Bußgeldstelle in Bremen bzw. Bremerhaven

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zentrale Bußgeldstelle in Bremen

Die Bußgeldstelle in Bremen bearbeitet alle Ordnunsgwidrigkeiten im Stadtgebiet.
Die Bußgeldstelle in Bremen bearbeitet alle Ordnunsgwidrigkeiten im Stadtgebiet.

Die Freie Hansestadt Bremen ist ein Zwei-Städte-Staat und besitzt dementsprechend auch zwei Bußgeldstellen, die für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig sind. Eine davon befindet sich in Bremen selbst, die zweite hat ihren Sitz in Bremerhaven an der Nordsee.

Beide Bußgeldstellen sorgen dafür, dass Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr entsprechend ihrer Schwere geahndet und verfolgt werden, sprechen Fahrverbote aus oder verteilen Bußgelder und Punkte in Flensburg durch Bußgeldbescheide an die Verkehrssünder.

Bei der Beurteilung der Delikte wird auch von den Bußgeldstellen in Bremen und Bremerhaven der aktuelle Bußgeldkatalog zu Rate gezogen. Nur so kann garantiert werden, dass eine einheitliche Bestrafung der Verkehrssünder erfolgt.

Die Bußgeldstelle in Bremen

Durch das Stadtamt in Bremen, welchem die Bußgeldstelle angegliedert ist, wird das Bußgeldverfahren in einer Instanz zentralisiert. Hier werden Bußgeldverfahren eröffnet, die im Bremer Straßenverkehr begangen wurden. Das Stadtamt kümmert sich allerdings um alle Ordnungswidrigkeiten, die in Bremen begangen werden.

Aus diesem Grund bündeln sich die Kompetenzen zur Verfolgung von Verstößen an einem Ort. Neben der Bußgeldstelle, die die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Verkehrsüberwachung organisiert, sind auch das Standesamt und das Bürgerservicecenter in das Stadtamt integriert.

Neben Rotlicht- und Abstandsverstößen werden vom Stadtamt aus deshalb ebenso Verstöße gegen den Lärmschutz, gegen den Umweltschutz oder Vergehen gegen die korrekte Hundehaltung geahndet.

Die Aufgabengebiete der Bußgeldstelle in Bremerhaven

Die Bußgeldstelle in Bremerhaven kümmert sich ebenfalls um Ordnungswidrigkeiten, die im Zwei-Städte-Staat Bremen/Bremerhaven begangen wurden.
Die Bußgeldstelle in Bremerhaven kümmert sich ebenfalls um Ordnungswidrigkeiten, die im Zwei-Städte-Staat Bremen/Bremerhaven begangen wurden.

Ähnlich wie in der Nachbarstadt Bremen, werden auch in Bremerhaven jegliche Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Bußgeldstelle geahndet.

Neben Geschwindigkeitsverstößen und Vorfahrtsmissachtungen sind es allerdings auch Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Verkehrs, die hier bearbeitet werden.

Um eine bestmögliche Verfolgung der Delikte zu gewährleisten, arbeitet die Bußgeldstelle Bremerhaven deshalb eng mit der örtlichen Schutzpolizei zusammen.

Was erledigen die Bußgeldstellen im Zwei-Städte-Staat?

Wurden Ordnungswidrigkeiten in Bremen oder Bremerhaven von der Polizei erfasst – beispielsweise durch Blitzer oder andere Messgeräte – so werden diese an die entsprechende Bußgeldstelle weitergeleitet. Diese ist dann im Anschluss daran dafür zuständig, das Bußgeldverfahren einzuleiten. Dazu werden unter anderem ein Bußgeldbescheid, ein Anhörungs- oder ein Zeugenfragebogen verschickt. Zu den Aufgabengebieten der Bußgeldstellen gehören unter anderem:

  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Versenden der Bußgeldbescheide
  • Einsammeln und Verwahren der Führerscheine bei angeordnetem Fahrverbot
  • Verschicken von Anhörungs- und Zeugenfragebogen
  • Bearbeitung von Einsprüchen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben

Dem Stadtamt in Bremen ist die Bußgeldstelle, die auch Rotlichtverstöße ahndet, angegliedert.
Dem Stadtamt in Bremen ist die Bußgeldstelle, die auch Rotlichtverstöße ahndet, angegliedert.

Sollten Sie als Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid erhalten, auf dem eventuell nicht nur ein Bußgeld, sondern zudem Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermerkt sind, sollten Sie genau prüfen, ob der Bußgeldbescheid auch gerechtfertigt ist.

Sind Sie nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einspruch zu erheben.

Das sollten Sie postalisch tun, da ein Einspruch per E-Mail nicht rechtmäßig eingelegt werden kann.

Sollten Sie aus einem anderen Grund mit der Bußgeldstelle in Bremen oder Bremerhaven in Kontakt treten wollen, können Sie das nicht nur auf dem Postweg tun.

Sie können sich auch per Telefon, Fax oder E-Mail melden.

Bußgeldstellen in Bremen und Bremerhaven

AdresseKontakt
Stadtamt – Bußgeldstelle/Verkehrsordnungswidrigkeiten
Postanschrift
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Telefon:
0421/361-88624
Fax:
0421/496-59301
E-Mail:
bussgeldstelle@stadtamt.bremen.de

Homepage
www.stadtamt.bremen.de
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt
Bußgeldstelle
Postanschrift:
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven


Hausadresse:
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5, 2. Etage
27576 Bremerhaven
Telefon:
0471/590-3765

Fax:
0471/590-3779

E-Mail:
bussgeldstelle@magistrat.bremerhaven.de

Homepage:
www.bremerhaven.de/buergerservice/
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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