fahrerflucht dann verjährt ist.
Vorgehensweise der Polizei nach einem Unfall mit Fahrerflucht
Viele Autofahrer fragen sich nach einer Fahrerflucht oft: „Wie schnell kommt nun eigentlich die Polizei?“ Grundsätzlich gilt: Delikte dieser Art werden in den meisten Fällen von der Polizei aufgeklärt.
Dabei werden verschiedene Methoden angewandt, um die Unfallflüchtigen zu fassen. So werden beispielsweise Fahrzeug- oder Lackteile am Unfallort genau inspiziert oder der Schaden am anderen Auto genau begutachtet.
Oft kann so schnell herausgefunden werden, welches Auto von welcher Marke und mit welcher Farbe zusätzlich am Unfall beteiligt war. Dazu kann auch der Hersteller kontaktiert werden.
Je nachdem, wie lange dies dauert, kann natürlich einige Zeit verstreichen, bis Sie Meldung von der Polizei über den Schaden sowie eine Anzeige erhalten.
Bis zu fünf Jahre nach der Tat können Sie für das Vergehen noch belangt werden. Danach gilt die Tat als verjährt.
Wenn die Polizei früher kommt
Sind Sie im Schockzustand aus Ihrem Wagen ausgestiegen und haben diesen dann am Unfallort stehengelassen, kommt die Polizei selbstverständlich früher. Denn: Als Halter des Wagens sind Sie dann die erste Ansprechperson, auch, wenn Sie die Fahrerflucht gar nicht selbst begangen haben.
Sind Sie nicht der Halter, aber der Fahrer gewesen, kann die Polizei anhand von DNA-Spuren wie Fingerabdrücken oder auch Haaren im Auto herausfinden, dass Sie die Fahrerflucht begangen haben. Auch diese Vorgehensweise kann einige Zeit in Anspruch nehmen, müssen die Beweise doch erst im Labor ausgewertet werden.
Gibt es Zeugen für den Unfall und somit auch die von Ihnen begangene Fahrerflucht, kommt die Polizei oft auch sofort zu Ihnen nach Hause. Hat sich ein Beteiligter Ihr Kennzeichen gemerkt oder Sie gar erkannt, kann dies schon innerhalb weniger Stunden passieren.
Grundsätzlich gilt: Die Antwort auf die Frage: „Fahrerflucht – wann kommt danach die Polizei?“ kann nicht pauschal gegeben werden. Das ist immer beispielsweise davon abhängig, ob es eventuell Zeugen für den Schaden gibt oder Beweise erst ausgewertet werden müssen. Wird vom Unfallgegner gar keine Anzeige aufgegeben, kann Ihnen eine Fahrerflucht demnach auch erst gar nicht vorgeworfen werden.
Fahrerflucht: Kommt die Polizei selbst oder nur ein Brief?
Ob die Polizeibeamten selbst vor Ihrer Tür stehen oder Sie lediglich einen Brief (mit einer Anzeige) erhalten, ist normalerweise von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich stehen drei verschiedene Szenarien zur Auswahl. Unfallflüchtige können
- Besuch von der Polizei erhalten,
- Post mit einer Vorladung oder
- Post mit Aufforderung einer schriftlichen Äußerung zum Unfallhergang/zur Fahrerflucht bekommen.
Sie sollten beachten: Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen, haben Sie nicht die Pflicht, sich gegenüber der Polizei zur Tat und zum Schaden zu äußern. Sie sollten sich deshalb zuerst an einen Anwalt wenden, um Ihre Vorgehensweise zu besprechen.
Ich habe Unfall gemacht ohne zu bemerkt. Danach nach 3 Stunden kommt Polizei. ist das fahrerflucht ?
Eine gute Freundin von mir fuhr aus ihrer Tiefgarage und touchierte dabei ein Fahrzeug welches vor ihrem Haus parkte.
Sie stellte ihr Fahrzeug ab und begutachtete den Schaden. Es waren Kratzer an der Stoßstange eines Audi PKW.
Nachdem der Fahrer des Audi nach einer Wartezeit von etwa 20 Minuten nicht zu sehen war, hinterließ sie einen Zettel mit Ihrer Rufnummer am Scheibenwischer.
Nach weiteren 20 Minuten fuhr sie ihr Fahrzeug wieder in die Tiefgarage.
Beim Weg von der Tiefgerage in ihre Wohnung verweilte sie wiederum an dem geschädigten Fahrzeug. Der Zettel war nicht entfernt worden.
Diese Kontrolle wiederholte sie dann noch mehrfach im Laufe des Tages.
Die nächste Polizeidienstelle war telefonisch ständig besetzt. Es war der Samstag der Hamburger Chaostage.
Als der Zettel am nächsten Morgen unverändert am Audi vorhanden war, begab sie sich zu nächsten Polizeidienstelle um den Vorgang anzuzeigen.
Der Geschädigte hat sich später bei Ihr gemeldet und die Versicherung hat den Schaden geregelt. Die Stoßstang wurde neu lackiert. Die Kosten betrugen 700 Euro.
Jetzt hat die Hamburger Staatsanwalt mit einem Bußgeld von 900 Euro und dem Vorwurf der Fahrerflucht reagiert.
Ich habe ihr geraten Wiederspruch einzulegen.
Wie sehen Sie den Vorgang ?
MfG Andreas M.
Hallo Andreas M.,
eins vorweg: Uns ist es weder erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen, noch können wir die Sache fachmännisch einschätzen. Wir können Ihnen lediglich Informationen bereitstellen. In diesem Fall ist ein rechtlicher Beistand angebracht.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich habe beim vorbeifahren einen Seitenspiegel beschädigt, weil ich zu dicht dran war. Ich habe es bemerkt und habe abgebremst, aber bin etwa 50 Meter weitergefahren, weil ich wenden wollte um zum Unfallort zurückzukehren, es waren Autos hinter mir, könnte ja nicht einfach so stehen bleiben. Die Personalien wurden aufgenommen und alles war gut. Jetzt wird mir vom Geschädigten vorgeworfen Unfallflucht begangen zu haben, weil ich erst durch seine Lichthupe aufmerksam geworden bin umzukehren, was aber nicht stimmt. Ist das jetzt eine Fahrerflucht ?
Hallo Emre,
herauszufinden, ob es sich um eine Fahrerflucht handelt, obliegt der Polizei.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Ich wollte ausparken und ein Auto war hinter mir auch geparkt als ich rückwärts fahren wollte bin ich auf sein Auto geknallt langsam. Es gab kein Schaden hab geguckt alles war in Ordnung ich hab nicht die Polizei angerufen oder ein Zettel hinterlassen.
Ist das jetzt Fahrerflucht hab so 5-6 min. gewartet keiner ist gekommen.
Das Auto war richtig eng beim parken obwohl bei ihm hinten sehr viel Platz war.
Hallo Ibrahim,
in diesem Fall handelt es sich um Fahrerflucht.
– Die Redaktion