Fahrerflucht: Welche Strafe droht für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Tatbe­standVerkehrs­recht­liche FolgenStraf­recht­liche Folgen
Fahrer­fluchtvariables Bußgeld,
drei Punkte in Flensburg,
Fahr­verbot oder Fahrer­laubnis­entzug
Freiheits­strafe bis zu drei Jahre bzw. Geldstrafe

Beim Unfall Fahrerflucht zu begehen, kann im Zweifelsfall tödlich enden

Bei Fahrerflucht droht eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch.
Bei Fahrerflucht droht eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch.

Das Verhalten der am Unfall beteiligten Autofahrer nach dem Aufprall kann in vielerlei Hinsicht entscheidend sein.

Besonders dann, wenn Menschen verletzt wurden, kann die Erste Hilfe nach einem Schaden im Notfall Leben retten. Stiehlt sich ein Autofahrer aus der Verantwortung, indem er den Unfallschauplatz einfach verlässt, ohne sich um etwaige Folgen zu kümmern, so kann das zusätzlich hohe Strafen nach sich ziehen.

Denn: Fahrerflucht – auch oft Unfallflucht genannt – ist eine Straftat, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird. Aber worauf sollten sich Autofahrer hier genau einstellen?

Ab wann gilt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auch tatsächlich als strafbares Verhalten? Und kann auch bei einem Parkschaden die Fahrerflucht mit einer Strafe wie dem Entzug der Fahrerlaubnis belegt werden? Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema.

Erfahren Sie hier mehr zu speziellen Unfallsituationen:

FAQ: Fahrerflucht

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist der umgangssprachliche Begriff für dass unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach einer Kollision im Straßenverkehr.

Wie wird Fahrerflucht sanktioniert?

Gemäß § 142 StGB handelt es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat im Straßenverkehr, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Welche Konsequenzen hat Fahrerflucht in der Probezeit?

Fahrerflucht in der Probezeit stellt einen A-Verstoß dar. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Video zur Fahrerflucht: Die wichtigsten Infos

Erfahren Sie in diesem Video, was Sie zum Thema Unfallflucht wissen müssen!
Erfahren Sie in diesem Video, was Sie zum Thema Unfallflucht wissen müssen!

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Welche Strafe ist laut StGB vorgesehen?

In § 142 des StGB ist das Strafmaß für Unfallflucht verzeichnet. Demnach gilt für Unfallflucht nach dem StGB Folgendes:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weiter heißt es in § 142 Absatz 2 StGB, dass sich ebenfalls Unfallbeteiligte schuldig machen, die nach einem Parkschaden Fahrerflucht begehen und sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, den Schaden nach einer Wartezeit jedoch nicht der Polizei melden. Es wird zudem deutlich, dass nicht nur der Fahrer des Unfallwagens, sondern auch andere am Unfall Beteiligte den Unfallort nicht verlassen dürfen, ehe nicht alle Formalitäten geklärt wurden. Als Unfallbeteiligter gilt jede Person, die mit ihrem Verhalten zum Unfall beigetragen hat.

Erfahren Sie hier mehr zur Anzeige & Strafe bei einer Fahrerflucht:

Was passiert bei Fahrerflucht genau?

In § 142 StGB wird Unfallfucht als "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" bezeichnet.
In § 142 StGB wird Unfallfucht als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet.

Doch wann gilt das Verlassen des Unfallortes genau als Fahrerflucht? Grundsätzlich ist es so, dass sowohl bei Sachschäden als auch bei Personen­schäden das Entfernen eines Unfallbeteiligten als Fahrerflucht gewertet wird.

Das bedeutet: Auch wenn es sich nur um einen kleinen Parkschaden handelt, machen Sie sich der Unfallflucht schuldig, wenn Sie den Ort des Geschehens direkt verlassen und sich auch nicht bei der Polizei melden.

Bei einem Parkrempler wird von Fahrerflucht ebenfalls ausgegangen, wenn sich der Unfallverursacher ohne eine gewisse Wartezeit – normalerweise zwischen 15 und 60 Minuten – vom Unfallort entfernt und sich nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Auch ein Zettel am Fahrzeug des Unfallgeschädigten ersetzt nicht die Kontaktaufnahme mit der Polizei. Die Fahrerflucht bei einem Parkschaden wird allerdings normalerweise mit einer milderen Strafe geahndet, als dies bei einem Personenschaden der Fall ist.

Welche Strafe bei Fahrerflucht vorgesehen ist

Haben Sie Fahrerflucht begangen, sind Folgen zu erwarten. Denn: Bei Unfallflucht handelt es sich nicht mehr um ein Kavaliersdelikt, da mindestens eine Partei einen mehr oder weniger schweren Schaden davonträgt. Wie bereits erwähnt, kann Fahrerflucht mit dem Strafmaß von drei Jahren Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Doch auch im Verkehrsrecht ist eine Ahndung möglich. Da ein Unfall mit Fahrerflucht ein sehr schweres Vergehen darstellt, wird er mit drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder sogar dem Fahrerlaubnisentzug bestraft. Zusätzlich wird bei Fahrerflucht ein Bußgeld fällig, das unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Was passiert beim Personenschaden?

Um Fahrerflucht zu vermeiden, ist es wichtig, sofort die Polizei zu verständigen.
Um Fahrerflucht zu vermeiden, ist es wichtig, sofort die Polizei zu verständigen.

Weitaus heikler wird die Situation, wenn vor der Fahrerflucht kein Sachschaden, sondern ein Personenschaden entstanden ist. Denn hier steht nicht nur der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum, sondern auch der einer unterlassenen Hilfeleistung und – im Zweifelsfall – einer fahrlässigen Körperverletzung oder gar Tötung. Leistet ein Beteiligter am Unfallort keine Erste Hilfe, obwohl dieser körperlich dazu in der Lage wäre, so kann laut § 323 des StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe die Folge sein.

Fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung kann dann vorliegen, wenn der Unfallverursacher aufgrund einer Pflichtverletzung den Unfall einleitete – beispielsweise durch das Übersehen eines Vorfahrtsschildes. Die Strafe für diese Delikte wird weitaus höher angesetzt als die Strafmaße für Fahrerflucht. Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind auch hier in jedem Fall vorgesehen.

Erfahren Sie hier mehr zu Fristen und Wissenswertem zu Fahrerflucht:

Fahrerflucht in der Probezeit

Obwohl besonders in der Fahrschule oder beim Erste-Hilfe-Kurs viel Wert darauf gelegt wird, das Verhalten nach einem Unfall zu erproben, sind gerade Fahranfänger oft in Unfälle verwickelt. Aus Angst vor Konsequenzen kann solch ein Unfall schnell in einer Flucht vor der Verantwortung enden.

Bei Fahranfängern in der Probezeit sieht der Bußgeldkatalog für Fahrerflucht ebenfalls Punkte, eine Geldstrafe und ein Fahrverbot oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Zusätzlich wird Unfallflucht als A-Verstoß gewertet, was bedeutet, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

Erfahren Sie hier mehr über unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Probezeit:

Unfallflucht nicht bemerkt? Was nun geschieht!

Eine Unfallflucht gilt auch dann als gegeben, wenn der Schaden geringfügig ist.
Eine Unfallflucht gilt auch dann als gegeben, wenn der Schaden geringfügig ist.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein Autofahrer gar nicht bemerkt, dass er gerade Fahrerflucht mit seinem Fahrzeug begeht. Bei Personenschäden ist dies meist nicht der Fall. Allerdings kann ein Parkrempler schon dafür sorgen, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt wird, weil dieser nur oberflächlich geschieht oder kaum zu sehen ist.

Macht sich ein Fahrer also auch der Fahrerflucht strafbar, wenn dies unbemerkt geschieht?

Generell gilt, dass nur eine vorsätzliche Fahrerflucht bestraft werden kann. Haben Sie also tatsächlich nichts vom Unfall mitbekommen, müssen Sie dies allerdings vor Gericht im Zweifelsfall glaubwürdig rüberbringen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen in solch einem Fall helfen, zu beweisen, dass Sie sich tatsächlich nur vom Unfallort entfernt haben, weil Sie den Crash nicht mitbekommen haben.

Fahrerflucht ohne Schaden – gibt es sowas? Grundsätzlich gilt natürlich: Nein. Wenn kein Schaden entstanden ist, müssen Sie auch vor keinem flüchten. Allerdings muss hier differenziert werden. Denn: Nur, weil Sie keinen Schaden am anderen Fahrzeug erkennen können, heißt das nicht, dass tatsächlich keiner da ist. Nicht jeder Kratzer oder jede Delle ist mit bloßem Auge zu erkennen und bedarf manchmal eines kritischen Profiblicks. Das Hinzurufen der Polizei sowie ein entsprechendes Gutachten vom Sachverständigen können hier Abhilfe schaffen.

Erfahren Sie hier mehr zur Definition von „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“:

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

6 Kommentare

  1. Klara

    16. Oktober 2022 um 15:21

    Habe Mitte September einen Rückspiegel bei einem geparkten Auto beschädigt und. Im Schock weiter gefahren nach 3 Tg kam Polizei was erwartet mich füt eine Busse

  2. Yousuf

    7. Oktober 2021 um 14:17

    Hallo ich habe ein Unfall gemacht(Geparktes Auto) und habe meine Nummer auf dem Auto dort gelassen aber wahrscheinlich der Zettel wurde Verschwunden weil es Ein umzug war, heißt das dass ich mehr als halb stunde dort war. In dem Brief was ich bekommen habe, Stand der Gutachter hat die Beschädigung in Höhe von 7300 € geschätzt. Nun habe ich einen Brief bekommen dass meine Führerschein vorläufig entzogen wird.
    mit welchem Strafe soll ich rechnen ?

  3. Ali

    7. September 2018 um 9:33

    Hallo ich bin in einem Auto angefahren und besädigt für 2000 €habe ein breif bekomme fahrerflucht .. 1500 € starfe und 7 Monaten führescheinZug was passiert nach 7 monaten und wie bekomme ich mein führeschein wieder? .. Danke für Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      17. September 2018 um 10:07

      Hallo Ali,
      ein Führerscheinentzug geht in der Regel mit einer sogenannten Sperrfrist einher. Erst wenn diese abgelaufen ist, können Sie die Wiedererteilung des Führerscheins beantragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Jörg

    16. Februar 2018 um 2:12

    Ist es Fahrerflucht wenn ich zum nächsten Telefon fahre um Hielfe zu holen und dann zum Unfallort zurückkomme ?
    Oder muß ich am Unfallort warten bis irgendwann mal jemand kommt der ein Handy dabei hat ?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 um 14:14

      Hallo Jörg,
      ob in einem solchen Fall Sanktionen wegen Fahrerflucht drohen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei der Einschätzung kann unter anderem mit einfließen, ob Personen zu Schaden gekommen sind und Sie anderenfalls keinen Notarzt hätten verständigen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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