Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Wer sich im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können Sanktionen in Form einer Geldbuße, einer Eintragung in das Fahreignungsregister oder eines Fahrverbots die Folge sein.
Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, erhält der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid, in dem der Vorwurf und die Sanktionen aufgeführt sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt – dann wird von einem Bußgeld gesprochen.
Bei weniger schwerwiegenden Verstößen wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen, die ein Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro nach sich zieht. Wird dieses nicht bezahlt, wird ein ebenfalls ein Bußgeldverfahren eröffnet. Doch wie kann ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen und wann lohnt sich ein Einspruch? Dies erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Ob sich ein Einspruch grundsätzlich lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies immer vom Einzelfall abhängt. Zweifeln Sie die Bußgeldentscheidung an, können Sie Einspruch einlegen und ggf. in einem Gerichtsverfahren den Einspruch begründen.
Gute Chancen auf Erfolg bestehen dann, wenn die Bußgeldbehörde gravierende Formfehler im Bußgeldbescheid gemacht hat oder Messfehler durch die wenn die Beamten die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft durchgeführt haben.
Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, besteht zwar keine Anwaltspflicht, jedoch kann dieser Ihnen sagen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht. Hierfür beantragt er in der Regel Akteneinsicht.
In Video erklärt: Alles zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zweifeln Sie die Bußgeldentscheidung an, können Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Begründen müssen Sie diesen zunächst nicht. Denn der Sachverhalt wird erneut durch die Bußgeldbehörde geprüft.
Wird der Einspruch abgewiesen, folgt ein gerichtliches Verfahren, bei welchem eine geeignete Begründung vonnöten wird. Sie können sich dabei von einem Anwalt unterstützen lassen. Nicht zuletzt kann eine gute Begründung die Chancen erhöhen, dass dem Einspruch stattgeben wird. Ihre Möglichkeiten können Sie durch einen Bußgeldcheck ** kostenlos prüfen.
Wie die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies immer vom Einzelfall abhängig ist. Die Chancen, dass dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stattgegeben wird, erhöhen sich allerdings in folgenden Fällen:
- Formale Fehler im Bußgeldbescheid: Hat die Bußgeldbehörde bei der Erstellung des Bußgeldbescheids gravierende Fehler gemacht, kann sich ein Einspruch durchaus lohnen, insbesondere bei falschen Angaben zur Person oder unzureichenden Beweismitteln (nicht eindeutiges Blitzerfoto).
- Fehler bei der Messung: Wurden Fehler bei der Justierung, der Bedienung, der Messung oder der Protokollierung durch die Beamten gemacht oder weist das Messgerät technische Fehler auf, welche die Messergebnisse verfälschen, kann sich ein Einspruch ebenfalls lohnen.
- Halter ist nicht der Fahrer: Sind Sie nachweislich nicht gefahren , können Sie für den Verstoß nicht belangt werden und das Verfahren gegen Sie wird eingestellt. In der Regel wird aber verlangt, dass Sie zur Fahrerermittlung beitragen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen lassen
Sind Sie sich nicht sicher, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, können Sie Ihre Erfolgsaussichten von einem Anwalt prüfen lassen. Dieser beantragt in der Regel Akteneinsicht und prüft den Sachverhalt. So kann er am besten einschätzen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht und wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Erfolg haben. Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie beispielsweise durch den Bußgeldcheck **.
Beachten Sie, dass es keine Garantie gibt, dass ein Einspruch erfolgreich ist. Durch Verfahrenskosten und Anwaltskosten können sich die Gebühren beim Bußgeldverfahren erhöhen. Daher macht ein Einspruch häufig nur Sinn, wenn ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld droht.
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