Wann benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?
Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Denn dieser kann im Ernstfall Leben retten und wird doch schneller gebraucht, als Sie vielleicht denken.
Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben. Denn bei offenen Fragen ist es sinnvoll, nicht auf die einmalige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu vertrauen.
Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen. Wenn Sie alleine im Auto unterwegs sind, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Sie sich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen müssen.
Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Ihnen im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.
Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Erste-Hilfe-Kurs
Ja, um eine Zulassung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, um bei einem Unfall entsprechend reagieren zu können.
Nein, es ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein mehrfach zu absolvieren. Allerdings empfiehlt es sich, das Wissen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.
Ein Erste-Hilfe-Kurs, welcher für den Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigt wird, dauert in aller Regel neun Stunden.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.
Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“
In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.
Neue Regelung ab 1. April 2015
Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt. Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.
Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.
Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.
Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.
Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe
War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.
Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.
Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse
Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:
- Die Absetzung des Notrufs
- Stabile Seitenlage
- Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
- Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
- Herzdruckmassage/Wiederbelebung
- Die Bestandteile einer Rettungskette
- Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms
Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.
Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.
Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?
Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.
Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.
Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs
Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.
Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.
Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?
Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.
Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.
Haben Sie den Kurs nicht für den Führerschein absolviert, sondern aus einem anderen Grund, so hat dieser Erste-Hilfe Kurs nur eine Gültigkeit von zwei Jahren. Benötigen Sie den Schein also beispielsweise aus beruflichen Gründen, die nichts mit Ihrer Fahrerlaubnis zu tun haben, müssen Sie den Erste-Hilfe-Schein – wenn die Gültigkeit nach zwei Jahren abgelaufen ist – wiederholen, um Ihr Wissen aufzufrischen.
Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern
Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.
Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.
Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.
Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.
Betriebliche Ersthelfer
Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.
Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.
Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.
Hallo,
1. Hilfe Kurs bei FS- Ereiterung ( z.B. Kl. A, BE, L u. T )
Nach Auslegung gem. § 76 verlangt der LBV- SH ab sofort für derartige Erweiterung , eine Schulung in Erster Hilfe. Ist das ernsthaft richtig so ?
Hallo Heinz,
ein neuer Erste-Hilfe-Kurs ist bei der Erweiterung des Fürherscheins in der Regel nicht notwendig.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo habe meinen großen ersthelfer kurs 2014 absolviert für die D klasse jetzt bin ich dabei meinen C,E zu machen muss ich da jetzt nochmal den kurs machen ? Oder reicht der alte aus mfg.
Hallo Harun,
in der Regel sollte der absolvierte Erste-Hilfe-Kurs ausreichen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe im Jahr 2013 für meinen Führerschein den Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen gemacht. Meinen Führerschein konnte ich aber nicht abschließen.
Jetzt möchte ich neu anfangen. Muss ich dazu einen neuen Kurs besuchen oder reicht meine Bescheinigung aus dem Jahr 2013?
Hallo Lisa,
entspricht Ihre Schulung den Vorgaben von § 19 FeV, sollte diese weiterhin Bestand haben. Wenden Sie sich ggf. an die zulässige Fahrerlaubnisbehörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich habe meine Sofortrettende Masnahmen Kurs Bestätigung zurückgeschickt bekommen, da seit dem 22.10.2017 eine Reglung besteht das er nicht mehr verwendet werden kann? Stimmt das oder nicht ?
Hallo Florian,
eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich habe 2003 meinen B Führerschein gemacht. Wollte jetzt BE machen. Muss ich erste Hilfe Kurs nochmal machen?
LG Annette
Hallo Anette,
nein, in der Regel sollte dies nicht nötig sein. Solche Details können Sie auch bei der zuständigen Fahrschule erfragen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich bin jetzt 15 und muss einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtsstunden für die Juleica machen.Ist die Bescheinigung auch später noch für meinen Führerschein gültig?
Hallo Nik,
der Gesetzgeber schreibt für den Führerschein einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs vor. Ob Ihr Kurs den Vorgaben entspricht, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich bin staatlich anerkannte Krankenschwester. Reicht mein Exmaen aus oder muss ich trotzdem noch einmal einen Erste Hilfe-Kurs besuchen um meinen Führerschein zu erwerben?
Hallo Laura,
können Sie einen Nachweis über eine entsprechende Schulung vorlegen, kann dadurch ggf. auf den Erste-Hilfe-Kurs verzichtet werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
will meinen Führerschein erweitern, benötige ich dafür erneut einen Kurs?
Danke.
Hallo José,
mit jeder neuen Führerscheinklasse, die Sie erwerben wollen, bedarf es der Teilnehme an einem entsprechenden Lehrgang in einer Fahrschule.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich bin seit 2007 im Besitz der Klasse B, seit 2009 im Besitz der klasse C, zudem bin ich bei einer großen Berufsfeuerwehr und gelernter
Rettungsassistent.
Jetzt möchte ich privat die klasse BE erwerben.
Muss ich einen neuen Erste-Hilfe-Kurz absolviere, trotz meiner Berufsbildung und Führerscheinklassen?
Hallo Matze,
nach § 19 Absatz 2 Satz 2 FeV gilt, dass auf einen erneuten Nachweis der Teilnahme im Falle der Erweiterung zu verzichten ist, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Bußgeldteam,
Ich habe mein Erste-Hilfe Kurs 2015 besucht, er läuft dieses Jahr im November aus, reicht es wenn ich einen Auffrischungskurs mache ? Und ist er dann wieder zwei Jahre gültig? Oder muss ich die Prozedur wiederholen , mit den Grundkursen?
Ganz lieben Dank und viele Grüße an euch.
Hallo Julia,
Sie benötigen lediglich einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme, wenn Sie die Ausstellung des Führerscheins beantragen. Benötigt wird dabei der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, ein Auffrischungskurs genügt in der Regel nicht. Es besteht darüber hinaus für die meisten Fahrzeugführer keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Auffrischungskursen – obwohl dies grundsätzlich zu empfehlen ist.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ist ein Erste-Hilfe-Kurs schon immer Pflicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis oder wurde der EH-Kurs erst später verpflichtend. Wenn ja, seit wann ist dieser verpflichtend?
MfG
Hallo Katrin,
uns liegen keine Zahlen zur Einführung des Erste-Hilfe-Kurses vor.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo zusammen, hallo Team von bussgeldrechner.org,
meine Fahrerlaubnis der Klasse 3 habe ich 1983 erhalten. Bei der Zulassung zur Prüfung musste ich einen Nachweis für die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort – Erste Hilfe“ vorlegen. Diesen Kurs habe ich an zwei Samstagen mit je 8 Unterrichtseinheiten absolviert (16 * 45 Minuten). Vielleicht lag es an der guten Fahrschule, die von ihren Fahrschülern bereits 1983 den Nachweis darüber verlangte.
Aber da ich damals bereits Qualität und Preis mehrerer Fahrschulen miteinander verglich, die mir zum „Erste-Hilfe-Kurs“ exakt die gleichen Informationen gaben, bin ich überzeugt davon, das die Teilnahme an diesem extensiven Kurs bereits vor 35 Jahren eine Pflichtübung war.
Hallo und einen schönen Tag,
ich habe einen Autoführerschein seit 25 Jahren damals natürlich auch den erste Hilfe kurs gemacht. Nun möchte ich den A Schein machen. Brauche ich einen nAchweis? Oder zählt mein Führerschein als Nachweis? Weil gemacht habe ich ihn ja, wenn ich den Führerschein Klasse B besitze *g*… Es ist ein bisschen komisch meine Freundin musste letztes Jahr keinen NAchweis erbringen , dieses Jahr andere Fahrschule sagt brauche Nachweis.. Aber nach 25 Jahren unmöglich
MFG
Christian
Hallo Christian,
fragen Sie am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle nach. Dort erhalten Sie eine definitive Antwort.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe im März 2014 einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gemacht. Nun mache ich beim DLRG das Rettungsschwimmerabzeichen. Ist dazu mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?
Hallo Doris,
der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als 2 Jahre alt sein, wenn Sie das Rettungsschwimmerabzeichen machen wollen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
unser Sohn hat vor zweieinhalb Jahren in der 10. Klasse einen 2tägigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Er war damals 14. Im Mai wird er 17 und möchte dann mit seinem Führerschein beginnen.
Ist der „alte“ Erste -Hilfe-Schein dafür noch gültig?
Vielen Dank!
Hallo Kerstin,
es gibt verschiedene Erste-Hilfe-Kurse. Für den Führerschein benötigt Ihr Sohn die Teilnahmebescheinigung am LSMU-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen von Unfallverletzten im Straßenverkehr). Der Kurs erstreckt sich auf 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich habe zu dem Thema auch eine Frage. Und zwar habe ich mit 16 den A1 Führerschein gemacht und musste dafür den Erste Hilfe Kurs „Sofortrettende Maßnahmen“ absolvieren (bin auch im Besitz von B). Jetzt möchte ich den A2 machen und die nette Dame im Amt sagte mir als ich mich dafür anmelden wollte ich brauche einen neuen Nachweis über den Erste Hilfe Kurs da die alten Kurse nicht mehr rechtmäßig wären. Ist das so korrekt?
Hallo Gordon,
Erste-Hilfe-Kurse für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die vor dem 01.04.2015 ausgestellt wurden, waren bis zum 31.12.2015 gültig. Bescheinigungen über Erste-Hilfe-Kurse, die nach dem 01.04.2015 ausgestellt wurden sind theoretisch unbegrenzt gültig. Seit dem 01.01.2016 gibt es aber die neue Erste-Hilfe-Schulung, die jetzt jeder Fahrschüler besuchen muss. Es liegt daher jetzt im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von Ihnen verlangt.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe meinen Erste Hilfe Kurs in Deutschland bei der Organisation Emergency First Response gemacht. Lerninhalte und Kursdauer sind mit den bekannten Deutschen Verbänden identisch. Ist dieser Erste Hilfe Kurs auch gültig? Danke für Ihre Antwort
Hallo Tobias,
diese Frage müssen Sie an die zuständige Führerscheinstelle richten. Diese kann Ihnen Auskunft geben, welche Kurse anerkannt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich war 1982 bei der NVA . Brauche ich dann einen erste Hilfe Schein?
Hallo Frank,
wenn Sie den Führerschein machen wollen, ist es Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, habe 2013 mein erste hilfe schein gemacht und den führerschein klasse B.
Nun möchte ich gerne mein führerschein erweitern mit C1. Muss ich erneut ein Erste hilfe kurs belegen oder ist dieser immer noch für die erweiterung gültig?
Hallo Steve,
Ihr Schein sollte immer noch gültig sein.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Wenn ich 2012 schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht habe und 2014 auffrischung reicht die auffrischung aus oder muss ich Erste-Hilfe noch mal machen?
Hallo Vero,
Ihr Schein ist unbegrenzt gültig.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo
Ich habe 2011 einen kleinen erstehilfekurs absolviert für die Führerschein Klasse B.
Bin jetzt dabei die Führerschein Klassen c/ce zu machen muss ich den neuen erstehilfekurs jetzt neu machen ???
Wen nein wie komme ich an die alte Bescheinigung die ich bei der Anmeldung mit abgeben muss ???
Hallo,
der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig. Sie erhalten den Nachweis bei der Stelle, an der Sie den Kurs absolviert haben.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
eine Frage hätte ich noch.
Wenn man bereits vor 2016 einen „grossen“ erste Hilfe Schein erworben hat, ist der dann nach der neuen Regelung noch gültig oder müsste man den Kurs für den NEUEN erste Hilfe Schein belegen?
Hallo,
auch die ehemaligen Erste-Hilfe-Kurse sind in Führherscheinbelangen unbegrenzt gültig.
Das Team von bussgeldrechner.org
Frage? Seit wann ist ein Erste Hilfe Kurs für den Führerschein Pflicht?
Hallo,
ich brauche einen Nachweis über das Absolvieren des Erste Hilfe Kurses, kann aber meine Dokumente dazu nicht mehr finden. Kann ich diesen Nachweis irgendwo erneut beantragen?
Danke vorab
Guten Tag,
Ich werde jetzt bald 14 und wollte jetzt schon einen Kurs machen für die Führerscheinklasse B wenn ich 16½ bzw. 17 bin…..
Meine Frage dazu wäre welchen Kurs ich machen muss und ob ich wenn ich den jetzt mache den in 3 Jahren noch benutzen kann, sprich ob ich mit 17 Klasse B einfach machen kann…?
Hallo Pit,
der Erste-Hilfe-Kurs ist laut Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für Führerscheinanwärter Pflicht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org