Euro 2: Ist nur die rote Plakette möglich?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Schadstoffgruppen: Welche Umweltplakette erhält mein Kfz?
Umweltplakette | Eurostufe | Benziner | Diesel |
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Grün (Schadstoffgruppe 4) | Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung ab 1.1.2006 Lkw & Bus: Erstzulassung ab 1.10.2006 |
Grün (Schadstoffgruppe 4) | Euro 1 oder besser | Erstzulassung ab 1.1.1993 | - |
Gelb (Schadstoffgruppe 3) | Euro 3 oder Euro 2 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung 1.1.2001 bis 31.12.2005 Lkw & Bus: Erstzulassung 1.1.2001 bis 30.9.2006 |
Rot (Schadstoffgruppe 2) | Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung 1.1.1997 bis 31.12.2000 Lkw & Bus: Erstzulassung 1.10.1996 bis 30.9.2001 |
Keine Plakette (Schadstoffgruppe 1) | Euro 1 oder schlechter | ohne geregelten Kat | Pkw: Erstzulassung vor 1.1.1997 Lkw & Bus: Erstzulassung vor 1.10.1996 |
Im Einzelfall sind Abweichungen von den Angaben in dieser Tabelle möglich |
Euro-2-Abgasnorm: Was lässt sich mit dieser Schadstoffklasse noch anfangen?
Umweltzonen gibt es in Deutschland schon seit geraumer Zeit. Damit sollen „schmutzige“ Autos, das heißt Kfz mit hohem Feinstaubausstoß, aus bestimmten Bereichen einer Stadt ferngehalten werden.
Damit die Einhaltung der Zonen besser kontrolliert werden kann, gibt es die Umweltplakette. Sie vereinfacht die Zuordnung eines Autos zur jeweiligen Schadstoffgruppe (1-4). Je höher die Schadstoffgruppe, desto sauberer das Auto.
Kfz mit der Emissionsklasse (auch: Schadstoffklasse) Euro 2 bekommen die Plakette in Rot oder in gelb, wenn ein Partikelminderungssystem nachgerüstet wird. Allerdings werden die Umweltzonen inzwischen so streng geregelt, dass es fast keinen Unterschied macht, ob ein Auto die gelbe, rote oder gar keine Plakette trägt.
Was Sie mit einem Euro-2-Auto mit roter oder gelber Umweltplakette noch anfangen können, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Abgasnorm Euro 2 und rote Umweltplakette
Die rote Plakette bekommen Diesel-Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 2 erfüllen und keinen Partikelfilter haben.
Nein. In nahezu allen Umweltzonen wird inzwischen die grüne Plakette benötigt. Eine einzige Umweltzone erlaubt zudem die gelbe Plakette, aber die rote ist in allen Zonen ausgeschlossen.
Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 100 Euro Bußgeld geahndet wird.
Umweltzone – Autos der Euro-2-Norm müssen meist draußen bleiben
Die Luft in den Städten wird dicker, weshalb Umweltzonen immer strenger geregelt werden. Aufgrund der hohen Feinstaub-Belastung sind Euro-2-Autos, obwohl sie immerhin noch die gelbe oder rote Umweltplakette erhalten, in den meisten Umweltzonen nicht mehr erlaubt.
Nicht nur Autos mit Euro-2-Norm, auch die etwas besseren Euro-3-Diesel mit gelber Plakette sind von den strengen Einschränkungen betroffen.
Einzig in Neu-Ulm dürfen Kfz mit gelber Plakette noch die Umweltzone befahren.
Mit Euro 2 und Umweltplakette in die Umweltzone
Mit Euro 2 erhalten Sie die Umweltplakette in Rot oder nach Umrüstung mit einem Partikelfiltersystem die gelbe Umweltplakette. Dennoch dürfen sich die wenigstens Fahrzeuge damit in einer Umweltzone blicken lassen. Das kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden.
Selbst wer mit einem Kfz unterwegs ist, das eigentlich eine grüne Umweltplakette tragen dürfte, dies aber nicht tut, kann ein Bußgeld erhalten.
Anders verhält es sich grundsätzlich, wenn Sie eine ungültige Plakette nutzen. Befestigen Sie die grüne Plakette eines anderen Kfz an einem Fahrzeug, welches laut Fahrzeugschein nur die rote Plakette bekommt, droht eine Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe).
Ungültig ist die Umweltplakette auch dann, wenn die Schrift darauf verblasst oder unleserlich geworden ist oder die Plakette stark beschädigt wurde. In diesen Fällen müssen Sie eine neue Plakette für fünf bis zehn Euro kaufen. Gleiches gilt, wenn die Frontscheibe ausgewechselt werden muss. Der Grund: Das Klebeschild lässt sich nicht wiederverwenden.
Ausnahmeverordnung: In diesen Fällen ist auch die rote oder gelbe Feinstaubplakette in der Umweltzone erlaubt
Im Anhang zur Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz finden sich allgemeine Ausnahmeregeln. Demnach können folgende Kfz auch ohne entsprechende Plakette oder Sondergenehmigung eine Umweltzone befahren:
- Mobile Maschinen und Geräte
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft
- zwei- und dreirädrige Kfz (einschließlich Quads)
- Einsatzfahrzeuge oder Kfz mit Sonderrechten (Krankenwagen, Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr etc.)
- Fahrzeuge für den Transport von Personen mit Schwerbehinderung (Ausweis mit Kennzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“
- Oldtimer (H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen)
Je nach Stadt und Umweltzone sind weitere Ausnahmen möglich. So können beispielsweise Anwohner einer Umweltzone weiterhin mit ihrem Euro-2-Auto ohne grüne Plakette bis nach Hause fahren. Das Bürger- oder Bezirksamt gibt Auskunft über örtliche Ausnahmeregelungen.
Beachten Sie jedoch, dass Einzelausnahmen bzw. Sondergenehmigungen, meist kostenpflichtig und zeitlich begrenzt sind.
Rote Plakette auf Grün umrüsten – unmöglich?
Wenn heute von Um- oder Nachrüstung gesprochen wird, dann meistens im Zusammenhang mit Euro-5-Dieseln. Aufgrund drohender Dieselfahrverbote möchten Verbraucher durch Software-Updates und Partikelfilter diese zu Euro-6-Autos machen.
Auch von Umrüstungen alter Euro 3 auf Euro 4 oder Euro 2 auf Euro 3 ist oft die Rede. Das Erreichen einer besseren Schadstoffgruppe durch Nachrüstung ist also nicht unmöglich, aber gilt das auch für einen Sprung von Schadstoffgruppe 2 nach 4? Kann ein Euro-2-Kfz die grüne Plakette erhalten, wenn es entsprechend umgerüstet wird?
Tatsächlich ist das nicht möglich. Denn durch die Aufrüstung eines Euro-2-Diesels können Sie maximal in die Schadstoffgruppe 3 eingeordnet werden und die gelbe Umweltplakette bekommen. Wer will, kann sein Kfz, aber dennoch aufrüsten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Feinstaubausstoß des eigenen Autos zu reduzieren:
- Dieselpartikelfilter bzw. Rußpartikelfilter
- Oxidationskatalysatoren (OXI-KAT)
- Austauschkatalysatoren oder Aufrüstkatalysatoren (Upgrade-KAT)
- Kaltlaufregelsysteme
Jede der genannten Möglichkeiten kann den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs bis zu einem gewissen Grad verringern, ein Euro-2-Auto wird damit aber nicht zum Euro-4-Auto.
Keine staatliche Förderung mehr für die Umrüstung
In der Vergangenheit konnten sich Verbraucher mit einer roten Umweltplakette bei einem Euro-2-Diesel noch an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wenden und dort für die Umrüstung einer schlechteren Schadstoffklasse (z. B. Euro 2) staatliche Förderung beantragen.
Die Umrüstung kann teuer werden, zwischen 650 und 1.500 Euro kostet der Einbau eines Rußpartikelfilters. Der damalige Zuschuss belief sich auf 260 Euro. 2016 war allerdings das letzte Förderungsjahr. Wer seine Schadstoffklasse Euro 2 aufrüsten möchte, muss dies derzeit aus eigener Tasche tun.
Ausländische Kfz sind von der Plakettenpflicht in Umweltzonen nicht ausgenommen. Derzeit sind die Umweltplaketten aber noch nicht europaweit vereinheitlicht.
Hat die rote Umweltplakette ausgedient?
Eine Zeit lang durften Fahrzeuge mit der roten Feinstaubplakette noch begrenzt in Umweltzonen einfahren. Ein Zusatzzeichen unterhalb des Umweltzonenschildes gab an, ob neben der grünen auch die rote oder gelbe Umweltplakette erlaubt war.
Seit 2012 hat die Schadstoffgruppen-2-Plakette ausgedient. Flächendeckend wurde die Nutzung der Umweltzone auf die gelbe und grüne Umweltplakette (also Schadstoffgruppe 3 und 4) beschränkt. Inzwischen ist auch die gelbe Plakette der Gruppe 3 großräumig aus den Umweltzonen verbannt worden.
Die Kfz-Steuer mit Euro 2
Macht es dann überhaupt einen Unterschied, ob ich ein Auto mit Euro-2-Schadstoffklasse fahre oder Euro 1, wenn doch weder das eine noch das andere in die Umweltzone darf? Ja, für die Umwelt und nicht zuletzt auch für die Kfz-Steuer. Euro-2-Autos (auch ohne Plakette an der Scheibe, also nur den Fahrzeugpapieren nach) sind steuerlich günstiger als Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1.
Dieselautos werden grundsätzlich höher besteuert als Benziner, allerdings gibt es auch Abstufungen je nach Schadstoffgruppe. Der Steuersatz für Autos der Gruppe 2 beträgt je 100 Kubikzentimeter Hubraum:
- 7,36 Euro für Benziner
- 17,25 Euro für Diesel
Zum Vergleich: Autos Schadstoffgruppe 1, also solche, die gar keine Plakette mehr erhalten, haben je 100 Kubikzentimeter Hubraum einen Steuersatz von:
- 15,13 Euro für Benziner
- 28,55 Euro für Diesel
Wer nun eine Umrüstung in Erwägung zieht, um wenigstens bei der Steuer zu sparen, sollte allerdings die Kosten einer solchen bedenken. Wie bereits erklärt, gibt es für die Umrüstung derzeit keine staatliche Förderung.
Also bekomme ich mit EURO2 – Benzin eine Grüne Plakette?
Guten Tag,
in der Tabelle bzgl. Schadstoffgruppen heißt es einmal Euro 4 bekommt Grün
und in der nächsten Zeile heißt es Euro 1 bekommt Grün???
Wie ist das zu verstehen?
Grüße
Martin
Hallo Martin,
hierbei handelt es sich um eine Unterscheidung zwischen Benzin- und Dieselfahrzeugen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org