Fahrerflucht, ohne einen Schaden verursacht zu haben?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Machen Sie sich auch ohne Schaden der Fahrerflucht schuldig?

Eine Fahrerflucht kann ohne erkennbaren Schaden erfolgen. Bleiben Sie deshalb besser an der Unfallstelle.
Eine Fahrerflucht kann ohne erkennbaren Schaden erfolgen. Bleiben Sie deshalb besser an der Unfallstelle.

Parkunfälle verlaufen oft ohne großen Schaden ab. Einmal kurz beim Ausparken nicht richtig aufgepasst, kann schnell mit der Stoßstange ein anderes Auto gestreift werden: Schon ist der Unfall passiert.

Steigen Sie aus, prüfen das Fahrzeug und sehen, dass kein Schaden entstanden ist, können Sie ja auch einfach wieder in Ihr Auto steigen und den Unfallort verlassen.

Oder? Machen Sie sich ebenfalls bei einer solchen Bagatelle der Fahrerflucht schuldig, wenn Sie ohne auf den Fahrer zu warten oder sich bei der Polizei zu melden, wegfahren?

FAQ: Fahrerflucht ohne Schaden

Muss ich einen Unfall mit einem parkenden Auto melden, wenn kein Schaden entstanden ist?

Ja, denn nur weil kein Schaden sichtbar ist, heißt das nicht, dass nicht im Nachhinein einer festgestellt wird. Der Autohalter hat in diesem Fall ein Recht darauf zu wissen, wer dafür verantwortlich ist.

Gilt es als Fahrerflucht, wenn wirklich kein Schaden entstanden ist?

Nein. Entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort und es kann auch im Nachhinein kein Schaden am anderen Auto festgestellt werden, machen Sie sich nicht der Fahrerflucht schuldig. Da Sie dies aber vorher nicht mit Gewissheit sagen können, sollten Sie den Unfall melden.

Wie wird Fahrerflucht bestraft, wenn der Schuldige glaubte, keinen Schaden verursacht zu haben?

Die konkrete Strafe hängt vom Einzelfall ab. Das Strafgesetzbuch legt hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren fest. Möglicherweise wird das Verfahren aber auch eingestellt und dem Schuldigen lediglich eine Geldauflage erteilt.

Fahrerflucht, wenn kein Schaden entstanden ist?

Erkennen Sie keinen sichtbaren Schaden, können Sie den Unfallort trotzdem nicht einfach verlassen. Denn: Auch bei kleinen Schäden, die vielleicht für das bloße Auge nicht auf Anhieb erkennbar sind, machen Sie sich der Unfallflucht – auch ohne Schaden – schuldig, wenn Sie dem Unfallgegner keine Möglichkeit einräumen, Ihre Personalien aufzunehmen.

Doch manchmal ist der Unfallgegner nicht vor Ort, beispielsweise wenn ein Parkrempler ohne erkennbaren Schaden passiert. Fahrerflucht kann dann trotzdem gegeben sein, wenn Sie nicht eine angemessene Zeit warten, dass der Fahrer des beschädigten Wagens zurückkehrt. Eine Wartezeit von 20 bis 60 Minuten kann – je nach Situation und Tageszeit – hier erforderlich sein, bevor Sie den Unfallort verlassen.

Erst, wenn der Unfallgegner auch nach einer Wartezeit nicht auftaucht, können Sie sich entfernen. Den Unfall, auch ohne erkennbaren Schaden – um Fahrerflucht zu vermeiden – sollten Sie direkt bei der Polizei melden.

Ein geringeres Strafmaß bei Fahrerflucht ohne erkennbaren Schaden gibt es auch dann, wenn Sie zumindest innerhalb der nächsten 24 Stunden bei der Polizei Bescheid geben.

Fahrerflucht ohne Schaden: Ist eine Strafe vorgesehen?

Unfallflucht ohne erkennbaren Schaden? Bevor Sie sich strafbar machen, sollte sich das ein Experte ansehen.
Unfallflucht ohne erkennbaren Schaden? Bevor Sie sich strafbar machen, sollte sich das ein Experte ansehen.

Entsteht kein Schaden bei einem Unfall, kommt selbstverständlich keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie den Unfall melden und sich demnach „erlaubt“ entfernen.

Begehen Sie allerdings Fahrerflucht, obwohl kein offensichtlicher Schaden am Fahrzeug zu erkennen ist, der Unfallgegner stellt aber einen Schaden fest, so kann er Sie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der Polizei anzeigen.

Die Strafe hierfür ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt:

Obwohl für Sie kein Schaden vorliegt, wird Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Zusätzlich können verkehrsrechtliche Folgen wie drei Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten bzw. ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Beachten Sie: Der Tatbestand der Fahrerflucht ist allerdings erst ab einem Schadenswert von 50 Euro erfüllt. Eine Fahrerflucht, die ohne erkennbaren Schaden beim Unfall verläuft, welcher sich allerdings später als Kratzer oder Beule in der Motorhaube herausstellt, kann demnach trotzdem als solche gesehen werden. Eine Einschätzung des Schadens sollte deshalb immer einem Profi – also beispielsweise einem Kfz-Sachverständigen – überlassen werden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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