Fahrerflucht mit Personenschaden: Welche Strafe ist zu erwarten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Unfallflucht Menschenleben gefährdet

Eine Unfallflucht mit Personenschaden kann für den Fahrer eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe bedeuten.
Eine Unfallflucht mit Personenschaden kann für den Fahrer eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe bedeuten.

Die schlimmsten Folgen bei einem Verkehrsunfall warten dann, wenn Personen dabei verletzt wurden. Je nachdem, wie schwer die Verletzungen sind, kann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – also die Fahrerflucht bei Personenschaden – seitens des Verursachers tödliche Folgen für das Opfer haben.

Viele Autofahrer sind so geschockt von einem Unfall, dass sie sich nicht anders zu helfen wissen, als zu flüchten. Dass das kein Kavaliersdelikt ist, muss nicht extra betont werden.

Aber welche Strafe wartet auf Autofahrer, die eine Fahrerflucht nach Personenschaden begehen? Wann ist ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis möglich?

FAQ: Fahrerflucht mit Personenschaden

Wie wird Fahrerflucht mit Personenschaden sanktioniert?

Fahrerflucht wird gemäß § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.

Welche weiteren Straftaten kommen in Betracht?

Hier finden Sie eine Übersicht der weiteren Straftaten, die bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden in Betracht kommen.

Wie muss ich mich nach einem Unfall mit Personenschaden verhalten?

Grundsätzlich sollten Sie die Unfallstelle absichern, einen Notruf absetzen und, sofern möglich, Erste Hilfe leisten.

Unfallflucht mit Personenschaden: Nach dem Crash den Unfallort verlassen

Unfallflucht bedeutet, dass sich Autofahrer nach einem Unfall, bei dem entweder ein Sach- oder ein Personenschaden entstanden ist, ohne die Angabe ihrer Personalien oder der Leistung Erster Hilfe vom Unfallort entfernen. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 142 wird dieses Verhalten mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert.

Zusätzlich kommen verkehrsrechtliche Folgen auf den Fahrer vom Auto zu, der Fahrerflucht mit einem Personenschaden begeht und nicht die Polizei verständigt. Grundsätzlich sind drei Punkte in Flensburg für die Tat fällig. Zusätzlich lautet bei Fahrerflucht nach einem Personenschaden die Strafe: Fahrverbot oder gar Entzug der Fahrerlaubnis.

Denn: Verletzte Personen, die dringend Hilfe benötigen, am Unfallort mit einem Schaden zurückzulassen, ist mit keinem Argument schönzureden.

Wie verhalten Sie sich nach einem Unfall mit Personenschaden?

Um die genannten Strafen bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden zu umgehen, sollten Sie bei einem Unfall die folgenden Dinge beachten:

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab.
  • Leisten Sie Erste Hilfe, besonders wenn Personen schwer verletzt wurden.
  • Wählen Sie den Notruf und bleiben Sie am Telefon, bis keine Fragen mehr offen sind.
  • Verbleiben Sie so lange am Unfallort, bis Ihnen die Polizei zu verstehen gibt, dass Sie gehen können.

Kommen weitere Straftatbestände hinzu?

Eine Fahrerflucht mit Personenschaden kann vermieden werden, indem Sie die Polizei rufen.
Eine Fahrerflucht mit Personenschaden kann vermieden werden, indem Sie die Polizei rufen.

Wenn Sie eine Fahrerflucht mit Personenschaden begehen, machen Sie sich allerdings nicht nur des Straftatbestandes des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig.

Auch weitere Straftaten kommen hierbei infrage:

  • Unterlassene Hilfeleistung: Leisten Sie am Unfallort keine Erste Hilfe, obwohl die Umstände dies erforderten und Sie dazu grundsätzlich in der Lage gewesen wären, so können Sie nach § 229 des StGB verurteilt werden. Hier kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe fällig sein.
  • Fahrlässige Körperverletzung: Eine fahrlässige Körperverletzung liegt dann vor, wenn eine Pflichtverletzung des Autofahrers zum Unfall geführt hat, also beispielsweise eine rote Ampel überfahren wurde. Verletzte sich eine Person unter diesen Umständen, kann gegen den Autofahrer eine Strafanzeige nach
    § 229 des StGB gestellt werden. Demnach sind für den schuldigen Autofahrer entweder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Zum Vorwurf der Fahrerflucht mit Personenschaden kommt dann der Straftatbestand der Körperverletzung hinzu, die fahrlässig – also unter Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht – begangen wurde.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Dennis

    18. März 2024 um 19:02

    Hallo. Habe einreisen problem welches mich seid gestern Mittag betrifft.
    War auf der Vorfahrtsstraße außerhalb geschlossener Ortschaft mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit unterwegs. Ein Jugendlicher auf dem Rad kam von rechts mit einer Hand am Lenker und gesenktem Kopf von recht herausgeschossen. Konnte bremsen und ausweichen, dennoch habe ich Ihn tauschiert und er wurde „Gott sei Dank sehr leicht verletzt „. Wie ich unmittelbar anhielt und Maßnahmen zur Sicherheit treffen wollte, entfernte sich der jugendliche von der Unfallstelle.
    Ich selbst stand so massiv unter Schock , das ich danach direkt die 7km heim gefahren bin. Angekommen konnte ich nicht anders als direkt zum Unfallort zurück zu kehren. Gleichzeitig fahndete die Polizei aufgrund eines zeugen nach mir und ich werde nun der Fahrerflucht mit Personenschaden angeklagt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
    Bin fix und fertig. Besteht Hoffnung dass ich meinen Führerschein wieder bekomme?

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