Unfallflucht: Auch bei Bagatellschaden strafbar?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann liegt beim Parkrempler Fahrerflucht vor?

Eine Fahrerflucht bei einem Sachschaden kann ebenfalls als Straftat gewertet werden.
Eine Fahrerflucht bei einem Sachschaden kann ebenfalls als Straftat gewertet werden.

Kurz mal beim Ausparken auf dem Supermarktparkplatz nicht aufgepasst – schon haben Sie einen anderen Wagen neben Ihnen gestreift und ein Schaden ist entstanden.

Weil Sie es eilig haben, steigen Sie nur kurz aus, werfen einen kurzen Blick auf die Anstoßstelle an Ihrem und dem anderen Wagen – und steigen gehetzt wieder ins Fahrzeug. Ist nach dem Unfall kein auffälliger Kratzer am Auto oder ein Schaden zu sehen, können Sie ja sicherlich einfach weiterfahren – oder doch nicht?

Wann liegt Unfallflucht beim Bagatellschaden vor? Selbst dann, wenn auf den ersten Blick keine großen Schäden zu erkennen sind, kann es trotzdem sein, dass nach dem Unfall der Lack leicht zerkratzt oder das Blech verbeult ist.

Entfernen Sie sich dann einfach so vom Unfallort, ohne eine angemessene Zeit zu warten oder den Unfall der Polizei zu melden, machen Sie sich der Fahrerflucht auch beim Bagatellschaden schuldig. Aber was ist ein solcher genau? Und welches Verhalten beim Kratzer am Auto, ohne Fahrerflucht zu begehen, ist das richtige?

FAQ: Fahrerflucht bei Bagatellschaden

Wie muss ich mich bei einem Bagatellschaden verhalten, um keine Fahrerflucht zu begehen?

Warten Sie eine angemessene Zeit auf den Besitzer des beschädigten Autos. Taucht dieser nicht auf, sollten Sie den Unfall direkt bei der Polizei melden. Erst dann ist es Ihnen erlaubt, sich vom Unfallort zu entfernen.

Wann wird von einem Bagatellschaden gesprochen?

Ein Bagatellschaden ist ein Sachschaden an einem Fahrzeug, der nur einen geringen Sachwert erfüllt, sodass eine Unfallaufnahme durch die Polizei nicht zwingend notwendig ist.

Was droht mir, wenn ich bei einem Bagatellschaden Unfallflucht begehe?

Selbst wenn nur ein Kratzer entstanden ist, gilt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Straftat. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Obendrein fallen drei Punkte in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot an.

Was ist ein Bagatellschaden und welches Verhalten ist richtig?

Ein Bagatellschaden – oft auch nur Bagatelle genannt – bezeichnet einen Blechschaden nach einem Verkehrsunfall, bei dem kein Personenschaden entstanden ist und der einen so geringen Sachwert hat, dass die Aufnahme durch die Polizei nicht unbedingt nötig ist. Haben Sie selbst einen solchen Kratzer am Auto hinterlassen, ist Fahrerflucht normalerweise keine Option für Sie. Denn in diesem Fall folgen hohe Strafen.

Sie sollten zunächst eine angemessene Zeit am Unfallort warten, wenn der Fahrer des beschädigten Wagens nicht anwesend ist, um sich nicht der Unfallflucht beim Bagatellschaden schuldig zu machen. Je nach Situation oder Tageszeit sollten das zwischen 20 und 60 Minuten sein. Taucht der Fahrer selbst dann nicht auf, sollten Sie den Vorfall direkt der nächsten Polizeidienststelle melden, um eine Strafe wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu vermeiden.

Beachten Sie auch: Beim Unfall mit Bagatellschaden kann eine Strafe wegen Fahrerflucht entfallen oder gemindert werden, wenn Sie sich innerhalb der nächsten 24 Stunden bei einer Polizeidienststelle melden. Allerdings ist das auch vom Einzelfall abhängig. Entsprechend ist es immer sinnvoller, sich direkt nach dem Unfall mit einem Schaden bei der Polizei zu melden, um einen Vorwurf der Unfallflucht – auch beim Bagatellschaden – zu vermeiden.

Was passiert bei Fahrerflucht mit Sachschaden?

Bei einer Fahrerflucht nach einem Parkschaden kann die Strafe auch mit einem Fahrverbot verbunden werden.
Bei einer Fahrerflucht nach einem Parkschaden kann die Strafe auch mit einem Fahrverbot verbunden werden.

Grundsätzlich gilt Fahrerflucht – auch beim Parkrempler – als Straftat. Dies ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) so festgelegt. Entsprechend kann also eine Strafe für Fahrerflucht auch bei einem Parkschaden folgen. Im schlimmsten Fall kann nach dem Strafrecht also eine dreijährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen, wenn sich Unfall­beteiligte vom Unfallort entfernen, ohne, dass diese eine angemessene Zeit gewartet oder den Schaden bei der Polizei gemeldet haben.

Gleichzeitig hat die Fahrerflucht, auch ohne Personenschaden, verkehrsrechtliche Konsequenzen: Es können sowohl drei Punkte in Flensburg drohen als auch ein Fahrverbot, dessen Länge unterschiedlich sein kann. Diese Androhung eines Fahrverbots bei einer Unfallflucht mit Sachschaden ist in § 44 StGB geregelt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht bei solch leichten Schäden normalerweise allerdings nicht.

Zusätzlich kann es bei einer Unfallflucht – auch mit Bagatellschaden – sein, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt. Es ist möglich, dass Ihre Versicherung die Kosten für den Schaden nach dem Unfall dann rückwirkend von Ihnen einfordert.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

7 Kommentare

  1. Adolph

    21. März 2018 um 19:58

    Unfall nicht bemerkt, subjektiv gesehen kein Schaden feststellbar. Wie beweisen, dass ch den Schaden nicht bemerkte?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 15:32

      Hallo Adolph,
      welche Möglichkeiten in einem solchen Fall bestehen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Ulrich

    17. Februar 2018 um 16:13

    Hallo,
    der Führerschein wurde für 2 Monate eingezogen wg. Fahrerflucht.
    Abgegeben wurde er am 02.01.2018.
    Frage:
    Wann bekomme ich ihn zurück?
    Am 01. März (weil 2 Monate vorbei) oder am 02. März?
    Ich bedanke mich im Voraus für die AW
    und verbleibe mit
    besten Grüßen
    Ulrich

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 14:30

      Hallo Ulrich,
      in der Regel sollten Sie ab dem 02. März wieder fahren dürfen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. richard f.

    13. Februar 2018 um 23:11

    ich verursachte Bagatelle neben an parkte und wartete auf Polizei . Nach ungefähr 15 Minuten warten weil ich an Prostata krank bin musste ich nach Toilette laufen .In dieser Zeit wenn ich in Toilette war ist Polizei gekommen .Protokoll wurde gemacht –
    Fahrerflucht ich sollte weiterwarten und in die Hose machen?

  4. Manfred B.

    7. Januar 2018 um 12:16

    Hallo,
    wieso erwähnen Sie solche Bagatelle nicht, wo es durchaus möglich ist einen winzigen Schaden (durch leichtes Streifen) verursacht zu haben, den man absolut nicht bemerkt hat – so bei mir geschehen – und erwägen die Möglichkeit des Staatsanwaltes das als keine Fahrerflucht durchgehen zu lassen??
    Sind Ihnen Fälle bekannt wo man da mit einem blauen Auge davon gekommen ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Brettar

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 9:22

      Hallo Manfred,

      wenn der Betroffene vor Gericht nachweisen kann, dass er die Entstehung des Schadens nicht bemerkt haben kann, ist davon auszugehen, dass keine Verurteilung wegen Fahrerflucht erfolgt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

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