Bußgelderhöhung: Wenn Kraftfahrer wiederholt auffällig wurden
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
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Ist eine Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen möglich?
Je nachdem, wie schwer ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, ist es mit der Zahlung eines Bußgeldes häufig nicht getan. Vielmehr erhalten Verkehrssünder zum Teil zusätzlich Punkte in Flensburg, die anschließend im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) gespeichert werden. So kann die zuständige Bußgeldstelle zu jedem Zeitpunkt nachvollziehen, wer sich in der Vergangenheit bereits eine Zuwiderhandlung geleistet hat.
Sind Sie im Straßenverkehr durchaus kein unbeschriebenes Blatt mehr, kann sich dies negativ auf zukünftige Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auswirken, sollten Sie erneut eine Regelmissachtung begehen. In einem solchen Fall kann es schließlich zu einer Bußgelderhöhung kommen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruht, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgelderhöhung
Sind Sie bereits in der Vergangenheit auffällig geworden und haben gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen, können die Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog erhöht werden.
Die zuständige Bußgeldstelle entscheidet normalerweise, ob es zu einer Bußgelderhöhung kommt und in welcher Höhe sie stattfindet.
Nein. Eine Bußgelderhöhung ist auch dann möglich, wenn es sich um zwei unterschiedliche Verstöße handelt.
Video: Wann droht eine Bußgelderhöhung?
Bußgelderhöhung wegen einer Voreintragung: Was sollten Sie beachten?
Je nach Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit können ein, zwei oder drei Punkte in Flensburg erteilt werden. Wer insgesamt acht Punkte auf seinem Konto angesammelt hat, muss sich auf die Entziehung der Fahrerlaubnis einstellen. Bevor dies geschieht, kann allerdings weiterhin eine Erhöhung der Geldbuße wegen der jeweiligen Voreintragungen im FAER drohen.
In § 17 Absatz 3 OWiG ist diese Erhöhung vom Bußgeld geregelt. Dort heißt es:
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.“
Daraus ergibt sich: Bei den im Bußgeldkatalog definierten Beträgen handelt es sich lediglich um Regelsätze. Die zuständige Bußgeldstelle kann demzufolge entscheiden, wann es zu einer Bußgelderhöhung kommt in wie hoch diese ausfällt. Normalerweise sind die Regelsätze im Bußgeldkatalog nur für Kraftfahrer gedacht, die eine weiße Weste haben und noch nie bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht erwischt wurden.
Wichtig: Häufig muss es sich bei den Voreintragungen, aufgrund derer eine Bußgelderhöhung stattfindet, nicht einmal um die gleiche Zuwiderhandlung wie die aktuelle handeln. Wurden Sie beispielsweise vor einiger Zeit geblitzt und haben nun eine rote Ampel überfahren, kann dennoch eine Bußgelderhöhung auf Sie zukommen. Schließlich wurden Sie abermals auffällig und haben sich erneut nicht an die Vorschriften im Straßenverkehr gehalten.
warum werden im Bußgeldbescheid der Punkt/die Punkte nicht aufgeführt? Gibt es dafür irgendeinen nachvollziehbaren Grund?