E-Scooter: Ist Tuning in Deutschland erlaubt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Verstöße beim E-Scooter-Tuning

VerstoßSanktionen
Bremsen nicht ordnungsgemäß10 EUR
Klingel nicht ordnungsgemäß15 EUR
Beleuchtung nicht ordnungsgemäß20 EUR
Radweg ordnungswidrig benutzt15 bis 35 EUR
ohne Betriebserlaubnis gefahren70 EUR
ohne Versicherungsschutz gefahrenGeldstrafe,
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
ohne Fahrerlaubnis gefahrenGeldstrafe,
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

FAQ: E-Scooter-Tuning

Ist beim E-Scooter Tuning erlaubt?

Ein Tuning für E-Scooter ist in der Regel auf die Optik beschränkt. Das bedeutet, das Aussehen kann verändert werden, sofern dies nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Auch die Veränderung einiger Ausstattungsteile, wie das Anbringen rutschfester Trittflächen oder komfortablere Griffe, ist möglich.

Ist es zulässig, einen E-Scooter schneller zu machen?

Nein. Zwar ist das E-Scooter-Tuning beim Motor bzw. der Geschwindigkeitsdrosselung technisch möglich, gesetzlich ist es allerdings untersagt. E-Scooter zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Veränderungen diesbezüglich lassen die Betriebserlaubnis erlöschen und eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist nicht mehr zulässig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Mit welchen Bußgeldern ist zu rechnen, wenn Sie einen E-Scooter frisieren?

Wenn Sie einen E-Scooter unerlaubt entdrosseln oder dieser in irgendeiner Weise nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Es sind Verwarn- und Bußgelder zwischen 15 und 70 Euro möglich. Zudem kann ein unerlaubtes E-Scooter-Tuning zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dann zieht das Fahren mit diesem eine Strafe nach sich ziehen. Wann welche Sanktion wann auf Sie zukommen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

E-Scooter-Tuning: Welche Vorschriften gelten hier?

E-Scooter-Tuning kann unter Umständen erlaubt sein.
E-Scooter-Tuning kann unter Umständen erlaubt sein.

E-Scooter, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen, benötigen eine Betriebserlaubnis. Ohne eine solche, ist das Fahren nicht zulässig. Damit die Fahrzeuge diese Betriebserlaubnis erhalten, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. Werden diese durch ein E-Scooter-Tuning in irgendeiner Form verändert, kann das den Verlust der Betriebserlaubnis bedeuten. So gelten Vorgaben bezüglich des Gewichts, der Höhe der Lenkerstange sowie maximalen Leistung. Die rechtliche Grundlage bildet hier die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), da E-Scooter zu dieser Kategorie der Fahrzeuge zählen.

Tuning bedeutet in der Regel immer, dass das Aussehen, die Ausstattung oder die Leistung verändert wird. Meist mit dem Ziel, die Fahrzeuge schneller zu machen. Technisch ist das auch beim E-Scooter oftmals möglich. Wie bei PKWs, kann auch beim E-Scooter Chiptunning, eine App oder gar der Tausch des Antriebs bzw. Motors zum Einsatz kommen. Diese Art des Tunings dient dazu, die Drosselung des E-Scooters auszuhebeln und somit schneller fahren zu können.

Zulässig ist dies jedoch nicht. Denn gesetzlich ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h festgelegt. Von Bedeutung ist diesbezüglich § 1 Abs. 1 eKFV:

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h […]

Damit steht fest, auch wenn für eine höhere Geschwindigkeit ein E-Scooter-Tuning per App oder den Einbau eines Chipsatzes möglich wäre, erlaubt ist es nicht und hat Sanktionen zur Folge. Darüber hinaus kann eine höhere Geschwindigkeit auch bedeuten, dass zum Fahren eine Fahrerlaubnis notwendig wird.

E-Scooter: Optik-Tuning kann erlaubt sein

Etwas anders liegt das, wenn das E-Scooter-Tuning nur das Aussehen des Fahrzeugs betrifft. So ist eine neue Farbe durch Lackierung, Folien und Sticker in der Regel kein Problem. Auch der Tausch von Griffen oder das Anbringen von Halterungen kann möglich sein. Wichtig ist bei allen Veränderungen, dass von ihnen keine Beeinträchtigungen ausgehen bzw. die Verkehrssicherheit beeinflusst wird.

So können grelle oder reflektierende Lackierungen und Folien eventuell zu viel des Guten sein. Achten Sie auch darauf, dass diese Veränderungen nicht die Beleuchtung oder das Versicherungskennzeichen abdecken. Zudem ist wichtig, dass Halterungen Sie nicht beim Bremsen oder Lenken behindern dürfen.

Sanktionen beim E-Scooter-Tuning: Womit ist zu rechnen?

Wollen Sie E-Scooter unerlaubt schneller machen, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.
Wollen Sie E-Scooter unerlaubt schneller machen, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

Ein getunter E-Scooter muss also immer noch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit Sie mit diesem im Straßenverkehr fahren dürfen. Verändern Sie am E-Scooter durch Tuning Teile, die für die Betriebserlaubnis relevant sind, ist die Nutzung im öffentlichen Raum nicht mehr gestattet. Das gilt auch, wenn auf einem Privatgelände öffentlicher Verkehr stattfindet oder möglich ist. Erlischt durch die Veränderung die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und fahren Sie dennoch weiter mit dem Scooter, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro geahndet wird.

Zudem erlischt in einem solchen Fall auch der Versicherungsschutz, da dieser mit der ABE zusammenhängt. Ein solcher muss bei der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr jedoch verpflichtend vorhanden sein. Ist das nicht der Fall und werden Sie erwischt, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Hier kann das E-Scooter-Tuning dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zur Folge haben.

Sind durch das E-Scooter-Tuning Beleuchtung, Klingel oder Bremsen nicht mehr oder nur eingeschränkt funktionsfähig, bedeutet dies ein Verwarngeld zwischen 15 und 25 Euro.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

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