Wann benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?
Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Denn dieser kann im Ernstfall Leben retten und wird doch schneller gebraucht, als Sie vielleicht denken.
Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben. Denn bei offenen Fragen ist es sinnvoll, nicht auf die einmalige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu vertrauen.
Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen. Wenn Sie alleine im Auto unterwegs sind, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Sie sich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen müssen.
Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Ihnen im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.
Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Erste-Hilfe-Kurs
Ja, um eine Zulassung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, um bei einem Unfall entsprechend reagieren zu können.
Nein, es ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein mehrfach zu absolvieren. Allerdings empfiehlt es sich, das Wissen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.
Ein Erste-Hilfe-Kurs, welcher für den Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigt wird, dauert in aller Regel neun Stunden.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.
Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“
In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.
Neue Regelung ab 1. April 2015
Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt. Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.
Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.
Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.
Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.
Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe
War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.
Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.
Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse
Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:
- Die Absetzung des Notrufs
- Stabile Seitenlage
- Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
- Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
- Herzdruckmassage/Wiederbelebung
- Die Bestandteile einer Rettungskette
- Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms
Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.
Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.
Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?
Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.
Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.
Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs
Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.
Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.
Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?
Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.
Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.
Haben Sie den Kurs nicht für den Führerschein absolviert, sondern aus einem anderen Grund, so hat dieser Erste-Hilfe Kurs nur eine Gültigkeit von zwei Jahren. Benötigen Sie den Schein also beispielsweise aus beruflichen Gründen, die nichts mit Ihrer Fahrerlaubnis zu tun haben, müssen Sie den Erste-Hilfe-Schein – wenn die Gültigkeit nach zwei Jahren abgelaufen ist – wiederholen, um Ihr Wissen aufzufrischen.
Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern
Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.
Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.
Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.
Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.
Betriebliche Ersthelfer
Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.
Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.
Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.
Eine Frage,habe ein erste Hilfe Kurs 2005 auf der Arbeit gemacht,ist er noch gültig für ein Autoführerschein,oder überhaupt gültig?
Hallo Kai,
welche Voraussetzungen für den Erste-Hilfe-Kurs gelten, können Sie aus § 19 FeV entnehmen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich habe meinen Autoführerschein 2012 gemacht und somit auch einen erste hilfe kurs mit 8 Unterrichtsstunden.
Jetzt möchte ich gerne eine Erweiterung auf A machen. Die Fahrschule sagt ich benötige einen neuen erste hilfe kurs mit 9 Unterrichtsstunden.
Muss ich nun erneut den erste hilfe kurs machen?
LG Chris
Hallo Chris,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Zulassungsbehörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
Ich habe 1995 einen Erste Hilfe Kurs Besucht jetzt möchte ich meinen Führerschein von A1 auf A2 erweitern . Benötige ich einen neuen Erste Hilfe Kurs ?
mfg I.
Hallo Ingo,
in der Regel wird kein neuer Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich habe 2014 meinen Auto Führerschein und 2015 meinen Motorrad Führerschein A2gemacht. Somit auch habe ich auch einen Erste Hilfe Kurs belegt.
Nun möchte ich meinen Schein au A aufmachen. Die Fahrschule meint man braucht einen neuen Erste Hilfe Kurs.
Stimmt das??
Es heißt doch das der Kurz unbegrenzt gültig ist?!
Danke
Liebe Grüße
Lisa
Hallo Lisa,
eine zeitliche Begrenzung ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo , ich habe am 30.1.2016 den Erste Hilfe Kurs für den Erwerb der führerscheinklassen C/CE . Nun steht die Führerscheinklasse D an und suche im Moment die Papiere zusammen . Die ärztliche Untersuchung und die augenärztliche Tauglichkeit ist mit einer begrenzten Gültigkeit die auch offensichtlich auf der Bescheinigung nachzuvollziehen ist . Jedoch findet man meist für den Erst Helfer immer nur die Aussage , dieser sei solange er für den Führerschein gemacht wurde ein lebenslang gültig . Also besteht kein Bedarf einer Erneuerung oder Auffrischung bzw wenn die Führerscheinstelle es verlangt Müsste ich ihn erneuern ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ra,
in der Regel schreibt der Gesetzgeber keine Auffrischung vor, auch wenn diese sicherlich immer sinnvoll ist.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich habe am 24.06.2015 einen neunstündigen Erste Hilfe Lehrgang beim Deutschen Roten Kreuz gemacht, es steht auch drauf, dass er §19 FeV entspricht, auch ist keine „Ablaufdatum“ ausgewiesen. Ich möchte jetzt meinen Führerschein machen und laut meiner Fahrschule soll ich dafür einen Schein vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre ist. Ist es nicht so, dass mein Schein für den Führerschein trotzdem gültig sein müsste? Darf die Füherescheinstelle diesen trotzdem ablehnen?
Danke schonmal für die Antwort.
Hallo Philipp,
§ 19 FeV sieht für den Erste-Hilfe-Kurs zum Führerschein kein Ablaufdatum vor. Daher ist dieser unebgrenzt gültig.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
hallo
ich habe seit 2012 meinen führerschein+erste hi
ilfe kurs belegt.
jetzt möchte ich eine erweiterung zu be machen, brauch ich da jetzt einen neuen erste hilfe kurs?
mfg
Hallo Andre,
ein erneuter Erste-Hilfe-Kurs ist in der Regel nicht notwendig.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo mache gerade meinen Führerschein . Habe heute Post bekommen das ich einen neuen erste Hilfe Kurs machen muss. Meiner ist vom21.05.2011. Bei mir stehen noch acht Stunden drauf.
Lg
Wenn ich schon Pkw u.lkw Führerschein habe und auch Scooter Roller fahre 500ccm
Muss ich dann einen sehtest und erste erstehilfe schein machen für Motorrad führerschein lg.
Hallo Rolli,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe vor 2 1/2 Jahre ein Führerschein der Klasse A2 gemacht und möchte jetzt erweitern auf A, um offen fahren zu können.
Den erste Hilfe Kurs habe ich vor 5 Jahren absolviert, muss ich für die Erweiterung nochmal ein erste Hilfe Kurs absolvieren?
Hallo Colin,
in der Regel müssen Sie bei einer Führerscheinerweiterung keinen neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Manchmal wird es aber doch verlangt, wenn der letzte Kurs bereits einige Zeit her ist.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Hallo, ich bin Altenpflege Helferin da hat man öfters mit Notfälle zu tun , muss ich trotzdem ein erste Hilfe kurs machen , wenn ich Führerschein Klasse B machen möchte ?
Hallo Jessica K.,
im Regelfall ja. Der Erste-Hilfe-Kurs ist verbindlich. Eine Ausnahme bestünde dann, wenn Sie bspw. einen medizinischen Beruf ausüben und einen entsprechenden Kurs bereits absolviert haben.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe 2014 einen Erste Hilfe Kurs beim Jugend Roten Kreuz (16 Stunden) gemacht. Und wollte bald mit dem Führerschein anfangen. Ist der Erste Hilfe Kurs noch gültig oder muss ich einen neuen machen.
Mit freundlichen Grüßen
Carla
Hallo Carla,
im Regelfall sollte Ihre Kursbescheinigung noch gültig sein.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe 2006 an einem Lehrgang in Erste Hilfe teilgenommen und dafür einen Erste Hilfe Ausweis vom bayerischen Roten Kreuz erhalten. Auf dem Ausweis ist vermerkt: „Der Lehrgang umfasst 16 UE und entsprich § 19 FeV (2).
Ich möchte nun den B Führschein machen. Ist in diesem Fall eine erneute Teilnahme an einem Kurs nötig oder wird der Ausweis anerkannt?
Vielen Dank vorb und viele Grüße
Benedikt
Hallo Benedikt,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde. Dort können Sie eine definitive Aussage erhalten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Frage: Ich habe Februar 1999 mein Erste Hilfe Kurs gemacht für den Führerschein A1 . Jetzt möchte ich die Erweiterung für Klasse B machen. Bzw. bin ich dabei. Muss ich jetzt nochmal den Erste Hilfe Kurs besuchen? Mein Erste Hilfe Schein ist in den 19 Jahren durch Umzüge verlorengegangen. Bin aber nie im Straßenverkehr auffällig geworden.
MfG. Steffen
Hallo Steffen,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe 2009 meinen Führerschein B gemacht und möchte nun den Erweiterungsführerschein A machen. Damals habe ich den LSMU gemacht der nicht mehr gültig ist,(wenn doch korrigieren Sie mich). Nun habe ich 2009 auch eine betrieblich Erste-Hilfe-Ausbildung abgeschlossen die ja nur 2 Jahre gültig ist. Reicht diese trotzdem aus um jetzt auf dem Amt den Führerschein zu beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Rafael H.
Hallo H. Rafael,
wenn die Kurse nicht mehr gültig sein, werden diese vermutlich nicht genügen. Die Führerscheinstelle wird Ihnen da aber am besten weiterhelfen können.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
meine Fahrerlaubnis wurdemir für elf Monate entzogen. nun habe ich vor einiger Zeit die Neuerteilung beantragt. Den Sehtest habe ich absolviert, schaffe es aber nicht, einen DRK-Lehrgang zu besuchen, da ich seit mehreren Monaten im Krankenhaus bin. Ich habe aber bereits vor vielen Jahren diesen Nachweis erbracht. Darf die Behörde trotzdem darauf bestehen, das ich diesen Lehrgang nochmals besuche, obwohl ich nachweisen kann, das ich nicht in der Körperlichen Verfassung bin, über eine längere Zeit zu sitzen u.ä.?
LG Uwe
Hallo Uwe,
das kommt bspw. auf die Gültigkeitsdauer des Lehrgangs an. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Habe 2013 meinen AM (45KMH) Führerschein gemacht. Möchte jetzt den B Führerschein machen, muss ich an dem erste hilfe kurs noch einmal teilnehmen?
Hallo Tobi,
sofern der Erste-Hilfe-Kurs auch für den B-Führerschein zulässig war, ist dieser in der Regel ein Leben lang gültig. Fragen Sie ggf. bei der Fahrschule nach.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe meinen Führerschein 3(seit 1978). Im Jahr 2013 habe ich zusätzlich die Klasse A2 gemacht (ohne zusätzlichen erste Hilfe Kurs). Jetzt möchte ich auf A erweitern und soll lt. Führerscheinstelle d. Straßenverkehrsamtes den Nachweis (von 1978) erbringen oder einen Kurs machen.
Ist das richtig? (ich zweifel nicht an das es sinnvoll ist, aber darum geht’s nicht)
Falls ja, welchen erste Hilfe Schein Kurs brauche ich?
Vielen Dank für Ihren Rat.
MfG
Götz Meske
Hallo Götz,
tatsächlich ist nicht unüblich, dass Fahrerlaubnisbehörden aufgrund dessen Sinnhaftigkeit einen „frischen“ Erste-Hilfe-Schein verlangen. Laut Fahrerlaubnis-Verordnung reicht ein einmal gemachter Erste-Hilfe-Schein jedoch tatsächlich für das ganze Leben (FeV § 19). Denn hier ist keine zeitliche Begrenzung genannt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich möchte meinen Führerschein dieses Jahr 2018 machen. Im Oktober 2014 habe ich an einem 12 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang zur MEDIZINISCHEN ERSTVERSORGUNG MIT SELBSTHILFEINHALTEN teilgenommen. Laut Bescheinigung ist dieser Nachweis nach §19 dafür gültig. Angeblich reicht diese Bescheinigung über Unterweisung in Erster Hilfe in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nicht aus! Stimmt das?
Vielen Dank
Hallo Luke,
die Kriterien für den Erste-Hilfe-Kurs ergeben sich aus § 19 FeV. Ob Ihr Kurs diesen Anforderungen entspricht, können wir nicht einschätzen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich habe 2013 den 16 stündigen erste Hilfe Kurs absolviert. Nachdem ich mittlerweile die Führerscheinklassen T und B erlangt habe, möchte ich nun Klasse CE oben drauf setzen. Benötige ich dafür den neuen Erste Hilfe Kurs oder ist der alte dafür noch ausreichend?
Schöne Grüße
Hallo Matze,
der alte Kurs ist noch gültig, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis besitzen.
Das Team von Bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich habe 2013 den 16 stündigen Erste Hilfe Kurs absolviert und in der Zwischenzeit den T und B Führerschein gemacht. Nun möchte ich zusätzlich die Führerscheinklasse CE erlangen. Benötige ich dafür den neuen Kurs oder ist der alte noch gültig?
Dankeschön im Voraus und schöne Grüße
Hallo Matze,
der Kurs sollte weiterhin gültig sein.
Das Team von Bussgeldrechner.org
Hallo für den P schein für Krankenwagen benötige ich einen Erste Hilfe Kurs, ist der Lebensrettende Sofortmaßnahmen Kurs dafür ausreichend oder muss ich den Erste Hilfe Kurs machen laut § 19 FeV ?
B Führerschei ahbe ich 2000 gemacht und den LSM Kurs dazu 1999
mfG
Hallo Peter,
bitte informieren Sie sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, welcher Kurs nötig ist.
Das Team von Bussgeldrechner.org
Hallo
Ich habe am 14.1.12 meinen erste Hilfe Kurs für den führerschein gemacht
Den aber nicht beendet
Jetz stehe ich kurz vor der theoretischen Prüfung und mein lehrer sagte mir ich brauche einen neuen da ab 1.1.18
Erste Hilfe Kurs und nicht lebensrettende Sofortmaßnahmen drauf stehen müsste
Nun meine Frage wenn ich dieses Jahr mich noch anmelde wäre meiner dann noch gültig
Hallo Julia,
möglicherweise müssen Sie den Kurs komplett wiederholen, da Sie den Kurs ja nicht beendet haben. Besprechen Sie dies am besten mit der zuständigen Behörde.
Das Team von Bussgeldrechner.org
Hallo,
Meine Tochter hat 2015 den mottorrad (125) Führerschein gemacht, jetzt macht sie Auto und die zuständige Führerscheinstelle meinte, sie muss einen neuen erste hilfe Kurs ablegen, da der andere von 2015 nicht mehr gültig ist. Ist das richtig?
Mfg Janet
Hallo Janet P.,
normalerweise sind die Erste-Hilfe-Kurse lebenslang gültig. Allerdings kann ein Erste-Hilfe-Kurs zweckgebunden sein – dann ist seine Gültigkeit auf zwei Jahre begrenzt. Wenn die Behörde einen erneuten Kurs verlangt, werden Sie vermutlich nicht drum herum kommen.
Das Team von Bussgeldrechner.org
Hallo, mein Sohn hat am 23.5.15 einen LSM Kurs gemacht, ist dieser Nachweis heute noch gültig? Am kursinhalt zum Erste Hilfe Kurs für die Führerscheinklasse BA2 hat sich ja nichts geändert.
Hallo Andrea,
die Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein sind normalerweise lebenslang gültig.
Das Team von Bussgeldrechner.org