Mit Drogen am Steuer erwischt?
Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeld für Drogen am Steuer
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen das Verbot von Drogen am Steuer beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M |
... beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate3 M |
... beim dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate3 M |
Gefährdung des Straßenverkehrs unter dem Einfluss von Drogen | 3 | 1) | |
1) Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe |
Bußgeldkatalog Drogen unter der Lupe
Drogen und Autofahren sind keine gute Kombination. Je nachdem, welche Substanz genommen wurde, kann die Auswirkung unterschiedlich ausfallen. Die Reaktionszeit kann sich extrem verlangsamen und auch die Raumeinschätzung ist gestört. Genau aus diesem Grund schätzt eine Person unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr schlecht ein und kann zur Gefahr für andere Teilnehmer werden.
Deshalb bestraft der deutsche Bußgeldkatalog Personen, die mit Drogen am Steuer unterwegs sind, mit hohen Geldbußen und weiteren Maßnahmen. Sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis und die nachfolgende Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können eine Maßnahme sein. Der Drogenkonsum kann im einfachsten Falle ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen. In dieser Zeit muss der Betroffene auf sein Auto verzichten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Drogen am Steuer
Beim erstmaligen Verstoß fallen bereits 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot an. Was beim zweiten und dritten Verstoß passiert, können Sie hier in der Bußgeldtabelle nachlesen.
Das kommt auf die Art der Droge sowie die Häufigkeit und Menge des Konsums an. Mit einem Urintest lassen sich Substanzen meist nur wenige Stunden nachweisen. Per Blut- oder Haaranlayse noch nach Tagen oder sogar Wochen.
Es kann durchaus sein, dass die Führerscheinstelle die Fahrtauglichkeit in Frage stellt, den Führerschein entzieht und eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet.
Weitere Informationen über Drogen am Steuer
Fahren unter Drogeneinfluss: Die Strafe
Das Bußgeld für die Tat „Drogen am Steuer“ ist gestaffelt. Je nachdem, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Vergehen handelt, was sich der Betroffene leistet, kann die Höhe der Folgen ausfallen.
Werden Sie also mit Drogen am Steuer erwischt, kann es zu folgenden Maßnahmen kommen:
- Erster Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- Zweiter Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
- Dritter Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz im Verkehr: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
Zudem handelt es sich hierbei um eine Straftat, da das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland Drogenverstöße ahndet. Kann die Behörde also einen Drogenbesitz feststellen, folgt in der Regel ein Strafverfahren. Davon kann aber abgesehen werden.
Denn das BtMG sieht vor, dass das Gericht von einer Bestrafung absehen kann, wenn es sich um geringe Mengen handelt. Die Grenzen hierfür legt jedes Bundesland individuell fest.
Das Delikt „Drogen am Steuer“ kann aber noch weitere Strafen nach sich ziehen. Sollten Sie – selbst mit geringen Mengen im Blut – den Straßenverkehr sowie weitere Verkehrsteilnehmer gefährden, drohen neben drei Punkten in Flensburg auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Führerscheinentzug bei Drogen am Steuer
Wer im Einfluss von Drogen am Steuer sitzt, muss mit harten Folgen rechnen. Eine davon ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Drogen bzw. deren Besitz und Konsum sind strafbar in Deutschland. Das regelt das BtMG. In besonders harten Fällen kann die zuständige Behörde aber auch den Führerscheinentzug infolge von Drogen am Steuer anordnen.
Für den Fahrer bedeutet das, dass er eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist abwarten muss, bis er die Fahrerlaubnis wieder beantragen kann. Jedoch prüft die betreffende Führerscheinstelle in jedem Fall individuell, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Da Drogen im Straßenverkehr zu gefährlichen Unfällen führen können, muss der Verkehrsteilnehmer oftmals an einer MPU teilnehmen, um den Führerschein wiederzuerlangen.
Der Führerscheinentzug darf nicht mit einem Fahrverbot infolge von Drogen am Steuer verwechselt werden. Fahren Sie also unter Drogen ist die Strafe ein Fahrverbot, während Sie bei einer Gefährdung mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen müssen. Das Fahrverbot läuft so ab, dass Sie den Führerschein für ein, zwei oder drei Monate abgeben müssen und ihn nach Ablauf der Zeit wiederbekommen.
Die Strafe bei Drogen am Steuer kann sich zudem noch ausweiten, wenn Sie ein Wiederholungstäter sind. Werden Sie also mehrmals mit Drogen im Straßenverkehr erwischt, droht oftmals die Teilnahme an der MPU.
Teilnahme an einer MPU wegen Drogen am Steuer
Zunächst unterscheidet die Führerscheinstelle zwischen weichen und harten Drogen. Fahren Sie unter dem Einfluss von Cannabis kann es in der Regel dazu kommen, dass Ihnen die MPU bei Drogen erspart bleibt.
Cannabis am Steuer bildet nämlich eine Ausnahme, da hier die Wirkungen auf den Körper vergleichsweise niedriger sind, als bei härteren Drogen. Kokain am Steuer zieht dabei eine andere Strafe nach sich. Denn hier geht die Führerscheinstelle – erst recht bei einem wiederholten Vergehen – davon aus, dass der Fahrer den Konsum und das Fahren nicht mehr trennen kann.
Kokain am Steuer ist deshalb so gefährlich, da es eine andere Wirkung auf den Körper besitzt, als beispielsweise das Fahren unter THC. Bei harten Drogen wie z.B. Kokain oder Ecstasy kann deshalb schneller eine MPU drohen.
Nicht nur das Delikt „Drogen am Steuer“ hat Folgen. Auch wenn Sie gewohnheitsmäßig kiffen und nicht am Steuer sitzen, können der Führerscheinentzug und eine MPU drohen. Hierbei kommt es aber auf die festgestellte Menge im Körper an.
Drogen am Steuer in der Probezeit
Fahren unter Drogen steht unter Strafe. In der Probezeit wird es sogar mit weiteren empfindlichen Maßnahmen geahndet. Neben dem Bußgeld, den Punkten in Flensburg und dem Fahrverbot, handelt es sich beim Delikt „Autofahren unter Drogeneinfluss“ um einen A-Verstoß.
Wer also unter Drogen Autofahren möchte, sollte sich vorher die Maßnahmen anschauen und es sich mehrmals überlegen, ob er dies für eine gute Idee hält. Drogen im Straßenverkehr und in der Probezeit ziehen folgende Strafen nach sich:
- beim ersten Vergehen: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und kostenpflichtige Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar
- beim zweiten Vergehen (bzw. erstes Vergehen in der verlängerten Probezeit): Verwarnung und Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
- beim dritten Vergehen (bzw. zweites Vergehen in der verlängerten Probezeit): Fahrerlaubnisentzug
Hallo zsm
Ich habe am Dienstag ein Cannabis Joint geraucht ich bin 19 Jahre und noch in der Probezeit und da gibs noch was und nun am Freitag gegen 23 Uhr habe ich eine starken Cocktail mit Alkohol getrunken und wurde nachts um 1 Uhr von der Polizei angehalten ich habe das Auto geparkt und bin weggelaufen weil ich Angst hatte ich weiß immer noch nicht warum nun wurde ich erwischt und mit zu Wache genommen gehen 1:30 Uhr sollte ich in der Zelle einen Urin Test machen und so gegen 2 Uhr einen Bluttest jetzt meine Sorge was kommt auf mich zu ?
Ist der Führerschein weg muss ich einen Mpu machen ?‘
Hallo Celik,
laut Bußgeldkatalog wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Eventuell ist es möglich, dass die Behörden zusätzlich eine MPU anordnen. Das Bußgeld ist vom nachgewiesenen Promillewert bzw. davon abhängig, ob Ihnen noch Drogen im Körper nachgewiesen werden können.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ,
Meine Freundin hat letztes Wochenende Koks genommen und Mittwoch um 1 Uhr auf Donnerstag wurde sie angehalten
Und es kam beim Urin Test heraus das sie koks genommen hat und darauf hin hat die Polizei von ihr Blut genommen
Und davor wurde sie noch vor 2 Monaten Innerorts mit 42 km/H zu viel geblitzt
Und sie hat immer noch kein Brief bekommen
Sie Befindet sich auch noch in der Probezeit
Und unsere Frage ist jetzt muss sie jetzt MPU Machen und muss sie ihr Führerschein für immer abgeben ?
Mit freundlichen Grüßen Makrem ?
Hallo Makrem,
bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeit kommt es zu einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hat Ihre Freundin das erst Mal gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr verstoßen, erwartet sie die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 500 Euro und 2 Punkte in Flensburg. Eine MPU wird sie vermutlich nicht umgehen können – da der Fahrerlaubnisentzug sehr wahrscheinlich ist. Den Führerschein erhält sie erst wieder, wenn sie ihre Fahreignung erfolgreich nachgewiesen hat. Er muss zuvor neu beantragt werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo
Ich hatte vor 10 Jahren eine Mpu gemacht wegen misch Konsum (Amphetamin und Alkohol im Blut . Und nach meine 1 jährigem Abstinenz hab Geschaft meine positiven Mpu zu bekommen .
Und leider vor 4 Monaten ist mir wieder bei einer normale Verkehrskontrolle wurde bei schnell Test Amphetamin nachweisen konnten und dann musste ich zu Wache wegen Blut Abnahme .
Und vor einer Woche habe ich von Straßenverkehrsamt ein Brief bekommen
Und da stand das sie die Akte von der Polizei bekommen haben und ich soll mich in 2 Wochenbei der Strassenverkehrsamt zu eusern .
Und meine Frage ist jetzt
Was ist denn damit gemeint ?wollen die mir noch eine Chance geben
Oder wie soll ich das verstehen ?
Lg Fili
Hallo Fili,
Sie sind zur Anhörung beim Straßenverkehrsamt eingeladen, in der Sie sich zum Verkehrsverstoß äußern können. Eine mildere Strafen wird Sie deshalb nicht erwarten. Bei weiteren Fragen hilft ein Verkehrsrechtsanwalt weiter.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich habe einen Brief bei meinem Freund gefunden in dem stand das er den Führerschein aufgrund von 540ng amphetim (glaube es hieß so) im Blut vor kurzem abgeben musste. Gesagt hat er mir es wäre weil er zu schnell gefahren sei. Meine erste Frage : Sind 540ng viel, bekommt er den denn wieder weil da keine Zeitangabe drin stand, nur das er nicht fähig ist ein Fahrzeug zu führen.
Und meine 2. Frage: Wir haben eine Tochter teilen uns das Sorgerecht, wohnen aber nicht zusammen. Ich möchte nicht das wegen seiner Dummheiten hinterher unsere Tochter weg ist, bekommt er oder bzw wir Schwierigkeiten dadurch? Er sagt mir ja nichtmal warum der Führerschein wirklich weg ist.
MfG Sirina
Hallo Sirina,
Amphetamine sind synthetisch hergestellte Stimulanzien, die aufputschend wirken. Die Schwelle zur Strafbarkeit liegt bei einem Grenzwert von 25 ng/ml.
Die Fahrerlaubnis erhält Ihr Freund zurück, wenn er die angeordnete, kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgreich absolviert hat. Hier wird seine Fahreignung begutachtet. Er hat darüber hinaus nachzuweisen, dass er sein Verhalten kritisch reflektiert und er aus seinen Fehlern gelernt hat. Sollte eine Drogenabhängigkeit bei Ihrem Freund festgestellt werden, kann es dazu kommen, dass ihm das Sorgerecht entzogen wird. Für detailliertere Fragen wenden Sie sich am besten an einen auf das Verkehrs- oder Familienrecht spezialisierten Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo
Ich bin noch in der Probezeit. Habe gestern Abend einen joint geraucht. Und heute Mittag in die Polizeikontrolle geraten. Habe Urin und Blut abgegeben. Kam positiv raus. Mit welchen Maßnahmen muss ich rechnen? Mir wurde von der Polizei gesagt das ich 500 EUR und 1 Monat nicht fahren darf. Was kommt noch auf mich zu ? Darf ich nach 1 ‚Monat ganz normal wieder Auto fahren ?
Hallo Kadir,
Sie erhalten für gewöhnlich ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Unter Umständen müssen Sie auch an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Sie dürfen nach Ablauf des Fahrverbots in der Regel ohne weitere Konsequenzen wieder fahren.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo
Ich wurde angehalten weil ich nach Schätzung der Beamten etwas zu schnell in der Ortschaft war.
Nach ein paar Tests haben die mich mitgenommen zum bluttest.
Ich habe blöder Weise, wo feststand, dass die mich mitnehmen noch gesagt dass es sein kann Dass ich vor 1 Tag Cannabis konsumiert habe.
Ich bin auch noch in der Probezeit, habe mir aber bis dahin nie was zu schulden kommen lassen.
Nach der Blutentnahme habe ich meine Kumpel angerufen bei dem ich einen Tag davor war und gefragt ob ich was geraucht hab.
Er sagte nein aber Haschbrownies habe ich wohl gegessen.
Ich wusste nich dass das Haschbrownies sind.
Jetzt bange ich um meinen Führerschein weil ich auf diesen angewiesen bin.
Ich habe noch keine Post bekommen.
Ich weiß nur dass gegen mich 2 Verfahren laufen.
Einmal die ordnungswidrichkeit wegen fahren unter Betäubungsmitteln und ein Verfahren wegen Verstoß gegen das BTMG,
Einen Anwalt habe ich schon Bescheid gesagt und einen Termin vereinbart.
Wo liegen denn meine Möglichkeiten gerade weil ich ja Angaben zum Konsum gemacht habe.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Und wenn nich mit welcher Strafe bzw. Maßnahme muss ich rechnen.
MfG
Steffen
Hallo,
Mein Partner wurde gestern angehalten und hatte vor seinem Führerschein knapp vor 6 Monate aufgehört Cannabis zu konsumieren sitzt allerdings öfter mit bekannten in einen Raum die Konsumieren. Der Test war Positiv. Wie kann in so fällen der Wert im Blut gemessen werden und was passierte in so Fällen, kann es sein das die TUV Stelle noch ein Screening macht zur Überprüfung oder steht in so Fällen auch eine MPU an? Kann der Konsum so genau im Blut gemessen werden? Oder ist positiv gleich positive
Danke
Hallo Steffen,
ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt besser erörtern. Darüber können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, müssen Sie mit probezeitrelevanten Maßnahmen rechnen. Sie müssen sehr wahrscheinlich an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Hinzu kommen Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot – in Abhängigkeit davon, wie oft Sie bereits erwischt wurden. Maximal drohen Ihnen 1500 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Die Führerscheinstelle kann zusätzlich die Teilnahme an einer MPU anordnen. Sie erhalten sie erst nach Bestehen zurück.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,mein Bruder wurde angehalten nach Discobesuch nem Tag,es wurde Ampheamin im Blut festgestellt,er nahm aber nichts es muß ihm jemand was ins Glas geschüttet zu haben,der Wert war sehr hohen hoch.Daraufhin bekam er zwei Punkte,Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Vom Gericht wurde alles abgetan.Dann kam aber vom Landratsamt ein Brief er soll den Führerschein gänzlich abgeben das sieht die Bearbeiterin vor. Nun bekam er den nächsten Brief vom Landratsamt er soll den Schein ganz abgeben,es war sechsseitiger Brief wo ihm sehr widersprüchliche Unterstellungen gemacht wurden,er wurde als sehr gefährdet eingestuft,so als ob er ein Drogenjunkie wäre,dabei ist er das erste Mal angehalten worden mit Wert,er wohnt in ner Drogengegend wo er schon oft angehalten wurde und er machte immer freiwillig bei den Tests mit. Er war Heute beim Anwalt und er meinte es wäre schon zu spät er könne jetzt nichts machen,er soll seinen Schein abgeben und bekommt ihn eventuell in 1 Jahr wieder. Stimmt das das Der Anwalt nichts tun kann,er ist auf den Schein wegen seines Jobs unbedingt angewiesen!!!
Gar nichts der führerschein ist 100 % weg er muss ein Jahr lang Abstinenz nachweisen danach Mpu machen.
Hallo, ich habe am Samstag Cocain konsumiert, Sonntag Abend habe ich noch ein Joint geraucht. Am Dienstag in 2:30 in der Nacht würde ich von Polizei gehalten. Die Urin Test Zeigt Cocaine Possitive an. Würde ein Blutabnahme gemacht. Womit soll ich rechnen ? Ich mein erste Verstoß gegen Drogen usw. habe Führeschein seit 9 Jahren.
Hallo ich wurde am Abend in Köln angehalten hatte davor mir ein joint mit 4 Freunden geteilt Kiffe täglich und bin in eine Kontrolle geraten wo der Urin Test positiv war , musste mit auf die Wache und mir wurde Blut abgenommen bin in der Probezeit und hatte bis dato noch nie was mit den Beamten zu tun gehabt das aller erste vergehen in meinem Leben air was kann ich mich nicht einstellen ? Und ich hab außer marihunna noch nie was anderes genommen geschweige denn nichtmal Alkohol getrunken .
Hallo Anna,
ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann tatsächlich nur innerhalb der gesetzlichen Fristen erhoben werden. Diese sind im Fall Ihres Bruder längst verstrichen.
Das Team von bussgeldrechner.org