Zentrale Bußgeldstelle und Bußgeldbehörde
Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024
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Zentrale Bußgeldstelle und normale Bußgeldbehörde
In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Behörde, die sich um Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße der Autofahrer kümmert. Neben der Ahndung der Verkehrsdelikte ist die Bußgeldstelle zudem für die Ausstellung und Versendung der Bußgeldbescheide sowie die Bearbeitung von Einsprüchen zuständig.
Oft gibt es neben einer Zentralen Bußgeldstelle noch weitere Bußgeldbehörden, die diese Angelegenheiten regelt. Aber welche Dienststellen sind für Ihre begangenen Taten zuständig?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Die Zentrale Bußgeldstelle
Sie ist für die Durchsetzung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zuständig. Nicht in jedem Bundesland gibt es eine zentrale Bußgeldstelle. Mancherorts sind viele kleinere Behörden zuständig.
Sie übernimmt eine Reihe wichtiger Aufgaben, z. B. bearbeitet Sie die Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Eine Liste der Aufgaben finden Sie hier.
Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie leben. Klicken Sie hier und wählen Sie Ihr Bundesland aus, um die zuständige Bußgeldstelle zu finden.
Bußgeldstellen in Deutschland nach Bundesländern:
- Baden-Württemberg: Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe
- Bayern: Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach
- Berlin
- Brandenburg: Zentrale Bußgeldstelle in Gransee
- Bremen
- Hamburg
- Hessen: Zentrale Bußgeldstelle in Kassel
- Mecklenburg-Vorpommern: Zentrale Bußgeldstelle in Rostock
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Zentrale Bußgeldstelle in Speyer
- Saarland: Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert
- Sachsen: Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz
- Sachsen-Anhalt: Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg
- Schleswig-Holstein
- Thüringen: Zentrale Bußgeldstelle in Artern
Was regeln die Bußgeldstellen?
Sollten Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, erhalten Sie nach der Tat einen Bußgeldbescheid bzw. einen Anhörungsbogen, der von der örtlichen Bußgeldstelle an Sie ausgegeben wird. Haben Sie Fragen zu Ihrem Bescheid, müssen Sie sich immer an die auf dem Brief aufgelistete Bußgeldstelle wenden.
Aber gibt es Unterschiede bezüglich der Zuständigkeiten der Bußgeldstellen? Welche Dienststellen übernehmen welche Aufgaben? Und um welche anderen Belange kümmern sich die Bußgeldbehörden außerdem? Diese und weitere Fragen sollen im folgenden Ratgeber für Sie geklärt werden.
Zentrale Bußgeldstellen in Deutschland
Nicht alle Bundesländer besitzen gleichzeitig auch eine Zentrale Bußgeldstelle. Oft sind es mehrere kleinere Behörden, die sich um die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten kümmern. Zentrale Bußgeldstellen, die landesweit agieren, befinden sich in folgenden deutschen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe
- Bayern: Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach
- Berlin
- Brandenburg: Zentrale Bußgeldstelle in Gransee
- Bremen
- Hamburg
- Hessen: Zentrale Bußgeldstelle in Kassel
- Rheinland-Pfalz: Zentrale Bußgeldstelle in Speyer
- Saarland: Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert
- Sachsen: Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz
- Sachsen-Anhalt: Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg
- Thüringen: Zentrale Bußgeldstelle in Artern
Alle anderen deutschen Bundesländer besitzen keine zentrale Bußgeldstelle, sondern mehrere kleine Bußgeldbehörden, die die Ordnungswidrigkeiten des Landes regeln.
Benennung im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Die Verwaltungsbehörden für begangene Ordnungswidrigkeiten auf deutschen Straßen werden in § 36 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) benannt. Entsprechend gilt:
Sachlich zuständig ist
- die Verwaltungsbehörde, die durch Gesetz bestimmt wird,
- mangels einer solchen Bestimmung
a) die fachlich zuständige oberste Landesbehörde oder
b) das fachlich zuständige Bundesministerium, soweit das Gesetz von Bundesbehörden ausgeführt wird.“
In § 27 des OWiG wird zudem geklärt, wer örtlich für die Erfassung der Ordnungswidrigkeiten zuständig ist:
Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk
- die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder
- der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat.“
Das OWiG legt also fest, dass die oberste Landesbehörde – also wenn vorhanden zumeist die Zentrale Bußgeldstelle – verantwortlich für das Bußgeldverfahren gegen den Verkehrssünder ist.
Das muss entweder durch die Bußgeldstelle im Ort der begangenen Tat geschehen oder das Verfahren muss am Wohnort des Fahrzeugführers eingeleitet werden.
Bei Umzug des Verkehrssünders ist dann auch die Behörde bzw. die Polizei am neuen Wohnort zuständig.
Zuständigkeit bei mehreren Taten
Sollte der Verkehrssünder nicht nur eine, sondern mehrere Taten begangen haben, so können auch unterschiedliche Bußgeldbehörden für die Bearbeitung der Fälle zuständig sein. Das ist allerdings auch davon abhängig, ob das Vergehen einer bestimmten Behörde zugeordnet werden kann oder nicht.
Ist dem nicht so, kann eine Behörde in der Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit allerdings Vorrang erhalten, wenn die Polizei die Akten über die Tat bereits an diese Stelle übergeben hat bzw. die Behörde bereits den Täter vernommen hat.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sollte der Täter keine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits eine Straftat begangen haben, ist keine der Bußgeldstellen mehr dafür verantwortlich, die Ahndung des Delikts zu vollziehen. In dieser Situation ist die Staatsanwaltschaft für die Straftat zuständig. Das ist beispielsweise oft bei Alkohol oder Drogen am Steuer der Fall.
Wenn sich bezüglich einer Verkehrsordnungswidrigkeit erst im Laufe der Ermittlung der Behörde herausstellt, dass es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits um eine Straftat handelt, kann die entsprechende Bußgeldstelle die Unterlagen auch direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Umgekehrt ist das auch möglich. So kann auch die Staatsanwaltschaft Unterlagen an die Bußgeldbehörde weiterreichen, falls sich ein Straftatbestand doch als Ordnungswidrigkeit entpuppen sollte.
Aufgaben und Zuständigkeiten einer Bußgeldbehörde
So vielfältig die Gründe für eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr sind, so facettenreich sind auch die Aufgaben, die innerhalb einer Bußgeldstelle zu bewältigen sind. Ebenso gibt es mehr oder weniger schwerwiegende Fälle, die es zu bearbeiten gilt.
An erster Stelle bei der Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten steht zumeist die Zentrale Bußgeldstelle. Aber auch weitere Dienststellen können wichtige Aufgaben übernehmen.
Das ist beispielsweise dann besonders sinnvoll, wenn ein Bundesland nicht nur einen Stadtstaat umfasst, sondern sich über eine größere Fläche ausdehnt und eine größere Anzahl an Einwohnern aufweist. Zudem ist es möglich, dass Bußgeldstellen und Ordnungsämter sich die Aufgaben bezüglich der Ordnungswidrigkeiten im Verkehr teilen.
Oft kommt es dann vor, dass sich die Bußgeldstellen bzw. -behörden mit Vorkommnissen im Verkehr beschäftigen, die im fließenden Verkehr geschehen. Das Ordnungsamt wiederum kümmert sich um Verstöße, die im ruhenden Verkehr – also beispielsweise bei Parkverstößen – stattfinden.
Zu den Aufgaben einer Bußgeldstelle bzw. -behörde zählen:
- Akteneinsicht seitens des Verkehrssünders bzw. dessen Anwalt verwalten
- Erstellung und Versendung des Bußgeldbescheids, Anhörungs- und Zeugenfragebogens
- die zuständige Polizeibehörde beauftragen, in einem Fall zu ermitteln
- Bei Parkvergehen sichergestellte Fahrzeuge verwahren (z. B. beim Abschleppen)
- Einsprüche bearbeiten
- Bei Fahrverbot: Führerscheine einziehen und verwahren bzw. zum Ende des Verbots wieder austeilen
- Bußgeldzahlungen verwalten (Ratenzahlung etc.)
Sollte ein Verkehrssünder lediglich ein Verwarngeld zahlen müssen, beispielsweise weil dieser einen Parkverstoß begangen hat, so ist nicht die Bußgeldstelle für die Verwaltung verantwortlich. In diesem Fall kümmert sich die zuständige Polizeidienststelle um die Bearbeitung des Falls. Bis zu einer Geldbuße von 60 Euro ist die Polizei, nicht die Bußgeldstelle, verantwortlich dafür, das Bußgeld – bzw. das Verwarngeld – einzutreiben.
Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden
Erhalten Sie als Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid, so ist dieser nicht immer auch rechtens.
Durch technische Mängel kann es vorkommen, dass Sie einen fehlerhaften Bescheid erhalten.
Haben Sie beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß begangen, können falsch eingestellte Blitzer dafür sorgen, dass Ihnen eine ungültige Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Auch fehlende Angaben auf dem Bußgeldbescheid können diesen nichtig machen.
Prüfen Sie deshalb die Angaben auf dem Bescheid genau, bevor Sie eine Zahlung leisten. Sollten Sie einen fehlerhaften Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle erhalten, können Sie gegen diesen Einspruch erheben. Einsprüche werden ebenfalls von der zuständigen Bußgeldbehörde bzw. -stelle bearbeitet und können Ihnen helfen, unrechtmäßige Geldbußen zu verhindern.
Bei welcher Behörde kann ich mich über die Bußgeldstelle beschweren? Welche Behörde ist übergeordnet? Danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Durchführung von Überweisungen, um z.B. einen Bussgeldbescheid zu begleichen, empfehle ich, dass Ihre Bankverbindung über Ihre Homepage zur Verfügung gestellt wird.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Klaus
Hallo Klaus,
die Bankverbindung der Bußgeldstelle können Sie dem Bescheid entnehmen. Wir stehen in keiner Verbindung zu diesen Behörden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org