E-Scooter: Sind Promille im Straßenverkehr zulässig?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog für Alkoholverstöße
Bußgeldrechner für Alkoholverstöße
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FAQ: Auf dem E-Scooter mit Promille
Nein. Es gibt für E-Scooter keine eigene Promillegrenze. Als Elektrokleinstfahrzeug gilt ein E-Scooter als Kraftfahrzeug. Somit kommt die allgemeine Promillegrenze von 0,5 zur Anwendung.
Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot auf dem E-Scooter. Werden Fahrer mit Alkohol am Steuer erwischt, kommt neben einem Bußgeld von mindestens 250 Euro und einem Punkt in Flensburg die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre hinzu. Zudem kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.
Fahren Sie alkoholisiert mit dem E-Scooter drohen Bußgelder zwischen 500 Euro und 1.500 Euro. Mindestens zwei Punkte werden ebenfalls eingetragen. Wann welche Sanktionen drohen, wann mit einem Fahrverbot zu rechnen ist und wann Sie sich strafbar machen, können Sie der Übersicht in dieser Tabelle entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
E-Scooter: Wie viel Promille sind in Deutschland erlaubt?
E-Scooter zählen gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Elektrokleinstfahrzeug und gehören somit zu den Kraftfahrzeugen. Um diese im Straßenverkehr führen zu dürfen, müssen bestimmte Verkehrsregeln beachtet werden. Zu diesen gehört auch die gesetzlich festgelegte Promillegrenze.
Das bedeutet, dass auch auf einem E-Scooter bestimmte Promille als Verstoß oder als Vergehen gewertet werden. Halten sich Fahrer also nicht an die gesetzlichen Vorgaben müssen sie, wenn sie einen E-Scooter „besoffen“ fahren, mit Bußgeldern oder sogar einer Verurteilung rechnen.
Für Kfz ist die Promillegrenze im Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert. In § 24a StVG ist diesbezüglich Folgendes bestimmt:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Somit gelten auf dem E-Scooter 0,5 Promille als allgemeine Promillegrenze. Etwas anders sieht das aus, wenn sich Fahrer in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind.
Promillegrenze für E-Scoot: Was gilt in der Probezeit?
Werden Fahrer in der Probezeit auf dem E-Scooter mit Promille erwischt, müssen sie in jedem Fall mit Sanktionen rechnen, egal welcher Wert bei der Kontrolle gemessen wird. Denn für Sie gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Neben den verkehrsrechtlichen Sanktionen hat ein Verstoß auch Auswirkungen auf die Probezeit. Fahren Sie betrunken mit dem E-Scooter, missachten die Alkoholgrenze, wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Darüber hinaus kann auch die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar drohen.
Die folgende Grafik bietet einen Überblick zu allen auf einem E-Scooter gültigen Promillegrenzen (zum Vergrößern bitte anklicken):
Bußgelder oder Strafen: Was droht bei einem Verstoß?
Halten Sie sich auf dem E-Scooter nicht ans Alkohollimit, drohen in der Probezeit bis 0,49 Promille ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ab 0,5 Promille werden mindestens 500 Euro fällig. Zudem werden zwei Punkte eingetragen und Sie müssen den Führerschein für einen Monat abgeben. Beim zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro und beim dritten auf 1.500 Euro. Auch hier kommen dann zwei Punkte hinzu. Der Führerschein ist für drei Monate weg.
Achtung: Punkte werden auch eingetragen, wenn kein Führerschein vorhanden ist. Das kann unter Umständen durchaus zu Schwierigkeiten führen, falls Fahrer diesen dann erlangen wollen.
Wichtig ist zudem auch, dass Sie sich bereits ab Werten von 0,3 Promille strafbar machen können. Und zwar dann, wenn Sie auffallend fahren, Ausfallerscheinungen zeigen oder eine Gefährdung darstellen. In diesem Fall müssen Sie mit Geld- oder auch Freiheitsstrafen rechnen. Eine Anzeige ist auch dann sicher, wenn Sie mit Werten ab 1,1 Promille erwischt werden. Auch auf dem E-Scooter erfüllen Promille ab diesen Werten den Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr.
Neben dem eigentlichen Urteil sind auch Nebenstrafen wie Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Beides kann zudem auch von der zuständigen Verkehrsbehörde unabhängig vom Urteil ausgesprochen werden, wenn die Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen angezweifelt bzw. abgesprochen wird.
Wann ist eine MPU beim E-Scooter möglich?
Da in Bezug auf E-Scooter und Promille die Vorschriften für Kfz Anwendung finden, kann das natürlich auch Auswirkungen auf eine vorhanden bzw. eine zukünftige Fahrerlaubnis haben. Wird diese aufgrund einer Trunkenheitsfahrt entzogen, ist in der Regel eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig, um diese wiederzuerlangen. Das gilt ebenfalls, wenn der Verstoß auf dem E-Scooter erfolgte.
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