Der E-Parkplatz: Wer dort parken darf und was Falschparkern droht
Letzte Aktualisierung am: 22. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeld für das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt | 55 Euro |
FAQ: E-Parkplatz
Ein Elektro-Parkplatz ist ein Parkplatz für Elektrofahrzeuge, wo Sie meistens die Möglichkeit haben, Ihr Fahrzeug zu parken und aufzuladen.
Meistens dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Nummernschild auf den ausgewiesenen Elektro-Parkplätzen parken. Mindestens aber muss es sich um ein Elektrofahrzeug handeln. Wenn Sie einen Diesel- oder Verbrennungsmotor fahren, dürfen Sie den Parkplatz für Elektrofahrzeuge nicht nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Näheres zu den Sanktionen finden Sie hier.
Es gibt keine grundsätzliche Vorschrift, wie lange Sie auf einem Elektro-Parkplatz parken dürfen. Sollte für eine Stellfläche eine maximale Parkdauer gelten, wird dies durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt. Häufig dürfen Sie auf einem E-Parkplatz nur so lange (kostenlos) parken, wie Ihr Elektroauto zum Aufladen braucht.
Inhaltsverzeichnis
Die Zahl der Parkplätze für Elektroautos wächst
Die Entwicklung von Elektromotoren ist in den letzten Jahren rasant fortgeschritten. Mit ihnen kam es auch zu einer zunehmenden Anhäufung von ausgewiesenen Elektroparkplätzen. Diese sorgen jedoch mitunter für Verwirrung bei den Straßenverkehrsteilnehmern.
§ 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) räumt den Kommunen Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge ein, die diese jedoch nicht nutzen müssen. Dadurch ergibt sich bei den Elektroparkplätzen kein einheitliches Bild und es kommen Fragen auf, sowohl für Elektrofahrzeug-Besitzer als auch für Besitzer von Autos mit Diesel- oder Verbrennungsmotoren. Wann ist es Ihnen gestattet, auf dem E-Parkplatz kostenlos zu parken und wann nicht? Wann kann das Parken auf einem Elektro-Parkplatz ein Bußgeld nach sich ziehen? Sind Parkplätze für Elektroautos immer kostenlos?
Elektro-Parkplatz: Wo liegt die Besonderheit?
Dass ein E-Parkplatz vor allem für Elektrofahrzeuge gedacht ist, steckt bereits im Namen. Dennoch herrscht Unklarheit darüber, ob auch Verbrennerfahrzeuge auf einem Elektroauto-Parkplatz parken dürfen.
Die Parkplätze für Elektroautos bieten das Parken an Ladestationen an, wo Sie als Besitzer Ihr Fahrzeug aufladen können. Ausgewiesen wird ein Elektro-Parkplatz meist durch eine entsprechende Beschilderung. Doch hier gibt es Unterschiede.
Einen E-Parkplatz können Sie unter anderem an dem herkömmlichen Parkplatz-Verkehrszeichen erkennen, das mit einem entsprechenden Zusatzzeichen für E-Autos ausgestattet ist. Dieses zeigt ein Auto mit einem Stromstecker und besagt, dass ausschließlich Fahrzeuge mit E-Nummernschild die ausgewiesenen Parkplätze nutzen dürfen.
Ein Schild mit der Beschriftung „Elektrofahrzeuge“ erlaubt wiederum allen Elektroautos das Parken auf dem ausgewiesenen Elektro-Parkplatz, also auch solchen ohne E-Kennzeichen. Steht auf dem Schild der Zusatz „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“, ist das Parken für alle Elektroautos erlaubt, jedoch auf die Dauer des Ladens beschränkt. Ein Schild, das eine Tankstelle mit Stromstecker zeigt, dient als Hinweisschild für eine vorhandene Ladestation.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Ihr Elektroauto mit dem angebotenen System der jeweiligen Ladesäule kompatibel ist, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem E-Parkplatz parken und laden wollen. Es gibt hierfür kein einheitliches System und wird daher vom Einrichter der Parkfläche ausgewählt.
Wann gilt ein Fahrzeug als E-Auto?
Ein Elektrofahrzeug kann unter unterschiedlichen Voraussetzungen als solches eingestuft werden. Laut § 2 EmoG gilt Ihr Auto als Elektrofahrzeug, wenn …
- … das Fahrzeug rein elektrisch betrieben ist
- … das Fahrzeug rein batteriebetrieben ist
- Hier muss entweder der Energiewandler rein elektrisch sein oder …
- … der Energiespeicher von außen aufladbar sein.
- … das Fahrzeug ein Hybridfahrzeug ist, das von außen aufladbar ist
- Hier muss entweder mindestens ein Energiewandler eine elektrische Antriebsmaschine sein oder …
- … mindestens ein Energiespeicher von außen aufladbar sein.
- … das Fahrzeug ein Brennstoffzellenfahrzeug ist
Bei Energiewandlern handelt es sich um die Bauteile des Fahrzeugantriebs, die zeitweise oder dauerhaft Energie zur Fortbewegung des Kfz in eine andere Form umwandeln.
Bei Energiespeichern handelt es sich um die Bauteile des Fahrzeugantriebs, die die jeweilige Form der Energie zur Fortbewegung des Kfz speichern.
Parken auf einem E-Parkplatz: Das Elektromobilitätsgesetz als Erweiterung zur StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Parken mit einem Elektrofahrzeug seit dem 28. April 2020 mit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle einheitlich. Dazu gehört neben der amtlichen Ausweisung eines E-Parkplatzes als solchen auch das bundeseinheitliche Bußgeld. Durch die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 9. November 2021 wurde ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro für das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz festgelegt.
Neben der StVO kommt bei Elektrofahrzeugen auch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) zur Geltung, das Ihnen eventuelle Bevorrechtigungen ermöglicht, wenn Sie Nutzer eines Elektrofahrzeugs sind.
Laut § 3 Abs. 4 EmoG ist es den Kommunen erlaubt, Elektrofahrzeuge beim Parken auf „öffentlichen Straßen und Wegen“ und darüber hinaus auch bei möglicherweise anfallenden Gebühren zu bevorteilen. Ob die Städte und Gemeinden auf diese Möglichkeiten zurückgreifen, entscheiden sie jedoch selbst. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es nicht. Am häufigsten wird ein Parkplatz für Elektrofahrzeuge dann kostenlos angeboten, wenn dieser zum Laden des Autos genutzt wird. Ob und unter welchen Bedingungen Elektroautos kostenlos parken, liegt also am Ende in den Händen der Kommunen.
Falschparken auf Elektro-Parkplatz: Welche Strafe droht Ihnen?
Auch wenn Städte und Gemeinden größtenteils entscheiden, wer zu welchen Konditionen auf einem E-Parkplatz parken darf, gibt es einige Vorgaben und Bestimmungen. Meistens dürfen Sie ausschließlich Autos auf E-Parkplätzen abstellen, die ein E-Kennzeichen besitzen, sich also nachweislich als Elektro-Auto ausweisen können. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob der Parkplatz zum reinen Parken oder zum Aufladen des Autos genutzt wird. Bei Diesel- oder Verbrennungsfahrzeugen stellt das Parken auf einem Elektro-Parkplatz einen Tatbestand dar.
Falls Sie der Halter eines Hybrid-Autos sind, bedeutet das für Sie: Ihr Fahrzeug muss mindestens 50 Kilometer rein elektrisch fahren können, ehe Sie auf den Verbrenner zurückgreifen müssen. Erst dann haben auch Hybrid-Fahrzeuge das Anrecht auf ein E-Nummernschild, dürfen dann aber auch entsprechend ausgewiesene Elektroparkplätze nutzen.
Es kommt häufiger vor, dass das Parken auf einem E-Parkplatz nicht durch die Ladedauer, sondern auch durch andere zeitliche Begrenzungen eingeschränkt wird. Auch wenn ein Abstellen des Autos ohne Nutzung der Ladestation erlaubt ist, kann es sein, dass Sie einen Parkschein ziehen oder Ihre Parkscheibe einlegen müssen.
Nutzen Sie unberechtigterweise einen Elektro-Parkplatz, können die Sanktionen variieren. Wenn Sie einen beschilderten E-Parkplatz unerlaubt blockieren, droht Ihnen ein Bußgeldbescheid in Höhe von 55 Euro. Zusätzlich können aber auch noch hohe Abschleppkosten auf Sie zukommen, wenn die Gemeinde Ihr Fahrzeug von einem Elektro-Parkplatz abschleppen lässt.
Welche Vorschriften auf den jeweiligen E-Parkplätzen gelten, können Sie der entsprechenden Beschilderung entnehmen.
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