Bußgeldstelle in Viechtach: Bayern

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach in Bayern

Die Zentrale Bußgeldstelle in Bayern verfolgt alle Verkehrsordnungswidrig­keiten des Landes.
Die Zentrale Bußgeldstelle in Bayern verfolgt alle Verkehrsordnungswidrig­keiten des Landes.

Das im Süden Deutschlands gelegene Bundesland Bayern ist eines der Länder, das lediglich eine Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) und keine weiteren kleineren Bußgeldbehörden besitzt.

Demnach werden alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Bayern begangen werden, in der Bußgeldstelle in Viechtach – im Osten Bayerns – bearbeitet und entsprechend geahndet. Diese werden durch die Polizei an die ZBS weitergeleitet.

Die in Viechtach angesiedelte Bußgeldstelle gehört zum Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.

Zuständigkeitsbereiche der Zentralen Bußgeldstelle

Da sich im Bundesland Bayern nur eine Bußgeldstelle befindet, kümmert sich diese um alle Verstöße, die im bayerischen Straßenverkehr begangen werden. Aus diesem Grund arbeiten die Mitarbeiter der Bußgeldstelle eng mit der bayerischen Polizei bzw. dem Polizeiverwaltungsamt zusammen. Diese erwischt die Verkehrssünder auf frischer Tat und leitet die Ordnungswidrigkeiten dann an die Bußgeldstelle in Viechtach weiter.

Das passiert dann, wenn die Verkehrsverstöße ein verordnetes Bußgeld von 60 Euro überschreiten. Bei einer Unterschreitung dieses Werts kommt es zur Ahndung des Verstoßes durch die Polizei. Sollte sich der Verkehrssünder weigern, das Verwarngeld von unter 60 Euro zu bezahlen, wird auch dieses Vergehen in ein Bußgeldverfahren umgewandelt und von der Polizei an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet.

Ahndung von Verkehrsdelikten

Die in Viechtach angesiedelte Bußgeldstelle ist für Verkehrsordnungswidrigkeiten in ganz Bayern zuständig.
Die in Viechtach angesiedelte Bußgeldstelle ist für Verkehrsordnungswidrigkeiten in ganz Bayern zuständig.

Wird die Angelegenheit durch die örtlich zuständige Polizei an die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach weitergeleitet, ist diese am Zuge, ein fälliges Bußgeld, etwaige Punkte oder ein Fahrverbot je nach Schwere der begangenen Tat zu verhängen.

Neben den Verkehrsverstößen, die auf Bayerns Straßen begangen und in Viechtach bearbeitet werden, ist die Zentrale Bußgeldstelle ebenso darauf spezialisiert, Vergehen gegen das Fahrpersonalgesetz – zum Beispiel bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten – zu ahnden. Dadurch, dass die Behörde stark zentralisiert und mit der Polizei verbunden ist, ist eine Einheitlichkeit der Fallbearbeitung möglich.

In Viechtach arbeiten demnach etwa 200 Mitarbeiter daran, Verkehrsverstöße aus ganz Bayern aufzunehmen, Bußgeldbescheide und Anhörungsbogen zu verschicken und die Strafen für die Verkehrssünder festzulegen. Derzeit sind es etwa eine Million Bußgeldverfahren, die pro Jahr von der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach in Bayern bearbeitet werden.

Verfolgung von Verstößen im ruhenden Verkehr

Einigen bayerischen Kommunen wurde die Befugnis erteilt, selbst Verwarnungen im ruhenden Verkehr bzw. ab und zu auch bei Geschwindigkeitsverstößen auszusprechen. Teilweise können sie als Ahndungsbehörde die Bearbeitung der Fälle selbst übernehmen oder aber das Bußgeldverfahren an die Zentrale Bußgeldstelle weiterleiten. Das kann auch durch die Polizei bzw. das Polizeiverwaltungsamt geschehen. Die ZBS übernimmt dann die weitere Bearbeitung des Verfahrens und leitet die Ahndung gegen den Verkehrssünder ein.

Das Verwarnungsgeldangebot

Bei Straftaten ist nicht die Bußgeldstelle in Viechtach, sondern die Staatsanwaltschaft verantwortlich.
Bei Straftaten ist nicht die Bußgeldstelle in Viechtach, sondern die Staatsanwaltschaft verantwortlich.

Die Zentrale Bußgeldstelle besitzt einen gewissen Rahmen, in dem sie sich mit der Anordnung eines Bußgeldes bewegen kann. Aus diesem Grund ist es möglich, dass die Zentrale Bußgeldstelle zunächst ein Angebot über das Verwarngeld an den entsprechenden Verkehrssünder sendet.

Wenn derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, dieses von der Bußgeldbehörde Viechtach gesendete Angebot ablehnt oder nicht darauf reagiert, wird ein herkömmlicher Bußgeldbescheid an den Beschuldigten versendet.

Sollte der Verkehrssünder Einwände gegen diesen Bescheid haben, hat er die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Auch diesen Einspruch sollte er dann an die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach adressieren. Denn sie ist zudem dafür verantwortlich, Einsprüche der Beschuldigten zu bearbeiten.

Bußgeldstelle in Bayern

AdresseKontakt
Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift
Mönchhofstraße 43
94234 Viechtach
Telefon:
09942/954-580
Fax:
09942/952-241

Homepage
www.polizei.bayern.de
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Verfasse einen neuen Kommentar