Elektrokleinstfahrzeuge: Definition und mögliche Bußgelder

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle: Regelmissachtung mit Elektrokleinstfahrzeugen

VerstoßBußgeld
Zu zweit auf einem eKfz fahren10 €
Glocke fehlt / funktioniert nicht15 €
Beleuch­tung fehlt / funktioniert nicht20 €
Mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne ABE am Straßen­verkehr teil­nehmen70 €
Ein Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne Fahr­zeug-Iden­tifikations­nummer auf öffent­licher Straße in Betrieb nehmen10 €
Mit Elektro­kleinst­fahr­zeugen neben­einander­fahren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall­folge30 €
Mit dem Elektro­kleinst­fahr­zeug uner­laubt auf dem Geh­weg, in der Fuß­gänger­zone etc. fahren55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Unfall­folge100 €
Fahren ohne Versicherungs­schutz40 €
Ver­zögerungs­ein­richtung des Elektro­kleinst­fahr­zeugs fehlt25 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug mit An­hänger fahren10 €
Sich auf einem Elektro­kleinst­fahr­zeug an ein anderes Kfz anhängen10 €
Richtungs­änderung nicht angezeigt10 €
... mit Gefähr­dung20 €
... mit Unfall­folge25 €
Frei­händig fahren10 €
Mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug mit abge­laufener ABE am Straßen­verkehr teil­nehmen30 €

Das Elektrokleinstfahrzeug erobert den Straßenverkehr

Elektrische Kleinstfahrzeuge können für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden.
Elektrische Kleinstfahrzeuge können für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden.

In den letzten Jahren gibt es immer mehr Bestrebungen, bei der Mobilität der Menschen auf elektrische Antriebe zu setzen. Das gilt vor allem für Kraftfahrzeuge, welche durch diesen Antrieb deutlich umweltschonender unterwegs sein können.

Doch auch andere Fortbewegungsmittel fallen in die Kategorie der Elektromobilität. Gerade für kleinere Strecken eignen sich beispielsweise Elektrokleinstfahrzeuge. Deren bekanntester Vertreter ist der E-Scooter.

Doch was genau zählt alles zu den Elektrokleinstfahrzeugen? Welche Verkehrsregeln gelten für diese Fortbewegungsmittel? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge missachten? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Elektrokleinstfahrzeuge

Was ist ein eKF?

Es handelt sich dabei um kleine Kraftfahrzeuge, die elektrisch angetrieben werden. Anders als beispielsweise ein E-Auto haben diese allerdings keinen Sitz und sind zudem selbstbalancierend. Als Elektrokleinstfahrzeuge gelten zum Beispiel E-Scooter und Segways.

Wo darf ich mit einem Elektrokleinstfahrzeug fahren?

Die Nutzung der Fahrbahn ist für Elektrokleinstfahrzeuge frei. Die StVO gibt zudem an, dass Sie mit einem eKF Radwege und Radfahrstreifen nutzen dürfen. Das Fahren auf dem Gehweg ist hingegen verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ist für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung Pflicht?

Ja. Wie bei anderen Kraftfahrzeugen ist auch für Elektrokleinstfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ohne solche erhalten sie keine Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr. So soll sichergestellt werden, dass Schäden, welche der Fahrer des Elektrokleinstfahrzeugs an Dritten verursacht, abgedeckt sind.

Elektrokleinstfahrzeuge: Sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen bei Verstößen vor?

Halten Sie sich nicht an die Regeln für E-Kleinstfahrzeuge, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Fahren Sie beispielsweise freihändig, wird eine Geldbuße von zehn Euro fällig. Weitere mögliche Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge gemäß Verordnung?

Bevor wir auf die konkreten Regeln zur Nutzung von einem Elektrokleinstfahrzeug eingehen, wollen wir erst einmal klären, welche Fahrzeuge überhaupt in diese Kategorie eingeordnet werden. Dazu hilft ein Blick auf § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV):

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:

1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,

2. eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz,

3. eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. […],

4. eine Gesamtbreite von nicht mehr als 700 mm, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1400 mm und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2000 mm und

5. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg.

Die Voraussetzungen, welche von der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge vorgeschrieben werden, erfüllen zum Beispiel Segways und E-Scooter. Damit diese elektrisch betriebenen Gefährte auch zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden, müssen diese über die nachfolgenden Merkmale verfügen:

  • Glocke am Fahrzeug
  • Zwei Bremsen, die unabhängig voneinander funktionsfähig sind
  • Bei Dunkelheit ausreichende Beleuchtung (weißer Scheinwerfer vorne, weißer Rückstrahler vorne, roter Rückstrahler hinten, rote Schlussleuchte hinten sowie gelbe Rückstrahler seitlich oder weiße retroreflektierende Streifen an den Rädern)

Elektrokleinstfahrzeuge: Übersicht der wichtigsten Regeln

Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf dem Gehweg nicht fahren.
Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf dem Gehweg nicht fahren.

Da Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, gelten für diese Gefährte die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das umfasst neben Geschwindigkeitsbegrenzungen auch die Vorfahrtsregeln sowie die Promillegrenze.

Werden Sie beispielsweise unter dem Einfluss von Alkohol bei der Fahrt auf einem E-Scooter erwischt, drohen harte Sanktionen. Dabei ist auch ein Fahrverbot, welches sich auf andere Kfz auswirkt, möglich. Daneben gibt es allerdings auch noch einige spezifische Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge, welche wir Ihnen nachfolgend auflisten:

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um mit einem Elektrokleinstfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • Es ist nicht gestattet, zu zweit oder nebeneinander zu fahren.
  • Elektrokleinstfahrzeuge müssen über einen Versicherungsschutz und eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen.
  • Das Fahren ist nur auf der Straße oder Radwegen erlaubt, der Gehweg ist tabu, sofern dessen Nutzung nicht ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen gestattet ist.
  • Sie müssen die Hände stets an der Lenkstange haben, ein freihändiges Fahren ist nicht erlaubt.
  • Wollen Sie abbiegen, müssen Sie diese Richtungsänderung durch ein Handzeichen deutlich machen (analog zum Blinken mit einem Auto).

Gut zu wissen: Ähnlich wie bei Radfahrern gilt auch für das Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen keine Helmpflicht. Allerdings empfiehlt es sich, einen solchen zu tragen, da der Kopf sonst bei möglichen Kollisionen große Schäden davontragen kann.

Elektrokleinstfahrzeuge: Verstöße gegen die StVO werden geahndet

Seitdem die E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge 2019 für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen worden sind, gehören sie fest zum Alltag dazu. Allerdings ist dabei auch immer wieder zu beobachten, dass sich einige Fahrer nicht an die Regeln halten.

Häufig begegnet ein E-Scooter einem Fußgänger unerlaubt auf dem Gehweg. Wird der Fahrer dabei erwischt, droht ihm eine Geldbuße in Höhe von mindestens 55 Euro. Weitere Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten durch Elektrokleinstfahrzeuge können Sie der Tabelle zu Beginn unsers Ratgebers entnehmen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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