Fahrerflucht in der Probezeit: Drohen härtere Sanktionen?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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Wenn Fahranfänger den Unfallort unerlaubt verlassen
Besonders junge Autofahrer sind mit Unfällen im Straßenverkehr nicht so vertraut und oft überfordert.
Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Fahrer in der Probezeit nach einem Unfall aus lauter Angst oder Verzweiflung einfach den Unfallort verlassen, ohne sich um die entstandenen Schäden am Auto oder um verletzte Personen zu kümmern.
Ein solches Verhalten wird als Fahrerflucht mit entsprechenden Folgen in der Probezeit gewertet und entsprechend des Bußgeld- und Strafkatalogs sanktioniert.
Aber sind die Strafen für eine Unfallflucht in der Probezeit tatsächlich höher als für Autofahrer außerhalb dieser Testphase? Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrerflucht in der Probezeit
Prinzipiell nicht. Die im Strafgesetzbuch vorgesehene Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren gilt gleichermaßen für Fahranfänger wie für erfahrene Autofahrer. Außerdem fallen drei Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug an. Fahranfänger müssen außerdem zusätzlich mit bestimmten Probezeitmaßnahmen rechnen.
Es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß. Dessen Auswirkungen hängen davon ab, wie viele Verkehrsverstöße Sie sich bereits geleistet haben. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar zur Folge, der dritte führt bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die konkrete Strafe wird von einem Richter festgelegt. Entscheidend sind hierbei vor allem die Ursache des Unfalls und dessen Folgen, z. B. ob ein Personenschaden zustande kam.
Video zur Fahrerflucht: Die wichtigsten Infos
Probezeit: Wenn Fahrerflucht den Führerschein gefährdet
In der Probezeit werden Fahranfänger etwas strenger beobachtet. Da sie sich noch nicht so gut im Straßenverkehr auskennen und die Praxis mit dem Auto fehlt, wiegen Verstöße deshalb meist mehr, um die jungen Fahrer für das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Unterschieden wird in A- und B-Verstöße, wobei Verstöße der Kategorie B weniger hart geahndet werden.
Begehen Fahranfänger nun in der Probezeit eine Fahrerflucht, weil Sie sich nach
§ 142 des Strafgesetzbuches (StGB) mit dem Auto vom Unfallort entfernen, ohne nötige Erste Hilfe zu leisten oder ihre Personalien und Angaben zum Kennzeichen zu hinterlassen sowie die Polizei zu rufen, so gilt dies verkehrsrechtlich als A-Verstoß.
Neben der im StGB festgelegten Strafe für Fahrerflucht – egal ob Probezeit vorhanden ist oder nicht – die eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht, wird aufgrund des A-Verstoßes die Probezeit um zwei Jahre verlängert sowie ein Aufbauseminar für den Fahranfänger anberaumt.
Diese Strafen gelten für Fahranfänger im Speziellen.
Gleichzeitig sind allerdings noch weitere Sanktionen zu erwarten: So sind – wie für alle anderen Autofahrer auch – drei Punkte in Flensburg möglich sowie die Verhängung von einem Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Insgesamt erwarten Personen mit einem Führerschein auf Probe bei Fahrerflucht mit dem Auto also folgende Sanktionen:
- Strafanzeige, die zu einer Geld-oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen kann,
- drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister,
- Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug (infolge einer Straftat im Straßenverkehr),
- Probezeitverlängerung um zwei Jahre,
- Anordnung zu einem Aufbauseminar.
Fahrerflucht in der Probezeit: Weitere Folgen vom Unfall
Begehen Sie Fahrerflucht in der Probezeit kann die Strafe je nach Fall variieren. Schließlich kommt es auch darauf an, ob infolgedessen Personen oder Sachen beschädigt bzw. verletzt wurden.
Neben dem Vorwurf der Fahrerflucht kann einem Fahranfänger ebenfalls unterlassene Hilfeleistung bei Personenschäden oder fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt werden.
Es wird dann von unterlassener Hilfeleistung gesprochen, wenn bei dem Unfall Personen verletzt wurden, der Führerschein-Neuling jedoch keine Erste Hilfe geleistet oder den Notruf abgesetzt hat (obgleich es zumutbar gewesen wäre).
In solchen Fällen kommt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe laut § 323c des StGB infrage.
Missachtet der Fahranfänger eine Verkehrsregel und provoziert dadurch den Unfall mit Personenschäden und die Fahrerflucht in der Probezeit, so wird diese als fahrlässige Körperverletzung gewertet und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert.
Beachten Sie: Normalerweise gelten für Autofahrer in der Probezeit alle Straftatbestände als A-Verstoß. Beim dritten A-Verstoß droht dem Fahranfänger der Fahrerlaubnisentzug.
Ich bin des Fahrerflucht beschuldigt, ich habe ein Foto von dem Auto gemacht, das ich getroffen habe, und habe mein Auto dort gelassen, aber leider habe ich die Polizei nicht gerufen, jemand hat der Polizei mein Kennzeichen verweigert und sie haben mir einen Brief über die Vorfall.Ich ging zur Polizei und erklärte es ihnen.Nach 2 Monaten kam die Polizei in meine Wohnung und bat mich, ihnen meinen Führerschein zu geben.Ich frage sie, während sie sagten, das Gericht habe meinen Führerschein beschlagnahmt und entzogen.Bitte wann werde ich bekomme meinen Führerschein zurück.Ich bin noch in der Probezeit
Die nächste Monate meine Probezeit wurde ist vorbei .ich wurde beschuldigt als Fahrerflucht ich war nicht der Fahrer sondern nur Von Außen das Auto hate ich Handzeichen gegeben wegen ausparken da haben wir bei ausparken nix bemerkt im Auto beruhigt hat wie werden angezeigt von Polizei würden wir in gleicher Stelle hingebracht nachdem ,nach dem wir von da weg waren .meine frage da ich eine Führerschein besitze werde meine Probezeit verlängert oder nicht , weil haben wir beide nur Geldstrafe bekommen und die Auto Schäden war von höhe 300€.
Wie verhält sich die Strafe, wenn man als Beschuldigter einer Fahrerflucht schon ein Aufbauseminar absolviert hat und die Probezeit bereits auf 4 Jahre verlängert wurde?
Hallo Dominik,
da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, wird die Strafe vom Gericht festgelegt. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht möglich.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo hab mal ne Frage hab 2009 ein Fahrerflucht gemacht und bin abgehauen damals hat die Polizei mich erwischt .
1monst später hatte ich ein Gericht gehabt und ich war in Probezeit.
Ich hab ein Strafe bekommen 600 Euro und 7 punkte mein Probezeit würde nicht verlängert weil der Sachschaden war 990 Euro.
Mein Frage ist sind die Punkte schon Weg. Ich hab seit 10 Jahre Führerschein.
Mfg omran
Hallo Omran,
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Ihr Team von Bußgeldrechner.org