Bußgeldstelle in Bremen bzw. Bremerhaven
Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Zentrale Bußgeldstelle in Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen ist ein Zwei-Städte-Staat und besitzt dementsprechend auch zwei Bußgeldstellen, die für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig sind. Eine davon befindet sich in Bremen selbst, die zweite hat ihren Sitz in Bremerhaven an der Nordsee.
Beide Bußgeldstellen sorgen dafür, dass Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr entsprechend ihrer Schwere geahndet und verfolgt werden, sprechen Fahrverbote aus oder verteilen Bußgelder und Punkte in Flensburg durch Bußgeldbescheide an die Verkehrssünder.
Bei der Beurteilung der Delikte wird auch von den Bußgeldstellen in Bremen und Bremerhaven der aktuelle Bußgeldkatalog zu Rate gezogen. Nur so kann garantiert werden, dass eine einheitliche Bestrafung der Verkehrssünder erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
Die Bußgeldstelle in Bremen
Durch das Stadtamt in Bremen, welchem die Bußgeldstelle angegliedert ist, wird das Bußgeldverfahren in einer Instanz zentralisiert. Hier werden Bußgeldverfahren eröffnet, die im Bremer Straßenverkehr begangen wurden. Das Stadtamt kümmert sich allerdings um alle Ordnungswidrigkeiten, die in Bremen begangen werden.
Aus diesem Grund bündeln sich die Kompetenzen zur Verfolgung von Verstößen an einem Ort. Neben der Bußgeldstelle, die die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Verkehrsüberwachung organisiert, sind auch das Standesamt und das Bürgerservicecenter in das Stadtamt integriert.
Neben Rotlicht- und Abstandsverstößen werden vom Stadtamt aus deshalb ebenso Verstöße gegen den Lärmschutz, gegen den Umweltschutz oder Vergehen gegen die korrekte Hundehaltung geahndet.
Die Aufgabengebiete der Bußgeldstelle in Bremerhaven
Ähnlich wie in der Nachbarstadt Bremen, werden auch in Bremerhaven jegliche Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Bußgeldstelle geahndet.
Neben Geschwindigkeitsverstößen und Vorfahrtsmissachtungen sind es allerdings auch Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Verkehrs, die hier bearbeitet werden.
Um eine bestmögliche Verfolgung der Delikte zu gewährleisten, arbeitet die Bußgeldstelle Bremerhaven deshalb eng mit der örtlichen Schutzpolizei zusammen.
Was erledigen die Bußgeldstellen im Zwei-Städte-Staat?
Wurden Ordnungswidrigkeiten in Bremen oder Bremerhaven von der Polizei erfasst – beispielsweise durch Blitzer oder andere Messgeräte – so werden diese an die entsprechende Bußgeldstelle weitergeleitet. Diese ist dann im Anschluss daran dafür zuständig, das Bußgeldverfahren einzuleiten. Dazu werden unter anderem ein Bußgeldbescheid, ein Anhörungs- oder ein Zeugenfragebogen verschickt. Zu den Aufgabengebieten der Bußgeldstellen gehören unter anderem:
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Versenden der Bußgeldbescheide
- Einsammeln und Verwahren der Führerscheine bei angeordnetem Fahrverbot
- Verschicken von Anhörungs- und Zeugenfragebogen
- Bearbeitung von Einsprüchen
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben
Sollten Sie als Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid erhalten, auf dem eventuell nicht nur ein Bußgeld, sondern zudem Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermerkt sind, sollten Sie genau prüfen, ob der Bußgeldbescheid auch gerechtfertigt ist.
Sind Sie nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einspruch zu erheben.
Das sollten Sie postalisch tun, da ein Einspruch per E-Mail nicht rechtmäßig eingelegt werden kann.
Sollten Sie aus einem anderen Grund mit der Bußgeldstelle in Bremen oder Bremerhaven in Kontakt treten wollen, können Sie das nicht nur auf dem Postweg tun.
Sie können sich auch per Telefon, Fax oder E-Mail melden.
Bußgeldstellen in Bremen und Bremerhaven
Adresse | Kontakt |
---|---|
Stadtamt – Bußgeldstelle/Verkehrsordnungswidrigkeiten | |
Postanschrift Stresemannstraße 48 28207 Bremen | Telefon: 0421/361-88624 Fax: 0421/496-59301 E-Mail: bussgeldstelle@stadtamt.bremen.de Homepage www.stadtamt.bremen.de |
Magistrat der Stadt Bremerhaven Bürger- und Ordnungsamt Bußgeldstelle | |
Postanschrift: Postfach 21 03 60 27524 Bremerhaven Hausadresse: Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30 Stadthaus 5, 2. Etage 27576 Bremerhaven | Telefon: 0471/590-3765 Fax: 0471/590-3779 E-Mail: bussgeldstelle@magistrat.bremerhaven.de Homepage:www.bremerhaven.de/buergerservice/ |
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