In der Einbahnstraße parken: Inwiefern ist das hier erlaubt?

Von Arnhold H.

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Parken in einer Einbahnstraße

VerstoßBußgeldPunkte
In der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt15 €
Beim Einparken gewendet oder rückwärts gefahren25 €
In der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg geparkt, obwohl das erlaubt war55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sachbeschädigung100 €1
... über eine Stunde70 €1
... über eine Stunde mit Behinderung80 €1

Bußgeldrechner: Parkverstöße

FAQ: In der Einbahnstraße parken

Dürfen Sie in einer Einbahnstraße parken?

Ja. Einbahnstraßen erlauben zwar lediglich das Fahren in eine Richtung, aber Parken ist an sich dadurch nicht verboten. Sofern die allgemeinen Straßenverkehrsregeln oder etwaige Verkehrszeichen dies nicht einschränken, können Sie auch in einer Einbahnstraße parken. Mehr zu den dazugehörigen Richtlinien erfahren Sie hier.

In welche Richtung ist Parken in Einbahnstraßen erlaubt?

Parken ist in der Einbahnstraße an die Richtungsvorgabe des entsprechenden Verkehrsschildes gebunden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug also nur in Fahrtrichtung abstellen. Tun Sie das nicht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

Wie breit muss eine Einbahnstraße sein, um dort zu parken?

Etwaige Normen für die Breite von Einbahnstraßen werden gesetzlich nicht definiert. Sie sind demnach nur an die in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehaltenen Vorschriften zum Halten und Parken gebunden, die z.B. das Abstellen von Fahrzeugen in engen Straßenabschnitten untersagen.

Video: Allgemeine Regeln in der Einbahnstraße

Woran erkennt man eine Einbahnstraße und welche Regeln gelten dort?
Woran erkennt man eine Einbahnstraße und welche Regeln gelten dort?

In der Einbahnstraße parken: Diese Richtlinien gelten

Parken ist in Einbahnstraßen genauso gestattet, wie in regulären Straßen. Es gibt dafür lediglich einige Richtlinien.
Parken ist in Einbahnstraßen genauso gestattet, wie in regulären Straßen. Es gibt dafür lediglich einige Richtlinien.

Egal wo Sie Ihr Fahrzeug stehen lassen möchten, sind Sie grundsätzlich immer verpflichtet, sich an § 12 der StVO zu halten.

Dieser schränkt bspw. das Parken in Kurven, fünf Meter vor und hinter allen Kreuzungen, an abgesenkten Bordsteinen, an engen Straßenstellen oder vor Ein- und Ausfahrten (von Grundstücken, Garagen, Parkhäusern, Supermärkten, Krankenhäusern, der Feuerwehr) ein.

Alle genannten Park- und Halteverbote gelten folglich auch, wenn Sie in einer Einbahnstraße parken. 

In welche Richtung ist Parken in der Einbahnstraße zulässig?

Da Einbahnstraßen bloß in eine Richtung befahren werden dürfen, ist auch das Parken ausschließlich in Fahrtrichtung erlaubt. Missachten Sie die ausgewiesenen Vorgaben, erhöhen Sie nicht nur das Unfallrisiko, sondern müssen sich auch auf Sanktionen einstellen. 

Entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße zu parken, wird bspw. mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Da Sie dafür allerdings bereits falschherum in die Straße hineingefahren sein müssen, kann Ihnen möglicherweise zusätzliches Bußgeld für diesen Verstoß drohen.

Rückwärtsfahren und Wenden jeglicher Art gelten in Einbahnstraßen als Ordnungswidrigkeit und sind dort ebenfalls verboten. Solange Sie beim Einparken nicht rückwärts auf die Straße fahren, ist dies jedoch rückwärts erlaubt.

Ist das Parken in einer Einbahnstraße auch links möglich?

Möchten Sie in der Einbahnstraße links parken, ist das grundsätzlich erlaubt. Sie müssen nur auf Fahrradfahrer achtgeben.
Möchten Sie in der Einbahnstraße links parken, ist das grundsätzlich erlaubt. Sie müssen nur auf Fahrradfahrer achtgeben.

Ja. Gemäß § 12 Abs. 4 und 4a der StVO dürfen Sie in einer Einbahnstraße auch links parken, weil Sie ohne Gegenverkehr damit niemanden behindern können.

Die einzige Voraussetzung dieser Ausnahme ist, dass kein etwaiges Halte- oder Parkverbot sie untersagt.

Bedenken Sie allerdings, dass der Radverkehr in Einbahnstraßen trotzdem in beide Richtungen möglich ist. Sie müssen beim Parken am linken Fahrbahnrand also trotzdem auf Ihnen entgegenkommende Fahrradfahrer achten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Arnhold H.

Seit 2024 ist Arnhold als Redakteur Teil des Teams von bussgeldrechner.org. Davor schloss er Studien in Musik- und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgreich ab. Im Redaktionsalltag liegen seine Schwerpunkte vorwiegend im Verkehrsrecht und dessen diversen Unterthemen.

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