Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muss eine Begründung angegeben werden?
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Welche Begründung kann einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zugrunde liegen?
Jeder Empfänger eines Bußgeldbescheides sollte diesen zunächst ausgiebig prüfen, um ggf. Fallstricke zu entdecken, die einen Einspruch lohnenswert machen können. Sind gravierende Fehler im Bußgeldbescheid enthalten? Ist der Tatvorwurf nachvollziehbar? Sind Sie überhaupt zu diesem Zeitpunkt mit dem Wagen gefahren? Sind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig identifizierbar?
Es gibt schon hier einige Angriffspunkte, die einen Einspruchsgrund liefern können. Im Zweifel jedoch bedarf es einer umfassenderen Prüfung der Sachlage. Dabei ist der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht stets empfehlenswert. Dieser kann im Rahmen einer umfassenden Akteneinsicht nämlich auch die dem Bußgeldbescheid zugrunde liegende Messung unter die Lupe nehmen.
Doch müssen Sie beim Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid eine Begründung angeben? Oder ist dieser auch ohne eine solche wirksam?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Nein, eine Begründung ist im Einspruch nicht zwingend erforderlich. Allerdings können Sie diesen mit einer guten Argumentation natürlich untermauern und so Ihre Chancen auf Erfolg steigern.
Ein gutes Argument ist z. B. ein fehlerhafter Blitzer. Weitere Beispiele für eine Begründung finden Sie hier.
Es ist immer hilfreich, Akteneinsicht zu beantragen und sich die Details zur dem Fall anzusehen. Auch ein Anwalt kann helfen, die Begründung gut zu formulieren.
Video – Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Einspruch gegen Bußgeldbescheid auch ohne Begründung möglich
Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Betroffene 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen diesen zu erheben (Rechtsmittelfrist). Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Zweifeln Sie an der Richtigkeit des Bußgeldbescheids oder der zugrunde liegenden Messungen, können Sie somit einen Einspruch einlegen.
Interessant dabei: Eine Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist zunächst nicht vonnöten. Die Bußgeldbehörde prüft auch ohne Angabe von Gründen den gesamten Sachverhalt erneut und entscheidet hiernach, ob dem Einspruch Folge geleistet wird oder nicht.
Aber: Lehnt die Bußgeldbehörde den Einspruch ab, muss letztlich ein Gericht entscheiden, ob der Tatvorwurf haltbar ist oder nicht und ob andere Sachverhalte ggf. eine Abänderung der Sanktionen oder gar Aufhebung begründen können. Spätestens im gerichtlichen Verfahren sollte dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine geeignete Begründung zugrunde liegen, um die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens zu erhöhen. Fehlt eine gute Begründung, kommen im Zweifel nur höhere Kosten auf den Betroffenen zu.
Ob sich ein Einspruch lohnt und welche Begründung in einem Verfahren im Einzelfall angebracht werden kann, kann ein Verkehrsrechtsanwalt genauer prüfen. Durch den Bußgeldcheck ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.
Gegen Bußgeldbescheid Einspruch erheben: Welche Begründung ist möglich?
Ob ein Einspruch gegen einen Blitzer-Bescheid am Ende von Erfolg gekrönt ist oder nicht, lässt sich kaum pauschal an einzelnen Gründen festmachen. Es handelt sich stets um Einzelfallentscheidungen. Es gibt jedoch einige Gründe, die vereinzelt Erfolg in Aussicht stellen können, z. B.:
- Es kam während der Messung zu Messfehlern, die Zweifel am Messergebnis schüren.
- Der Beschuldigte ist auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar.
- Der Bußgeldbescheid ist fehlerhaft (z. B. bei fehlender Rechtsmittelbelehrung).
- Die Verfolgungsverjährung ist bereits eingetreten.
- Es wurde keine angemessene Toleranz von dem Messergebnis in Abzug gebracht.
Auch wenn der Beschuldigte nachweislich nicht gefahren ist (weil er etwa auf dem Blitzerfoto nicht abgebildet ist), kann dies bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Begründung angegeben werden. Alternativ kann im Rahmen eines Einspruchsverfahrens auch gegen die Sanktionen vorgegangen werden, etwa weil ein drohendes Fahrverbot die berufliche Existenz des Beschuldigten bedroht. Auch hier sind die Erfolgschancen jedoch stark vom Einzelfall abhängig.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen Einspruch gegen diesen erheben? Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Erfolgsaussichten im Einzelfall prüfen zu lassen.
Tipp: Ob sich ein Einspruch lohnt, können sie kostenlos durch den Bußgeldcheck ** prüfen.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen