Mit Drogen am Steuer erwischt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeld für Drogen am Steuer

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Ver­stoß gegen das Ver­bot von Drogen am Steuer beim ersten Mal500 €21 Monat1 M
... beim zweiten Mal1.000 €23 Monate3 M
... beim dritten Mal1.500 €23 Monate3 M
Gefähr­dung des Straßen­verkehrs unter dem Ein­fluss von Dro­gen31)
1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe

Bußgeldkatalog Drogen unter der Lupe

Cannabis am Steuer ist strafbar
Cannabis am Steuer ist strafbar

Drogen und Autofahren sind keine gute Kombination. Je nachdem, welche Substanz genommen wurde, kann die Auswirkung unterschiedlich ausfallen. Die Reaktionszeit kann sich extrem verlangsamen und auch die Raumeinschätzung ist gestört. Genau aus diesem Grund schätzt eine Person unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr schlecht ein und kann zur Gefahr für andere Teilnehmer werden.

Deshalb bestraft der deutsche Bußgeldkatalog Personen, die mit Drogen am Steuer unterwegs sind, mit hohen Geldbußen und weiteren Maßnahmen. Sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis und die nachfolgende Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können eine Maßnahme sein. Der Drogenkonsum kann im einfachsten Falle ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen. In dieser Zeit muss der Betroffene auf sein Auto verzichten.

FAQ: Drogen am Steuer

Wie werden Drogen am Steuer geahndet?

Beim erstmaligen Verstoß fallen bereits 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot an. Was beim zweiten und dritten Verstoß passiert, können Sie hier in der Bußgeldtabelle nachlesen.

Wie lange lassen sich Drogen noch im Körper nachweisen?

Das kommt auf die Art der Droge sowie die Häufigkeit und Menge des Konsums an. Mit einem Urintest lassen sich Substanzen meist nur wenige Stunden nachweisen. Per Blut- oder Haaranlayse noch nach Tagen oder sogar Wochen.

Verliere ich den Führerschein, wenn ich mit Drogen am Steuer erwischt werde?

Es kann durchaus sein, dass die Führerscheinstelle die Fahrtauglichkeit in Frage stellt, den Führerschein entzieht und eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet.

Weitere Informationen über Drogen am Steuer

Fahren unter Drogeneinfluss: Die Strafe

Das Bußgeld für die Tat „Drogen am Steuer“ ist gestaffelt. Je nachdem, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Vergehen handelt, was sich der Betroffene leistet, kann die Höhe der Folgen ausfallen.

Werden Sie also mit Drogen am Steuer erwischt, kann es zu folgenden Maßnahmen kommen:

  • Erster Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
  • Dritter Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot

Zudem handelt es sich hierbei um eine Straftat, da das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland Drogenverstöße ahndet. Kann die Behörde also einen Drogenbesitz feststellen, folgt in der Regel ein Strafverfahren. Davon kann aber abgesehen werden.

Denn das BtMG sieht vor, dass das Gericht von einer Bestrafung absehen kann, wenn es sich um geringe Mengen handelt. Die Grenzen hierfür legt jedes Bundesland individuell fest.

Das Delikt „Drogen am Steuer“ kann aber noch weitere Strafen nach sich ziehen. Sollten Sie – selbst mit geringen Mengen im Blut – den Straßenverkehr sowie weitere Verkehrsteilnehmer gefährden, drohen neben drei Punkten in Flensburg auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Führerscheinentzug bei Drogen am Steuer

Der Führerscheinentzug droht bei Drogen am Steuer
Der Führerscheinentzug droht bei Drogen am Steuer

Wer im Einfluss von Drogen am Steuer sitzt, muss mit harten Folgen rechnen. Eine davon ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Drogen bzw. deren Besitz und Konsum sind strafbar in Deutschland. Das regelt das BtMG. In besonders harten Fällen kann die zuständige Behörde aber auch den Führerscheinentzug infolge von Drogen am Steuer anordnen.

Für den Fahrer bedeutet das, dass er eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist abwarten muss, bis er die Fahrerlaubnis wieder beantragen kann. Jedoch prüft die betreffende Führerscheinstelle in jedem Fall individuell, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Da Drogen im Straßenverkehr zu gefährlichen Unfällen führen können, muss der Verkehrsteilnehmer oftmals an einer MPU teilnehmen, um den Führerschein wiederzuerlangen.

Der Führerscheinentzug darf nicht mit einem Fahrverbot infolge von Drogen am Steuer verwechselt werden. Fahren Sie also unter Drogen ist die Strafe ein Fahrverbot, während Sie bei einer Gefährdung mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen müssen. Das Fahrverbot läuft so ab, dass Sie den Führerschein für ein, zwei oder drei Monate abgeben müssen und ihn nach Ablauf der Zeit wiederbekommen.

Die Strafe bei Drogen am Steuer kann sich zudem noch ausweiten, wenn Sie ein Wiederholungstäter sind. Werden Sie also mehrmals mit Drogen im Straßenverkehr erwischt, droht oftmals die Teilnahme an der MPU.

Teilnahme an einer MPU wegen Drogen am Steuer
Wer Drogen nimmt und Autofahren möchte, muss mit einer MPU rechnen
Wer Drogen nimmt und Autofahren möchte, muss mit einer MPU rechnen

Zunächst unterscheidet die Führerscheinstelle zwischen weichen und harten Drogen. Fahren Sie unter dem Einfluss von Cannabis kann es in der Regel dazu kommen, dass Ihnen die MPU bei Drogen erspart bleibt.

Cannabis am Steuer bildet nämlich eine Ausnahme, da hier die Wirkungen auf den Körper vergleichsweise niedriger sind, als bei härteren Drogen. Kokain am Steuer zieht dabei eine andere Strafe nach sich. Denn hier geht die Führerscheinstelle – erst recht bei einem wiederholten Vergehen – davon aus, dass der Fahrer den Konsum und das Fahren nicht mehr trennen kann.

Kokain am Steuer ist deshalb so gefährlich, da es eine andere Wirkung auf den Körper besitzt, als beispielsweise das Fahren unter THC. Bei harten Drogen wie z.B. Kokain oder Ecstasy kann deshalb schneller eine MPU drohen.

Nicht nur das Delikt „Drogen am Steuer“ hat Folgen. Auch wenn Sie gewohnheitsmäßig kiffen und nicht am Steuer sitzen, können der Führerscheinentzug und eine MPU drohen. Hierbei kommt es aber auf die festgestellte Menge im Körper an.

Drogen am Steuer in der Probezeit

Drogen am Steuer ziehen eine Strafe wie Punkte, Bußgeld und Fahrverbot nach sich
Drogen am Steuer ziehen eine Strafe wie Punkte, Bußgeld und Fahrverbot nach sich

Fahren unter Drogen steht unter Strafe. In der Probezeit wird es sogar mit weiteren empfindlichen Maßnahmen geahndet. Neben dem Bußgeld, den Punkten in Flensburg und dem Fahrverbot, handelt es sich beim Delikt „Autofahren unter Drogeneinfluss“ um einen A-Verstoß.

Wer also unter Drogen Autofahren möchte, sollte sich vorher die Maßnahmen anschauen und es sich mehrmals überlegen, ob er dies für eine gute Idee hält. Drogen im Straßenverkehr und in der Probezeit ziehen folgende Strafen nach sich:

  • beim ersten Vergehen: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und kostenpflichtige Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar
  • beim zweiten Vergehen (bzw. erstes Vergehen in der verlängerten Probezeit): Verwarnung und Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
  • beim dritten Vergehen (bzw. zweites Vergehen in der verlängerten Probezeit): Fahrerlaubnisentzug
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

444 Kommentare

  1. Khanlou

    15. März 2017 um 16:27

    hallo
    mein sohn war einem geburstag vor 3 tagen, und morgen früh wurde angehalten , der hat cannabis konsumiert ein tag vorher und diesem tag alkhol getrunken , also 1,08
    ,der ist immer noch bei probezeit, mach mir sorgen ,was erwartet sich…

    bin für jede information sehr dankbar

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:13

      Hallo Khanlou,

      bei Alkohol in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und Ihr Sohn muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zudem sind Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zu erwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Marv

    15. März 2017 um 10:39

    Guten Tag ich wurde am 07.12.16 von der Polizei kontrolliert.( allgemeine Verkehrskontrolle) Urintest positiv also auf zur blutentnahme. Allerdings ist bis heute kein einziger Brief bei mir eingegangen weder mit werten oder den Bußgeldbescheid.. Ist es normal das es so lange dauert ? Der Polizist meinte ich würde in ca. 6 Wochen Post kriegen .. es ist jetzt mehr als die doppelte Zeit verstrichen.. Habt ihr da Erfahrungswerte wie lange das dauern kann ? Habe mein Führerschein noch da es nur eine OWIG war .. Mit freundlichen Grüßen marv

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:16

      Hallo Marv,

      ein solcher Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise wenn noch weitere Beweismittel gesichert werden. Sie können also momentan nur abwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Justin

    13. März 2017 um 12:30

    Hallo ich bin vor vier Wochen angehalten worden. Ich habe am Steuer einen joint geraucht. Als ich sah das die Polizei mich anhalten wollte wegen einer Kontrolle habe ich sie aus dem Fenster geworfen. Der joint viel wieder in mein Auto zurück. Die Polizei kontrollierte mich und fand den joint in meinem Auto. Ich bejahte die Frage ob jch geraucht habe in der letzten Zeit. Sie nahmen mich mit zur Blutabnahme ins Revier. Dann durft ich gehen. Den Führerschein bekam ich zurück. Das Auto musste stehen bleiben. Ich bin in der Probezeit was kommt auf mich zu

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 8:42

      Hallo Justin,

      es handelt sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Weiterhin wird der Verstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Becker96

    3. März 2017 um 3:32

    Hallo,

    wurde bereits vor knapp 3-4 Jahren auf dem Roller kontrolliert; mir wurde THC im Blut nachgewiesen, weshalb mir mein FS für 1 Monat entzogen wurden ist + ca. 500 Euro (+300 Euro Arzt etc.) Strafe und 2 Punkte. War dort noch nicht in der Probezeit und habe auch keine MPU oder sonstiges erhalten.

    Jetzt wurde ich vor ca. einem Monat wieder kontrolliert, jedoch mit dem Auto und mir wurde wieder THC per Urintest nachgewiesen, worauf ich auch Blut abgeben musste; bin leider zu dem Zeitpunkt regelmäßiger Konsument gewesen. Bin seit knapp 3 Monaten zu dem Zeitpunkt aus der Probezeit raus gewesen. Habe die Blutergebnisse noch nicht erhalten und mich erstmal an meinen Anwalt gewandt. Hatte leider auch ‚etwas mehr‘ dabei, was jedoch Eigengebrauch war und in meinem Bundesland Hessen unter ‚geringe Menge‘ fällt.

    Womit kann ich ungefähr rechnen bzgl. der Strafe und auf meinen Führerschein bezogen? Hab mich bereits auf mehreren Seiten informiert, jedoch bin ich nicht zu ‚klaren‘ Ergebnissen gekommen. Bin für jede Info sehr dankbar!

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 9:31

      Hallo Becker96,
      da es sich nach Ihren Schilderungen um einen zweiten Verstoß gegen das Drogenverbot im Verkehr handelt, droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 1.000 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Justus

    1. März 2017 um 12:55

    Ich wurde vor 3 Wochen angehalten wegen einer Kontrolle. Man fragte mich ob ich cannabis konsumiert habe. Ich sagte am vortag.
    Man hst bei mir einen test gemacht und mit zur wache genommen. Dort hst msn mir blut abgenommen und urin. Meine Frage. Was kkmmt suf mich zu? Rauche ab und zu sm Wochenende nur und bin in der probezeit und es war das erste mal

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 8:32

      Hallo Justus,
      die Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Drogen am Steuer vorsieht, können Sie der Tabelle im Ratgeber entnehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar wird angeordnet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Berliner84

    27. Februar 2017 um 19:14

    Hallo Bußgeldrechner Team,

    ich bin am 24.2. in eine Verkehrskontrolle geraten. Der Urintest war negativ,wobei der Polizist davon ausging das das nicht stimmen kann. Also wurde mir Blut abgenommen.
    Habe gesagt das ich keine Drogen nehme, habe aber am Vorabend 2 joints geraucht.Bis zur Kontrolle vergingen18h.
    Habe heute einen Urintest gemacht der negativ war.

    Meine Frage ist ob es immer zu einer MPU kommt oder es auch Einzelfälle gibt in denen davon abgesehen wird? Auch wenn über 1ng?

    Es ist mein erstes Vergehen. Mein AG stellt mir auch aus das ich auf den FS angewiesen bin.

    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:58

      Hallo Berliner84,
      wie im Ratgeber erläutert, wird nach einem Vergehen mit Drogen am Steuer oftmals eine MPU angeordnet. Dabei handelt es sich meist um einen Einzelfallentscheid. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Thomas

    21. Februar 2017 um 17:54

    Hallo,
    Wurde vor kurzem bei einer allg. Verkehrskontrolle mit 1,0 promille und positivem Schnelltest auf Amphetamine erwischt. Besitze meinen Führerschein seit 7 Jahren und habe bis heute keine Punkte erhalten oder bin anderweitig in Kontakt mit der Polizei gekommen. Darüberhinaus wurde mir auf der Wache bestätigt, dass bei mir keine Ausfallerscheinungen festzustellen seien und ich darüberhinaus nicht durch Fahrauffälligkeiten angehalten wurde.

    Konsumiert wurde am Freitag. Getrunken am Samstag und gefahren bin ich Sonntag früh um 09.30 Uhr mit Restalkohol.

    Ist eine MPU unumgänglich oder wird diese grundsätzlich bei Mischkonsum verhängt? Bundesland ist NRW, falls dies von Bedeutung ist.

    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:22

      Hallo Thomas,

      ob eine MPU bei diesem Wert anfällt, liegt im Ermessen der Behörden – ein Einschätzung ist daher leider nicht möglich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Matthias O.

    20. Februar 2017 um 9:27

    Hallo, Ich wurde vor 2 Tagen plötzlich zu einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“ aufgefordert. Einen konkreten Grund hierfür, wie z.B. erhöhte Geschwindigkeit oder auffälliges Verhalten wurden auf Nachfrage nicht genannt, also: „Routinekontrolle“. Diese wurde dann durchgeführt und die Polizisten stellten bei mir geweitete Pupillen und ca. 2g Marihuana fest. Ich wurde zu einem Urintest aufgefordert, den ich aber nicht durchführen konnte, da ich kurz zuvor auf Toilette war. Natürlich wurde ich mit zur Wache genommen, wo dann eine Blutprobe entnommen wurde. Diese wird noch untersucht aber ich weiß, das diese hauptsächlich Ecstasy nachweist und geringe Mengen an THC( letzter Konsum vor Kontrolle: ca 8 Std: ein paar Züge vom Joint). Desweiteren wurden keine Ausfallerscheinungen bei mir festgestellt.
    Dies ist mein erstes Vergehen gegen das BTMG, sowie im Straßenverkehr.
    Nun wollte ich wissen ob ich eher mit einem Fahrverbot+Punkte+Bußgeld oder einem Entzug der Fahrerlaubnis mit MPU rechnen muss.
    PS: bin noch in der Probezeit.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:12

      Hallo Mathias,

      je nach Höhe der Werte müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Zudem verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  9. Lukas S

    15. Februar 2017 um 13:53

    Hallo ich wolte fragen was auf mich zukommt
    Ich wurde vor zwei wochen Von der Polizei angehalten, dadruch das ich in meinen Auto ca. 12 stunden vorher 2-3 joint geraucht habe, hatte der Polizist dies Natürlich Gerochen, dadruch musste ich Erst eine Urin probe machen und hinterher auf der wache auch einen Blut Test, Bin seit 1 monat aus meiner Probezeit Raus,
    Dazu kommt aber das Ich seit ca 1 jahr fast Täglich konsumiere mal weniger mal mehr. Aber bin zum ersten mal auffälig geworden,

    Was erwartet mich ?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 9:45

      Hallo Lukas,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Gefährdeten Sie den restlichen Verkehr, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Fall ist eine MPU wahrscheinlich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  10. DENNIS G

    10. Februar 2017 um 22:58

    Hallo
    Ich wurde vor ca 1 1/2 Monaten angehalten zu einer angeblichen allem. Verkehrskontrolke. Er rattertes das Standart Programm runter Koordinationstest und sagte dann Ich hatte ein auffälliges zucken im Auge gehabt.Deswegen wollte er das ich einen urintest mache. Grsagt getan thc positiv Blutabnahme unsw. (Keine ausfallerscheinungen). Zur Angabe auf seine frage war nur wann ich das letztmals geraucht hätte ich sagte ihm vor ca 2 Tagen Fakt war aber es waren nur knapp 14 stunden Angaben machte ich so sonst keine. Jetzt kommt ein busgeldbescheid da steht erstens mein Geburtsdatum falsch drin und zum 2ten keine Angaben zu meinen blut Werten. Da steht 500 Euro 2 punkte 1 Monat Fahrverbot. Bin noch in der Probezeit und sonst auch nicht auffällig geworden . Müsste ich eine mpu machen. Auf Nachfrage bei der Stadt sagten die mir meine blut Werte wären 3 / 11 / 71. Muss ich eine mpu machen ? Habe seit dem Tag das rauchen von cannabis für mich komplett beendet

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:20

      Hallo DENNIS G,
      ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Führerscheinbehörde im Einzelfall. Wenden Sie sich deshalb an die zuständigen Beamten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Anna

    7. Februar 2017 um 16:07

    bei meinem sohn wurden 8 ng amphetamine im blut festgestellt
    das verfahren wurde von der polizei eingestellt, da der wert unter 25 ng
    liegt
    jedoch nun ein strafverfahren eingeleitet
    der polizist sagte, dass erfahrungsgemäß bei dieser geringen menge das
    strafverfahren eingestellt wird
    jetzt lese ich hier aber überall von geldstrafen von 500,-€ und fahrverbot bei
    ersten drogenverstoß
    ????
    was stimmt denn nun ?
    führerschein ist noch auf probe

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 12:03

      Hallo Anna,

      beim Drogenkonsum handelt es sich zusätzlich um eine Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ob und inwiefern Ihr Sohn bestraft wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem Sie wohnen. Bei geringen Mengen kann tatsächlich auch von einem Strafverfahren abgesehen werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Anna

        9. Februar 2017 um 12:10

        vielen dank für die schnelle antwort
        es ist doch alles etwas verwirrend…
        deshalb nur nochmal kurz nachgehakt
        die 500,-€ strafe, die man hier überall liest, beziehnen sich darauf,
        wenn der wert bei 25 ng oder drüber liegt und die POLIZEI verhängt dann
        dieses bussgeld plus führerscheinentzug und punkte !?
        UND DANN ZUSÄTZLICH gibt es ein strafverfahren, wo es dann KEINE
        RICHTLINIEN gibt, sondern ein richter etwas entscheidet ?
        aber WAS entscheidet der denn dann zB ?
        UND dann gibt es noch die Führerscheinstelle, die auch noch eine entscheidung
        trifft
        und alle beiden stellen handeln quasi völlig „willkührlich“ nach eigenem
        ermessen ?

        1. bussgeldrechner.org

          16. Februar 2017 um 10:12

          Hallo Anna,
          die Sanktionen bei Drogen am Steuer sind gesetzlich geregelt. Auch die Richter im Strafverfahren müssen dabei entsprechende Richtlinien beachten.
          Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. M.

    30. Januar 2017 um 17:48

    Hi!
    Ich bin vor kurzem auch in eine selbstverschuldete, dumme Situation geraten; Ich hatte schon einige Bier getrunken und habe bis dato leider auch recht regelmäßig Cannabis konsumiert. Nun bin ich während meiner Trunkenheitsfahrt mit dem ebenfalls betrunkenen Beifahrer und Halter der Fahrzeuges kontrolliert worden. Es wurde unverzüglich ein Atemalkoholtest gemacht, bei dem 1,1 Promille gemessen wurden. Natürlich ging es auf die Wache zu einem Urintest (welcher auf THC positiv anschlug) und einer folgenden Blutuntersuchung zu der ich noch kein Ergebnis habe.
    Ich bin noch in der Probezeit und habe meinen Führerschein nicht sehr lange. Meine Schuld ist mir bewusst, jedoch habe ich keine Vorstellung was mich an Geldstrafen erwartet und wie lange ich mindestens auf meinen Führerschein verzichten muss, bzw. ob ich diesen überhaupt zurück bekommen kann.
    Ich freue mich über eine Antwort und bedanke mich im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:26

      Hallo M.,
      bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Darüberhinaus wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert und ein spezielles Aufbauseminar angeordnet. Außerdem kann die Behörde eine MPU anordnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Giogio

    29. Januar 2017 um 3:57

    Ich würde gestern angehlatet . Obwohl ich normal. war 4 monate kein konsum von thc. Urin test schlug positiv war geschockt. Da ich lange zeit nixx konsumiert habe. Blut angeordnet. Habe auch getan.bin noch in der Probezeit.habe angst da was rauskommt. Da 4 monate kein thc genommen habe musste ja alles in Ordnung sein oder kommt was von der führerscheinstelle

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 8:26

      Hallo Giorgio,

      wenn durch ein positives Testergebnis Zweifel an Ihrer Fahreignung aufkommen, kann sich die Führerscheinstelle bei Ihnen melden und eine Überprüfung der Fahreignung anordnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Chris

    26. Januar 2017 um 16:17

    Guten Tag,
    ich wurde am Sonntag von der Polizei angehalten und mir wurde in folge dessen blut abgenommen als grund haben sie rote augen und leicht agressives verhalten da gelegt was überhaupt nicht der wahrheit entsprochen hat aber okay die richterin hat einer blutentnahme zugestimmt. Ich habe bereits 2005 meine FS schon mal abgeben müssen wegen btm konsum in verbindung mit alkohl habe dann mpu gemacht und ihn wieder bekommen.Meine Frage: Sie werden in meinem blut kokain feststellen was für eine strafe wird auf mich zukommen ???

    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 9:16

      Hallo Chris,

      da es sich um Ihren zweiten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr handelt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Auch ein erneuter Entzug der Fahrerlaubnis ist denkbar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. J.

    22. Januar 2017 um 11:51

    Hallo!

    Komme aus RLP…

    …Wurde die Tage ohne Auffälligkeiten zufällig von der Polizei angehalten. Diese haben auf einen urintest bestanden, welcher positiv auf THC war. Anschließend Blutprobe beim Arzt abgegeben. Arzt konnte bei seinen notorischen Tests keine Anzeichen auf irgendeine Beeinträchtigung feststellen. Führerschein wurde daraufhin für 48 Std von der Polizei einbehalten und Blut zur Untersuchung weggeschickt.

    Werde wohl auch einen höheren THC coo wert haben, habe die letzten 2 Abende vor der Kontrolle mehrmals was geraucht (extrem hochwertiges…)…

    Kann ich nach 48 Std meinen führerschein (vorerst…) wieder einfach so im zuständigen Präsidium abholen, ohne das nochmal ein urintest durchgeführt würde? Wär wohl ja eh noch positiv wegen der abbauprodukte. Dauert ja länger als 48 Std…wie läuft das dann ab? Wird der mir einfach ausgehändigt bis auf weiteres?
    Was soll ich ihrermeinung nach tun und was wird auf mich zukommen?
    Bin berufsbedingt auf den Führerschein angewiesen (Autohaus)…
    Ist es sinnvoll jetzt schon einen Rechtsanwalt einzuschalten?

    Hoffe, Sie können mir Antworten bereitstellen…
    Danke im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:16

      Hallo J.,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt. Handelt es sich um Ihren ersten Verstoß gegen das Drogengesetz erwarten Sie 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Bis dieses rechtskräftig ist, sollten Sie den Führerschein zurückerhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. J.

        23. Januar 2017 um 22:15

        Danke für Ihre schnelle Antwort…

        Es ist das 1. vergehen im Straßenverkehr. Die 48 Std sind auch schon rum, traue mich aber nicht, auf die Wache zu gehen und FS wieder abzuholen. Polizei möchte ja nochmalig einen urintest, welcher aber denke ich wieder positiv ausfallen wird, da es noch etwas dauern wird, bis alles vom Körper ausgeschieden bzw. abgebaut ist, oder?
        Wie lange habe ich Zeit, meinen FS auf der Wache wieder abzuholen?
        Habe auch Rechtsanwalt eingeschaltet. Er meint, ich solle dann abholen gehen wenn nichts mehr im Urin ist. Woher soll ich das wissen??
        Mit freundlichen Grüßen
        J.

        1. bussgeldrechner.org

          30. Januar 2017 um 9:49

          Hallo J.,

          diese Fragen sollten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand klären, wir können dazu keine Auskunft geben.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Isabella

    21. Januar 2017 um 9:48

    mein Freund und ich sind mit Freunden nach Amsterdam gefahren. Davor meinte eine Freundin zu mir das ich das nicht machen sollte weil wenn wir kontrolliert werden und die Test positiv wären das Sorgerecht direkt entzogen wird. Jetzt meine Frage mein Freund und Fahrers hat nicht geraucht. Ich hab 2 mal gezogen und vohwe noch nie geraucht . Jetzt meine Frage
    Was kann passieren ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:29

      Hallo Isabella,

      wenn der Fahrer eines Kfz keine Drogen konsumiert, hat dieser auch bei einer Kontrolle keine Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog zu fürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Tobi

    19. Januar 2017 um 21:00

    Hallo, ich bin letztens in eine Verkehrskontrolle geraten ohne Auffälligkeiten im Verkehr.
    Bei mir wurde THC im Urin festgestellt, jetzte habe ich angst das ich zur MPU muss da ich auf den Führerschein angewiesen bin.
    Ich bin auch wegen meiner Anerkannten Krankheit im Behandlung wozu auf THC basierende Medikamente eingesetzt werden.
    jetzt meine Frage, wenn mir mein behandelnder Arzt ein Schreiben zurecht mach, wo drin steht das ich dennoch geeignet bin kann ich so die MPU umgehen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:38

      Hallo Tobi,

      wenn eine medizinische Notwendigkeit für den Konsum von THC basierenden Medikamenten vorliegt, so kann dies begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung hervorrufen. Eine MPU scheint in diesem Fall unumgänglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Tobi

    18. Januar 2017 um 8:28

    Hallo ich bin am letzten Freitag in eine vkk rein gerade und nach dem normalen zeug Warndreieck etc zackig Drogen test nur thc ich hab auch angegeben das ich es ausschließlich zu medizinische Zwecke nutze ich habe dir episodische ataxi tyb b wo cannabis auch zu Behandlung eingesetzt wird mein hausartz würde mir sogar etwas schreiben jetzt meine frage mit was kann ich denn alles rechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:30

      Hallo Tobi,
      unter Umständen müssen Sie sich einer Untersuchung unterziehen, in der festgestellt wird, ob sie trotz Erkrankung fahren dürfen. Dazu würde dann auch der verschrieben Konsum von THC gehören.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Kadir

    11. Januar 2017 um 20:45

    Hallo ich habe von staatsanwaltschaft ein brief bekommen 7 monaten fahr verbot und 1500 euro geld strafe. Im brief steht kein MPU. Jetzt muss ich MPU machen oder nicht
    Danke schön

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 9:08

      Hallo Kadir,

      ein Fahrverbot kann maximal sechs Monate betragen. Daher wissen wir nicht, wie ihr Fall zu bewerten ist. Handelt es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis, so ist die Anordnung einer MPU beim Antrag auf Widererteilung sehr wahrscheinlich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Richard

    11. Januar 2017 um 19:52

    Hallo, wurde am 15.10. von der Polizei angehalten. Festgestellt wurden 1,44‰ Blutalkohol, 12ng Amphetamin, 54ng Benzoylecgonin und 8,4ng Methylecgonin laut Anklageschrift.
    Was wird auf mich zukommen. (ich bin noch in der Probezeit, es ist mein erster Verstoß)

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 9:10

      Hallo Richard,

      wenn es zu einer Anklage vor Gericht kommt, erwartet Sie der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Stefan

    10. Januar 2017 um 21:57

    Wurde am 9.1.17 Angehalten zu einer allgemeinen verkehrskontrolle, hab am 7. Januar das letzte mal was geraucht der urin test war positiv, ich bin noch in der probezeit.
    Hatte sonst nie was mit der polizei zu tun
    womit muss ich rechnen ?, verliere ich meinen führerschein vielleicht ganz ?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 10:21

      Hallo Stefan,
      es ist mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro zu rechnen, 2 Punkten, einem Monat Fahrverbot und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Michael

    6. Januar 2017 um 12:20

    Kam vor 3 Tagen um 1 Uhr morgens in eine allgemeine Verkehrskontrolle habe vor ort einen Urin-Test gemacht, dieser war natürlich postitiv weil ich nachmittags noch Cannabis konsumiert hatte, daraufhin musste ich das Auto vom beamten auf einen naheliegenden Parkplatz fahren lassen, diese haben mich dann mit auf die Wache genommen, und daraufhin zum Präsidium zur Blutentnahme.
    Wahr noch nie auffällig gewesen, bin noch in der Probezeit.
    Wohne in Hessen falls dies was ändert.
    Muss ich mit einer MPU rechnen oder nur mit einem besonderen Aufbauseminar ?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 8:17

      Hallo Michael,

      da Sie sich in der Probezeit befinden, wird diese um zwei Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Ferner kann es auch zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer MPU kommen, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. tommy

    5. Januar 2017 um 19:41

    Guten abend ich wurde letzte Woche
    Angehalten mit 0, 94 promille , anschließend wurde Blut abgenommen zwecks Alkohol/Drogentest . Ich habe thc und kokain konsumiert . Was erwartet mich ?Ist es noch im Owi bereich oder gibt es eine strafanzeige ??

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 8:22

      Hallo Thommy,

      handelt es sich um Ihren ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze (ohne Gefährdung des Straßenverkehrs), erhalten Sie ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. In diesem Fall erfolgt keine Strafanzeige.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. tommy

        11. Januar 2017 um 20:10

        Hmm ich habe die frage jetzt schon zweimal gestellt aber irgendwie wird sie nicht angezeigt . Spielt es keine rolle das ich alkohol und drogen konsumiert habe (mischkonsum) ob es eine owi oder strafanzeige gibt ????

        1. bussgeldrechner.org

          16. Januar 2017 um 9:21

          Hallo Thommy,

          eine Strafanzeige bei Alkohol und Drogen am Steuer ist zu befürchten, wenn es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kam.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Musti

    26. Dezember 2016 um 13:13

    Hallo ich wurde heute von der Polizei angehalten und die haben Thc bei mir im Blut gefunden
    Werde ich trotz die Geldstrafe von 500€ und 1 Monat Fahrverbot auch eine mpu machen müssen.
    Bin das erste mal aufgefallen und davor nie was gehabt

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 8:48

      Hallo Musti,
      ein erster Drogen-Verstoß hat die genannten Konsequenzen, unabhängig davon, ob Sie vorher schon mal auffällig wurden oder nicht.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. andreas

    16. Dezember 2016 um 16:39

    Hallo bin ohne fahrerlaubnis gefahren mit thc im blut , seid ca 1 jahr bin ich ohne führerschein unterwegs hatte das selbe problem

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