Wird eine Fahrerflucht ins Führungszeugnis eingetragen?
Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024
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Polizeiliches Führungszeugnis muss manchmal einwandfrei sein
Ein sauberes Führungszeugnis ist in vielen Berufen Pflicht. Besonders wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt werden wollen, ist zumeist ein solches vorzulegen. Das betrifft beispielsweise Richter, Lehrer, Polizisten aber auch Angestellte bei Banken oder Versicherungen.
Wurde gegen Sie bereits einmal eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, war diese Anzeige berechtigt und Sie wurden verurteilt, so kann es sein, dass diese Fahrerflucht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen wird.
Das ist allerdings nicht bei jeder Verurteilung der Fall. Aber wann müssen Sie damit rechnen, dass nach einer Fahrerflucht ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt? Lesen Sie hier mehr dazu!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrerflucht im Führungszeugnis
Unter Umständen ja. Dies hängt davon ab, zu welcher Strafe der Unfallflüchtige verurteilt wurde. Handelte es sich um eine Geldstrafe von mind. 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mind. drei Monaten, wird die Fahrerflucht ins Führungszeugnis aufgenommen.
Liegen bereits Vorstrafen vor, taucht die Fahrerflucht auch dann im Führungszeugnis auf, wenn der Täter dafür zu einer geringeren Strafe verurteilt wurde.
Auch dies hängt vom Strafmaß ab. Bei Geldstrafen und Freiheitsstrafen von höchstens drei Monaten wird der Eintrag nach drei Jahren gelöscht. Dies gilt auch für Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden. In den übrigen Fällen erfolgt die Löschung des Eintrags erst nach fünf Jahren.
Was wird im Führungszeugnis eingetragen?
Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Werden Sie der Fahrerflucht beschuldigt und angezeigt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung laut Strafrecht.
Da in ein polizeiliches Führungszeugnis strafgerichtliche Entscheidungen eingetragen werden, kann dies auch nach einem Unfall mit Fahrerflucht passieren, wenn die Anklage gegen Sie im Prozess nicht fallengelassen wird. Dass eine Fahrerflucht im Führungszeugnis auftaucht, ist also gar nicht so unwahrscheinlich. Aber passiert das in jedem Fall?
Wann Fahrerflucht im Führungszeugnis auftaucht
Fahrerflucht gilt als Straftat und kann deshalb – unter bestimmten Umständen – im Führungszeugnis vermerkt werden. Ob diese Eintragung erfolgt, ist davon abhängig, wie schwer die Fahrerflucht war und mit welchem Strafmaß Sie sanktioniert wurden.
Denn: Einen Eintrag gibt es nur dann, wenn der Fahrerflucht eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe folgt.
Das besagt § 32 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Liegt das Strafmaß für Ihre Tat und die Verurteilung darunter, wird die Fahrerflucht im Führungszeugnis normalerweise nicht eingetragen.
Gibt es im Strafrecht Ausnahmen von der Regel?
Eine Regel wäre keine, gäbe es nicht auch Ausnahmen, die dieser widersprechen. Deshalb gilt bei einer Fahrerflucht für ein polizeiliches Führungszeugnis, dass eine Strafe unter den genannten Mindestsätzen eingetragen wird, sollten bereits andere Vorstrafen vorliegen.
Ist die Fahrerflucht also nicht die erste (potentielle) Eintragung im Führungszeugnis, so wird sie in jedem Fall eingetragen. Das ist auch dann der Fall, wenn eine Freiheitsstrafe beispielsweise nur für einen Monat oder eine Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen als Strafe ausgemacht wird.
Können Eintragungen im Führungszeugnis wegen Fahrerflucht auch gelöscht werden?
In § 34 des BZRG sind ebenfalls die Fristen zur Löschung von Einträgen aus dem Führungszeugnis angegeben.
Für Geldstrafen und Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten gilt eine dreijährige Frist, bevor die Einträge gelöscht werden.
Gleiche Frist wird für Freiheitsstrafen angesetzt, die zwar für mehr als drei Monate bis zu einem Jahr angesetzt sind, aber bei der Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Geht die Strafe, die Sie für die Fahrerflucht laut Strafrecht erhalten haben, über die genannten Bedingungen hinaus, so erfolgt die Löschung der Eintragung von einer Fahrerflucht im Führungszeugnis erst nach fünf Jahren.
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