Fahreignung: Infos zu Verlust & Wiedererlangung
Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was ist mit „Fahreignung“ gemeint?
Die psychische sowie körperliche Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher durch den Straßenverkehr manövrieren zu können, wird als „Fahreignung“ bezeichnet.
Jeder Fahrer muss in der Lage sein, zu jedem Zeitpunkt Herr über sein Fahrzeug zu sein und sich konzentriert durch den Verkehr zu bewegen, ohne eine Gefährdung oder sogar einen Unfall herbeizuführen.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Zweifel an der Fahreignung entstehen oder diese sogar verloren geht. Welche Optionen betroffene Kraftfahrer in einem solchen Fall haben, um die verlorene Eignung wiederherzustellen, und was sie bedenken sollten, wenn ein Fahreignungsgutachten von ihnen verlangt wird, klären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahreignung
Jeder Mensch, der in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben und behalten möchte, muss die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen.
Wann keine Fahreignung mehr gegeben ist, erfahren Sie hier.
Hier erfahren Sie, welche Krankheiten einer Fahreignung grundsätzlich im Wege stehen können.
Was sagt der Gesetzgeber zur Fahreignung?
Bevor Kraftfahrer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen dürfen, müssen sie zunächst einmal gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese bestehen zum einen aus einer gültigen Fahrerlaubnis, die sie nach einer erfolgreich absolvierten Führerscheinprüfung erhalten. Zum anderen müssen sie sich generell dazu eignen, ein Fahrzeug zu steuern.
Wann die Fahreignung als erwiesen gilt, setzt § 2 Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) fest. Dort heißt es:
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“
Um dies nachzuweisen, benötigen Kraftfahrer allerdings bei dem Erwerb einer Fahrerlaubnis bzw. eines Führerscheins in der Regel noch kein Gutachten, das die Fahreignung belegt.
Normalerweise ist ein solches erst dann notwendig, wenn Zweifel an der Eignung entstehen oder es zum Verlust dieser kam. Welche Umstände dazu führen können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Wodurch kann die Fahreignung verloren gehen?
Wann die Fahreignung angezweifelt werden kann oder sie sogar verloren geht, definiert § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel […] vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird.“
Wenn es aufgrund von Straftaten zum Verlust der Fahreignung kam
In den meisten Fällen hat es die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge, wenn Kraftfahrer Straftaten im Straßenverkehr begehen. Ist der Führerschein erst einmal weg, entstehen in der Regel automatisch Zweifel daran, ob der betroffene Fahrer noch über die notwendige Eignung verfügt. Folgende Straftaten können beispielsweise zum Verlust der Fahrerlaubnis und damit auch der Fahreignung führen:
- Vollrausch
- Fahrerflucht
- Alkohol/Drogen am Steuer
- Gefährdung des Straßenverkehrs
Wer seine Fahrerlaubnis aufgrund der genannten Verstöße verloren hat und sie wiedererlangen möchte, muss erst einmal gewisse Bedingungen erfüllen. Schließlich müssen Sie als betroffener Fahrer die zuständige Behörde erst einmal davon überzeugen, dass Sie noch über die benötigte Fahreignung verfügen.
Ansonsten wird diese einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis wohl kaum zustimmen und Sie müssen weiterhin auf Ihren Führerschein verzichten. Zu den Anforderungen gehört beispielsweise das erfolgreiche Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Im Zuge dieser findet eine Überprüfung der Fahreignung statt, die von Psychologen sowie Ärzten vorgenommen wird. Grundsätzlich müssen die Verantwortlichen die sogenannten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie die Beurteilungskriterien in der Fahreignungsbegutachtung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e. V. (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e. V. (DGVM) beachten.
Fahreignung adé: Wenn die Gesundheit schuld ist
Hatten Sie einen Unfall oder leiden an einer schweren Krankheit, kann dies ebenfalls dazu führen, dass Ihre Fahreignung verloren geht. Nur ein Arzt kann normalerweise nach einer Überprüfung der Kraftfahreignung entscheiden, ob Sie noch über die benötigten Fähigkeiten verfügen, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Stellt dieser nach einer eingehenden Untersuchung fest, dass diese nicht mehr vorhanden sind, kommt es in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Es besteht allerdings noch eine weitere Möglichkeit: die eingeschränkte Fahreignung. Die Vorschriften dazu befinden sich in § 23 Absatz 2 FeV:
Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.“
Befürchten Sie beispielsweise, dass Sie Ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall gänzlich eingebüßt haben, sollten Sie zunächst einen Arzt aufsuchen, der über eine Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin verfügt, bevor Sie vorschnell das Handtuch werfen.
Nachdem er eine Begutachtung für die Fahreignung vorgenommen und ein entsprechendes Gutachten erstellt hat, kann er entscheiden, ob Sie sich möglicherweise noch eingeschränkt zum Führen von Kfz im Verkehr eignen oder ob er Ihnen die Fahreignung aberkennt. Bei Epilepsie verhält es sich übrigens genauso. Je nachdem, wie lange Sie bereits keinen Krampfanfall mehr hatten, desto besser stehen normalerweise die Chancen.
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