Bußgeldbescheid oder Strafzettel verloren: So sollten Sie nun handeln
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Wenn der Bußgeldbescheid unauffindbar ist
Dem einen oder anderen wird bei dem Anblick eines Bußgeldbescheides Angst und Bange. Da liegt es nahe, dass Schreiben einfach unter dem Papierhaufen auf dem Schreibtisch zu verstecken.
Gewissenhaft stellen Sie im Handy eine Erinnerung ein, um das Bußgeld pünktlich überweisen zu können. Doch als es soweit ist, können Sie den Bußgeldbescheid nicht mehr finden. Sie haben ihn verloren.
Wir erklären in diesem Ratgeber, was zu tun ist, wenn Betroffene den Bußgeldbescheid verloren haben. Außerdem erklären wir, was zu tun ist, wenn Ihnen das mit der Verwarnung, auch Strafzettel oder Knöllchen genannt, passiert.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldbescheid verloren
Es ist nicht ratsam, einen Bußgeldbescheid zu ignorieren. Durch Mahnungen wird dieser am Ende nur noch teurer.
Sie können die Bußgeldstelle kontaktieren. Klicken Sie hier, um weitere Optionen nachzulesen.
Anstelle der Bußgeldstelle können Sie sich beim örtlichen Ordnungsamt noch einmal erkundigen und das Knöllchen begleichen.
Bußgeldbescheid verloren: Schnelles Handeln ist wichtig
Bemerken Sie, dass Sie den Bußgeldbescheid verloren haben, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Sie haben mehrere Handlungsoptionen:
- Finden Sie den Anhörungsbogen noch? Dann können Sie hier Ihr Aktenzeichen ablesen und sich an die Behörde wenden, diese kann Ihnen dann alle nötigen Informationen nochmals nennen.
- Meist gehen aber bereits aus dem Anhörungsbogen alle nötigen Angaben für eine Überweisung hervor.
- Alternativ können Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen, wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben. Sie erhalten dann eine Mahnung. Bedenken Sie aber, das Sie dann nicht nur das Bußgeld, sondern auch zusätzliche Mahngebühren bezahlen müssen.
Achten Sie unbedingt darauf, bei der Überweisung das richtige Aktenzeichen anzugeben. Ansonsten kann Ihre Zahlung ggf. nicht zugeordnet werden.
Strafzettel verloren: Was tun?
Begehen Sie beispielsweise ein Halteverbot, erhalten Sie vom Ordnungsamt eine Verwarnung, die unter Ihrem Scheibenwischer klemmt. Doch was ist zu tun, wenn Sie das Knöllchen verloren haben?
Wenden Sie sich hierzu an das ortsansässige Ordnungsamt, häufig können die Sachbearbeiter Ihnen sagen, wohin das Verwarngeld zu überweisen ist.
Können diese Ihnen nicht weiterhelfen oder Sie möchten den Anruf nicht tätigen, können Sie auf den Bußgeldbescheid warten, der Ihnen zugeht, wenn Sie den Strafzettel nicht bezahlen.
Allerdings erhöhen sich dann die Kosten, denn nicht nur das Verwarngeld ist dann zu begleichen, sondern auch Auslagen und Gebühren von 28,50 Euro.
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