Drängler auf der Autobahn hinter sich?
Letzte Aktualisierung am: 23. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Drängler stellen eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit dar
Im Straßenverkehr ist es aus Gründen der Unfallvermeidung wichtig, stets einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Wer dies nicht tut, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch ein Bußgeld.
Einige Verkehrsteilnehmer gefährden auf besonders schwerwiegende Weise die Sicherheit der anderen Autofahrer. Sie fahren zu dicht auf und bedrängen das vorausfahrende Auto, oft auch unter Zuhilfenahme der Lichthupe. Diese sogenannten Drängler üben auf diese Weise viel Druck auf und provozieren Unfälle.
Was gegen solche Drängler unternommen werden kann und welches Bußgeld oder welche Strafe ihnen droht, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Drängeln
In der Regel handelt es sich um einen Abstandsverstoß. Wir jedoch beharrlich (also über eine längere Strecke hinweg) gedrängelt und der Vorausfahrende ggf. mit Lichthupe gedrängt, auszuweichen, kann eine Straftat (Nötigung) vorliegen.
Bewahren Sie Ruhe und wechseln Sie vorsichtig die Spur. Lassen Sie sich in keinem Fall provozieren oder zu abrupten Bremsmanövern (als Denkzettel) hinreißen, da Ihnen sonst selbst eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden kann.
Merken Sie sich Fahrzeug und Kennzeichen des Dränglers. Falls möglich, sollten Sie sich auch das Gesicht des Fahrers einprägen.
Wie mit Dränglern umzugehen ist
Besonders häufig treten Drängler auf der Autobahn auf. Doch auch auf Landstraßen oder sogar innerorts kann Drängeln im Straßenverkehr vorkommen. Doch wie kann ein betroffener Autofahrer sich in einem solchen Fall verhalten?
Vor dem Überholvorgang sollte der Fahrer darauf achten, dass auf der linken Spur kein Fahrzeug mit sehr hoher Geschwindigkeit herannaht. Sollte auf der Autobahn dennoch ein Drängler aufdringlich werden, ist es am besten, Ruhe zu bewahren und sich nicht auf Spielchen einzulassen. Bei der nächstmöglichen Gelegenheit sollte dem Drängler ausgewichen werden, um keine gefährliche Situation heraufzubeschwören.
Keinesfalls sollte der bedrängte Fahrer als Reaktion absichtlich auf der Spur bleiben oder gar abbremsen. Die Unfallgefahr ist hier enorm!
Drängeln: Welche Strafe droht?
Auch wenn die klügste Reaktion das Nachgeben gegenüber dem Drängler darstellt, bedeutet dies keineswegs, dass dieser im Recht ist.
In der Regel hält der Drängler nämlich nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Sanktionen erhöhen sich hier mit der gefahrenen Geschwindigkeit und können bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot betragen.
Darüber hinaus ist es auch möglich, dass das Drängeln auf der Autobahn mit einer Strafe belegt wird. Es können nämlich zwei Straftatbestände erfüllt sein: Eine Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) sowie eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.
Die vorgesehenen Strafen sind für die Nötigung eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und für die Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Anzeige wegen des Tatbestands Drängeln
Wer von einem rabiaten Autofahrer aufdringlich bedrängt wird, kann diesen Drängler anzeigen. Damit die Anzeige Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie zumindest das Kennzeichen sowie eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs (inkl. Modell, Marke, Farbe) angeben und den Drängler wiedererkennen können.
Zur Beweissicherung können Fotos oder Videos etwa mit dem Handy gemacht werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Fahrer selbst diese nicht aufnehmen darf, weil er sonst einen Handyverstoß am Steuer begeht. Ein Beifahrer kann ggf. diese Aufgabe übernehmen, ansonsten sind Bildaufnahmen aber für die Anzeige in der Regel nicht notwendig.
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