Zeugnisverweigerungsrecht – Was ist das?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen

Als Zeuge vor Gericht gilt für Sie das Zeugnisverweigerungsrecht.
Als Zeuge vor Gericht gilt für Sie das Zeugnisverweigerungsrecht.

Wenn Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeuges geblitzt und auf der Straße von der Polizei angehalten werden bzw. Ihnen ein Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde nach Hause geschickt wird, können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht bei einem Blitzer Gebrauch machen.

Die Verweigerung einer Aussage bedeutet, dass Sie auf einem Anhörungsbogen keine Angaben zu einer Ordnungswidrigkeit machen müssen, wenn Sie sich dabei selbst belasten würden. Antworten auf eine Frage, die die Schuld an der Tat betreffen, müssen nicht getätigt werden.

Das gilt auch dann, wenn eine Ihnen nahestehende Person von der Polizei befragt wird, oder Sie selbst eine Aussage über einen Verwandten oder Lebenspartner machen sollen. Beispielsweise dann, wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht selbst der Fahrer waren.

FAQ: Zeugnisverweigerungsrecht

Was ist das Zeugnisverweigerungrecht?

Dadurch können Zeugen ihre Aussage verweigern, wenn sie dadurch insbesondere ahe Verwandte oder Ehepartner belasten würden. Grundsätzlich sollten Sie, falls möglich, dabei helfen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufzuklären. Nur unter bestimmten Umständen dürfen Sie den Zeugenfragebogen ignorieren.

Darf ich beim Zeugefragebogen von diesem Recht Gebrauch machen?

Sie können sich auf dem Zeugenfragebogen nur auf der Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn es um einen Vorwurf gegen ein Familienmitglied oder Lebensgefährten (Verlobte/r, Ehefrau/-mann) geht.

Gibt es einen Unterschied zwischen Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht?

Beim Aussageverweigerungsrecht geht es darum, dass sich ein Beschuldigter nicht selbst belasten muss. So müssen Sie z. B. auch im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache machen.

Video: Infos zum Zeugnisverweigerungsrecht

Weitere Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht finden Sie im Video.
Weitere Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht finden Sie im Video.

Rechtliche Grundlagen

Das Recht auf Zeugnisverweigerung findet sich sowohl in der Strafprozessordnung (StPO) als auch in der Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn eine Streitigkeit unter Bürgern geklärt werden soll, wenn es also um die Bürger und ihre Ansprüche untereinander geht, greift das Zivilrecht.

Beim Strafrecht werden Angelegenheiten zwischen Bürger und Staat entschieden. Das Zeugnisverweigerungsrecht nach ZPO findet deshalb nicht bei Ordnungswidrigkeiten Anwendung. Hier zählt das Strafrecht nach StPO: Erhalten sie von der Bußgeldstelle für eine Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld, kann das Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht werden. Dann müssen Sie keine Angaben zu Tat machen.

Zeugnisverweigerungsrecht nach StPO

In § 52 StPO ist das Recht auf Verweigerung der Aussage geregelt. Demnach dürfen nicht nur Sie bei einer Ordnungswidrigkeit auf Ihr Recht zu Schweigen bestehen, auch, wenn die begangene Tat von einem Verwandten begangen wurde, müssen Sie sich auf dem Anhörungsbogen dazu nicht äußern.

Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nach StPO.
Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nach StPO.

Das Zeugnisverweigerungsrecht kann Zeugen wie die Verlobte oder den Verlobten betreffen, einen Partner, mit dem Sie bald eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, die Ehefrau bzw. den Ehemann oder einen Verwandten.

Bei letzterem ist dazu der Verwandtschaftsgrad entscheidend. Zur Verweigerung des Zeugnisses nach § 52 StPO ist nur berechtigt: „wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.“

Auch bei anderen Partnerschaften gilt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht: Der Lebensgefährte oder die -gefährtin kann sich das Recht auf Verweigerung nicht zunutze machen. Er oder sie müsste also als Zeuge bei Gericht bei einer Vernehmung agieren.

Haben sie die Verlobung bereits gelöst, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr. Anders verhält sich dies nach einer getrennten Ehe oder Lebenspartnerschaft: Hier können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht noch Gebrauch machen.

Weiter regelt die StPO das Zeugnisverweigerungsrecht für Minderjährige. Diese oder Menschen mit einer geistigen Behinderung haben je nach persönlichen Fähigkeiten ein besonderes Recht auf die Zeugnisverweigerung. Ferner sind auch unter anderem Mitglieder einer Beratungsstelle, Rechtsanwälte, Ärzte oder Geistliche dazu berechtigt, die Aussage zu verweigern. Ein Bußgeld beim Zeugnisverweigerungsrecht kann für Sie nicht anfallen, wenn Sie davon Gebrauch machen.

Zeugnisverweigerung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gilt ebenso wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten.
Das Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gilt ebenso wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten.

Das Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung steht Ihnen genauso zu, wie bei jeder anderen Ordnungswidrigkeit, die sie begehen. Das kann laut Verkehrsrecht passieren, wenn Sie ein paar km/h zu schnell gefahren sind.

Je höher die zu schnell gefahrene km/h-Anzahl ist, desto größer fällt in der Regel auch der Betrag auf dem Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle aus.

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, das heißt also, dass Sie nicht als Halter für Verkehrsverstöße belangt werden, falls ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug geblitzt wurde.

Wenn die Behörde auf dem Blitzerfoto eindeutig erkennt, dass Halter und Fahrer nicht die gleiche Person sind, schickt sie dem Halter einen Zeugenfragebogen; von seinem Zeugnisverweigerungsrecht kann der Halter dann konkret Gebrauch machen.

Das ist beispielsweise dann offensichtlich der Fall, wenn Halter und Fahrer ein anderes Geschlecht aufweisen. Ist der Halter offensichtlich nicht gefahren, wird nach Verkehrsrecht ein Zeugenfragebogen verschickt.

Auch als Zeuge vor Gericht kann diese Person sich dann das Recht auf die Verweigerung der Aussage zunutze machen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung greift das Zeugnisverweigerungsrecht dann genauso, wie bei jeder anderen Ordnungswidrigkeit.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

35 Kommentare

  1. Aslan

    5. August 2022 um 12:16

    Hallo das Team von Bußgeldrechner.org,

    Ich hätte einige Fragen an das Team, meine Fragen teile ich als Fallbeispiel.
    Geben wir mal an ich bin jetzt zu Hause die Tür klingelt, die Polizei steht vor meinem Haus bzw. Wohnungstür weil ich die OWi nicht beglichen habe zu einer Bußgeldsache bezüglich eines Verkehrsverstoßes bsp. wäre in diesem Falle einer Messung!
    Zum Fall an sich habe ich einen Anhörungsbogen erhalten und nicht darauf geantwortet, weil ich mit den Verstoß nicht einverstanden war, hierbei habe ich einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen, dass er diesen Vorfall klären kann.
    Das Verfahren läuft ab den Anhörungsbogen!

    Meine Fragen:
    Wie sind die Vorgehensweise, wenn die Herren oder Damen in Blau vor meiner Haus oder Wohnungstür stehen nach meinem Personalien nachfragen um festzustellen, ob ich das Fahrzeug gefahren bin – ob ich der Halter bin – ob ich derjenige auf dem Foto wäre, weder möchte ich mich zu den Äußerungen äußern, weder möchte ich Verstoß nicht zu geben, auch wenn ich das bin!?!
    Zu diesem Vorfall hat der Rechtsbeistand geraten, weder die Akten anzusehen weder die Personalien anzugeben.

    Was gebe ich da für einen Antwort zu diesen Fragen und Äußerungen bezüglich auf den Verstoß, soll ich dazu sagen klären sie mit meinem Anwalt oder gibt bessere Antwort Möglichkeiten?

    Vielen Dank

  2. Dietmar

    17. Januar 2020 um 13:45

    Hallo,
    muss ich bei einem Einspruch auf einen Bußgeldbescheid den Namen eines Familienangehörigen nennen, wenn ich mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufe?
    Vielen Dank und Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 15:37

      Hallo Dietmar,
      aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts müssen Sie keine Angaben zu nahen Angehörigen machen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Peter

        23. Oktober 2023 um 15:28

        Was passiert in diesen Fall mit der Verjährungsfrist? Was passiert, wenn die Behörden den mutmaßlichen Täter nicht innerhalb der 3 Monate ermitteln können? Ist das Vergehen dann verjährt?

  3. Jonas

    5. Oktober 2019 um 13:49

    Hallo,

    mein Bruder (in Probezeit) wurde auf dem Motorrad mit 23 km/h zu schnell geblitzt innerorts in einer 30er Zone. Soll ich seinen Namen in „Anhörung im Bußgeldverfahren“ nennen wenn ich das nicht will?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 14:03

      Hallo Jonas,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. cjhrs

    5. Juli 2018 um 23:49

    Hallo
    Es sind schon 4 Wochen vergangen und das Anhörungsbogen wurde verloren was passiert jetzt, kann man einen neuen anfordern?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Juli 2018 um 10:15

      Hallo cjhrs,

      im Regelfall werden Sie hierfür nicht sanktioniert, denn das Ausfüllen des Anhörungsbogens ist keine unbedingte Pflicht. Die Behörde stellt dann im nächsten Schritt den Bußgeldbescheid aus – meist auf den Halter, denn wenn dieser nicht haften will, hätte er dies im Anhörungsbogen klarstellen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  5. Stefan

    8. Juni 2018 um 18:51

    Hallo,
    ich bin außerorts mit 41kmh zu viel geblitzt worden und habe nun ein Schreiben zur Fahrerermittlung bekommen. Wie mache ich nun kenntlich, dass ich von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen möchte und welche Kosequenzen hat dies dann?

    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juni 2018 um 9:19

      Hallo Stefan,
      möchten Sie sich nicht zum Vorgang äußern, können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Zur Angabe Ihrer Personalien sind Sie allerdings in der Regel verpflichtet. Für eine Einschätzung der rechtlichen Konsequenzen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Birgit

    27. April 2018 um 17:24

    Mein Sohn ist in geschlossener Ortschaft 28 km Zuviel gefahren mit meinem Auto
    er ist noch in der Probezeit….kann ich von meinem Zeugenverweigerrungsrecht gebrauch machen …was wird passieren wenn…er faehrt das Auto

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 15:11

      Hallo Birgit,

      wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, können Sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ergeht sofort der Bußgeldbescheid, können Sie entsprechend Einspruch einlegen, da Sie nicht gefahren sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Jamie

    2. März 2018 um 23:39

    Hallo,

    ich wurde mit 21 km/h zuviel geblitzt (nach Abzug der Toleranzgrenze). Meine Mutter ist Halterin des Fahrzeugs, sie hat sich in dem Anhörungsbogen auf ihr Zeugenverweigerungsrecht berufen. Jetzt habe ich Post bekommen und würde mich auch gern auf das Recht berufen. Mit was für Folgen muss ich rechnen? Vielen Dank für Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 10:00

      Hallo Jamie,
      lässt sich der Verantwortliche für die Ordnungswidrig durch das Blitzerfoto oder entsprechende Angaben nicht ermitteln, kann für das Tatfahrzeug grundsätzlich eine Fahrtenbuchauflage drohen. Welche Auswirkungen das Zeugnisverweigerungsrecht auf Ihren individuellen Fall hat, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Elena

    10. Februar 2018 um 12:29

    Hallo.
    Ich bin mir dem Auto von dem Onkel meines Mannes gesehen.
    Jetzt wollen die wissen wer am Steuer war .
    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann es nicht verschweigen dass ich das war, oder ?
    Vielen Dank
    MfG Elena

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 8:59

      Hallo Elena,

      in diesem Fall können Sie nicht von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Ulrike

    2. Februar 2018 um 14:47

    Mein Verlobter ist mit dem Auto meiner Mutter auf der Autobahn 121 kmh gefahren wo 100 erlaubt waren und wurde geblitzt. Sie saß auf dem Beifahrersitz. Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht hier auch für meine Mutter, auch wenn mein verlobter nur „Schwiegersohn in Spee“ ist?! Sie hat im letzten Jahr bezüglich meiner Person von ihrem ZVR Gebrauch gemacht. Ab wann müsste sie mit einem Fahrtenbuch als Auflage rechnen (Fahrzeug wird noch von mehreren Familienmitgliedern genutzt)?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 9:50

      Hallo Ulrike,
      das Zeugnisverweigerungsrecht besteht für den zukünftigen Schwiegersohn in der Regel nicht. Wann eine Fahrtenbuchauflage droht, liegt im Ermessen der Behörden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Michael

    10. Januar 2018 um 22:12

    Meine Frau ist mit meinem Auto mit 21 km/h zu schnell geblitz worden.
    Heute kam der Zeugenfragebogen.
    Bringt es mir hier etwas vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen bzw welche folgen kann es für mich haben.

    Danke schon mal im vorraus

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 8:48

      Hallo Michael,

      eins vorweg: Es ist uns untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Es sind zwei unterschiedliche Angaben im Zeugenfragebogen zu tätigen: Die Personalien und eine schriftliche Stellungnahme. Das Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich in der Regel lediglich auf die schriftliche Stellungnahme, die Personalien sollten hingegen korrekt angegeben werden, da sonst Sanktionen drohen – meist in Form von Geldern, auch eine Fahrtenbuchauflage ist möglich. Beachten Sie zudem, dass der Bogen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters zurück gesendet werden muss.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Tom T.

    3. Januar 2018 um 23:21

    Hallo,
    ich habe die Aussage verweigert, da es sich um einen Verwandten ersten Grades handelt. Warum droht mir bei Nutzung meiner Rechte eine Strafe in Form einer Fahrtenbuchauflage?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:09

      Hallo Tom,

      damit nachweisbar ist, wer zu welchem Zeitpunkt mit Ihren Kfz fährt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  12. Susanne S.

    1. Januar 2018 um 19:25

    Hallöchen, habe eine Frage mein Mann ist bei Rot geblitzt wurden.Ich nehme an es war länger als 1sekunde.
    Ich würde gerne von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
    Womit muss ich rechnen?
    Wir sind beide auf den Führerschein angewiesen um unsere Kinder in die Kits zu bringen und auf Arbeit zu fahren.

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 14:13

      Hallo Susanne S.,

      als Ehegatte ist es Ihr Recht, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  13. Yasin B.

    15. Dezember 2017 um 13:52

    Ich wurde mit dem Fahrzeug von meiner Schwester geblitzt worden. Sie hat eine Zeugen-Anhörungsborgen erhalten, was passiert wenn Sie von der § 52 StPO gebraucht macht und meinem Namen nicht bekannt gibt. Bin 21 km/h (bei 50 km/h zulässig) zu viel außerorts gefahren.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 10:15

      Hallo Yasin B.,

      die Bussgeldstelle wird weiterhin zu ermitteln versuchen, wer das Auto zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Ist das nicht möglich, kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  14. Micha

    23. November 2017 um 20:34

    Das Auto ist auf meine Frau zugelassen, ich wurde bei einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt. Ist es sinnvoll, dass meine Frau die Aussage verweigert? Würde die Behörde den Übeltäter nicht daraufhin im engsten Umkreis meiner Frau vermuten und sich als nächstes bei mir melden?

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 15:34

      Hallo Micha,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Sandy

    15. November 2017 um 9:26

    Hallo,
    ich habe ein Anschreiben einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten. Ich war nicht der Fahrer sondern mein Freund, ich möchte seinen Namen aber nicht an die Polizei weitergeben. Es waren 32 km/h zu schnell in einer Baustelle die auf 30 km/h begrenzt ist. Könnt Ihr mir bitte sagen was ich hier machen muss/darf.
    Vielen lieben Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:11

      Hallo Sandy,

      Sie sind verpflichtet, den Namen preiszugeben. Von einem Zeugnisverweigerungsrecht können Sie in diesem Fall nicht Gebrauch machen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  16. Michael S.

    19. Oktober 2017 um 14:54

    Was passiert wenn ich meine Verlobte nicht angeben will obwohl sie gefahren ist. Was kommt dann auf mich zu ?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:19

      Hallo Michael S.,

      in solch einem Fall könnten Sie als Fahrer belangt werden, Sie könnten eine Sanktion für mangelnde Kooperation erhalten, Ihnen könnte unter Umständen auch auch eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Friedhelm

        23. Januar 2018 um 17:37

        Das Fahrtenbuch wäre eine ein unverhältnismässiges Mittel und kann bei einmaliger Geschichte erfolgreich angefochten werden.

  17. Kornmayer

    26. August 2017 um 22:12

    Ich bekam von der Gemeinde einen Bescheid über 35,00 Euro wegen Parken auf einem Behindertenparkplatz.
    Auf dem Foto ist nur mein Auto von hinten auf dem Parkplatz zu erkennen.
    Meine Frau hat geparkt.
    Kann ich vom Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Fall Gebrauch machen und habe ich auch Erfolg

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 9:16

      Hallo Kornmayer,
      bei Park- und Halteverstößen kann notfalls auch der Halter haften. Über die möglichen Erfolgsaussichten beim Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechts können wir keine Einschätzung geben, wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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