Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie das Fahren ohne Führerschein bzw. ohne Fahrerlaubnis geahndet wird

Tat­bestandBuß­geldPunk­teSonsti­ges
Führer­schein beim Autof­ahren nicht da­bei10 €
Fahren ohne Fahr­erlaubnis3- Führer­schein­ent­zug inkl. Sperr­frist von min­des­tens 6 Mona­ten
- Frei­heits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe

Waren Sie ohne Führerschein unterwegs?

Was kostet das Fahren ohne Führerschein?
Was kostet das Fahren ohne Führerschein?

Nur wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf ein Kraftfahrzeug (Kfz) wie Auto, Lkw oder Motorrad im Straßenverkehr führen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Fahrer seine theoretischen Kenntnisse aus dem Bereich Verkehrs­recht (Theorieprüfung) nachweist und diese im Rahmen einer praktischen Prüfung unter den Augen geschulter Experten unter Beweis stellt.

Demonstriert der Führerscheinanwärter in beiden Tests, dass er ein Fahrzeug zuverlässig führen kann, erteilt die jeweilige Behörde den Führerschein. Dieser fungiert als Nachweis dafür, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Was auf Kraftfahrer zukommt, die entweder ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind und erwischt werden, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Was kostet Fahren ohne Führerschein?

In diesem Fall begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Welche Konsequenzen zieht das Fahren trotz Fahrverbot nach sich?

Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Straftat. Während eines Fahrverbots ruht die Fahrerlaubnis, sodass ein Verstoß gegen das Fahrverbot wie Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ahnden ist.

Womit müssen Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen?

Während sich die meisten an diese Vorgaben halten, gibt es auch immer wieder Personen, die Ausnahmen für sich beanspruchen und auch ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Auto fahren. Das prominenteste Beispiel ist wohl Marco Reus, Mittelfeldspieler beim Verein Borussia Dortmund und Teil der deutschen Nationalmannschaft.

Er war jahrelang ohne Führerschein unterwegs, bis sein Fahren ohne Fahrerlaubnis schließlich auffiel. Die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Straftat sind mittlerweile eingestellt. Er kam mit einer Geldstrafe von 540.000 Euro davon.

Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Doch nicht nur Verkehrsteilnehmern, die nie einen Führerschein besessen haben, droht eine Strafe. Auch, wenn dem Fahrer wegen des Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bzw. zu vieler Punkte in Flensburg der Führerschein entzogen wurde und die Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bisher noch nicht erfolgreich war, führen Sie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis.

Die etwaigen Folgen führt der Bußgeldkatalog auf. Ein einmal erworbener Führerschein kann wegen verschiedener Delikte entzogen werden. Dazu zählt unter anderem das stark alkoholisierte Fahren. Weist der Kfz-Führer bei einer Polizeikontrolle einen Promillewert von 1,1 oder mehr auf, ist der Führerschein häufig weg.

Auch eine MPU ist möglich und das schon bei einem geringeren Alkoholisierungsstand. Auch Drogen am Steuer können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn die Beamten davon ausgehen müssen, dass zwischen dem Konsum von Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr unterschieden werden kann.

Und schließlich verursachen auch zu viele Punkte in Flensburg, dass einem Fahrer die Fahreignung aberkannt wird. Ist die magische Grenze von acht Zählern erreicht, ist der Führerschein weg. Sie erhalten ihn erst nach der erfolgreichen Neubeantragung wieder.

Fahren ohne Führerschein gleichbedeutend mit Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Unter dem Fahren ohne Führerschein verstehen die meisten Autofahrer drei verschiedene Tatbestände, die sich jedoch aus rechtlicher Hinsicht stark voneinander unterscheiden:

  • der Führerschein wurde bei einer Fahrt nicht mitgeführt
  • Fahren trotz Fahrverbot (Führerschein vorübergehend entzogen)
  • es liegt keine Fahrerlaubnis vor

Angesichts der erheblich abweichenden Sanktionshöhen für die jeweiligen Vergehen – in der Regel fällt die Strafe für das Fahren ohne Führerschein erheblich niedriger aus – soll anschließend deshalb zunächst der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein erläutert werden.

Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?
Fahren ohne Führerschein: Fällt die Strafe wirklich niedriger aus?

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um zwei verschiedene Dinge.

Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt. Für diese – auf dem Führerschein – vermerkten Klassen, verfügt der Führerscheinbesitzer eine Fahrerlaubnis.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • der ordentliche Wohnsitz muss sich im Inland befinden
  • das vorgeschriebene Mindestalter ist erreicht
  • die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • die Eignung wurde sowohl in einer Theorie- als Praxisprüfung bewiesen
  • im Notfall können Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden
  • in keinem anderen Land der Europäischen Union oder einem anderen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) existiert bereits eine Fahrerlaubnis dieser Klasse
Ein Fahrer muss den Führerschein während jeder Fahrt bei sich haben. Dies schreibt Paragraph 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor. Dort steht geschrieben: „Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Hält die Polizei Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle also an, sind Sie zum Vorzeigen des Führerscheins verpflichtet. Häufig fragen die Beamten auch nach den Fahrzeugpapieren.

Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein. Die Strafe hierfür beträgt laut Bußgeldkatalog 10 Euro.

Fahrverbot ignorieren und trotzdem Auto fahren

Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?
Was droht beim Fahren trotz Fahrverbot?

Aufgrund schwerwiegender Vergehen gegen die StVO können Verkehrssünder jedoch auch – neben einem verordneten Bußgeld – ein Fahrverbot auferlegt bekommen.

Das bedeutet: Das Dokument wird für die Dauer der Strafe von der Fahrerlaubnisbehörde oder Polizei einbehalten – die Fahrerlaubnis entsprechend entzogen. Selbst Fahrzeuge, für dessen Führung an und für sich keine amtliche Erlaubnis vonnöten ist, sind in dieser Zeit mitunter tabu.

Ein Fahrverbot kann wahlweise ein, zwei oder drei Monate andauern. Es sanktioniert in der Regel solche Verstöße, für welche der Bußgeldbescheid im Minimum zwei Punkte in Flensburg ausweist.

Zu solchen groben Missachtungen vom Verkehrsrecht zählen beispielsweise Rotlichtverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung, jedweder Drogen- oder Alkoholverstoß am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h zu viel.

Neben einem Fahrverbot können in Abhängigkeit der Härte des Verkehrsverstoßes zusätzlich auch Freiheits- oder Geldstrafen angeordnet werden.

Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist und Sie den Führerschein zur Verwahrung bei der jeweiligen Behörde abgegeben haben, handelt es sich um ein Autofahren ohne Führerschein.

Mitunter kann ein Fahrverbot umgewandelt werden in ein höheres Bußgeld. Begünstigend kann sich hier auswirken, haben Sie sich bisher eher wenige und geringfügige Verkehrsverstöße geleistet oder sind Sie auf den Führerschein aus Arbeitsgründen angewiesen.

Nehmen Sie hierfür die Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Mit seiner Erfahrung sind Ihre Erfolgschancen wesentlich höher, verfügt er doch über mehr Erfahrung und kennt Tricks und Kniffe, die einem Laien unbekannt sind.

Strafe für das Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot

Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.
Das Fahren trotz Fahrverbot kann zum Fahrzeugverlust führen.

Wer ein Auto während eines Fahrverbotes führt, muss nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit folgenden Strafen rechnen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Darüber hinaus steht ebenfalls der Fahrzeugentzug im Raum.

Zwar handelt es sich hierbei um eine Option, doch wird diese Sanktion nur in Ausnahmefällen angeordnet, beispielweise, wenn sich ein Verkehrssünder innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal des Vergehens „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig gemacht hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit dieser Strafe ist zu rechnen

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die unter anderem dann greift, wenn ein Fahrverbot nach Paragraph 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder Paragraph 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet ist.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer

  • verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug
  • hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen
  • hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen
  • oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen rechnen. Auch Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen, sind von Ahndungen betroffen.

Sind Sie also als Halter eines Fahrzeugs darüber informiert, dass der Fahrer über keine Fahrerlaubnis verfügt, da sein Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, machen auch Sie sich strafbar, wenn Sie ihn gewähren lassen.

Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Autoschlüssel nicht verschlossen sichern und sich ein anderer Ihr Fahrzeug borgt. Ausnahmen gelten unter bestimmten Umständen für Mofa-Fahrer. Ist es versichert, nicht getunt und der Fahrzeugführer nach dem 1. April 1965 geboren, wird das Vergehen lediglich als Ordnungswidrigkeit eingeordnet für die lediglich ein Verwarngeld von 20 Euro zu zahlen ist (§§ 5, 75 FeV; § 24 StVG, Nr. 168 Bußgeldkatalog).
Autofahren ohne Führerschein - innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.
Autofahren ohne Führerschein – innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie kein Fahrzeug führen.

Die Anordnung des Fahrerlaubnisentzugs erfolgt, wenn seitens der Behörde erhebliche Zweifel an der Eignung oder Befähigung einer Person bestehen, ein Fahrzeug zu führen.

In der Regel ist in diesem Zuge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren, in welcher der Betroffene seine Läuterung nachweisen muss.

Erst mit erfolgreichem Bestehen und nach einer Sperrfrist, die sechs Monate bis fünf Jahre umfassen kann, ist die Neubeantragung eines Führerscheins möglich. Ein neuer Führerschein darf der Verkehrssünder erst wieder ungefähr drei Monate vor dem Ende der Sperrfrist beantragen. Zudem knüpft die Fahrerlaubnisbehörde dieses Vorhaben an bestimmte Bedingungen.

Das kann beispielsweise das Absolvieren einer MPU, aber auch eine Nachschulung für die entsprechende Führerscheinklasse sein. Unter Umständen ist sogar noch einmal eine Prüfung abzulegen. Diese Konsequenzen sollten Sie sich vergegenwärtigen, bevor Sie fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ohne Führerschein fahren – auf Privatgrundstücken erlaubt

Während Sie im öffentlichen Straßenverkehr für das Führen motorisierter Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein benötigen, ist dies beim Fahren auf Privatgrundstücken nicht erforderlich.

Hier gilt als notwendige Voraussetzung lediglich, dass das Befahren des jeweiligen Anwesens dem öffentlichen Verkehr verwehrt ist.

Wer auf einem privaten Gelände ohne Fahrerlaubnis fährt, benötigt nur die Zustimmung des Grundstückbesitzers.

Und auch die Teilnehmer von Autorennen dürfen fahren ohne gültigen Führerschein – sofern die befahrene Strecke nicht Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist. Das bedeutet: Ist sie für die Dauer der Wettfahrt gesperrt, wodurch die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen wird, dürfen auch „öffentliche“ Straßen ohne Fahrerlaubnis befahren werden.

Achtung: Nicht immer gilt ein in Privatbesitz befindliches Gelände auch als wirklich privat, sondern wird dem öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet. Hierzu zählen zum Beispiel Supermarktparkplätze. Sie sind Teil des „faktischen öffentlichen Verkehrsraums“.

Zu diesem werden Grundstücke gerechnet, die sich zwar in Privatbesitz befinden, deren Nutzung durch die Öffentlichkeit vom Eigner jedoch ausdrücklich oder stillschweigend geduldet wird.

Es erwartet Sie also eine Strafe, wenn Sie hier fahren ohne Fahrerlaubnis. Erfolgt hingegen ein Separierung des Privatgrundstücks vom öffentlichen Verkehrsraum – hierfür kann sich zum Beispiel ein verschlossenes Tor eignen –, handeln sie regelkonform und müssen keine Bußgelder befürchten.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein fahren?

Was darf man ohne Führerschein fahren?
Was darf man ohne Führerschein fahren?

Ist die Fahrerlaubnis verloren, sind Betroffene nicht dazu verdonnert, komplett auf die Nutzung motorisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verzichten.

Ihnen ist das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erlaubt.

Genauso wie jenen, die nie über eine Fahrerlaubnis verfügten.

Bei welchen es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge handelt, führen wir im Folgenden auf:

  • Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor: Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit die 25 km/h-Marke nicht überschreitet.
  • Mobilitätshilfen: Hierzu zählen Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen dürfen. Paragraph 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definiert Mobilitätshilfen wie folgt: Es handelt sich um zweispurige Kraftfahrzeuge, deren zwei Räder parallel angeordnet und mit einer verbauten Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik versehen sind. Sie dürfen eine Gesamtbreite von 0,7 Metern (70 Zentimeter) nicht überschreiten und weisen eine Plattform vor, die dem Fahrer eine Nutzung im Stehen ermöglicht. Darüber hinaus verfügen die Fahrzeuge über eine Haltestange, die einem Lenker gleich kommt und den Fahrzeugführer mittels Schwerpunktverlagerung befähigt, zu beschleunigen, zu bremsen sowie die Fahrtrichtung zu bestimmen. Auch müssen sie den entsprechenden Richtlinien genügen und den Nutzer darüber informieren, über wie viel Energie sie noch verfügen.
  • motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden. Und noch eine weitere Voraussetzung gilt: Die zulässige Gesamtmasse beträgt 500 kg. Hier sind die Batterien einzuberechnen. Ihre bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h. Das Überschreiten einer Breite von 1,1 Metern (110 cm) ist untersagt.
  • Zugmaschinen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten. Auch Zug- und Arbeitsmaschinen, die nur eine Achse aufweisen und von zu Fuß Gehenden an Holmen geführt werden, dürfen ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen gefahren werden.
Bei den aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich lediglich um solche, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen. Wurde hingegen ein Fahrverbot angeordnet, ist Ihnen unter Umständen auch das Führen dieser Kfz nicht gestattet. Abhängig ist dies vom Urteilsspruch bzw. Anordnung des Richters. Es obliegt ihm zu entscheiden, ob sich das Fahrverbot – aufgrund der Schwere des begangenen Delikts – auf alle Führerschein-Klassen oder ausgewählte Bereiche beschränkt.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

297 Kommentare

  1. Claude

    14. Mai 2017 um 12:30

    Ich bin im Besitz eines Führerscheins (Klasse B), wenn ich jetzt mit einem Pocketbike auf der öffentlichen Straße angehalten werde, droht mir dann ein Führerscheinentzug?
    In der Probezeit bin ich nicht mehr.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 um 9:50

      Hallo Claude,
      in der Regel erfüllen Pocket Bikes nicht die Anforderungen für eine Zulassung und haben dadurch auch keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Zudem wird meist eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 benötigt. Führen Sie daher ein solches Fahrzeug, macht sich strafbar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Noah

    10. Mai 2017 um 14:09

    Hallo,
    Ich bin im Besitz eines A2 und B Führerscheines. Mit welcher Strafe wäre zu rechnen wenn ich ein Motorrad fahre welches auf 35 kW gedrosselt ist, aber ungedrosselt mehr als 70 kW hat. Wenn man davon ausgeht das es das Erstvergehen ist und ich ganz normal angehalten worden bin. Müsste man „nur“ mit einer Geldstrafe rechnen und hat das auch Folgen für mein Führerschein Klasse B?

    Gruß
    Noah

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 12:08

      Hallo Noah,
      wenden Sie sich für eine Einschätzung an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. momoo

    5. Mai 2017 um 20:36

    hallo ich habe eine frage, ich habe heute meinen führrschein bekommen.
    Hatte ihn aber nicht lange in der hand musste ihn meinem fahrlehrer geben, weil ich es noch nicht abbezahlt habe. Nach 3 tagen bezahle ich das ab kann ich trotzdem jetzt auto fahren ohne das ich meinen führerschein in der hand zu haben

    LG momo

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 10:35

      Hallo momoo,
      grundsätzlich handelt es sich beim Führerschein nur um ein Dokument, welches als Nachweis für die bestehende Fahrerlaubnis dient. Können Sie das Dokument bei einer Polizeikontrolle allerdings nicht vorzeigen, droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. blondiy

    30. April 2017 um 19:08

    ich besitze den Führerschein der Klasse A2, habe aber ein Motorrad mit 180 PS bräuchte dazu den Führerschein der Klasse A
    was passiert wenn ich von der Polizei angehalten werde?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 9:29

      Hallo blondiy,
      dabei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Somit kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Lejla

    29. April 2017 um 14:10

    Wie hoch ist die Strafe wenn man ohne Fuehreschein fahrt,weil es im Prozess der Umschreibung ist ? Danke :)

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 9:05

      Hallo Lejla,
      wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, sind Sie eigentlich weiterhin im Besitz Fahrerlaubnis (der Führerschein dient nur dem Nachweis). In diesem Fall droht ggf. ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Es empfiehlt sich, einen Beleg für die Abgabe des Führerscheins mittel Umschreibung mitzuführen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Martina

    24. April 2017 um 11:14

    Hallo liebes Team von Bußgeldrechner.org!!

    Ich bin leider nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis (möchte diese aber jetzt erwerben {natürlich auf legalem Wege ;)})! Nun wurde ich vor einigen Wochen erwischt und mit einem Bußgeld bestraft, ich möchte aber noch erwähnen, dass ich in ländlicher Gegend in einer Ortschaft wohne! Heute morgen wurde ich ein zweites mal angehalten! Der Polizist fragte mich nur, ob ich im Besitz einer Fahrerlaubnis sei, welches ich mit nein beantwortete! Er schrieb sich weder einen Namen noch sonst irgendetwas von mir auf, er fragte mich nicht einmal nach einem Ausweis! Des Weiteren war er alleine!
    Jetzt meine eigentliche Frage, und zwar, dass ich nochmals mit einer Geldstrafe und womöglich (ich hoffe nicht) Freiheitsstrafe zu rechnen habe, dessen bin ich mir bewusst, aber bin ich nun auch gesperrt um eine Fahrerlaubnis zu erwerben oder nicht???
    Ich hoffe, dass Sie mir diese Frage beantworten können und verbleibe

    mit ganz lieben Grüßen

    Martina :o)

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 9:18

      Hallo Martina,

      es kann eine Sperrfrist geben, in der Sie die Fahrerlaubnis nicht erwerben können. In der Regel beträgt diese 6 Monate, kann jedoch im Einzelfall auch höher ausfallen. Außerdem ist es möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Eignung zum Führen von Fahrzeugen anzweifelt und sie vor dem Fahrerlaubniserwerb erst eine MPU absolvieren müssen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Dominik B.

    22. April 2017 um 21:36

    Hallo, welche Strafe kommt auf mich zu wenn ich einen autoführerschein besitze aber mit einem moped aus der DDR mit einem 60 ccm Zylinder fahre?

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 11:07

      Hallo Dominik,

      Kleinkrafträder, die den Vorschriften der DDR entsprechen, dürfen Sie mit einem B-Führerschein fahren, wenn das Kleinkraftrad vor dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Ramte

    18. April 2017 um 15:23

    Hallo..
    im jahr 2008 müsste ich wegen btm den Führerschein abgeben.
    4 Jahre spätet also 2012 wurde ich geblitzt und hatte eine geldstrafe ca 900 euro.
    letzte woche wurde ich wider geblitzt was wird auf mich zukommen womoit muss och rechnen..

    danke gruss

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:13

      Hallo Ramte,

      da sie erneut ohne Fahrerlaubnis auffällig wurden, müssen Sie in diesem Fall voraussichtlich mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Das Strafmaß setzt der Richter im Einzelfall fest.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. ich

    15. April 2017 um 13:04

    Ich habe einen Führerschein in Österreich der wurde mir entzogen
    Ich bin über rot über die Ampel Polizei Kontrolle.
    Was muss ich beachten soll ich den fahren ohne Führer annehme oder sagen das ich einen in Österreich eine habe

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:51

      Hallo Ich,

      wenn Sie derzeit keinen Führerschein besitzen, sind Sie nicht befugt Fahrzeuge zu führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Lars B.

    13. April 2017 um 19:47

    Guten Tag,

    ich habe meine Fahrerlaubnis mit Auflage einer MPU für ein Jahr verloren aufgrund von THC in meinem Blut. Ich werde trotzdem weiter fahren und von einer MPU absehen. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen wenn ich noch einmal angehalten werde? Nur Geldstrafe oder auch Knast?

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:59

      Hallo Lars,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Tobi

    11. April 2017 um 23:59

    Ich wurde bei einer Kontrolle angehalten. Mein Roller fuhr mind. 50 kmh und ich habe nur die Prüfbescheinigung für Mofa. Und diese konnte ich auch nicht mal vorlegen. Zusätzlich hatte ich auch noch einen Mitfahrer hinten drauf. Der Roller ist nicht im Originalzustand und ich hab auch keine Papiere dazu. Auch war das Versicherungskennzeichen nicht auf diesen Roller zugelassen. Ich habe schon vor ein paar Jahren wegen Alkohol und einem zu schnell fahrenden Rollers eine Führerscheinsperre von 2 Jahren auferlegt bekommen und muss eine MPU machen damit ich überhaupt meinen Führerschein nächstes Jahr machen kann. Wisst ihr was in etwa auf mich zukommt?
    MfG Tobi

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:42

      Hallo Tobi,
      in Ihrem geschilderten Fall kann unter Umständen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Wenden Sie sich daher ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Lizzy

    11. April 2017 um 15:32

    Hi,
    ich habe meinen Führerschein, also das Ausweispapier verloren und einen Ersatzführerschein beantragt auf den ich noch warte. Nun kam ich in eine Polizeikontrolle mit meinem 45kmh Roller und hatte den Führerschein noch nicht dabei (warte ja noch). Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis? Was kann auf mich zu kommen?
    LG

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:35

      Hallo Lizzy,
      während Sie auf den Ersatzführerschein warten, sollten Sie unbedingt einen Beleg für die Beantragung mit sich führen. Da Sie im Besitz der Fahrerlaubnis sind, müssen Sie vermutlich nur mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro für Fahren ohne Führerschein zahlen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Nicole

    11. April 2017 um 12:34

    Haben 80 er Motorrad privat verkauft. Kein Vertrag gemacht und komplett mit Papiere übergeben. Haben nichts schriftliches gar nichts . Nun kam Vorladung von Polizei das derjenige ohne Führerschein gefahren ist. Was passiert jetzt?

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 11:02

      Hallo Nicole,
      beim Verkauf von Fahrzeugen sollten Sie grundsätzlich einen Vertrag aufsetzen und auch sicherstellen, dass dieses zeitnah umgemeldet wird. Welches Vorgehen in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Sarah

    8. April 2017 um 21:07

    Mein Partner ist ohne Führerschein meinem Auto gefahren, ich war auf dem Beifahrersitz. Wir wurden von der Polizei angehalten. (Allgemeine Fahrkontrolle, kein Alkohol, keine Drogen, kein Unfall , nicht zu schnell gefahren) Wir beide haben noch nie eine Straftat begangen oder Punkte. Mit welcher Strafe müssen wir rechnen? Und bekommt er eine Führerscheinsperre?

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:53

      Hallo Sarah,
      beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, bei der die Strafe durch ein Gericht festgelegt wird. Dabei kann es sich um eine Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe handeln. Sie machen sich zudem auch als Halter des Fahrzeugs strafbar, wenn Sie zulassen, dass ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis dieses führt. Ob eine MPU oder eine Sperre angeordnet wird, liegt dabei im Ermessen der zuständigen behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. David

    8. April 2017 um 16:50

    Hallo guten Tag!
    Ich habe meinem Sohn ein Moped gekauft bis 50 ccm, und wohnen auf einem kleinen Dorf. Nun hatte ich ihm mit dem Moped fahren lassen auf dem Hof , so ist er auf der kleinen Dorf Straße außerhalb des Grundstücks noch 100 m gefahren und wie es so ist kam in dem Moment die Polizei. Jetzt bekamen wir eine Vorladung , mit welchen Strafen kann ich rechnen ??

    Hoffe mein Sohn bekommt keine Sperre

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:59

      Hallo David,
      zum Führen eines Mopeds schreibt der Gesetzgeber die Führerscheinklasse AM vor. Besitzt der Fahrer diese nicht, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Straftat. Diese kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die Behörden können zudem nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie lange eine Sperre für den Führerschein verhängt wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Descher

    2. April 2017 um 20:39

    Hallo meine Freunde und ich sind mit einem picketbike auf einem öffentlichen Fußwege gefahren ich mache zur zeit meine Führerschein und hat 0.013 Promille und hatten ein abgelaufenen Nummernschild dran was kann mir rechtlich passieren

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 11:01

      Hallo Descher,
      Pocketbikes sind in der Regel nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Fahren Sie ein solches Fahrzeug ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis machen Sie sich strafbar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Tobias

    31. März 2017 um 15:29

    Guten Tag.

    Mein Sohn hat einen Monat seinen Führerschein und ist demzufolge noch in der Probezeit. Er hat sich bei einem Händler einen 50 ccm Roller gekauft der auch nur 45 Kmh fahren sollte.Nun fährt er knapp 55 Kmh und ist damit angehalten worden. Er hat nicht daran rum geschraubt.Was kommt da jetzt auf ihn zu

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:27

      Hallo Tobias,
      unter Umständen kann Ihrem Sohn Fahren ohne Führerschein vorgeworfen werden. Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt, um mit diesem weitere Maßnahmen zu erwägen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. M.Schmidt

    13. März 2017 um 19:10

    wie ist es wenn jemand seit einigen Jahren (8 Jahre) keine Fahrerlaubnis hat und auch bereits zu einer Geldstrafe wegen fahren ohne Führerschein verurteilt wurde aber dennoch weiterhin auto fährt und erwischt wird, mit welchen Strafen kann man dort als Wiederholungstäter rechnen

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:28

      Hallo M. Schmidt,

      in diesem Fall wird eine Geldstrafe nicht mehr ausreichen und es kommt wohl zur Freiheitsstrafe.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Max

    11. März 2017 um 22:02

    Frage was passiert wenn man ohne gültigen Führerschein B in Österreich fährt und nicht umgeschrieben hat von Kosovo Führerschein und einen Unfall verursacht hat noch dazu mit 1.1 Promille

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:36

      Hallo Max,

      dabei handelt es sich um mehrere Straftatbestände, die entsprechend der Gesetze in Österreich sanktioniert werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Jörg C.

    9. März 2017 um 21:26

    Hallo zusammen,

    was sind Mögliche Strafen für fahren eines 125ccm Rollers und nur im Besitz des Führerscheins Klasse B1 ab 1999?

    Danke vorab!

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:40

      Hallo Jörg,

      dabei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese Straftat wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. F.Werner

    7. März 2017 um 13:37

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir diskutierten gerade über ein interessantes Thema und fanden keine Lösung.
    Vielleicht können Sie uns weiter helfen.

    Es ging darum, was passiert, wenn man zum Beispiel einen Lkw mit zu hoher Tonnage fahren würde.
    Ein grossteil der Diskutierenden hat den Führerschein in den 90igern gemacht. Da konnte man ja noch bequem mit der Klasse 3 einen Lkw bis zu 7,5 t Gesamtgewicht fahren (meinten wir).
    Wie verhält sich das jetzt? Es gibt ja nun keine Regelung bis 7,5 t mehr.
    Oder sagen wir mal so, was würde passieren, wenn man jetzt einen Lkw mit 12 t fährt und in eine Routinekontrolle (ohne Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsdelikt, Unfall etc. pp.) kommt.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 10:42

      Hallo F.Werner,
      wurde der Führerschein der Klasse 3 nach dem 01.01.1989 gemacht, entspricht dieser heute den Klssen AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, und L. Dadurch sind Sie dazu berechtigt Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3.500 und maximal 7.500 kg zu führen. Allerdings besteht diese Fahrerlaubnis nur bis zum 50. Lebensjahr und muss danach erneut beantragt werden. Führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie aufgrund der Bauart oder dem zulässigen Gesamtgewicht nicht die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Folge kann dann entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Alexander

        26. November 2017 um 10:36

        Liebes Team.
        Nach längerer Recherche in eigener Sache habe ich ein anderes Ergebnis.
        Wer noch den grauen oder rosaroten Führerschein besitzt und diesen nicht freiwillig umschreiben lässt (Pflicht erst zum 1.1.1933), oder nicht umschreiben lassen muss (Führerschein gestohlen, Führerscheinentzug, Erwerb einer neuen Führerscheinklasse wie Motorrad oder wegen einer Fahrerkarte für gewerbliche Nutzung etc.) kann auch über das 50. Lebensjahr hinaus weiter C1 und C1E ohne jeweilige Verlängerung und gesundheitliche Gutachten nutzen. Allerdings entfällt dann ab dem 50. Lebensjahr die 12 t Genehmigung (neu CE79). Auf Antrag CE79 allerdings wieder möglich, dann aber neuer Führerschein und alle 5 Jahre Verlängerung mit gesundheitlichen Gutachten und Kosten auch für C1 und C1E.
        Wäre toll wenn Ihr die Sachlage nochmals prüfen könntet.
        Liebe Grüße und vielen Dank für den tollen Blog

        1. bussgeldrechner.org

          11. Dezember 2017 um 8:27

          Hallo Alexander,
          die zeitliche Befristung der Bus- und Lkw-Klassen gilt unabhängig von der Art des Führerscheins. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Führerscheinstelle.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Petru

    2. März 2017 um 14:16

    Hallo
    Ich habe rumänische führerschein gültig bis 08.11.2018, aber B abgelaufen ist ab 19.02.2017 und C,E gültig sind bis 08.11.2018. Ich habe eine antrag für deutsche führerschein im Rathaus gemahe und muss warte bis 4-5 woche minimal. Bis meine arbeitsplatz(LKW Fahrer) muss Ich fahre mit pkw.Wie sieht die Strafe wenn ist eine Polizeikontrolle?
    Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 9:52

      Hallo Petru,
      fahren Sie ohne gültigen Führerschein, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht und besprechen Sie mit diesem Ihre Optionen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Sabine R.

    28. Februar 2017 um 15:38

    Hallo
    Mein ex man wurde 1995 der führerschein bzw die fahrerlaubnis entzogen wegen trunkenheit am steuer… Er hätte sich die wohl längst neu beantragen können.
    Jetzt fährt er seit dem ohne Führerschein was ich aber vorher nicht wusste. Jetzt hatte er september 2016 mit seinem pkw der auch auf ihn zugelassen war ein unfall gebaut. Laut seiner aussage war er aber nicht daran schuld. Es kam zu einen Zusammenstoß mit einem anderen pkw, beide autos totalschaden und die beiden insassen vom anderen pkw sind mit schleudertrauma ins krankenhaus gefahren worden.
    Mit was für eine strafe muss er jetzt rechnen?
    Greift seine kfz versicherung überhaupt ein wenn ehr ohne fahrerlaubnis fährt? Bis jetzt ist noch nichts gekommen und mache mir etwas sorgen.

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 11:30

      Hallo Sabine,

      in der Tat kann die Versicherung Ihren Ex-Mann in Regress nehmen, damit er die Schäden am gegnerischen Auto bezahlt – sofern er Schuld hat.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Sabine r

        6. April 2017 um 13:36

        Und mit was für eine strafe muss er rechnen?

        1. bussgeldrechner.org

          13. April 2017 um 8:57

          Hallo Sabine,
          bei Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, für welch der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Ulrich

    26. Februar 2017 um 22:20

    Guten Tag,
    ich müsste eine MPU machen um meine Fahrerlaubnis zurück zu bekommen. Nun habe ich aber gehört wenn ich im europäischem Ausland lebe und dort eine Fahrerlaubnis bekomme , das dieser Führerschein auch in Deutschland anerkannt werden muss. Stimmt das? Oder gilt der EU Führerschein für mich nicht in Deutschland ohne MPU?
    Mit freundlichen Grüßen. Uli

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:52

      Hallo Ulrich,
      aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU besteht die Möglichkeit, die MPU durch einen Führerschein aus dem Ausland zu umgehen. Allerdings müssen dafür verschiedene Bedingungen erfüllt sein. So dürfen Sie sich unter anderem nicht länger innerhalb der Sperrfrist befinden, da der EU-Führerschein dann in Deutschland nicht gültig ist. Außerdem müssen Sie mit Ihrem Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs im entsprechenden Land – etwa Polen oder Tschechien – gemeldet sein, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Die deutschen Behörden können auch nachträglich überprüfen, ob die Bestimmungen für den Führerschein erfüllt sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Soheil

    24. Februar 2017 um 10:33

    Hallo liebes Bussgeldrechner Team,

    erstmal vielen Dank für euer tolles Engagement!

    Folgendes ist passiert…

    Mir wurde der Führerschein vor 1,5 Jahren entzogen wegen mehrerer geblitzten Geschwindigkeits überschreitungen, mit dem Besuch eines Punkte Abbau Seminars würde ich diesen zurück bekommen. Ich sollte den Antrag auf Neu Erteilung eines Führerscheines stellen mit diesem dann alles weitere… da ich seit Monaten intensiv auf der Suche nach einer Ausbildung zum Automobil Verkäufer bin, war es mir zeitlich nicht gegeben und ich habe mein Auto aus Gefälligkeit einem Verwandten einer alten Freundin zur Verfügung gestellt. Dieser wurde mehrfach mit meinem Auto geblitzt und lebt nicht in Deutschland ich habe keine Möglichkeit diesen Menschen jetzt zu erreichen. Mittlerweile habe ich endlich erfolgreich die Zusage zu einer Ausbildung erhalten die im Juni beginnt und ich habe Angst diese zu verlieren, zu dem kommt dass dieser junge Mann mir auf Fotos ähnelt! Was kann ich tuen um meinen Führerschein doch noch zu bekommen bzw die Neu Erteilung zu bekommen und meine Ausbildung nicht zu verlieren??

    Vorab vielen Dank und viele Grüße aus Köln Soheil

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:08

      Hallo Soheil,
      in Ihren Fall ist es sinnvoll sich an einem Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden und mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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