Anzeige wegen Fahrerflucht: Was sollten Sie tun?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Ist eine Anzeige gegen Unbekannt bei Fahrerflucht sinnvoll?
Es ist eine Situation, die man keinem Autofahrer wünscht: Sie geraten unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall und der Unfallgegner macht sich einfach aus dem Staub, ohne Ihnen seine Personalien zur Regulierung vom Schaden zu hinterlassen oder die Polizei zu rufen.
Besonders dann, wenn Personen beim Unfall verletzt wurden, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für das oder die Unfallopfer haben – beispielsweise dann, wenn keine dringend benötigte Erste Hilfe geleistet wurde.
Unfallflucht ist also kein Kavaliersdelikt. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene den Schaden und die Fahrerflucht melden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Aber wie funktioniert das genau? Was sollten Sie tun bei Fahrerflucht des Unfallverursachers? Lesen Sie hier mehr!
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Anzeige wegen Fahrerflucht
Dies ist nötig, damit die Polizei überhaupt die Ermittlungen aufnimmt. Bekommt diese heraus, wer der Täter ist, muss dessen Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen.
Werden Sie beschuldigt, Fahrerflucht begangen zu haben, müssen Sie damit rechnen, dass ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet wird. Sie benötigen in diesem Fall einen Rechtsanwalt.
In diesem Fall kommen weder die Teilkasko- noch die Haftpflichtversicherung des Geschädigten auf. Möglicherweise übernimmt eine Vollkasko die Schäden, aber auch nur, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
Video zur Fahrerflucht: Die wichtigsten Infos
Fahrerflucht und das Kennzeichen ist nicht bekannt?
Nicht immer gibt es bei einer Unfallflucht Zeugen, die sich das Kennzeichen vom Auto des flüchtigen Fahrzeugführers merken. Denn ist das Kennzeichen bekannt, kann der Unfallgegner schnell zur Rechenschaft gezogen werden.
Gab es keine Zeugen und auch Sie haben sich im Eifer des Gefechts das Autokennzeichen vom Fahrzeug des Fahrerflüchtigen nicht merken können, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, so müssen Sie eine Anzeige gegen Unbekannt stellen.
Dazu sollten Sie sich an die Polizei wenden. Haben Sie die Anzeige wegen Fahrerflucht aufgegeben, sind die Polizeibeamten an der Reihe, den flüchtigen Fahrer ausfindig zu machen. Dabei können Sie sich verschiedener Methoden wie Lackresten am Unfallwagen oder der Zeugenbefragung bedienen.
Kann die Polizei den Verursacher vom Unfall nicht ermitteln, bleiben Sie zunächst selbst auf den Kosten zur Behebung vom Schaden sitzen, bis der Verdächtige gefasst wird und dessen Versicherung zahlt. Auch die Verkehrsopferhilfe kann einspringen.
Fahrerflucht: Sie sind Geschädigter? Eine Anzeige bei der Polizei ist immer sinnvoll!
Grundsätzlich gilt es auch bei nicht vorhandenen Zeugen vom Schaden immer als wichtig, eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufzugeben. Meldet sich allerdings ein Zeuge oder haben Sie sich das Kennzeichen vom Auto des Unfallflüchtigen notiert, so wird direkt die Ermittlung in die Wege geleitet. Über den Halter des registrierten Wagens kann dann normalerweise schnell der Fahrer ausfindig gemacht werden.
Diesem droht dann eine Gerichtsverhandlung, bei der der zuständige Richter die Strafe für die Unfallflucht festlegt. Nach einer Anzeige wegen Unfallflucht droht dann schnell eine Freiheits- oder Geldstrafe, je nachdem, wie schwer der Unfall war. Auch Nebenfolgen aus dem Verkehrsrecht wie Punkte in Flensburg oder die Verhängung von einem Fahrverbot sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis können möglich sein.
Kann eine Anzeige wegen Fahrerflucht auch beim Parkschaden helfen?
Können Sie eine Fahrerflucht auch anzeigen, wenn es lediglich beim Parken zu einem kleinen Schaden kam? Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: Ja! Denn: Auch bei einem Parkschaden entstehen Ihnen Kosten, um Ihr Fahrzeug wieder auf Vordermann zu bringen.
Diese Kosten für das Auto und den Schaden selbst tragen zu müssen, ist ärgerlich und sollte deshalb möglichst vermieden werden. Besitzt der Unfallgeschädigte eine Vollkaskoversicherung, so kann auch diese die Regulierung vom Schaden übernehmen.
Wichtig ist: Auch bei Bagatellschäden sollte die Polizei nach einer Fahrerflucht durch das Opfer kontaktiert werden. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann dann dazu dienen, nicht auf den Kosten zur Regulierung des Schadens sitzenzubleiben, da die Versicherung des Verursachers diese dann übernimmt. Grundsätzlich ist die Strafe für den Unfallflüchtigen jedoch nicht so hoch, wie beispielsweise bei einem Unfall mit Personen- oder großem Blechschaden.
Hallo wie lange habe ich Zeit eine verkehrsunfallflucht bei der Polizei zu melden?
LG
Erneute Unfallflucht auf Obi Parkplatz
So steht es in der Zeitung auch im Polizeibericht nach der Unfallaufnahme.
Als betroffener bleibe ich bestimmt auf den erheblichen Kosten sitzen.Meiner Meinung nach könnte man die Täter bei einer entsprechenden Videoüberwachung des Parkplatzes
erfolgreich ermitteln aber nach Rücksprache mit dem Geschäftsführers des OBI Marktes
ist dies “ vom Kunden “ nicht erwünscht ??? Kann das sein ???
Wie lange habe ich als Geschädigter zeit einen Außparkschaden der Polizei als Fahrerflucht zu melden ? Nachdem der Verursacher zwei Tage später zu mir kam und den Schaden gebeichtet hat. Er wollte ihn damals in Bar begleichen, aber als ich Ihn die Rechnung präsentierte hat er einen Rückzieher gemacht.
Wie ist es mit nichtmateriellen Schäden?
Ich wurde soeben von einem Transporter in der Innenstadt gehindert die Spur zu wechseln, massiv in Richtung Leitplanke gedrängt und zuvor von hinten angehupt.
Es ist mir wichtig andere Straßenverkehrsteilnehmer und mich selbst vor diesem Autofahrer zu schützen und sehe es in meiner Pflicht dieses Verhalten zu melden.
Welches Amt bearbeitet solche Anzeigen?
Hallo Brigitte,
ein entsprechendes Fehlverhalten können Sie bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Was denn nun ?
Bin ich verpflichtet, als Geschädigter einen leichten Parkrempler (Bagatellschaden)eines Unfallflüchtigen bei der Polizei anzuzeigen oder reicht es, den Schaden bei Vollkasko mit meiner Versicherung abzuwickeln.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine Anzeige bei der Polizei eher hinderlich ist, da das unter Umständen die Abwicklung verzögert.
Gefasst wird der Verursachen in der Regel ohnehin nicht.
Hallo Werner,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org