Bußgeldstelle in Kassel: Hessen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Zentrale Bußgeldstelle in Hessen

Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel ahndet alle Delikte, die im Straßenverkehr begangen werden.
Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel ahndet alle Delikte, die im Straßenverkehr begangen werden.

Hessen besitzt nur eine Bußgeldstelle, die sich in der drittgrößten Stadt des Bundeslandes, in Kassel, befindet. Von hier aus werden alle Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet, die im Straßenverkehr Hessens begangen werden.

Von der Polizei bzw. den Ordnungsbehörden erfasst, werden die Tatbestände an die Bußgeldstelle in Kassel weitergeleitet und entsprechend bearbeitet. Dabei orientiert sich die Behörde an Ordnungswidrigkeiten, die nach folgenden Gesetzestexten begangen werden:

Bußgeld- und Strafverfahren

Wenn Sie im Verkehr gegen eines der genannten Gesetze verstoßen sollten, sind oft nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fällig. Je nachdem, wie schwerwiegend der Verkehrsverstoß war, kann der Tatbestand auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Das kann auch dann passieren, wenn das Bußgeldverfahren aufgrund der Ordnungswidrigkeit bereits gegen den Verkehrssünder eröffnet wurde.

Dann wird das Verfahren in ein Strafverfahren umgeleitet. Auch andersherum ist das möglich: Sollte sich im Laufe eines Strafprozesses herausstellen, dass die begangene Tat doch nicht so schwerwiegend ist wie bislang angenommen, kann dieser in ein Bußgeldverfahren umgewandelt werden.

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel und die Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle in Kassel übernimmt die Tatbestände von der Polizei und leitet ein Bußgeldverfahren ein.
Die Bußgeldstelle in Kassel übernimmt die Tatbestände von der Polizei und leitet ein Bußgeldverfahren ein.

Die Zentrale Bußgeldstelle befindet sich im Regierungspräsidium Kassel und waltet von dort aus ihres Amtes.

Zu den Aufgaben der Bußgeldstelle gehört nicht nur die Einleitung von Bußgeldverfahren, sondern auch die Bearbeitung von Einsprüchen gegen Bescheide, die Aussendung von Bußgeldbescheiden und Anhörungs- sowie Zeugenfragebögen oder die Akteneinsicht koordinieren.

Die im Regierungspräsidium in Kassel ansässige Bußgeldstelle kann per Telefon, per E-Mail oder auch auf dem Postweg kontaktiert werden. Genaue Angaben zur Adresse und zum Kontakt finden Sie weiter unten auf der Seite.

Die Verfahrenssoftware OWi21

Seit 2004 bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel Verkehrsordnungswidrigkeiten mithilfe einer Software, die es ermöglicht, die Untersuchung der Bußgeldfälle zu optimieren und zu beschleunigen. Diese Software wird „OWi21“ genannt. Die Kommunikation zwischen Sachbearbeiter sowie Rechnungsstelle erfolgt ausschließlich elektronisch.

Die Software soll eine bestmögliche und effiziente Funktionsweise der Bußgeldverfahren garantieren. Dadurch, dass alle Prozesse online verlaufen, werden nicht nur alle wichtigen Daten bezüglich des Bußgeldbescheids, sondern auch eventuell eingehende Einsprüche elektronisch gespeichert und bearbeitet.

Einspruch gegen den Bescheid erheben

Die in Kassel ansässige Bußgeldstelle ist auch in gewissem Maße für Drogendelikte zuständig.
Die in Kassel ansässige Bußgeldstelle ist auch in gewissem Maße für Drogendelikte zuständig.

Wollen Sie einen Einspruch gegen den Ihnen zugesandten Bußgeldbescheid und die aufgelistete Ordnungswidrigkeit im Verkehr erheben, so haben Sie dafür zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides Zeit. Ihren Einspruch müssen Sie ebenfalls an die Bußgeldstelle richten, die Ihren Bescheid verschickt hat. In diesem Fall ist es also die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel, die Sie kontaktieren müssen.

Auch bei Fragen rund um den Bußgeldbescheid können Sie sich an die Zentrale Bußgeldstelle in Hessen wenden. Generell ist es hilfreich, den Bußgeldbescheid immer genau zu prüfen, bevor Sie eine Zahlung leisten. Denn oft können Fehler im Bußgeldbescheid auftreten, die diesen ungültig machen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bescheid fehlerfrei ist oder wie Sie Einspruch einlegen sollen, können Sie sich auch an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie beraten und für Sie Einspruch erheben.

Bußgeldstelle in Kassel:

AdresseKontakt
Regierungspräsidium Kassel – Zentrale Bußgeldstelle Hessen
Hausanschrift
Oberen Königsstraße 3
34117 Kassel

Postanschrift
34110 Kassel
Telefon:
0561/106-4444
Fax:
0661/32764-1999
E-Mail:
post@zbs.hessen.de

Homepage
www.rp-kassel.hessen.de
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. Tufail

    27. September 2024 um 0:51

    Mein Sohn hat Zeit 2.5 Woche Führerschein geschickt und bis jetzt noch gar keine Antwort bekommen, was ist das ? Vorher jede Woche brief und jetzt gar nichts

  2. armin

    12. Oktober 2019 um 20:15

    Welche Frist hat die Bussgeldstelle zur Zustellung des Vergehens???

  3. Sven S.

    18. Oktober 2016 um 1:01

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich habe am 7.10.16 ein Telefongesprüch mit Herrn H. geführt da stellte sich Herraus das ein Fehler aufgetreten ist anstatt mit 70 Euro zu Bestrafen ist es der Sachbearbeiterin passiert ist mit 760 Euro zu bestrafen es ist mir leider passiert es zu übersehen das ich reagiert habe so das ich erstmal reagiert habe als ich denn Brief Vom Amtsgericht Gross Gerau bekommen habe und dann ich wusste um was es geht aber da war es schon zu spät das es zurück genommen werden konnte
    da sagte ich ok aber wenn es geht das es in Raten Bezahlt werden kann von 100 Euro im Monat auf eine positive Antwort würde ich mich freuen

    Ps Vieleicht kann mann auf die Bearbeitungsgebühren verzichten da es eindeutig ein Fehler wegen des Geldbetrag bei euch liegt ich wäre ihnen sehr dankbar auf eine Posetive antwort von ihnen sehr Dankbar

    Mit freundlichen Grüssen

    Sven S.

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:53

      Hallo Sven,
      bitten wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an die zuständige Bußgeldstelle selbst bzw. einen Rechtsanwalt. Letzterer berät Sie zu allen Ihren Möglichkeiten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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