Fahrerflucht: Welche Strafe kommt auf Sie zu?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was passiert genau bei einer Fahrerflucht und welche Strafe ist möglich?

Die Strafe bei einer Fahrerflucht fällt bei Bagatellschäden meist niedriger aus.
Die Strafe bei einer Fahrerflucht fällt bei Bagatellschäden meist niedriger aus.

Eine Unfallflucht wird offiziell als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet. Dieser Straftatbestand ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) dargelegt.

Fahren Sie nach einem Unfall mit einem anderen Auto einfach weg, ohne dem Unfallgeschädigten und anderen Beteiligten Ihre Adresse und Ihre Personalien zu hinterlassen, machen Sie sich des Straftatbestands des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – kurz: der Unfallflucht – schuldig.

Aber welche Strafe bei Fahrerflucht ist eigentlich zu erwarten? Drohen Punkte oder ein Fahrverbot bei Schäden von einer Unfallflucht? Wann müssen Sie mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen? Lesen Sie hier mehr zum Thema: „Strafe bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“.

FAQ: Strafe bei Fahrerflucht

Welche Strafe sieht das Strafgesetzbuch für Fahrerflucht vor?

Gemäß § 142 Abs. 1 StGB droht bei Fahrerflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Ist es möglich, die Strafe abzumildern?

Ja, dies ist möglich, wenn der Unfallflüchtige den Unfall innerhalb von 24 Stunden freiwillig der Polizei meldet.

Welche weiteren Konsequenzen zieht eine Fahrerflucht nach sich?

Neben den Strafen des StGB müssen flüchtige Unfallfahrer mit drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot und u. U. der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Für Fahranfänger stellt dies zudem ein A-Verstoß dar, der Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.

Video zur Fahrerflucht: Die wichtigsten Infos

Erfahren Sie in diesem Video, was Sie zum Thema Unfallflucht wissen müssen!
Erfahren Sie in diesem Video, was Sie zum Thema Unfallflucht wissen müssen!

Strafe für Fahrerflucht: Was sagt das StGB zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort?

Fahrerflucht: Welche Folgen sind zu erwarten? Grundsätzlich ist dies auch vom Unfallhergang abhängig.
Fahrerflucht: Welche Folgen sind zu erwarten? Grundsätzlich ist dies auch vom Unfallhergang abhängig.

Neben dem Vorwurf der Fahrerflucht sind auch die möglichen Strafen im StGB festgelegt.

Machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig, kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre auf Sie zukommen.

Anders verhält es sich lediglich dann, wenn Sie den Vorfall ohne Fahrerflucht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden. Hierzu gilt dann ergänzend § 142 Absatz 3 StGB:

Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe […] oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht […].

Hier können Sanktionen für die Fahrerflucht nach dem StGB – also zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe – auch ganz entfallen. Das ist in der Regel jedoch nur der Fall, wenn der Unfall lediglich einen Bagatellschaden hervorgerufen hat, wie beispielsweise im Zuge eines Parkunfalls.

Strafmaß für Fahrerflucht im Verkehrsrecht

Neben der bei Fahrerflucht folgenden Strafe, die laut StGB auf den Unfallverursacher zukommt, gibt es auch noch verkehrsrechtliche Sanktionen wie Punkte, ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis, die Autofahrer beachten sollten. Grundsätzlich wird nach einer mit Schäden zusammenhängenden Unfallflucht folgende Strafe fällig:

  • Drei Punkte in Flensburg,
  • variables Fahrverbot oder
  • der Entzug der Fahrerlaubnis.

Je größer die Folgen aus dem Unfall – sprich je mehr Sie die Verkehrssicherheit gefährdet haben – desto härter kann bei einer Fahrerflucht das Strafmaß ausfallen. Wurden also bei dem Unfall, der der Fahrerflucht zugrunde liegt, Menschen verletzt, kann es zu höheren Strafen als bei einem Parkschaden kommen.

Gibt es eine Bagatellgrenze bei Sachschäden?

Bei Fahrerflucht ist die Strafe auch davon abhängig, ob Personen verletzt wurden.
Bei Fahrerflucht ist die Strafe auch davon abhängig, ob Personen verletzt wurden.

Grundsätzlich gibt es bei Unfällen, deren Konsequenz lediglich einen Sachschaden darstellt, Bagatellgrenzen. Wird ein bestimmter Sachwert beim Unfall mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht überschritten, wird das Verfahren gegen den Angeklagten meist eingestellt.

Die für die Fahrerflucht erhobene Strafe fällt dann meist um einiges milder aus als bei Unfällen, die mit einem erheblichen Blech- oder Personenschaden einhergehen.

Als Faustregel gilt: Liegt der Sachschaden nach einer Unfallflucht unter etwa 600 Euro, wird eine Anzeige meist fallengelassen und gegen den Unfallschädiger nur eine geringe Geldstrafe erlassen. Das ist allerdings trotzdem immer vom Einzelfall abhängig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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