Sachsen besitzt – wie viele andere Bundesländer auch – eine Zentrale Bußgeldstelle. Zusätzlich gibt es jedoch zahlreiche andere Behörden, welche die zentrale Stelle in Chemnitz unterstützen.
Alle zusammen ergeben ein dichtes Behördennetz, das alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr des Landes ahndet. Die Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist dabei eine Art Mittelbehörde zwischen der Landesdirektion Sachsen und der kommunalen Ebene.
Inhaltsverzeichnis
Das Ordnungsamt in Chemnitz und die Bußgeldstelle
Die Zentrale Bußgeldstelle in Sachsen ist eine Abteilung des Ordnungsamtes der Stadt Chemnitz und arbeitet entsprechend eng mit dem Ordnungsamt zusammen. Neben der Bußgeldstelle gibt es noch weitere Zuständigkeitsbereiche des Ordnungsamtes:
Abteilung für Allgemeines Ordnungsrecht
Abteilung für Gewerbe und Marktwesen
Abteilung zur Regelung offener Vermögensfragen
Abteilung Stadtordnungsdienst
Abteilung für Verwaltung, Haushalt, Controlling
Die Untergliederung des Ordnungsamtes ist insofern hilfreich, als dass die Polizei bzw. das Ordnungsamt die Verkehrsverstöße anzeigt, die wiederum von der Bußgeldbehörde geahndet werden. Das Ordnungsamt ist in diesem Fall besonders dafür verantwortlich, Verwarngelder zu kassieren, die durch Park- und Haltevergehen entstehen.
Durch die Zentralisierung des Systems ist eine schnellere Bearbeitung der Verkehrsverstöße möglich, sodass Bußgeldbescheide möglichst bald verschickt und Bußgelder eingetrieben werden können. Sollte ein Verwarngeld nicht gezahlt werden, so ist auch in diesem Fall eine Umwandlung in ein Bußgeldmöglich. Das Bußgeldverfahren wird dann ebenfalls durch die Zentrale Bußgeldstelle eingeleitet.
Aufgaben der Bußgeldstelle Chemnitz
Die in der Stadt Chemnitz ansässige Bußgeldbehörde muss viele Aufgaben bewältigen, die mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu tun haben. So ist sie zum Beispiel dafür zuständig, Bußgeldverfahren einzuleiten, Akteneinsichten zu gewähren oder eingehende Einsprüche zu bearbeiten.
Auch dann, wenn einem Verkehrssünder der Führerscheinentzogen wurde, ist die Bußgeldstelle in Sachsen dafür zuständig, diesen so lange zu verwahren, bis der Beschuldigte das Fahrverbot abgeleistet hat. Auch bei den anderen Bußgeldbehörden des Bundeslands Sachsen ist die Abgabe des Führerscheins nach einem Fahrverbot möglich.
Welche sächsische Bußgeldstelle für die Ihnen vorgeworfene Tat zuständig ist, können Sie dem Bußgeldbescheidentnehmen, der Ihnen zugestellt wurde. An diese müssen Sie sich auch wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben. Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Bußgeldbehörde können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.
Bearbeitung von Einsprüchen
Auch Einsprüche, die seitens der Verkehrssünder eingehen, werden durch die Bußgeldstelle in Chemnitz, aber auch durch alle regionalen Bußgeldbehörden bearbeitet.
Sollte der betroffene Autofahrer nicht mit der ihm ausgestellten Strafe einverstanden sein oder fühlt er sich zu Unrecht beschuldigt, hat er die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Ebenso wie bei der Kontaktaufnahme des Verkehrssünders ist auch in diesem Fall der Einspruch an die Behörde zu richten, die den Bescheid versandt hat.
Zu beachten ist allerdings: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingelegt werden, da er sonst nicht gültig ist.
Bußgeldstellen in Sachsen:
Adresse
Kontakt
Landesdirektion Sachsen
Postanschrift Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz
Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.
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