Zentrale Bußgeldstelle in Berlin

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Bußgeldstelle in Berlin

Die Bußgeldstelle in Berlin ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die Bußgeldstelle in Berlin ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Die Bundeshauptstadt Berlin besitzt lediglich eine Bußgeldstelle, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten der Berliner Autofahrer ahndet. Neben den Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstößen, kümmert sich die Bußgeldstelle ebenfalls um das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen sowie um die Verwahrung sichergestellter PKW.

Die Bußgeldstelle ist eng mit der Berliner Polizei – dem Polizeipräsident in Berlin – verbunden. Somit ist der Chef der Berliner Polizei, also der Polizeipräsident, gleichzeitig auch der Chef der Bußgeldstelle.

Viele Tausende Mitarbeiter kümmern sich in der Bußgeldstelle und der Polizeidienststelle in Berlin um die Verfolgung, Bearbeitung und Ahndung von Bußgeldern und um die Aussendung von Bußgeldbescheiden.

Wer ist für die Erfassung der Ordnungswidrigkeiten zuständig?

Auch Parkvergehen können durch die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin geahndet werden - wenn Sie Ihr Knöllchen nicht zahlen.
Auch Parkvergehen können durch die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin geahndet werden – wenn Sie Ihr Knöllchen nicht zahlen.

Für das Anzeigen der Verkehrsordnungswidrigkeiten sind zunächst die Berliner Polizei sowie außerdem die Bezirksämter zuständig. Dabei unterscheiden sich die Kompetenzen zwischen dem ruhenden und dem fließenden Verkehr. Der ruhende Verkehr wird durch die Berliner Ordnungsämter betreut und kontrolliert. Hier handelt es sich größtenteils um Park- und Haltevergehen. Die Polizei hingegen kümmert sich um alle Delikte, die im fließenden Verkehr geschehen.

Die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden dann umgehend an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Das kann sowohl in Papierform als auch elektronisch geschehen. Die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin besitzt ein Onlineportal, in dem Beschuldigte die Möglichkeit haben, sich einzuloggen und die Daten zu ihrer Tat abzurufen.

Auch Beweisfotos – wie beispielsweise Blitzerfotos nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung – können hier eingesehen werden. Die Anmeldedaten zu diesem Portal können Sie Ihrem Anhörungsbogen entnehmen.

Welche Ordnungswidrigkeiten werden geahndet?

Der Polizeipräsident in Berlin sowie die Bußgeldstelle beschäftigen sich mit allen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in der Hauptstadt begangen werden. Die Verkehrsordnungswidrigkeiten werden durch die Polizei in Berlin an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

Dazu gehören beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsmissachtungen oder falsche Ladungssicherungen. Auch Alkohol- oder Drogendelikte können – solange sie sich in einem bestimmten Rahmen halten – zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zählen.

Ebenso ist es möglich, dass Parkvergehen, die mit einem Verwarngeld bestraft werden, zu einem Bußgeldverfahren führen und deshalb bei der Bußgeldstelle in Berlin landen.

Das ist dann der Fall, wenn das Verwarngeld durch den Verkehrssünder in der angesetzten Frist nicht bezahlt wurde oder sich dieser weigert, die Geldbuße zu begleichen. In dieser Situation wird das Verwarngeld in ein Bußgeld umgewandelt, das mithilfe eines Bußgeldverfahrens eingetrieben wird.

Bußgeldstelle Berlin: Telefon und Adresse

Geschwindigkeitsüberschreitung begangen? Dann schickt die in Berlin zuständige Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid an den Verkehrssünder.
Geschwindigkeitsüberschreitung begangen? Dann schickt die in Berlin zuständige Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid an den Verkehrssünder.

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, mit der in Berlin ansässigen Bußgeldstelle in Kontakt zu treten. Neben dem bereits erwähnten elektronischen Portal, das Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre eigenen Daten einzusehen, können Sie sich auch per E-Mail oder telefonisch bei der Behörde melden.

Dabei ist es wichtig, immer das Aktenzeichen Ihres Falls anzugeben, um eine bestmögliche Auskunft zu erhalten.

Für die Bußgeldstelle in Berlin sind sowohl Telefonnummer als auch Adresse in der unten folgenden Übersicht gegeben.

Die Kontaktmöglichkeiten können Sie nutzen, wenn Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben oder Einspruch einlegen wollen.

Beachten Sie: Wollen Sie aufgrund eines fehlerhaften Bußgeldbescheids oder aus anderen Gründen Einspruch gegen Ihren Bescheid erheben, ist das per E-Mail nicht möglich. Dieser muss auf postalischem Weg eingereicht werden.

Bußgeldstelle Berlin

AdresseKontakt
Polizeipräsident in Berlin – Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle
Hausanschrift
12660 Berlin

Akten- und Fotoeinsicht
Magazinstraße 5
10179 Berlin
Telefon:
030/4664-995150
Fax:
030/4664-99529 -7 oder -8
E-Mail:
bussgeldstelle@bowi.berlin.de

Homepage
www.berlin.de
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

3 Kommentare

  1. Zunkel

    23. Januar 2023 um 9:33

    Am 12.7.22 habe ich im Halteverbot gestanden.
    Am15.8.22 habe ich gezahlt. Jetzt soll ich ein Verwarnungsgeld zahlen. Ich verstehe das alles nicht. Wie kann das sein was kann ich noch machen. Habe per Post geschrieben per E Mail geschrieben.. kein Erfolg.
    MfG

  2. Mario

    27. November 2016 um 13:04

    Die landeshaupkasse hat mein Gezahltes Bußgeld mit dem Vermerk Überzahlung Zurück Überwiesen .Was muss ich Tun?

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:20

      Hallo Mario,

      in diesem Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und erfragen, wie es zu diesem Vermerk kam.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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