Dienstführerschein: Alles zum Erwerb und Gebrauch
Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
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Was ist ein Dienstführerschein?
Der Dienstführerschein dient als als Nachweis für eine im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei der Polizei oder Bundeswehr erworbene Fahrerlaubnis. Wie jeder Führerschein berechtigt der Dienstführerschein den Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Eine Dienstfahrerlaubnis ist allerdings nicht mit der allgemeinen Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Es gelten besondere Vorschriften bezüglich des Erwerbs, des Gebrauchs und der Gültigkeit.
Wer darf eine Dienstfahrerlaubnis erwerben und welche Fahrzeuge dürfen damit geführt werden? Wie lange ist der Dienstführerschein gültig und kann dieser in einen normalen Führerschein umgeschrieben werden? Diese Fragen klären wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Dienstführerschein
Ein Dienstführerschein kann von Dienststellen der Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr ausgestellt werden.
Die Dienstfahrerlaubnis befähigt den Inhaber ausschließlich zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Dienstführerschein ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig.
Der Dienstführerschein ist nur für die Dauer des Dienstverhältnisses gültig und wird bei Beendigung eingezogen.
Ja, die Umschreibung kann bei einer Fahrerlaubnisbehörde vorgenommen werden.
Dienstführerschein: Erwerb bei Bundeswehr und Polizei
Die Vorschriften zur Dienstfahrerlaubnis werden in § 26 der Fahrerlaubnis–Verordnung (FeV) geregelt. Die Dienstfahrerlaubnis darf ausgestellt werden von Dienststellen der:
- Polizei
- Bundespolizei
- Bundeswehr
Der Dienstführerschein berechtigt den Inhaber lediglich zum Führen von Dienstfahrzeugen. Beim Erwerb gelten außerdem einige Sonderregelungen. Damit eine Dienstfahrerlaubnis erteilt werden kann, ist es beispielsweise nicht notwendig, ein Führungszeugnis vorzulegen.
Gebrauch und Gültigkeit der Dienstfahrerlaubnis
Der Dienstführerschein ist grundsätzlich nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig. Beim Führen eines Dienstfahrzeugs müssen demnach beide Dokumente mitgeführt werden.
Wurde eine Dienstfahrerlaubnis erworben, darf von dieser nur Gebrauch gemacht werden, solange das Dienstverhältnis besteht. Wird dieses beendet, wird der Dienstführerschein eingezogen.
Dieser kann wieder ausgehändigt werden, wenn das Dienstverhältnis wieder aufgenommen wird und die Dienstfahrerlaubnis noch gültig ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Neuerteilung dennoch möglich, wenn die Voraussetzungen für die Verlängerung von Fahrerlaubnissen (§ 24 FeV) erfüllt sind.
Dienstfahrerlaubnisklassen
Grundsätzlich unterscheiden sich die Dienstfahrerlaubnisklassen nicht von den allgemeinen Fahrerlaubnisklassen. Bei der Bundeswehr gibt es jedoch zusätzliche Klassen. Welche Dienstfahrzeuge mit einem Dienstführerschein geführt werden dürfen, regelt § 26 FeV.
- Dienstführerschein vor dem 18. Januar 2013 erteilt: Der Umfang der Berechtigung zum Führen von Bundeswehr-Dienstfahrzeugen richtet sich nach Anlage 10 FeV.
- Dienstführerschein ab dem 19. Januar 2013 erteilt: Umfang der Berechtigung zum Führen von Bundeswehr-Dienstfahrzeugen ergibt sich aus § 6 FeV.
Auf dem Dienstführerschein wird in Feld 10 vermerkt, an welchem Datum die Dienstfahrerlaubnis für eine bestimmte Fahrzeugklasse erworben wurde. Ist die Gültigkeit dieser begrenzt, wird die Dauer in Feld 11 eingetragen.
Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis bei bestehender Dienstfahrerlaubnis
Will der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während Bestehen des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis erwerben, gelten gemäß § 27 FeV einige abweichende Vorschriften. Im Gegensatz zu anderen Führerscheinanwärtern müssen Sie mit einem Dienstführerschein folgende Bedingungen nicht erfüllen:
- Fahrerlaubnisprüfung (theoretisch und praktisch)
- Ausbildung
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Schein
- Ärztliche Untersuchung und augenärztliche Untersuchung
Dies gilt im Übrigen auch umgekehrt: Sind Sie bereits im Besitz einer allgemeinen Fahrerlaubnis, entfallen die oben genannten Voraussetzungen für den Erwerb der Dienstfahrerlaubnis, wenn es sich um dieselbe bzw. eine entsprechende Fahrzeugklasse handelt.
In einigen Fällen kann das Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgeht, dass die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorhanden sind.
Übrigens: Wird die allgemeine Fahrerlaubnis aufgrund einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr entzogen, erlischt auch gleichzeitig die Dienstfahrerlaubnis. Dienststelle und Fahrerlaubnisbehörde haben sich gegenseitig über eine Versagung und vorläufige oder endgültige Entziehung der jeweiligen Fahrerlaubnis zu unterrichten.
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei der Polizei, Bundespolizei oder Bundeswehr erworben, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Beantragen können Sie die Umschreibung beim Bürgeramt oder einer Faherlaubnisbehörde.
Zu den Voraussetzungen der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis gehört, dass Sie diese bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Neben dem persönlichen Erscheinen sind folgende Unterlagen für die Umschreibung notwendig:
- Personalausweis
- Lichtbild
- Dienstführerschein
- Führerschein (bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse)
Was kostet die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis? Die Höhe der Gebühren variiert je nach ausstellender Behörde. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 35 bis 45 Euro.
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