Den Bußgeldkatalog in Luxemburg beachten

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg

Ver­stoßBuß­geld
20 km/h zu schnellab 50 €
50 km/h zu schnellab 145 €
Park­ver­stoßab 25 €
nicht an­ge­schnallt75 €
Rot­licht­ver­stoß145 €
Al­ko­hol am Steuer145 €
Handy am Steuer75 €

Ein Bußgeld in Luxemburg muss nicht sein

Auch in Luxemburg ist ein Bußgeld zu zahlen, wenn Verkehrsregeln verletzt werden.
Auch in Luxemburg ist ein Bußgeld zu zahlen, wenn Verkehrsregeln verletzt werden.

Nicht unweit der Stadt Trier und der deutschen Landesgrenze im Westen liegt die vergleichsweise kleine Nation mit dem Namen Luxemburg. Durch die Nähe zu Deutschland fahren nicht wenig hier lebende Anwohner auch auf luxemburgischen Straßen, ob zum Arbeiten oder um im Urlaub zu entspannen.

Doch auch dabei gilt es Verkehrsregeln zu beachten, um nicht gegen den in Luxemburg geltenden Bußgeldkatalog zu verstoßen und ein Bußgeldbescheid im Ausland zu kassieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den grundlegenden Verkehrsregeln, die auf luxemburgischem Boden zu beachten sind. Darüber hinaus wird die Mautpflicht in Luxemburg genauer beleuchtet.

FAQ: Bußgeldkatalog von Luxemburg

Welche Verkehrsvorschriften sind in Luxemburg zu beachten?

In Luxemburg sind die gleichen Verkehrsregeln zu beachten wie in Deutschland. Lesen Sie hier, wann beispielsweise das Telefonieren hinterm Steuer erlaubt ist und welche Alkoholgrenze es zu beachten gilt.

Drohen Bußgeldern, wenn die Verkehrsregeln in Luxemburg missachtet werden?

Ja, verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen die Vorschriften, werden Bußgelder fällig. Wie hoch diese in Luxemburg ausfallen, können Sie hier in der Bußgeldtabelle nachlesen.

Kann es zu einer Vollstreckung luxemburgischer Bußgelder in Deutschland kommen?

Ja, ein Bußgeldbescheid aus Luxemburg kann gemäß den Bestimmungen des EU-Vollstreckungsabkommen auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies betrifft Geldsanktionen ab einer Höhe von 70 Euro.

Grundlegende Verkehrsregeln

Wie auch in anderen Ländern, kommt es zu Sanktionen durch den Bußgeldkatalog in Luxemburg, wenn die Geschwindigkeit eines Autos höher ausfällt, als es die örtlichen Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen erlauben. Fahren Verkehrsteilnehmer beispielsweise 20 km/h zu schnell, droht bereits ein Bußgeld von 50 Euro oder höher. Bei 50 km/h zu viel sind es bereits 145 Euro oder mehr.

Auch Alkohol am Steuer wird von den Luxemburger Behörden nicht gerne gesehen. Zwar fällt das Bußgeld, welches ab 145 Euro beginnt, im Vergleich zu Deutschland etwas harmloser aus. Die normale Promillegrenze fällt jedoch identisch aus: Nicht mehr als 0,5 Promille sollten Kfz-Führer im Blut haben. Sonst werden Sie nach dem Bußgeldkatalog in Luxemburg zur Kasse gebeten. Fahranfänger dürfen 0,2 Promille nicht überschreiten.

Zudem ist in Luxemburg mit einem Bußgeld zu rechnen, wenn Autofahrer mit dem Telefon am Steuer erwischt werden. Betroffene müssen dann ein Bußgeld über 75 Euro bezahlen. Wer beim Telefonieren nicht gegen den Bußgeldkatalog in Luxemburg verstoßen will, muss folglich eine Freisprecheinrichtung nutzen.

Wie auch in Deutschland gibt es in Luxemburg jedoch keine Lichtpflicht. Das bedeutet: Tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen sind Fahrer nicht verpflichtet, das Abblendlicht ihres Fahrzeugs einzuschalten. Anders sieht es beispielsweise in den skandinavischen Ländern aus.

Maut in Luxemburg

Der Bußgeldkatalog in Luxemburg fordert im Vergleich zu Deutschland teilweise niedrigere Bußgelder.
Der Bußgeldkatalog in Luxemburg fordert im Vergleich zu Deutschland teilweise niedrigere Bußgelder.

Neben den Vorgaben, welche der Bußgeldkatalog in Luxemburg macht, müssen einige Fahrzeugführer auch die dortigen Mautgebühren im Hinterkopf behalten.

Diese kommen für LKW-Fahrer vor allem auf Autobahnen zum Tragen. Sollen entsprechende Streckenabschnitte benutzt werden, müssen die Betroffenen eine festgelegte Gebühr entrichten.

Dabei ist zu beachten:

  • In Luxemburg gilt die Eurovignette bzw. e-Vignette für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen.
  • Die Nutzung der e-Vignette wird durch eine elektronische Speicherung relevanter Daten ermöglicht, die der Mautbetreiber vornimmt. Diese sorgt dafür, dass Fahrer für Kontrollen nicht mehr anhalten müssen, da es beim Überfahren bestimmter Stellen zum elektronischen Abgleich kommt. Papierdokumente müssen folglich auch nicht mitgeführt werden.
  • Fahrer, die keine Mautgebühren entrichten, müssen entsprechend mit Bußgeldern rechnen.
Unabhängig von dem Grund, der zum Verstoß gegen den Bußgeldkatalog in Luxemburg führt, kann es passieren, dass Sie mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Ihnen bei einem möglichen Einspruch helfen und Sie grundlegend beraten.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (27 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Verfasse einen neuen Kommentar