Bußgeldkatalog Motorrad: Vorgaben der StVO
Letzte Aktualisierung am: 16. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldrechner zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Bußgeldtabelle: Tempoverstoß mit dem Motorrad innerorts
Bußgeldtabelle: Tempoverstoß mit dem Motorrad außerorts
Bußgeldtabelle: Motorradbeleuchtung
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Beleuchtungseinrichtungen in verschmutztem oder verdecktem Zustand verwendet | 20 - 35 € |
Bei schlechter Sicht nur Standlicht genutzt oder bei ausreichender Beleuchtung Fernlicht aktiviert | 10 - 35 € |
Bei Nebel, Schneefall oder Regen kein Abblendlicht eingeschaltet | 25 - 60 € |
Blinker nicht gesetzt | 10 € |
Bußgeldtabelle: Verkehrsverbote und Helmpflicht
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verkehrsverbote bzw. Zeichen missachtet | 50 € | |
Ohne erforderlichen Helm gefahren | 15 € | |
Ein Kind ohne erforderlichen Helm befördert | 60 € | 1 |
Auf dem Motorrad generelle Vorschriften beachten
Wollen Fahrzeugführer sich über verkehrsrechtliche Sanktionen informieren, lohnt sich grundsätzlich der Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog. Auch beim Motorrad sind konkrete Verkehrsregeln zu beachten, die unter anderem durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegeben werden.
So ist unter anderem die Achtung bestimmter Verkehrszeichen bedeutsam. Das Motorrad darf etwa nicht in eine Straße einfahren, die durch das Zeichen 255 gekennzeichnet ist. Andernfalls droht ein Bußgeld von 50 Euro. Ein solches Verkehrszeichen zeigt einen rot umrandeten Kreis mit einem schwarzen Motorradfahrer auf weißem Grund in der Mitte.
Spezifische Infos zum Motorradfahren
- Auf dem Motorrad vom Blitzer erwischt worden
- Kleinkraftrad fahren
- Moped fahren
- Motorrad parken
- Motorradunfall
- Roller fahren
- Schmerzensgeld nach Motorradunfall
- Tuning beim Motorrad
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Motorrad-Bußgeldkatalog
Nein, in der Regel gelten die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmten Regelungen auch auf dem Motorrad. Allerdings gibt es in einigen Bereichen besondere Vorgaben für Motorradfahrer.
Neben Bußgeldern und Punkten sind auch Fahrverbote als Sanktion möglich. Unsere Tabellen bieten hierzu einen Überblick.
Ja, in Deutschland ist auf dem Motorrad eine Helmpflicht zu beachten. Welcher Bußgelder fällig werden, wenn diese missachtet wird, zeigt die Tabelle hier.
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad
Natürlich sind Motorradfahrer mitunter von den Regeln betroffen, die auch für Autofahrer gelten. So müssen diese darauf achten, keine Geschwindigkeitsüberschreitungen zu begehen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Temposündern, die innerorts und außerorts die angegebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten:
- Schlägt beispielsweise ein Blitzer zu, wenn ein Fahrer in einer Ortschaft 26 km/h zu schnell fährt, drohen ihm ein Bußgeld über 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
- Motorradfahrer, die außerorts z. B. 41 km/h zu viel auf dem Tacho haben, müssen mit 320 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Ein besonders hohes Bußgeld auf dem Motorrad droht auch, wenn gegen die gültige Promillegrenze verstoßen wird. Für Fahrer außerhalb der Probezeit liegt diese bei 0,5 Promille. Bei einem ersten Verstoß sind ein Bußgeld über 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot zu erwarten. Es zeigt sich: Der geltende Bußgeldkatalog ist beim Motorrad nicht weniger strikt. Es gibt sogar einige Sondervorschriften, die speziell für Motorradfahrer gelten.
Mit dem Motorrad Strafen beim Parken vermeiden
Motorräder fallen unverhältnismäßig schmaler aus, als es bei Autos oder anderen Kraftfahrzeugen der Fall ist. So nehmen einige Verkehrsteilnehmer an, dass beim Halten und Parken andere Vorschriften gelten. Ein Motorrad darf aber nicht einfach abgestellt werden, wie es seinem Besitzer beliebt. Auch hierbei gelten die Regeln der StVO. So ist unter anderem zu beachten:
- Durch § 12 StVO darf ein Motorrad nicht ohne weiteres auf dem Gehweg abgestellt werden, es sei denn, ein gesondertes Verkehrszeichen erlaubt dies.
- Der Bußgeldkatalog zum Motorrad sieht auch Sanktionen für diejenigen vor, welche ihr motorisiertes Zweirad an einem Fahrradständer parken.
- Beide genannten Verstöße können jedoch durchaus von Behörden toleriert werden. Das gilt vor allem dann, wenn keine Motorradparkplätze in der Nähe sind und niemand gestört oder behindert wird.
Motorradfahrer können jedoch nicht darauf zählen, dass die Kontrolleure in jedem Fall ein Auge zudrücken. In den meisten Fällen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der für das Motorrad geltende Bußgeldkatalog Anwendung findet und es zumindest zu Bußgeldern kommt.
So ist es weiterhin möglich, dass ein Parkhausbetreiber die Nutzung durch Motorradfahrer verbietet, was dann auch zu beachten ist.
In manchen Parkhäusern sind zudem nur bestimmte Flächen für Motorräder reserviert. Hier müssen Betroffene genau hinsehen.
Hindurchschlängeln im Stau: Ist das okay?
Nicht selten taucht die Frage auf: Sieht der Bußgeldkatalog zum Motorrad eine Sanktion vor, wenn sich Fahrer beim Stau auf der Autobahn zwischen den stehenden Kraftfahrzeugen hindurchschlängeln? Immer wieder kommt es durch diesen Sachverhalt zu Diskussionen. So werden auch teilweise Forderungen laut, die Rettungsgasse auch für Motorradfahrer freizugeben. Schließlich entstehe dabei von der Breite her ein ganzer Fahrstreifen für Zweiradfahrer. Nicht zuletzt wird gefordert, die Standspur bei Stau bis zur nächsten Ausfahrt für Motorradfahrer freizugeben.
Juristisch ist die Frage nach dem Hindurchschlängeln längst geklärt: Dieses Verhalten ist verboten und kann mit Sanktionen gemaßregelt werden. Bei der Nutzung der Rettungsgasse käme es darüber hinaus zur Missachtung des Rechts-Überholverbots.
Auch das zulässige Linksüberholen steht diesbezüglich immer wieder in der Diskussion. In den meisten Stausituationen bleibt den Motorradfahrern jedoch nicht genug Raum, um mit ausreichendem Sicherheitsabstand an den Kraftfahrzeugschlangen vorbeizukommen. Folglich besteht dabei eine hohe Unfallgefahr, weshalb auch von dieser Handlungsoption abzuraten ist.
Guten Tag,
gibt es besondere Bußgelder, wenn ich mit einem Motorrad die Zuladung überschreite? Im Bußgeldkatalog finde ich leider nur Angaben für Pkw, Lkw und jeweilige Hänger.
Freundliche Grüße
Wenn z.B. Kopf- und Beinverletzungen erlitten werden, kann dann das jeweilige Schmerzensgeld addiert werden ? Wie ist es bei weiteren Verletzungen ?
Vielen Dank !
Hallo Achim,
pauschale Aussagen zum Schmerzensgeld sind in der Regel nicht möglich, da bei der Berechnung zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org