Mit Drogen am Steuer erwischt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeld für Drogen am Steuer

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Ver­stoß gegen das Ver­bot von Drogen am Steuer beim ersten Mal500 €21 Monat1 M
... beim zweiten Mal1.000 €23 Monate3 M
... beim dritten Mal1.500 €23 Monate3 M
Gefähr­dung des Straßen­verkehrs unter dem Ein­fluss von Dro­gen31)
1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe

Bußgeldkatalog Drogen unter der Lupe

Cannabis am Steuer ist strafbar
Cannabis am Steuer ist strafbar

Drogen und Autofahren sind keine gute Kombination. Je nachdem, welche Substanz genommen wurde, kann die Auswirkung unterschiedlich ausfallen. Die Reaktionszeit kann sich extrem verlangsamen und auch die Raumeinschätzung ist gestört. Genau aus diesem Grund schätzt eine Person unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr schlecht ein und kann zur Gefahr für andere Teilnehmer werden.

Deshalb bestraft der deutsche Bußgeldkatalog Personen, die mit Drogen am Steuer unterwegs sind, mit hohen Geldbußen und weiteren Maßnahmen. Sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis und die nachfolgende Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können eine Maßnahme sein. Der Drogenkonsum kann im einfachsten Falle ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen. In dieser Zeit muss der Betroffene auf sein Auto verzichten.

FAQ: Drogen am Steuer

Wie werden Drogen am Steuer geahndet?

Beim erstmaligen Verstoß fallen bereits 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot an. Was beim zweiten und dritten Verstoß passiert, können Sie hier in der Bußgeldtabelle nachlesen.

Wie lange lassen sich Drogen noch im Körper nachweisen?

Das kommt auf die Art der Droge sowie die Häufigkeit und Menge des Konsums an. Mit einem Urintest lassen sich Substanzen meist nur wenige Stunden nachweisen. Per Blut- oder Haaranlayse noch nach Tagen oder sogar Wochen.

Verliere ich den Führerschein, wenn ich mit Drogen am Steuer erwischt werde?

Es kann durchaus sein, dass die Führerscheinstelle die Fahrtauglichkeit in Frage stellt, den Führerschein entzieht und eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet.

Weitere Informationen über Drogen am Steuer

Fahren unter Drogeneinfluss: Die Strafe

Das Bußgeld für die Tat „Drogen am Steuer“ ist gestaffelt. Je nachdem, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Vergehen handelt, was sich der Betroffene leistet, kann die Höhe der Folgen ausfallen.

Werden Sie also mit Drogen am Steuer erwischt, kann es zu folgenden Maßnahmen kommen:

  • Erster Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
  • Dritter Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot

Zudem handelt es sich hierbei um eine Straftat, da das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland Drogenverstöße ahndet. Kann die Behörde also einen Drogenbesitz feststellen, folgt in der Regel ein Strafverfahren. Davon kann aber abgesehen werden.

Denn das BtMG sieht vor, dass das Gericht von einer Bestrafung absehen kann, wenn es sich um geringe Mengen handelt. Die Grenzen hierfür legt jedes Bundesland individuell fest.

Das Delikt „Drogen am Steuer“ kann aber noch weitere Strafen nach sich ziehen. Sollten Sie – selbst mit geringen Mengen im Blut – den Straßenverkehr sowie weitere Verkehrsteilnehmer gefährden, drohen neben drei Punkten in Flensburg auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Führerscheinentzug bei Drogen am Steuer

Der Führerscheinentzug droht bei Drogen am Steuer
Der Führerscheinentzug droht bei Drogen am Steuer

Wer im Einfluss von Drogen am Steuer sitzt, muss mit harten Folgen rechnen. Eine davon ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Drogen bzw. deren Besitz und Konsum sind strafbar in Deutschland. Das regelt das BtMG. In besonders harten Fällen kann die zuständige Behörde aber auch den Führerscheinentzug infolge von Drogen am Steuer anordnen.

Für den Fahrer bedeutet das, dass er eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist abwarten muss, bis er die Fahrerlaubnis wieder beantragen kann. Jedoch prüft die betreffende Führerscheinstelle in jedem Fall individuell, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Da Drogen im Straßenverkehr zu gefährlichen Unfällen führen können, muss der Verkehrsteilnehmer oftmals an einer MPU teilnehmen, um den Führerschein wiederzuerlangen.

Der Führerscheinentzug darf nicht mit einem Fahrverbot infolge von Drogen am Steuer verwechselt werden. Fahren Sie also unter Drogen ist die Strafe ein Fahrverbot, während Sie bei einer Gefährdung mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen müssen. Das Fahrverbot läuft so ab, dass Sie den Führerschein für ein, zwei oder drei Monate abgeben müssen und ihn nach Ablauf der Zeit wiederbekommen.

Die Strafe bei Drogen am Steuer kann sich zudem noch ausweiten, wenn Sie ein Wiederholungstäter sind. Werden Sie also mehrmals mit Drogen im Straßenverkehr erwischt, droht oftmals die Teilnahme an der MPU.

Teilnahme an einer MPU wegen Drogen am Steuer
Wer Drogen nimmt und Autofahren möchte, muss mit einer MPU rechnen
Wer Drogen nimmt und Autofahren möchte, muss mit einer MPU rechnen

Zunächst unterscheidet die Führerscheinstelle zwischen weichen und harten Drogen. Fahren Sie unter dem Einfluss von Cannabis kann es in der Regel dazu kommen, dass Ihnen die MPU bei Drogen erspart bleibt.

Cannabis am Steuer bildet nämlich eine Ausnahme, da hier die Wirkungen auf den Körper vergleichsweise niedriger sind, als bei härteren Drogen. Kokain am Steuer zieht dabei eine andere Strafe nach sich. Denn hier geht die Führerscheinstelle – erst recht bei einem wiederholten Vergehen – davon aus, dass der Fahrer den Konsum und das Fahren nicht mehr trennen kann.

Kokain am Steuer ist deshalb so gefährlich, da es eine andere Wirkung auf den Körper besitzt, als beispielsweise das Fahren unter THC. Bei harten Drogen wie z.B. Kokain oder Ecstasy kann deshalb schneller eine MPU drohen.

Nicht nur das Delikt „Drogen am Steuer“ hat Folgen. Auch wenn Sie gewohnheitsmäßig kiffen und nicht am Steuer sitzen, können der Führerscheinentzug und eine MPU drohen. Hierbei kommt es aber auf die festgestellte Menge im Körper an.

Drogen am Steuer in der Probezeit

Drogen am Steuer ziehen eine Strafe wie Punkte, Bußgeld und Fahrverbot nach sich
Drogen am Steuer ziehen eine Strafe wie Punkte, Bußgeld und Fahrverbot nach sich

Fahren unter Drogen steht unter Strafe. In der Probezeit wird es sogar mit weiteren empfindlichen Maßnahmen geahndet. Neben dem Bußgeld, den Punkten in Flensburg und dem Fahrverbot, handelt es sich beim Delikt „Autofahren unter Drogeneinfluss“ um einen A-Verstoß.

Wer also unter Drogen Autofahren möchte, sollte sich vorher die Maßnahmen anschauen und es sich mehrmals überlegen, ob er dies für eine gute Idee hält. Drogen im Straßenverkehr und in der Probezeit ziehen folgende Strafen nach sich:

  • beim ersten Vergehen: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und kostenpflichtige Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar
  • beim zweiten Vergehen (bzw. erstes Vergehen in der verlängerten Probezeit): Verwarnung und Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
  • beim dritten Vergehen (bzw. zweites Vergehen in der verlängerten Probezeit): Fahrerlaubnisentzug
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

444 Kommentare

  1. Anna

    13. Januar 2018 um 9:16

    Guten Tag,

    Mein Freund (18) wurde vor ein paar Monaten bei einer Standard Kontrolle positiv auf Tetrahydrocannabinol getestet (7,6ng/ml.). Er war daraufhin bei der Polizei die ihm die übliche Strafe von 500€ und 1 Monat Fahrverbot angekündigt haben. Allerdings hat die Führerscheinstelle einen Entzug des Führerscheins für mindestens ein Jahr und MPU festgelegt, ist das rechtlich ?
    Er war Erstäter und auf einen Kleinkraftrad unterwegs. Auch seinen begonnen Autoführerschein kann er jetzt nicht mehr machen.

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:44

      Hallo Anna,

      eine MPU kann grundsätzlich dann angeordnet werden, wenn die bearbeitende Stelle befindet, dass eine Person nicht geeignet für den Verkehr ist. Da der Grenzwert für einen Führerscheinentzug nach wie vor ein Nanogramm THC ist und ihr Freund zudem Fahranfänger ist, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Beamten ihn als fahruntüchitg einstuft.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Kevin

    4. Januar 2018 um 8:30

    Servus

    Bei einer routinekontrolle wurde Koks & anvitamian nachgewiesen ist der erste Verstoß verlier ich ggf.meinen Führerschein oder 1 Monat Fahrverbot 500 Euro Strafe 2 Punkte…

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:11

      Hallo Kevin,

      diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Strafe hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  3. Steven

    3. Januar 2018 um 7:39

    Guten Tag,

    ich wurde nachdem ich über eine rote Ampel gefahren bin angehalten und zu einem Drogentest überredet. Der Urintest ist positiv auf Kokain. Ich habe ca 40 Stunden zuvor konsumiert, der Wert in meinem Blut dürfte nicht allzu hoch, aber vorhanden sein. Zudem könnte der Bluttest noch geringere Mengen an THC und amphetamin ergeben, welche jedoch vermutlich zu missachten sind, da auch der Urintest auf diese Substanzen kaum reagiert hat, jedoch auf ihm minimal zu erkennen waren. Ich wurde bereits vor knapp 2 Jahren mit einer Eigenbedarfsmenge an Cannabis erwischt, aber nicht im Straßenverkehr. Auf der wache habe ich gestanden konsumiert zu haben. Welche Strafen erwarten mich nun?

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 7:56

      Hallo Steven,

      zum einen wird der Rotlichtverstoß geahndet, zum anderen müssen Sie sich wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten. Die Strafen können je nach den genauen Umständen der Verstöße variieren.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  4. Marco

    27. Dezember 2017 um 11:48

    hallo.
    bei einer verkehrskonrolle in juli wurde ein bluttest durchgeführt. erst am 23 dezember hat sich die polizei bei mir gemeldet um mir mitzuteilen , dass der test ein positiver wert von 3ng amphetamine ergeben hat. am 21 dez endetete meine Probezeit. mit welchen Konsequenzen darf ich rechnen und welche Möglichkeiten stehen mir noch offen?

    vielen dank

    marco

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 12:27

      Hallo Marco,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  5. Tobias

    6. Dezember 2017 um 19:45

    Hallo zusammen.
    Ich wurde ende September diesen Jahres angehalten, musste eine Urinprobe abgeben > THC positiv.
    Dann zur Blutentnahme in das Krankenhaus. Führerschein noch nicht abgegeben.
    4 Wochen später der Bußgeldbescheid (Abteilung Straßenverkehr)
    > 605 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte.
    Bußgeld direkt bezahlt.
    Bin Ersttäter, 7 Jahre Autofahrer. Diesen Sommer noch Motorradführerschein gemacht, ohne Probleme bestanden.
    1 1/2 Monate später kommt vom Verkehrsamt (Abteilung Straßenverkehr) ein zweiter Brief.
    Erst dort stehen die Messwerte vom Bluttest 2,5 ng/ml (Angabe im Brief 2,5 ug/Liter).
    Kernaussage im Brief nun > Entzug der Fahrerlaubnis.

    Meine Frage dazu:
    Müssen nicht im Bußgeldbescheid alle Strafen aufgeführt sein ?
    Die Erkenntnisse vom Bluttest lagen erst nach dem Bußgeldbescheid vor. Ist das eine korrekte handlungsweise ?

    mfg Tobi.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Dezember 2017 um 15:00

      Hallo Tobias,

      beim Fahrverbot und den Punkten handelt es sich um die repressive Strafe – beim Entzug der Fahrerlaubnis um einen präventiven Verwaltungsakt, um weiteren Verkehrsdelikten entgegen zu wirken. Diese müssen nicht im selben Bußgeldbescheid aufgeführt sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Key

    12. November 2017 um 9:48

    Hallo wurde vor 6 monaten auf thc getestet war positiv nun nach 6 monaten immer noch kein bußgeld bescheidt bekommen kann mann mich nach 6 monaten noch dafür zu rechenschaft ziehen ??? Hatte auch kein verkehrs delikt begangen, wurde angehalten weil beifahrer nicht angeschnalt war. Habe gehört OWI verfällt nach 6 Monaten ist das eine OWI oder eine Straftat ???
    Bitte um eine antwort

    MFG KEY

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 12:46

      Hallo Key,

      bei Alkohol und Drogen am Steuer gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten, solange es sich um keine Vorsätzlichkeit handelt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.de

  7. Fabi

    31. Oktober 2017 um 23:49

    Hallo, ich habe am Samstag Abend gekifft und am Montag Abend hat mich die Polizei angehalten und einen Urin test gemacht danach haben sie auf dem Revier einen Bluttest vollzogen. Meine frage da ich noch nicht weiß wie viel thc im blut ist bzw war, sollte ich abwarten bis ich dass ergebniss hab oder sollte ich gleich irgendwelche schritte einleiten dass ich meinen führrerschein behalten darf?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:48

      Hallo Fabi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Michawest

    25. Oktober 2017 um 22:01

    Hallo,
    ich verstehe das ganze Gejammere hier nicht. Jeder weis dass in Deutschland der Konsum von Alkohol und BT im Straßenverkehr nicht vereinbar ist und somit strafbar. Jeder der hier schreibt kennt Googel und kann sich informieren, nicht hinterher sondern vorher. Jeder hat in der Fahrschule von Restalkehol und BT gehört und den staatlichen Folgen und fragt dann hier noch mit was man rechnen muß. Hier scheint etwas nicht ganz richtig zu laufen, bei den Fragestellern. Au backe weija…….

  9. Bilal

    20. Oktober 2017 um 6:20

    Hallo wurde vor 3 monaten von der polizei angehalten blutabnahme gemacht ergebniss 4.4ng/ml. Gestern habe ich vom ordnungsamt einen brief erhalten geldbuse von 500 euro 1 monat fahrvebot und 2 punkte flensburg. Muss ich mpu machen oder nicht ??

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:20

      Hallo Bilal,

      insofern in Ihrem Bußgeldbescheid keine MPU explizit erwähnt wird, müssen Sie diese auch nicht machen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Kai K.

    18. Oktober 2017 um 12:44

    Hallo Bußgeldrechner.org Team.

    Ich wurde vor etwas mehr als zwei Monaten abends nach einer Diskonacht angehalten. Der Urin Schnelltest hat thc, metamph und Opiate angezeigt, weswegen ich zur Blutabnahme mitgenommen wurde. Diese Woche kamen Briefe vom Staatsanwalt die Verfahren wegen „Besitz von Btm“ & „Trunkenheit im Verkehr“ wurden eingestellt. War’s das jetzt oder habe ich noch mit Briefen der Führerscheibstelle zu rechnen?
    Viele Grüße und Dank im voraus
    Kai

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:00

      Hallo Kai,

      bei solche einem Vergehen kann nicht von einer einfachen Verjährung ausgegangen werden. Bußgeldbescheide lassen bis zu drei Monate auf sich warten; auch wenn Sie nicht weiter wegen Besitzes von Rauschmitteln belangt werden, steht immer noch die Sanktion für Drogen hinterm Steuer aus.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Hasan

    14. Oktober 2017 um 13:27

    Hallo ich fuhr die autobahn a9 und dan die schecklice aquarplang eine umdrehung gegen die letplanke.got sei dank nurd dir letplanke.dan kamm die polizei und hat mann bei mir im auto 8 gramm marioana erwicht.die blut abnama durschgeführt.die werte waren 11 nanogarm thc werte was erwartet mich.

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 10:58

      Hallo Hasan,

      Sie müssen sich auf den Entzug der Fahrerlaubnis und die Auflage einer MPU einstellen. Zudem werden Sie auch eine Geldbuße und Punkte erhalten. Wie Ihre genaue Strafe aussehen wird, können wir nicht vorher sagen, dies ist stets Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Sam

    12. Oktober 2017 um 12:34

    Hallo,

    Ich habe 4 Jahre Porbezeit, Bereits aufbauseminar gemacht, auffällig mit überholen bei Überholverbot, (1Punkt und eine Geldstrafe)
    Unter 1Sek. Über rote Ampel
    (AFS + Verlängerung der Porbezeit auf 4Jahre +1Punkt)

    Was würde auf mich zu kommen wenn die jetzt eine Kontrolle machen.

    Zuletzt Gras konsumiert habe ich Gestern.

    Danke für die Antwort :)

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 10:31

      Hallo Sam,

      THC lässt sich sehr lange in Urin, Blut und Haaren nachweisen. Würden Sie kontrolliert werden, dann ist aufgrund Ihrer vorherigen Delikte sehr wahrscheinlich, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU verhangen wird. Abgesehen davon würden Sie natürlich auch eine Geldbuße und wahrscheinlich auch Punkte erhalten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Semir

    10. Oktober 2017 um 2:01

    Hallo ich habe mal eine Frage:
    Habe am Dienstag morgen um 07:00 Uhr morgens ca. 0.07g Kokain konsumiert. Ca. 1. Line habe es zum ersten mal in meinem Leben gemacht. Wurde dann Freitag morgen um 01:00Uhr angehalten. Es wurde ein Urin Test durchgeführt Benzo = Positiv. Ich habe gesagt das ich nichts konsumiert habe. 67 Stunden waren zwischen Konsum und Kontrolle. Blut wurde mir abgenommen Ergebis ist noch nicht da. Hatte den gleichen Fall vor 10. Monaten war stark erkältet und hatte Aspirin Complex und andere Medikamente genommen dort schlug der Urin Test bei Amphvitamin obwohl ich da nichts konsumiert hatte nahm man mir Blut ab war aber alles absolut sauber. Was kann auf mich zu kommen? Ich wurde kontrolliert, hatte absolut nichts dabei, Tests vom Arzt waren auch alle in Ordnung keine Ausfallserscheinungen alles Top Grund warum ich angehalten wurde Defektes Rücklicht. Wie gesagt zwischen Konsum und Blutabnahme waren 67 Stunden. Habe es noch nie gemacht gehabt. Also Erstkonsum in sehr geringer Menge 1. Line Kokain.

    Was kommt auf mich Zu?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:53

      Hallo Semir,

      da Ihr Bluttest mit großer Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen wird, werden Sie entsprechend des Fahrens unter Drogeneinfluss sanktioniert. Kokain ist im Blut ein bis zwei Tage nachweisbar. Die Tatsache, dass es Ihr erster Konsum war, wird an dieser Strafe leider nicht ändern. Sie müssen Sich auf eine Geldstrafe, evt. Punkte und auch ein Fahrverbot einstellen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Jannik

    27. September 2017 um 18:50

    Moin. Ich habe vor 2 Monaten einen Auffahrunfall mit 4,8 ng/ml THC im Blut gebaut. Womit muss ich jetzt rechnen?
    Lg Jannik

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:55

      Hallo Jannik,
      in diesem Fall wird das Strafmaß im Zuge eine Gerichtsverhandlung bestimmt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Jens

    25. September 2017 um 12:17

    Hallo liebes Bußgeldrechner.org Team

    Muss mein Führerschein bei einer kontrolle abgeben weil ich in der vergangenheit mit fahrrad angehalten worte mit Btm geringe mänge,es worte keine test an mir ausgeführt,drotzdem muss ich mein schein abgeben.

    was muss ich tun das ich ihn wiederbekomme?

    mfg Jens

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:35

      Hallo Jens,
      die Bedingungen für einen Wiedererhalt sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Angi

    2. September 2017 um 18:55

    hallo ;) ich habe seit 7 jahren nun den FS. wurde noch nie auffällig im strassenverkehr. letzte woche wurde ich angehalten wegen einer kaputten leuchte am auto. es wurde marihuana im auto gefunden und an meinen händen beim schnelltest war marihuana u koks. ich hatte kokain in der tasche was aber nicht mir gehörte. der bluttest ist negativ auf kokain und positiv auf thc. ich war bis dato dauer konsument von thc. habe den konsum seit diesem tag komplett eingestellt. was droht mir jetzt ??? habe schon einen anwalts termin nächste woche. danke im vorraus und liebe grüsse eure angi

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 12:20

      Hallo Angi,
      Ihnen kann ein Strafverfahren drohen. Was dies im Einzelnen bedeutet, kann Ihnen Ihr Anwalt im Detail erklären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. angi

        6. September 2017 um 15:30

        Danke. Das mit dem Bußgeld ist mir egal. Die 500 Euro oder was auch immer zahle ich sofort wenn ich aufgefordert werde. Aber wird mir der FS abgenommen beim ersten mal ? Ich habe so angst um den FS … ich habe aufgehört seit diesem Tag mit gras. Wird der so schnell weg genommen ?

        1. bussgeldrechner.org

          11. September 2017 um 8:18

          Hallo Angi,

          diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen. Daher können wir dies nicht mit Sicherheit vorhersagen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Tiffany

    30. August 2017 um 16:17

    Hallo,
    mein Freund wurde bei einer Kontrolle auf Drogen getestet.
    Er hatte 3,5ng/ml THC im Blut.
    Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt (kein BtmG Eintrag). Der Polizist hat gesagt es kommt einen Strafe von 500€ und 3Monate Fahrverbotauf ihn zu.

    Heute haben wir den Brief der Stdt bekommen. Entzug der Fahrerlaubnis…

    Probezeit: nein
    Verstoß: erster

    Ich bräuchte Hilfe bei der Aufklärung ob er zur MPU muss oder ob es nur eine hohe Geldstrafe gibt? Ich finde im Internet zu viel unterschiedliche Berichte, aber keine eindeutige Erklärung.

    Vielen Dank 😊

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:32

      Hallo Tiffany,
      wenden Sie sich dafür an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. mathias

    28. August 2017 um 9:50

    moin….frage beim ersten verstoß bei einen thc wert weit über 1ng trotzdem nur 1 monat fahrverbot? hab mein fs 15 jahre keine punkte nix, was ist wenn der wert 400 ng ist?
    achso brauche mein fs auch beruflich…fahre 3000 bis 5000 km im monat…gibts da umstände ein fahrverbot zu umgehen..

    danke

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 10:46

      Hallo Mathias,
      bei einem Drogenverstoß besteht in der Regel keine Möglichkeit, dass Fahrverbot zu umgehen. Die Menge hat – solange diese den Grenzwert überschreitet – in der Regel keinen Einfluss.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Martin

    14. August 2017 um 19:25

    Guten Tag,

    mein Nachbar wurde am 05.12.16 angehalten wegen eines ausfall meines Lichtes. Die Polizei wollte einen Alkohol Test machen den den er zu stimmte. Im Anschluss gab es noch einen Drogen Test der Positiv auf Kokain reagierte. Nun 8 Monate später hat er einen Brief erhalten mit folgenden Paragraphen § 24a Abs. 2, 3. § 25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BkaTV. Sein Führerschein hatte man ihm damals nicht abgenommen, es wurde ihm nur geraten das Fahrzeug nach 24 std zu wieder zu führen.

    Er ist im Besitz seines Führerschein seit 17 Jahren und hat solch einen Vorfall noch nie gehabt. Er steht nun seit 3 Monaten in Arbeit wo er auf seinen Führerschein angewiesen ist und macht sich um so mehr sorgen.

    Der Brief von der Polizei (Anhörung) ist am 10.08 eingegangen. Wie soll er sich verhalten und womit hat er gegebenenfalls zu rechnen.

    Ich Bedanke mich im Vorraus.

    LG

    1. bussgeldrechner.org

      21. August 2017 um 9:06

      Hallo Martin,

      in der Regel wird ein erstmaliger Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Unter Umständen gibt es die Möglichkeit, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.

      – Die Redaktion

  20. Erkan

    31. Juli 2017 um 22:18

    Hallo ich habe noch mal eine Nachfrage und zwar habe ich meinen Führerschein seit einem Monat etwas mehr und war vorher nur gelegentlicher Konsumenten seit genau sechs Wochen habe ich den Konsum von Cannabis definitiv eingestellt ich habe auch keinerlei Interesse daran weiterhin in irgendeiner Art und Weise dies noch zu konsumieren mir ist der Führerschein und das Fahren mit dem Fahrzeug sowas von wichtiger als das Konsumieren von Cannabis seit 6 Wochen mache ich regelmäßige Test diese Schnelltest aus der Apotheke mit 50 Nanogramm pro Milliliter angefangen der mittlerweile negativ anzeigt diesen wiederholt und immer wieder das Ergebnis negativ bin ich jetzt bei den 20er Nanogramm Milliliter Test angekommen der zeigt aber der Zeit bis letzte Woche noch ein positives Ergebnis wann kann ich endlich besorgt los Autofahren und wann wird das Ergebnis von dem 20 Nanogramm pro Milliliter test auch ein negatives Ergebnis anzeigen ich will einfach keinen Ärger kriegen für meine Vergangenheit in der ich längst abgeschlossen habe und es auch so bleiben wird oder darf ich jetzt wenn der 50 Nanogramm pro Milliliter Test so langsam anfangen darüber nachzudenken wieder am Straßenverkehr dran teilzunehmen lieben Gruß und danke schonmal für die schnelle Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:14

      Hallo Erkan,

      darüber kann keine pauschale Aussage getroffen werden.

      – Die Redaktion

  21. Nina

    26. Juli 2017 um 8:03

    Hallo liebes bussgeldrechner-Team,

    ein Freund von mir wurde kurz nach Fasching angehalten und es wurde THC im Urin festgestellt.
    Danach musste er mit auf die Wache zur Blutabnahme.
    Sein Führerschein wurde ihm an Ort und Stelle NICHT abgenommen und nun hat er im Juni ein Brief von der Polizei bekommen, dass er eine Geldstrafe zu zahlen hat und für 1 Monat seinen Führerschein abgeben muss.

    Jetzt ist er natürlich am bibbern, ob ihm evtl die MPU erspart bleibt.

    Bis lang kam noch kein Brief von der Führerscheinstelle.

    Kann man zeittechnisch abschätzen, wie lange man noch in der Ungewissheit bleibt?
    Oder kann man vorab irgendwie prüfen, ob es zu einer MPU kommt, oder nicht?

    Danke für eure Hilfe
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:16

      Hallo Nina,

      das können wir zeitlich nicht abschätzen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Gerald

    25. Juli 2017 um 16:48

    Hallo Liebes Team,

    selbstverständlich lege ich der Führerscheinstelle kein negatives Gutachten vor. Aber ich vermute das eine Zweitschrift an die Führerscheinstelle geht. Ist das so ? Wenn ja ist es ein Unding. Ich habe ein Gutachten über mich beantragt und es nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Es wäre ja uberaus unfair wenn ein Duplikat an andere Stellen geht. dann habe ich ja kaum eine Chance die Fahrerlaubnis auf legalem Weg zu erlangen. Geht ein Duplikat an die Führerscheinstelle ? Und was wäre wenn ich bei der Führerscheinstelle anfrage? Löse ich damit einen Verwaltungsakt aus und dir Verjährungsfrist beginnt erneut?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:14

      Hallo Gerald,

      das Gutachten geht nicht automatisch an die Führerscheinstelle. Fragen Sie diesbezüglich an, löst dies einen Verwaltungsakt aus.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  23. Gerald

    24. Juli 2017 um 10:34

    Vielen Dank für die schnelle Antwort,

    einen negativen Bescheid muss ich wohl nicht vorlegen. Bekommt die Führerscheinstelle keine Zweitschrift von dem Gutachten? Oder wartet diese auf die Vorlage von mir? Dann wären in meinem Fall 15 Jahre locker um. Beginnt mit meiner Anfrage in spe auch ein Verwaltungsakt? Diese Beantwortung wäre wirklich nett. Vielen Dank und freundliche Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:07

      Hallo Gerald,

      es geht keine Zweitschrift des Gutachtens an die Führerscheinstelle.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Gerald

    23. Juli 2017 um 16:42

    Hallo,
    mit großem Interesse habe ich hier viele Kommentare gelesen; aber auch die Antworten. Ich habe zeitweise den Eindruck das manche Personen erst nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wach werden. Ich wurde 1997 verurteilt wegen Handel und Einfuhr von Heroin in nicht geringer Menge. Nach meinem Aufenthalt in „Staatspension“ hatte ich meinen Führerschein noch. Ich hatte wieder Drogen konsumiert, wurde aber nie zu einem Test heran gezogen. Dennoch erreichte mich ein Einschreiben das meine Fahrerlaubnis erloschen sei und ich den Führerschein abzugeben habe. Damals dachte ich einfach Widerspruch einlegen und gut. Dem war nicht so. Auch bei zwei MPU´s wurde mir attestiert ich hätte mich mit meiner Problematik nicht auseinander gesetzt. Mit heutiger Technik hätte ich den Psychologen, der Papierschiffchen gebaut hat gefilmt wie auch die Dame die als Thema Sex hatte. Wohlwissend das soziale Bindungen wichtig sind. Nun meine Frage(n). Kann ich bei der Führerscheinstelle erfragen ob ich meinen Führerschein wieder bekomme oder neu machen kann, ohne einen Verwaltungsakt auszulösen? Wurden durch die beiden MPU´s die Verjährungsfristen neu „gestartet“ ? Oder gilt für die Löschung nach 15 Jahren das Datum des Entzuges der Fahrerlaubnis ? Vielen Dank für Ihre Antworten

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:51

      Hallo Gerald,

      ohne einen Verwaltungsakt auszulösen ist dies nicht möglich. Wenn Sie die MPU-Ergebnisse vorgelegt haben, wurde die Frist erneut gestartet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Maxi

    18. Juli 2017 um 16:08

    Guten Tag, ich wurde gestern von der Polizei angehalten zwecks einer Verkehrskontrolle. Dabei kamen die Beamten zu dem Beschluss ,das es sein könnte das ich Drogen konsumiert habe. Sie wollten einen Urin Test machen den ich verweigert habe , ich hab auch keine Aussage auf die Frage haben sie schonmal Cannabis konsumiert gemacht. Leider haben sie einen richterlichen Beschluss bekommen und ich musste Blut abgeben. Mein Problem habe 24 Stunden vorher ein geraucht und rauche so gelegentlich auch gerne mal einen. Was erwartet mich nun ? Bin das erste Mal auffällig geworden und befinde mich nicht mehr in der Probezeit
    Danke im vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:53

      Hallo Maxi,

      als Ersttäter drohen Ihnen gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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