Fahreignungsregister (FAER): Was ist das?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was steht im Fahreignungsregister?
Im Fahreignungsregister, auch FAER oder Verkehrszentralregister genannt, werden all die Fahrer mit einer deutschen Fahrerlaubnis gelistet, die sich durch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung einen sogenannten Punkt in Flensburg zugezogen haben. Auch Verstöße von ausländischen Autofahrern werden hier archiviert. Damit soll der Abgleich der Daten beschleunigt werden. Als zentralisiertes System ist das FAER schnell durchsuchbar.
Außerdem erfüllt es den wichtigen Zweck, Verkehrssünder, die zu viele Punkte gesammelt haben, zu sanktionieren. Doch was genau steht im Fahreignungsregister? Wo können Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen? Ist eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister mit Kosten verbunden?
In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Fahreignungsregister mit auf den Weg geben. Damit können Sie selbst einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen. Außerdem sollen Sie in die Lage versetzt werden, jederzeit die Übersicht über Ihre Punkte in Flensburg zu behalten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahreignungsregister
Im Fahreignungsregister werden die Punkte in Flensburg gespeichert, welche für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden können.
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen können.
Eine ausführliche Antwort auf diese Frage liefert unser Ratgeber zum Punkteabbau.
Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.
Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Im FAER einen Auszug beantragen
Besonders wenn zum wiederholten Mal ein Bußgeldbescheid mit Punkten ins Haus steht, wächst das Interesse daran, einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) zu beantragen. Denn ab einem gewissen Punkt ist die magische Grenze von acht Punkten erreicht und die Fahrerlaubnis wird eingezogen. Bevor es dazu kommt, möchten viele Ihre Punkte im Fahreignungsregister überprüfen und denken über Maßnahmen nach, mit denen im Fahreignungsregister die Löschung erreicht werden kann.
Maßnahmen, um im FAER die Punkte zu reduzieren:
- Verjährung der Punkte bei verstoßfreier Fahrt
- Teilnahme an einem Aufbauseminar
Doch wie können Sie beim FAER einen Auszug beantragen? Wie können Sie Kontakt zum Verkehrszentralregister aufnehmen? Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Umgang mit dem FAER. Denn um vom Verkehrseignungsregister eine Auskunft zu bekommen, gibt es bestimmte Wege, die Sie schnell ans Ziel bringen. Kein Antrag auf einen Auszug aus dem Fahreignungsregister ist mit Kosten verbunden. Die Bearbeitung ist kostenfrei.
Online-Antrag auf Auszug aus dem Fahreignungsregister
Die schnellste Möglichkeit, mit der Sie eine Auskunft vom FAER erhalten, läuft online ab. Auf diese Weise kann Ihnen schnell der Fahreignungsregister-Auszug zugestellt werden. Doch auch dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Als Erstes müssen Sie über eine bestimmte Ausrüstung verfügen, damit sie online mit dem FAER in Verbindung treten können.
- Gültiger elektronischer Personalausweis
- Aktivierte Onlinefunktion des Personalausweises
- Ausweis-Software des Bundes
- Kartenlesegerät für den Ausweis
So können Sie mit der notwendigen Sicherheit, die für den Online-Versand von empfindlichen Daten unabdingbar ist, die Daten vom Fahreignungsregister abfragen. Selbst gibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum Fahreignungsregister an:
Wenn der Antrag Online gestellt wurde, erfolgt die Erteilung der Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) soweit möglich ebenfalls online. In Ausnahmefällen kann es weiter zu einer schriftlichen Auskunft in Papierform kommen.
So kann es also auch dazu kommen, dass Sie auf die Auskunft warten müssen. Wenn Sie den Eintrag in das Fahreignungsregister in einer besser absehbaren Zeit benötigen, gibt es allerding noch andere Wege, die Sie einschlagen können, um vom Fahreignungsregister eine Punkte-Auskunft zu erhalten.
Postalisch einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen
Alternativ zur Online-Variante können Sie auch den klassischen Postweg wählen. Hierbei senden Sie einen Nachweis über Ihre Identität zusammen mit den fallrelevanten Daten an das KBA. Doch beim Identitätsnachweis sind weitere Tücken zu beachten.
Um im Brief glaubhaft nachweisen zu können, dass Sie die Person sind, die ein Anrecht auf diese Informationen hat, gibt es zwei Möglichkeiten.
- Personendaten und amtlich beglaubigte Unterschrift
- Personendaten, einfache Unterschrift und Kopie des Personalausweises
Nachdem Sie die relevanten Daten wie Name, Anschrift und Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben haben, müssen Sie das Schreiben nur noch an das KBA in Flensburg schicken.
Neben diesen beiden Methoden gibt es noch eine dritte, die eine sofortige Auskunft ermöglicht. Diese ist allerdings potenziell mit dem größten Aufwand verbunden.
Auskunft vor Ort persönlich beantragen
Die direkteste Variante, um Zugriff auf Ihren Eintrag in das Fahreignungsregister zu nehmen, besteht darin, persönlich beim KBA eine Auskunft zu beantragen. Dazu ist es jedoch nötig, nach Flensburg zu reisen, was für die meisten Deutschen ein nicht unerheblicher Aufwand ist. Auch dabei sind einige Dinge zu beachten, damit Sie die Reise nicht umsonst auf sich genommen haben.
So müssen Sie auch hier nachweisen, dass Sie die Person sind, deren Daten Sie haben wollen. Dazu hat das KBA extra den Auskunft-Pavillon eingerichtet. Dort wird nur noch der Personalausweis benötigt, um sofort eine Auskunft über den Punktestand im Fahreignungsregister erhalten zu können.
Sehr geehrten Damen und Herren
Ich bin letztes Jahr nach Polen gezogen und mache dort ein Polnischen Führerschein, den Deutschen FFS wurde von der Deutschen Polizei eingezogen. Das Polnische Amt teilte mir mit, das ich noch ein Deutschen FFS im Besitz habe laut „FAER“, stimmt das?
Bitte um Aktualisierung meine „FAER“.
mit freundlichen Grüßen
Christopher