Zentrale Bußgeldstelle und andere Bußgeldbehörden in Thüringen
Thüringen besitzt nicht nur eine Zentrale Bußgeldstelle in Artern, sondern zudem einige kleinere Bußgeldbehörden, die bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten behilflich sind. In der Regel ist eine Zentrale Bußgeldstelle dafür verantwortlich, Verkehrsverstöße für eine größere Verwaltungseinheit – also auf Landesebene – zu ahnden.
Kleinere Bußgeldbehörden kümmern sich um Verstöße im jeweiligen Stadt- bzw. Kreisgebiet. Aus diesem Grund ist die Bußgeldstelle in Artern für die Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Landesebene zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Die Aufgabengebiete der Zentralen Bußgeldstelle in Thüringen
Die Thüringer Polizei und die Zentrale Bußgeldstelle arbeiten eng zusammen. Damit diese Arbeit vereinfacht wird, ist die Behörde in Artern dem Polizeiverwaltungsamt unterstellt. Denn bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist eine Kooperation von Polizei und Bußgeldbehörde sehr wichtig.
Während die Bußgeldstelle für die Einleitung der Bußgeldverfahren zuständig ist, spürt die Polizei die Verkehrsdelikte auf, die erst zu diesen Verfahren führen. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Bußgeldstelle von großer Wichtigkeit. Je besser die beiden Behörden miteinander kooperieren, desto schneller und effizienter kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet und das Bußgeld für den Verkehrsverstoß eingetrieben werden.
Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Aber was passiert, nachdem die Polizei den entsprechenden Verkehrsverstoß an die Bußgeldstelle weitergeleitet hat? Zunächst einmal muss zwischen Verwarn- und Bußgeld unterschieden werden. Wenn ein Verkehrssünder lediglich einen Park- oder Halteverstoß begangen hat, ist in der Regel nur ein Verwarngeld fällig.
Dieses wird bis zu einem Betrag von 55 Euro erteilt. Bei einer solchen Geldbuße wird eine Verwarnung ausgesprochen – Sie erhalten also einen Zettel an der Windschutzscheibe Ihres Autos.
Sollten Sie das Verwarngeld nicht in der angegebenen Zeit zahlen, so wird auch dieses in ein Bußgeld umgewandelt und ein entsprechendes Verfahren gegen Sie eingeleitet.
Im nächsten Schritt erhalten Sie einen Anhörungsbogen, den Sie in jedem Fall mit den richtigen und kompletten Angaben zu Ihrer Person ausfüllen und zurückschicken müssen. Wenn Sie möchten, können Sie auch Angaben zum Vorwurf machen, dazu sind Sie allerdings nicht verpflichtet.
Aufgrund dieses Anhörungsbogens entscheidet die zuständige Bußgeldstelle dann, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid an Sie zugestellt wird.
Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle in Thüringen – Wie geht es weiter?
Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, wenn Sie dies möchten. Zahlen Sie das Bußgeld jedoch, ist das Verfahren durch die Zentrale Bußgeldstelle Artern oder andere Behörden gegen Sie abgeschlossen.
Wenn Sie – egal in welcher Form – Kontakt zur Bußgeldstelle aufnehmen möchten, sollten Sie sich an der auf dem Bußgeldbescheid angegebenen Adresse orientieren. Denn diese gibt an, welche Bußgeldstelle in Thüringen für Sie zuständig ist.
Einspruch können Sie auf eigene Faust oder mithilfe eines Anwalts einlegen. Denken Sie genau darüber nach, welcher Ihr nächster Schritt sein soll, denn die Konsultation eines Rechtsanwalts kann mit hohen Kosten verbunden sein. Allerdings kann dieser Sie auch dahingehend beraten, ob ein Einspruch bei der Behörde überhaupt sinnvoll ist.
Zentrale Bußgeldstelle in Thüringen und weitere Behörden:
Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.
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