Wann benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?

Ein Erste-Hilfe-Kurs kann Leben retten.
Ein Erste-Hilfe-Kurs kann Leben retten.

Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Denn dieser kann im Ernstfall Leben retten und wird doch schneller gebraucht, als Sie vielleicht denken.

Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben. Denn bei offenen Fragen ist es sinnvoll, nicht auf die einmalige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu vertrauen.

Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen. Wenn Sie alleine im Auto unterwegs sind, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Sie sich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen müssen.

Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Ihnen im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.

Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Erste-Hilfe-Kurs

Brauche ich für den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs?

Ja, um eine Zulassung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, um bei einem Unfall entsprechend reagieren zu können.

Muss der Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen absolviert werden?

Nein, es ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein mehrfach zu absolvieren. Allerdings empfiehlt es sich, das Wissen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.

Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs?

Ein Erste-Hilfe-Kurs, welcher für den Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigt wird, dauert in aller Regel neun Stunden.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.
Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.

Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.

Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.

Neue Regelung ab 1. April 2015

Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.
Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.

Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt.  Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.

Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.

Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.

Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.

Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe

War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.

Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.

Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse

Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.
Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.

Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:

  • Die Absetzung des Notrufs
  • Stabile Seitenlage
  • Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
  • Herzdruckmassage/Wiederbelebung
  • Die Bestandteile einer Rettungskette
  • Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms

Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.

Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.

Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?

Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.

Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.

Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs

Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.
Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.

Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.

Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.

Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?

Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.

Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.

Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.
Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.

Haben Sie den Kurs nicht für den Führerschein absolviert, sondern aus einem anderen Grund, so hat dieser Erste-Hilfe Kurs nur eine Gültigkeit von zwei Jahren. Benötigen Sie den Schein also beispielsweise aus beruflichen Gründen, die nichts mit Ihrer Fahrerlaubnis zu tun haben, müssen Sie den Erste-Hilfe-Schein – wenn die Gültigkeit nach zwei Jahren abgelaufen ist – wiederholen, um Ihr Wissen aufzufrischen.

Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern

Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.

Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.

Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.

Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.

Betriebliche Ersthelfer

Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.
Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.

Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.

Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.

Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,05 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

129 Kommentare

  1. Eric

    3. Mai 2023 um 11:36

    Hallo,

    ist der Online Erste-Hilfe-Kurs gleichwertig mit dem in Präsenz z.B. beim DRK und somit auch ausreichend für den Führerschein?

  2. Maik

    1. September 2022 um 17:58

    Hallo, ist der Helfer im Sanitätsdienst von der Bundeswehr unbegrenzt gültig und kann dieser für den Führerscheinerwerb genutzt werden?

    Liebe Grüße
    Maik

  3. David

    31. März 2022 um 13:04

    Hallo, muss ich eigentlich die Teilnahmebescheinigung immer mit mir führen? Früher war das Pflicht. Ist dem noch so?

    Beste Grüße
    David

  4. Alina

    18. März 2022 um 10:50

    Hallo, Ich habe eine Frage.
    Ich bin bei der Bundespolizei beschäftigt und habe letztes Jahr im Januar eine Erste Hilfe Ausbildung für Polizeibeamte inkl. Tourniquet, BW-Notverband und ChestSeal teilgenommen und absolviert. Habe auch dafür ein Zertifikat bekommen. Gilt dieses Zertifikat als Erste Hilfe Kurs ???

  5. Jacqueline

    4. August 2020 um 20:18

    Hallo, ich bin Erzieherin und mache alle 2 Jahre einen Erste Hilfe Kurs am Kind.
    Wenn der 9 Stunden lang ist, reicht dieser dann aus ohne an weiteren Kursen teilzunehmen?

    Wäre froh, dass Geld einzusparen

  6. Yasmin

    24. Juli 2020 um 11:59

    Hallo,
    ich habe in den 90 er Jahren meinen Autoführerschein gemacht . Dazu musste man 2 Samstage einen Erste-Hilfekurs belegen. 2016 habe ich den A2 draufgesetzt. Ein Ersthelferkurs war damals nicht nötig. Jetzt soll ich für den Aufstieg (A) einen neunstündigen Kurs machen, weil der alte nicht gelte.
    Kann das sein??? Dachte der verfällt nicht. Den originalnachweis habe ich naturlich nicht mehr, aber mein Autoführerschein ist ja Nachweis genug, oder nicht?

  7. Daki

    6. Juli 2020 um 13:34

    Halo,
    Ich bin Krankenschwester und mich interessiert ob muss ich auch jetzt für mein Führerschein ein Erste Hilfe Kurs machen?
    LG,Daki

  8. Thomas

    19. Juni 2020 um 17:28

    Habe meinen FÜhrerschein Klasse 3 seit 1999, auch den LSM-Kurs,

    würde jetzt gerne noch die Klasse A machen.

    Brauche ich dafür einen neuen Erste- Hilfe – Kurs ?

  9. Eric

    26. Mai 2020 um 20:12

    Muss ich einen Erste Hilfe Kurs leisten wenn ich den Führerschein von A2 auf A erweitern möchte wenn ich den LSM Kurs absolviert habe?

  10. Rene

    5. Mai 2020 um 12:42

    Hallo, ich habe die Tage bei 2 Fahrschulen angerufen und explizit nachgefragt ob ich den Erste-Hilfe-Kurs, den ich vor 10 Jahren bei meinem Führerschein Klasse B absolviert habe, jetzt für den Führerschein Klasse A wieder holen muss. Beide Fahrschulen meinten, dass ich den Erste-Hilfe-Kurs wiederholen muss und dieser nicht mehr ein Leben lang gültig ist. Anscheinend ist das so seit März 2019.

    Könntet ihr das bitte mal gegenchecken? Bzw. woher habt ihr die Information, dass der Erste-Hilfe-Kurs (für einen Führerschein) unbegrenzt gültig ist?

    Viele Grüße
    Rene

  11. Wicki

    10. November 2019 um 11:37

    Sicher, dass man den Erstehilfekurs nicht erneut machen muss? Mein B Führerschein liegt rund 9 Jahre zurück, möchte ihn um BE ergänzen.

    Falls er wirklich noch gültig ist:
    Muss der Schein dann erneut vorgezeigt werden? Im Prinzip hat man diesen zum Erwerb von B immerhin benötigt.
    In einem anderen, zu meinem ähnlichen Fall, wurde die Bestätigung zum Erstehilfekurs sogar einbehalten und nicht wieder ausgehändigt. Wie geht man in diesem Fall vor (gleiche Fahrschule zu der, wo nun auch der BE von entsprechender Person gemacht wird).

    1. Maurizio

      4. Februar 2020 um 19:43

      Hallo,
      ich möchte gerne denn BE Führerschein machen. Muss ich da auch denn Erste Hilfe Kurs nochmals absolvieren?

  12. Fred

    5. Oktober 2019 um 2:41

    Hallo,

    ich habe im Sommer 2015 einen Kurs über die „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ im Umfang von 9 Stunden erfolgreich absolviert, aufgrund des angedachten Erwerbs Führerschein Klasse B.
    Jedoch habe ich diesen nach meinem einmaligen Durchfall durch die praktische Prüfung abgebrochen und möchte nun nochmals mein Glück versuchen.

    Es ist doch richtig, da ich einmalig den Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich absolviert habe, dass ich diesen zur erneuten Anmeldung zum Führerschein Klasse B NICHT nochmals durchführen muss, rein den entsprechenden Sehtest – da dieser eine Gültigkeit von 2 Jahren besitzt.

    Danke für eine entsprechende Rückmeldung :-)

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 15:28

      Hallo Fred,

      unserer Kenntnis nach ist das richtig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Annett

    5. September 2019 um 17:58

    Ich bin Alltagsbetreuer oder begleiter, habe täglich mit älteren Menschen zu tun bin ich verpflichtet einen Ersthelfer Kurs zu machen und muss ich den auffrischen wenn ich ihn habe. Müssen meine 2 Angestellten auch einen Ersthelfer kurs machen.
    Vielen Dank
    Annett

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 14:00

      Hallo Annett,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden bzw. Versicherung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Herold

    22. August 2019 um 21:16

    Benötige wenn ich den B Schein besitze und einen T schein machen möchte zusätzlich noch einen erste hilfe kurs?

  15. Philipp

    19. Juli 2019 um 17:49

    Hallo,
    ich habe 2017 einen Ersthelferkurs in meiner Firma gemacht. Zählt dieser auch für den Führerschein Klasse A den ich jetzt machen will?
    Gruß Philipp

  16. Mirie

    17. Juli 2019 um 15:13

    Hallo ich habe meinen erste Hilfe kurs 2013 für den Führerschein Klasse B gemacht
    Ich habe den Führerschein nicht erworben und
    Wollte es jetzt nochmal probieren ,
    Daher meine Frage Ist mein erste Hilfe Schein noch gültig ???

  17. Francesco d.F.

    4. Juli 2019 um 18:01

    Hallo ich habe einen Grundkurs 2007 belegt und seitdem jährlich von der Arbeit aus einen Auffrischungskurs besucht.
    Die Malteser können mir aber nur eine Bescheinigung für die Auffrischungskurse der letzten 4 Jahre ausstellen da der Grundkurs nicht mehr in ihrem System ist.

    Reicht diese Bescheinigung für die Beantragung bei der Führerscheinstelle?

  18. Yannik L

    4. Juli 2019 um 2:07

    Hallo, ich habe 2016 ein vollen 9 stündigen Erste Hilfe Kurs für meinen A1 Schein belegt. Für meinen B schein musste ich deshalb den Kurs nicht noch ein mal belegen. Nun möchte ich meinen A2 Schein machen, laut meiner Fahrschule wurde ein neues Gesetz erlassen welches besagt, dass der E-H-K beim erwerb einer neuen Führerscheinklasse nur noch 2 Jahre gültig ist. Stimmt das?

  19. Leon S.

    27. Juni 2019 um 0:05

    Ich habe vor ein bisschen mehr als 4 Jahren den Kurs „Lebensretende Sofortmaßmahmen“ im Unfang von 4 Doppelstunden besucht, um den Führerschein A1 machen zu können. Vor 2 Jahren habe Ich dann von A1 auf A2 erweitert. Nun möchte Ich von A2 auf A erweitern, habe jedoch Post vom Landkreis bekommen, Ich solle bitte einen erste Hilfe Kurs einreichen, da Ich beim Erwerb von A1 nur einen Sofo-Kurs gemacht habe und dieser so nicht mehr gültig ist.
    Muss Ich jetzt einen komplett neuen erste Hilfe Kurs im Umfang von 9 Stunden machen, um auf A erweitern zu können, obwohl Ich einen Sofo-Kurs im Umfang von 8 Stunden gemacht habe vor 4 Jahren? Also für 1 Stunde Unterschied einen komplett neuen Kurs besuchen?

    1. bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 um 13:10

      Hallo Leon,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Rene M.

    19. Juni 2019 um 21:49

    Ich habe 2003 den erste Hilfe Kurs für Lkw gemacht. Mir wurde im Jahr 2018 die Fahrerlaubnis entzogen. Muss ich jetzt den Kurs wiederholen, weil ich die Bescheinigung nicht mehr finde?

  21. Daniel

    21. Mai 2019 um 9:35

    Hallo,
    ich habe jetzt genau das selbe Problem. Scheinbar hieß das, was man damals noch gemacht hat „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und das kann man nicht auf den „erste Hilfe-Kurs“ anrechnen, der jetzt gebraucht wird….
    Gruß,
    Daniel

  22. Aleksandr s.

    15. Mai 2019 um 20:37

    Hallo
    Ich habe 2013 mein erste Hilfe kurs gemacht und danach gleich mein Führerschein nun muss ich mein Führerschein neu beantragen nach einem Entzug. Die Frau in der Führerscheinstelle meinte das der erste Hilfe kurs von 2013 nicht mehr gültig ist da es neue Richtlinien gibt.
    Ehrlich gesagt ich fühle mich verascht und möchte wissen ob es wirklich so ist.

    Danke
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 12:52

      Hallo Aleksandr,
      in der Regel sollte die Aussage der Behörde zutreffen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Robert

    14. Mai 2019 um 7:58

    Morgen Team vom Bußgeldrechner,
    ich habe 1988 meinen Autoführerschein erworben und möchte nun einen Motorradführerschein nachholen. Lt. der Führerscheinstelle muss ich den Erste Hilfe Kurs neu machen, da der Umfang des jetzt verpflichtenden Kurses größer ist.
    Ist dies korrekt? Oder gilt mein damaliger noch?
    Danke schon mal Vorab.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 12:37

      Hallo Robert,
      in der Regel sollten die Aussagen der Führerscheinstelle korrekt sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Nicki

    7. Mai 2019 um 22:55

    Frage: Ich habe 2015 einen 9 stündigen EH-Kurs im Rahmen einer Schulsanitäterausbildung (48 Stunden) gemacht – also nicht für den Führerschein.
    Muss ich jetzt für den Führerschein einen neuen EH- Kurs machen?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:41

      Hallo Nicki,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Zulassungsstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Yvonne

    7. Mai 2019 um 18:55

    Hallo
    Ich habe mich heute für den Motorradführerschein angemeldet. Jetzt muss ich beruflich alle 2 Jahre den Erste-Hilfe-Kurs für Kinder machen.
    Gilt der auch oder muss ich nochmal einen anderen Kurs belegen?

    Liebe Grüße
    Yvonne

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:38

      Hallo Yvonne,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Zulassungsbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar