Drogenscreening: Was wird getestet und wie läuft der Drogentest ab?
Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024
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Drogenscreening vor MPU als Abstinenznachweis
Egal, ob Sie unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind oder die Drogen beim Fahren nur in der Tasche hatten, in beiden Fällen müssen Sie in der Regel mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und einem Drogenscreening rechnen. Für Führerschein-Inhaber ein kostspieliger Alptraum.
Allein der Besitz von Drogen kann zu dem Verdacht führen, dass diese auch (evtl. sogar regelmäßig) konsumiert werden und deshalb grundsätzlich Zweifel an der Fahreignung bestehen. Gegenteiliges müssen Betroffene erst durch einen Drogentest beweisen.
Dafür schickt die Fahrerlaubnisbehörde sie zum Drogenscreening. Ein Labor stellt dort anhand einer Blut-, Urin oder Haarprobe fest, ob ein Konsum bestätigt werden kann. Meist können Betroffene den Kopf nur dann aus der Schlinge ziehen, wenn es sich um verschriebene Medikamente handelt. Wie das Drogenscreening abläuft und welche Folgen das Ergebnis für Autofahrer haben kann, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Drogenscreening
Wer im Straßenverkehr mit Drogen im Blut oder in der Tasche erwischt wird, muss in aller Regel eine MPU inklusive Drogenscreening bestehen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
Je nach Länge des Abstinenzzeitraumes und der Methode, müssen Sie unterschiedlich viele Proben abgeben. Bei einem Urintest, der über sechs Monate verlaufen soll, sind es beispielsweise vier Proben, die Sie abgeben müssen. Die Termine werden Ihnen erst kurzfristig mitgeteilt, damit Sie den Test nicht manipulieren können.
Das Drogenscreening muss in einer anerkannten Begutachtungsstelle durchgeführt werden. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche Anlaufstelle für Sie in Frage kommt.
So sieht beim Drogenscreening der Ablauf aus
Es gibt verschiedene Methoden, herauszufinden, ob eine Person Rauschmittel zu sich genommen hat. Substanzen können beispielsweise beim Drogenscreening im Blut, Urin oder in den Haaren nachgewiesen werden.
- Haaranalyse: Beim Drogenscreening werden Haare direkt am Ansatz abgeschnitten. Dies macht der Arzt. Dieser schickt die Probe dann zur Untersuchung ins Labor. Weil von einem Haarwachstum von einem Zentimeter pro Monat ausgegangen werden kann, lässt sich (bei längeren Haaren) der Drogenkonsum auch über einen größeren Zeitraum hinweg nachweisen. Ist ein Abstinenznachweis für die letzten sechs Monate gefordert, müssen deshalb mindestens sechs Zentimeter Haarlänge analysiert werden. Bei zwölf Monaten geforderter Drogenfreiheit reicht eine Haarlänge von zwölf Zentimeter allerdings nicht aus. In diesem Fall müssen Sie zwei Mal eine Haarprobe abgeben, dazwischen müssen sechs Monate liegen.
- Urinprobe: Die Urinabgabe finden unter „Sichtkontrolle“ statt, das bedeutet, dass dabei zwar wenig Privatsphäre herrscht, das Ergebnis aber auch nicht so leicht durch Tricksereien verfälscht werden kann. Anders als beim Haartest, sind hierbei mehrere Termine erforderlich. Bei einem sechsmonatigen Zeitraum werden Sie vier Mal zum Drogenscreening gebeten, bei einem zwölfmonatigen Abstinenzzeitraum sechs Mal. Den Termin erhalten Sie kurzfristig und spontan – auch so sollen vorbereitende Maßnahmen zur Manipulation unterbunden werden.
- Bluttest: Weil Blut nicht manipuliert werden kann, gilt dieser Test als besonders zuverlässig. Allerdings eignet sich diese Methode nur für zeitnahe Feststellungen. Um Substanzen längerfristig nachweisen zu können, ist die Haaranalyse besser geeignet.
MPU und Drogenscreening sind mit Kosten (i.d.R. im dreistelligen Bereich) verbunden. Diese muss der Betroffene üblicherweise selbst tragen.
Wichtig beim Drogenscreening: Nachweiszeiten bestimmter Substanzen
Wie lange bei einem Drogenscreening THC oder Kokain noch nachweisbar sind, hängt von der gewählten Methode ab. Blut- und Speichelproben müssen zeitnah (nur Stunden) nach dem Konsum stattfinden.
Urinproben können jedoch noch Tage und Wochen Drogenkonsum aufdecken. Haare dienen sogar noch Monate und Jahre nach dem Konsum als Nachweis.
Natürlich spielen aber auch die konsumierten Substanzen und die Häufigkeit des Konsums für das Nachweisfenster eine Rolle.
Droge/Substanz | Screening mit ... | Nachweiszeitraum |
---|---|---|
Alkohol | Urin | 1 bis 2 Tage |
Amphetamine | Urin | 2 bis 3 Tage (je nach Urin-ph-Wert) |
Amphetamine | Blut | 2 bis 4 Tage |
Cannabis | Urin | 20 Tage (bei regelmäßigem Konsum) |
Cannabis | Blut | bis zu 30 Tage |
Ecstasy | Urin | 1 bis 3 Tage |
Ecstasy | Blut | 1 Tag |
Kokain | Urin | 2 bis 4 Tage (länger bei regelmäßigem Konsum) |
Kokain | Blut | 1 Tag |
LSD | Urin & Blut | 1 bis 4 Tage |
Es ist nur schwer möglich, ein Drogenscreening zu manipulieren. Vor allem der Urintest hat Schwachstellen. Betroffene versuchen den Urin durch bestimmte Lebensmittel zu verdünnen oder Fremdurin in gut getarnten Behältnissen zum Test mitzubringen. Blut kann hingegen nicht manipuliert werden und gilt deshalb als zuverlässiger.
Wer führt das Drogenscreening durch?
Das Drogenscreening unterliegt strengen Vorgaben und kann deshalb nur von anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise TÜV oder DEKRA. Informieren Sie sich deshalb vorab, ob die Stelle, bei der Sie das Drogenscreening absolvieren möchten, auch von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt wird.
Bei einer Polizeikontrolle ist normalerweise kein umfassendes Drogenscreening möglich. Ein Schnelltest (Urinprobe vor Ort, Wisch- oder Speicheltest) kann von den Beamten nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene seine Zustimmung gibt.
Je nachdem, ob das Drogenscreening negativ oder positiv war, kann die Behörde den Führerscheinentzug in die Wege leiten oder grünes Licht für die Führerschein-Wiedererteilung geben.
Guten Tag,
ich habe am Samstag 10 mg Diazepam über den Tag und die Nacht verteilt konsumiert. Davor eine ganze Woche nichts konsumiert. Am Montag abend um 18.00 wurde ein Speicheltest durchgeführt. War das Diazepam zu diesem Zeitpunkt und in dieser geringen Menge noch nachweisbar?
Über eine schnelle Antwort (bis Wochenende) wäre ich Ihnen sehr verbunden. Ich danke Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
M.