Den Bußgeldkatalog in Luxemburg beachten
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
20 km/h zu schnell | ab 50 € |
50 km/h zu schnell | ab 145 € |
Parkverstoß | ab 25 € |
nicht angeschnallt | 75 € |
Rotlichtverstoß | 145 € |
Alkohol am Steuer | 145 € |
Handy am Steuer | 75 € |
Ein Bußgeld in Luxemburg muss nicht sein
Nicht unweit der Stadt Trier und der deutschen Landesgrenze im Westen liegt die vergleichsweise kleine Nation mit dem Namen Luxemburg. Durch die Nähe zu Deutschland fahren nicht wenig hier lebende Anwohner auch auf luxemburgischen Straßen, ob zum Arbeiten oder um im Urlaub zu entspannen.
Doch auch dabei gilt es Verkehrsregeln zu beachten, um nicht gegen den in Luxemburg geltenden Bußgeldkatalog zu verstoßen und ein Bußgeldbescheid im Ausland zu kassieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den grundlegenden Verkehrsregeln, die auf luxemburgischem Boden zu beachten sind. Darüber hinaus wird die Mautpflicht in Luxemburg genauer beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldkatalog von Luxemburg
In Luxemburg sind die gleichen Verkehrsregeln zu beachten wie in Deutschland. Lesen Sie hier, wann beispielsweise das Telefonieren hinterm Steuer erlaubt ist und welche Alkoholgrenze es zu beachten gilt.
Ja, verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen die Vorschriften, werden Bußgelder fällig. Wie hoch diese in Luxemburg ausfallen, können Sie hier in der Bußgeldtabelle nachlesen.
Ja, ein Bußgeldbescheid aus Luxemburg kann gemäß den Bestimmungen des EU-Vollstreckungsabkommen auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies betrifft Geldsanktionen ab einer Höhe von 70 Euro.
Grundlegende Verkehrsregeln
Wie auch in anderen Ländern, kommt es zu Sanktionen durch den Bußgeldkatalog in Luxemburg, wenn die Geschwindigkeit eines Autos höher ausfällt, als es die örtlichen Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen erlauben. Fahren Verkehrsteilnehmer beispielsweise 20 km/h zu schnell, droht bereits ein Bußgeld von 50 Euro oder höher. Bei 50 km/h zu viel sind es bereits 145 Euro oder mehr.
Zudem ist in Luxemburg mit einem Bußgeld zu rechnen, wenn Autofahrer mit dem Telefon am Steuer erwischt werden. Betroffene müssen dann ein Bußgeld über 75 Euro bezahlen. Wer beim Telefonieren nicht gegen den Bußgeldkatalog in Luxemburg verstoßen will, muss folglich eine Freisprecheinrichtung nutzen.
Wie auch in Deutschland gibt es in Luxemburg jedoch keine Lichtpflicht. Das bedeutet: Tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen sind Fahrer nicht verpflichtet, das Abblendlicht ihres Fahrzeugs einzuschalten. Anders sieht es beispielsweise in den skandinavischen Ländern aus.
Maut in Luxemburg
Neben den Vorgaben, welche der Bußgeldkatalog in Luxemburg macht, müssen einige Fahrzeugführer auch die dortigen Mautgebühren im Hinterkopf behalten.
Diese kommen für LKW-Fahrer vor allem auf Autobahnen zum Tragen. Sollen entsprechende Streckenabschnitte benutzt werden, müssen die Betroffenen eine festgelegte Gebühr entrichten.
Dabei ist zu beachten:
- In Luxemburg gilt die Eurovignette bzw. e-Vignette für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen.
- Die Nutzung der e-Vignette wird durch eine elektronische Speicherung relevanter Daten ermöglicht, die der Mautbetreiber vornimmt. Diese sorgt dafür, dass Fahrer für Kontrollen nicht mehr anhalten müssen, da es beim Überfahren bestimmter Stellen zum elektronischen Abgleich kommt. Papierdokumente müssen folglich auch nicht mitgeführt werden.
- Fahrer, die keine Mautgebühren entrichten, müssen entsprechend mit Bußgeldern rechnen.
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