Euro 1: Welche Umweltplakette für ältere Kfz?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldtabelle: Verstöße im Bereich Umwelt
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Straße beschmutzt/mit Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefahr nicht beseitigt bzw. gekennzeichnet | 10 € |
Unnötige Lärm-/Abgasbelästigung | 80 € |
Umweltzone ohne Umweltplakette befahren | 100 € |
Überflüssiges Hin- und Herfahren innerorts | 100 € |
Schadstoffgruppen: Welche Umweltplakette erhält mein Kfz?
Umweltplakette | Eurostufe | Benziner | Diesel |
---|---|---|---|
Grün (Schadstoffgruppe 4) | Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung ab 1.1.2006 Lkw & Bus: Erstzulassung ab 1.10.2006 |
Grün (Schadstoffgruppe 4) | Euro 1 oder besser | Erstzulassung ab 1.1.1993 | - |
Gelb (Schadstoffgruppe 3) | Euro 3 oder Euro 2 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung 1.1.2001 bis 31.12.2005 Lkw & Bus: Erstzulassung 1.1.2001 bis 30.9.2006 |
Rot (Schadstoffgruppe 2) | Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter | - | Pkw: Erstzulassung 1.1.1997 bis 31.12.2000 Lkw & Bus: Erstzulassung 1.10.1996 bis 30.9.2001 |
Keine Plakette (Schadstoffgruppe 1) | Euro 1 oder schlechter | ohne geregelten Kat | Pkw: Erstzulassung vor 1.1.1997 Lkw & Bus: Erstzulassung vor 1.10.1996 |
Im Einzelfall sind Abweichungen von den Angaben in dieser Tabelle möglich |
Schadstoffklasse Euro 1: Welche Plakette bekommt das Kfz?
Umweltzonen gibt es in Deutschland schon lange. Eingeführt wurden sie, um die zunehmende Schadstoffbelastung in Ballungsgebieten zu reduzieren. An den Zonen selbst hat sich seither wenig geändert.
Immer strenger wurden hingegen die Regeln, die festlegen, welche Fahrzeuge die Umweltzonen befahren dürfen. In der Regel erhalten Kfz der Schadstoffgruppe 1 keine Umweltplakette und dürfen die Zonen deshalb nicht befahren. Euro 1 bedeutet jedoch nicht immer auch Schadstoffgruppe 1.
Welche Plakette gibt es für ein Euro-1-Auto? Kann ein Euro-1-Auto eine grüne Umweltplakette erhalten? Was passiert, wenn Sie ohne entsprechende Feinstaubplakette in der Umweltzone erwischt werden? Dieser Ratgeber klärt Sie über die wichtigsten Aspekte der Schadstoffklasse Euro 1 auf.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Euro 1 Schadstoffklasse
Keine Plakette erhalten Fahrzeuge ohne Partikelfilter, die lediglich die Abgasnorm Euro 1 erfüllen. Dies gilt sowohl für Diesel als auch Benziner.
An der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein. Diese Tabelle zeigt, welche Schlüsselnummer welcher Euro-Norm entspricht.
Mitunter ja, z. B. wenn die entsprechende Stadt Ihnen eine Sondergenehmigung erteilt oder Ihr Fahrzeug über ein H-Kennzeichen verfügt. Fahren Sie allerdings verbotenerweise ohne Plakette in eine Umweltzone, drohen 100 Euro Bußgeld.
Die Schadstoffklasse Euro 1 erklärt
Neue Fahrzeuge müssen höhere Abgasnormen erfüllen. Diese Regelung soll der ständigen Überschreitung der Grenzwerte in den Städten entgegenwirken.
Für ältere Kfz ist es wichtig, die Emissionsklasse herauszufinden. Euro 1 gilt mitunter als die „schmutzigste“ Gruppe. Besonders in Verruf geraten sind Dieselmotoren, die durch ihren hohen Ausstoß von Stickoxiden (Nox) eine Belastung für die Städte darstellen.
Folgende Kfz fallen meist in die Schadstoffgruppe Euro 1: Pkw ohne Katalysator, ältere Dieselfahrzeuge, alte Autos mit Ottomotor und Fahrzeuge, die bei der Abgasuntersuchung schlechte Werte erzielen.
Erhältlich ist die Umweltplakette bei Dekra oder TÜV sowie Stellen, die für die Abgasuntersuchung zuständig sind. Um die Plakette zu erhalten, müssen Sie die Fahrzeugpapiere vorlegen. Die Beantragung kann postalisch oder per Fax oder E-mail geschehen und kostet zwischen 5 und 10 Euro.
Schadstoffklasse Euro 1: Keine, rote oder grüne Plakette
Euro-1-Fahrzeug | Plakette |
---|---|
Diesel-Pkw - Erstzulassung vor 1.1.1997 - kein Partikelfilter | keine |
Diesel-Lkw oder Bus - Erstzulassung vor 1.1.1996 - kein Partikelfilter | keine |
Diesel-Pkw - Erstzulassung 1.1.1997 bis 31.12.2000 - Partikelfilter | rot |
Diesel-Lkw oder Bus - Erstzulassung 1.1.1996 bis 30.9.2001 - Partikelfilter | rot |
Benziner (Pkw, Lkw, Bus) - Erstzulassung vor 1.1.1993 | keine |
Benziner (Pkw, Lkw, Bus) - Erstzulassung ab 1.1.1993 | grün |
Abweichungen in Einzelfällen möglich |
Grüne Umweltplakette trotz Euro 1?
Es ist durchaus möglich, sein Euro-1-Auto mithilfe eines Kaltlaufreglers umweltfreundlicher zu machen. Auch das Einsetzen von Partikelfiltern kann Abhilfe verschaffen. Dies garantiert aber noch lange nicht, dass Sie eine andere Schadstoffgruppe und damit auch eine Umweltplakette erhalten.
Bei alten Euro-1-Benzinern ist das möglich. Nach der Umrüstung erhalten diese eine grüne Plakette (Euro-1-Benziner, die ab dem 1.1.1993 erstmals zugelassen worden, bekommen direkt die grüne Umweltplakette). Bei Dieselfahrzeugen ist das anders. Auch Elektro- und Gasautos sowie Kfz, die mit Wasserstoffantrieb funktionieren, können trotz Euro 1 die grüne Plakette erhalten. Ein Euro-1-Diesel fällt normalerweise in die Schadstoffgruppe 1 und erhält keine Plakette. Durch das Umrüsten mit Partikelfilter wird das Kfz eine Gruppe höher, also in die Schadstoffgruppe 2, eingestuft und kann die rote Umweltplakette erhalten.
Bei manchen Kfz ist das Nach- oder Umrüsten eine kostspielige Angelegenheit. Bis zu 1.500 Euro können dabei fällig werden. Zum Teil wurden solche Nachrüstungen auf Antrag noch staatlich gefördert. 260 Euro Zuschuss gab es für den Einbau eines Partikelfilters. Diese Förderung gibt es inzwischen nicht mehr.
Für die Kfz-Steuer spielt die Euro-1-Norm ebenfalls eine Rolle. Ganz grundsätzlich wird beim Steuersatz zwischen Benzinern und Dieselfahrzeugen unterschieden. Weiterhin richtet sich der Betrag nach der Euro-Norm und dem Hubraum (je 100 Kubikzentimeter). Außerdem ist das Datum der Erstzulassung relevant.
So finden Sie die Schadstoffklasse heraus
Wie kann ich herausfinden, welche Abgasnorm mein Kfz hat und ob ich dafür eine Umweltplakette erhalte? Das verrät Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) vom Auto. Unter dem Punkt 14.1 (bzw. bei alten Fahrzeugscheinen unter dem Punkt 1) ist ein vierstelliger Code zu lesen.
Die letzten beiden Ziffern bilden die Emissions-Schlüsselnummer. Unter dem Punkt 14 kann auch im Klartext die Euro-Abgasnorm genannt werden, z. B. EUR04.
Diese Schlüsselnummern verweisen auf die Euro-1-Abgasnorm und erhalten deshalb keine Umweltplakette:
Benziner: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98
Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
Was sind Schlüsselnummern? Auf vielen Dokumenten sind sie zu finden, besonders auf solchen, die trotz umfangreichem Informationsgehalt sehr klein gehalten werden müssen. Auf einem Führerschein beispielsweise können die winzigen Codes Informationen darüber enthalten, ob sein Besitzer beim Autofahren zum Tragen einer Brille verpflichtet ist.
Diesel mit Schadstoffklasse Euro 1 müssen draußen bleiben
Ein Dieselfahrzeug mit Euro-1-Schadstoffklasse gilt als besonders „schmutzig“. In der Regel gibt es dafür keine Umweltplakette, weshalb es sich aus sämtlichen Umweltzonen fernhalten muss.
Während andere Schadstoffgruppen bestimmte Zonen wenigstens eingeschränkt befahren dürfen, müssen Euro-1-Diesel draußen bleiben. Manche Städte machen Ausnahmen für Anwohner oder stellen gegen Antrag Sondergenehmigungen aus.
Außerhalb der Umweltzonen gibt es aber bislang noch keine Einschränkungen für Euro-1-Diesel.
Fehlende Feinstaubplakette: Droht ein Bußgeld?
Früher mussten Autofahrer 40 Euro zahlen und erhielten einen Punkt in Flensburg, wenn sie in eine Umweltzone fuhren und dabei keine Plakette hatten. Mittlerweile beträgt das Bußgeld 100 Euro (Stand: 9. November 2021). Mit einem Punkt in Flensburg muss aber bereits seit der Punktereform im Mai 2014 nicht mehr gerechnet werden.
Da es keine Umweltplakette für Euro-1-Pkw gibt, dürfen sich Autos dieser Schadstoffklasse auch nicht mehr in einer Umweltzone bewegen. Wer es trotzdem tut, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Ausnahmen für die Umweltzonen
Umweltzonen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Das heißt, jede Stadt kann eigene Regelungen treffen. Das gilt vor allem für besondere Ausnahmeregelungen. So kann die Stadt Anwohnern oder Personen, die innerhalb der Umweltzone ein Gewerbe betreiben, das Befahren mit roter Feinstaubplakette gestatten. Die Ausnahmeverordnung Ihrer Stadt können Sie in der zuständigen Behörde oder im Bezirksamt erfragen.
Weiterhin gelten Ausnahmen für Kfz mit H-Kennzeichen oder Sondergenehmigung sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr. Sondergenehmigungen können allerdings teuer sein. Je nach Stadt bzw. Bezirk liegt der Betrag zwischen 25 und 1.000 Euro.
Ausländische Kfz sind im Übrigen nicht von diesen Regelungen ausgenommen. Sie müssen sich genauso um eine Umweltplakette bemühen, wenn Sie mit dem Auto in eine Umweltzone fahren oder dort parken möchten.
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